Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

SVM Profisport GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Mattersburg

Michael-Koch Straße · 50, 7210 Mattersburg, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 25. Aug. 2020 · Firmenbuchänderung

AktivFN 455122YEUID ATBRA.455122-000

Bilanzsumme

7,8 Mio. €

Eigenkapitalquote

64,9 %

Struktur

Arbeitskapital

3,6 Mio. €

Liq 1: 0.44x

Mitarbeiter

53

Ø im Geschäftsjahr

Bilanzgewinn 2018

279,8 Tsd. €

Gewinnvortrag

28,4 Tsd. €

Laufendes Ergebnis

251,5 Tsd. €

Unternehmensüberblick

SVM Profisport GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 455122y als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mattersburg eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente, die Firmenhistorie und Finanzkennzahlen aus veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Für das Geschäftsjahr 2018 liegt ein strukturierter Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt 7,8 Mio. €, das Eigenkapital 5,0 Mio. €, die Eigenkapitalquote 64,9 %, das Arbeitskapital 3,6 Mio. €. Der Bilanzgewinn beträgt 279,8 Tsd. €, der Jahresüberschuss beträgt 251,5 Tsd. €. Erfasst sind aktuell 2 Firmenbuchdokumente, 2 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Eisenstadt309 026 S 00051/20Mattersburg

Letzte Bekanntmachung 13. Okt. 2025

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 455122y

Schuldner

SVM Profisport GmbH

Michael-Koch Straße 50

7210 Mattersburg

(die Schuldnerin ist Alleingesellschafterin der SVM-Sportstätten Errichtungs- und betriebsGmbH in 7210 Mattersburg, Michael Koch Straße 41, FN 202918i, und der SV-Mattersburg Gastronomiebetriebs GmbH in 7210 Mattersburg, Michael Koch Straße 50, FN 206863k)

FN 455122y

Masseverwalter

Mag. Adalbert HAUSMANN Rechtsanwalt

Propstengasse 1/1

7000 Eisenstadt

Tel.: 02682/23 595, Fax: 02682/23595-50

E-Mail: [email protected]

Masseverwalterstellvertreter

Mag. Wilhelm LACKNER Rechtsanwalt

Propstengasse 1/1

7000 Eisenstadt

Tel.: 02682/23 595, Fax: 02682/23595-50

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung20.08.2020
Anmeldungsfrist26.10.2020
Tagsatzung
Datum11. Okt. 2021
Uhrzeit09.55 Uhr
OrtSaal 1

vE: 10.00 Uhr

Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 19. Aug. 2020

    Die Details über die Abführung der Tagsatzungen werden gesondert in der Insolvenzdatei kundgemacht werden.

  2. 19. Aug. 2020

    Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 20.08.2020 ein.

  3. 19. Aug. 2020

    Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.

  4. 19. Aug. 2020

    In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.

  5. 19. Aug. 2020

    Der Konkurs ist geringfügig.

  6. 19. Aug. 2020

    Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).

  7. 19. Aug. 2020

    ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.

  8. 26. Aug. 2020

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  9. 16. Sep. 2020

    Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

  10. 27. Okt. 2020

    Die für den 09.11.2020 anberaumten Tagsatzungen finden am Landesgericht Eisenstadt in der Amtsbücherei 2. Stock Zimmer 2.113 statt. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht absolute Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Gesichtsschilder sind nicht gestattet. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

  11. 29. Okt. 2020

    Dem Masseverwalter wurde ein Gläubigerausschuss beigeordnet.

  12. 29. Okt. 2020

    Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Österreichischer Verband Creditreform 2.) Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer 3.) Kreditschutzverband von 1870

  13. 29. Okt. 2020

    Zu Gläubigerausschusssitzungen werden Gläubiger oder Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen.

  14. 10. Nov. 2020

    Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender August 2021.

  15. 30. Juni 2021

    Der Masseverwalter hat zu ON 49 einen Bericht erstattet. Der nächste Bericht ist für Ende Oktober angekündigt.

  16. 01. Juli 2021

    Zum besonderen Masseverwalter zur Prüfung der Forderungen der Schuldnerin gegen die Sportvereinigung Mattersburg, SVM-Sportstätten Errichtungs- und betriebsGmbH und die SV-Mattersburg Gastronomiebetriebs GmbH wurde Dr. Helmut Platzgummer, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Salztorgasse 2, bestellt.

  17. 05. Juli 2021

    Der hg Beschluss vom 01.07.2021 wird infolge eines Irrtumes der Richterin berichtigt wie folgt: Zum besonderen Masseverwalter zur Prüfung der Forderungen der Gläubiger Sportvereinigung Mattersburg, SVM-Sportstätten Errichtungs- und betriebsGmbH und die SV-Mattersburg Gastronomiebetriebs GmbH wird Dr. Helmut Platzgummer, RA in 1010 Wien, Salztorgasse 2, bestellt. Beschluss vom 05.07.2021

  18. 15. Juli 2021

    Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderung der Maskentragepflicht werden fristgerecht in der Insolvenzdatei kundgemacht werden. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

  19. 17. Sep. 2021

    Aufgrund der 8. Novelle zur 2.COVID-19-Öffnungsverordnung vom 13.09.2021, BGBl II 394/2021 besteht für die Tagsatzung vom 11.10.2021 permanente FFP2-Masken-Tragepflicht. Die FFP2-Masken sind mitzubringen.

  20. 20. Juli 2022

    Forderungsabklärungen stehen noch aus, Zivilprozesse sind anhängig und sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten, um allenfalls neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit potentiellen weiteren Forderungen der Schuldnerin zu erlangen. Der nächste Bericht wird im Dezember 2022 erstattet werden und ist der Akt mit Jänner 2023 kalendiert.

  21. 13. Okt. 2025

    Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1
Sportvereinigung Mattersburg (ZVR-Zahl 956241992)
100 %

GuV-Performance

EBIT & Gewinn vs. Personal

Kennzahlenvergleich

Bis zu 4 Kennzahlen auswählen

Bilanzstruktur

2018
Gesamt
7,71 Mio. €
Anlagevermögen1,61 Mio. € · 21%
Umlaufvermögen4,99 Mio. € · 65%
Liquide Mittel1,11 Mio. € · 14%

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

2 Dateien

Jahresabschluss

2018PDF

Stichtag 30. Juni 2018 · Eingereicht 07. Mai 2019 · 360.7 KB

AZ 309 043 Fr 1141/19 x

30.06.2018

Jahresabschluss

2017PDF

Stichtag 30. Juni 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 359.5 KB

AZ 309 043 Fr 1871/18 k

30.06.2017

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 25. Aug. 2020 · Antrag vom 14. Aug. 2020

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 14.08.2020

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 2025/20 f

  2. 01. Juli 2016 · Antrag vom 29. Juni 2016

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 29.06.2016

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 1511/16 p

Weitere Firmen finden

Starte eine neue Suche und vergleiche weitere Unternehmen aus dem österreichischen Firmenbuch.

Wir verwenden Cookies, um grundlegende Funktionen der Plattform sicherzustellen und anonymisierte Nutzungsstatistiken zu erfassen. Durch einen Klick auf "Akzeptieren" stimmst du der Verwendung dieser Cookies zu.