Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

SV-Mattersburg Gastronomiebetriebs GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Mattersburg

Michael Koch Straße · 50, 7210 Mattersburg, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 25. Aug. 2020 · Firmenbuchänderung

AktivFN 206863KEUID ATBRA.206863-000

Bilanzsumme

960,5 Tsd. €

Eigenkapitalquote

-53,0 %

Struktur

Arbeitskapital

-797,3 Tsd. €

Liq 1: 0.09x

Mitarbeiter

62

Ø im Geschäftsjahr

Bilanzverlust 2018

-544,4 Tsd. €

Gewinnvortrag

224,3 Tsd. €

Laufender Verlust

-768,7 Tsd. €

Unternehmensüberblick

SV-Mattersburg Gastronomiebetriebs GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 206863k als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mattersburg eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente, die Firmenhistorie und Finanzkennzahlen aus veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Für das Geschäftsjahr 2018 liegt ein strukturierter Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt 960,5 Tsd. €, das Eigenkapital -509,4 Tsd. €, die Eigenkapitalquote -53,0 %, das Arbeitskapital -797,3 Tsd. €. Der Bilanzverlust beträgt 544,4 Tsd. €, der Jahresfehlbetrag beträgt 768,7 Tsd. €. Erfasst sind aktuell 15 Firmenbuchdokumente, 3 historische Vollzüge und 3 Vertretungsorgane.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Eisenstadt309 026 S 00053/20Mattersburg

Letzte Bekanntmachung 20. Juli 2022

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 206863k

Schuldner

SV-Mattersburg Gastronomiebetriebs GmbH

Michael Koch Straße 50

7210 Mattersburg

(vormals 7210 Mattersburg, Michael Koch Straße 41 und Wiener Straße 1)

vertreten durch: Mag. Dr. Günther Hödl, RA, 1010 Wien, Schulerstraße 18

FN 206863k

Masseverwalter

Mag. Adalbert HAUSMANN Rechtsanwalt

Propstengasse 1/1

7000 Eisenstadt

Tel.: 02682/23 595, Fax: 02682/23595-50

E-Mail: [email protected]

Masseverwalterstellvertreter

Mag. Wilhelm LACKNER Rechtsanwalt

Propstengasse 1/1

7000 Eisenstadt

Tel.: 02682/23 595, Fax: 02682/23595-50

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung21.08.2020
Anmeldungsfrist26.10.2020
Tagsatzung
Datum11. Okt. 2021
Uhrzeit09.45 Uhr
OrtSaal 1

vE: 9.50 Uhr

Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 20. Aug. 2020

    Die Details über die Abführung der Tagsatzungen werden gesondert in der Insolvenzdatei kundgemacht werden.

  2. 20. Aug. 2020

    Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 21.08.2020 ein.

  3. 20. Aug. 2020

    Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.

  4. 20. Aug. 2020

    In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.

  5. 20. Aug. 2020

    Der Konkurs ist geringfügig.

  6. 20. Aug. 2020

    Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).

  7. 20. Aug. 2020

    ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.

  8. 25. Aug. 2020

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  9. 16. Sep. 2020

    Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

  10. 27. Okt. 2020

    Die für den 09.11.2020 anberaumten Tagsatzungen finden am Landesgericht Eisenstadt in der Amtsbücherei 2. Stock Zimmer 2.113 statt. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht absolute Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Gesichtsschilder sind nicht gestattet. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

  11. 10. Nov. 2020

    Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender August 2021.

  12. 30. Juni 2021

    Der Masseverwalter hat zu ON 39 einen Bericht erstattet. Der nächste Bericht ist für Ende Oktober angekündigt.

  13. 01. Juli 2021

    Zum besonderen Masseverwalter zur Prüfung der Forderungen der Schuldnerin gegen die SVM Profisport GmbH und die SVM-Sportstätten Errichtungs- und betriebsGmbH wurde Dr. Helmut Platzgummer, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Salztorgasse 2, bestellt.

  14. 05. Juli 2021

    Der hg Beschluss vom 01.07.2021 wird infolge eines Irrtumes der Richterin berichtigt wie folgt: Zum besonderen Masseverwalter zur Prüfung der Forderungen der Gläubiger SVM Profisport GmbH und die SVM-Sportstätten Errichtungs- und betriebsGmbH wird Dr. Helmut Platzgummer, RA in 1010 Wien, Salztorgasse 2, bestellt.

  15. 15. Juli 2021

    Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente Mund-Nasen-Schutz-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. Allfällige pandemiebedingte Änderung der Maskentragepflicht werden fristgerecht in der Insolvenzdatei kundgemacht werden. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

  16. 16. Sep. 2021

    Aufgrund der 8. Novelle zur 2.COVID-19-Öffnungsverordnung vom 13.09.2021, BGBl II 394/2021 besteht für die Tagsatzung vom 11.10.2021 permanente FFP2-Masken-Tragepflicht. Die FFP2-Masken sind mitzubringen.

  17. 20. Juli 2022

    Forderungsabklärungen stehen noch aus, Zivilprozesse sind anhängig und sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten, um allenfalls neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit potentiellen weiteren Forderungen der Schuldnerin zu erlangen. Der nächste Bericht wird im Dezember 2022 erstattet werden und ist der Akt mit Jänner 2023 kalendiert.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1

GuV-Performance

EBIT & Gewinn vs. Personal

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Bilanzstruktur

2018
Gesamt
958,29 Tsd. €
Anlagevermögen571,81 Tsd. € · 60%
Umlaufvermögen281,62 Tsd. € · 29%
Liquide Mittel104,86 Tsd. € · 11%

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

15 Dateien

Jahresabschluss

2018PDF

Stichtag 30. Juni 2018 · Eingereicht 07. Mai 2019 · 360.4 KB

AZ 309 043 Fr 1142/19 y

30.06.2018

Jahresabschluss

2017PDF

Stichtag 30. Juni 2017 · Eingereicht 28. März 2018 · 356.2 KB

AZ 309 043 Fr 736/18 t

30.06.2017

Jahresabschluss

2016PDF

Stichtag 30. Juni 2016 · Eingereicht 08. Sep. 2017 · 253.8 KB

AZ 309 043 Fr 2328/17 z

30.06.2016

Jahresabschluss

2015PDF

Stichtag 30. Juni 2015 · Eingereicht 24. März 2016 · 19.1 KB

AZ 309 043 Fr 620/16 d

30.06.2015

Jahresabschluss

2014PDF

Stichtag 30. Juni 2014 · Eingereicht 25. März 2015 · 19.3 KB

AZ 309 043 Fr 609/15 d

30.06.2014

Jahresabschluss

2013PDF

Stichtag 30. Juni 2013 · Eingereicht 28. Feb. 2014 · 18.7 KB

AZ 309 043 Fr 358/14 a

30.06.2013

Jahresabschluss

2012PDF

Stichtag 30. Juni 2012 · Eingereicht 06. März 2013 · 18.6 KB

AZ 309 043 Fr 414/13 z

30.06.2012

Jahresabschluss

2011PDF

Stichtag 30. Juni 2011 · Eingereicht 29. März 2012 · 18.6 KB

AZ 309 043 Fr 670/12 t

30.06.2011

Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 30. Juni 2010 · Eingereicht 07. Apr. 2011 · 18.6 KB

AZ 309 043 Fr 1333/11 h

30.06.2010

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 30. Juni 2009 · Eingereicht 03. Nov. 2010 · 18.6 KB

AZ 309 043 Fr 2072/10 k

30.06.2009

Jahresabschluss

2008PDF

Stichtag 30. Juni 2008 · Eingereicht 18. Dez. 2008 · 30.5 KB

AZ 309 044 Fr 1907/08 h

30.6.2008

Jahresabschluss

2007PDF

Stichtag 30. Juni 2007 · Eingereicht 18. Dez. 2008 · 30.6 KB

AZ 309 044 Fr 1906/08 g

30.6.2007

Jahresabschluss

2006PDF

Stichtag 30. Juni 2006 · Eingereicht 20. März 2008 · 355.3 KB

AZ 309 019 Fr 1015/08 m

30.06.2006

Jahresabschluss

2005PDF

Stichtag 30. Juni 2005 · Eingereicht 07. März 2007 · 246.6 KB

AZ 309 019 Fr 758/07 a

30.06.2005

Jahresabschluss

PDF

Stichtag unbekannt · 129.4 KB

AZ 309 019 Fr 2453/06 i

30.06.2004

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 25. Aug. 2020 · Antrag vom 20. Aug. 2020

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 20.08.2020

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 2067/20 t

  2. 06. Apr. 2004 · Antrag vom 02. Apr. 2004

    Antrag auf Änderung eingelangt am 02.04.2004

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 019 Fr 1442/04 f

  3. 29. März 2001 · Antrag vom 09. März 2001

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 09.03.2001

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 019 Fr 671/01 w

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