Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GUT Ventures GmbH · Stand 02.02.2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Bereitstellung der Software "Firmenatlas" durch GUT Ventures sowie die Nutzung der Services durch den Kunden, stets gemäß der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung bezeichnet die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Produkt- und Leistungsbeschreibung, den Funktionsumfang sowie die Preise/Pläne, wie auf der Website und in der Bestellübersicht/Checkout ausgewiesen. Diese AGB und die Leistungsbeschreibung bilden den Gesamtvertrag ("Vertrag") zwischen GUT Ventures und dem Kunden.

1.2. Individuelle Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z.B. E-Mail) und der ausdrücklichen Bestätigung durch GUT Ventures.

1.3. Sollten Unstimmigkeiten zwischen den AGB und der Leistungsbeschreibung auftreten, haben die Regelungen der Leistungsbeschreibung Vorrang.

1.4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GUT Ventures stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn GUT Ventures in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

1.5. Sämtliche nach Übermittlung dieser AGB vom Kunden an GUT Ventures gegebenen Aufträge, Bestellungen oder Instruktionen bedeuten die vollständige Zustimmung des Kunden zu diesen AGB.

1.6. Begriffsdefinitionen

1.6.1. "Kunde" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag abschließt.

1.6.2. "Benutzer" bezeichnet natürliche Personen, denen der Kunde Zugangsdaten bereitstellt.

1.6.3. "Account" bezeichnet die Gesamtheit der dem Kunden zugeordneten Zugänge, Einstellungen, Listen, Exporte und Nutzungsdaten.

1.6.4. "Kundendaten" bezeichnet alle Daten, die der Kunde oder Benutzer in die Software eingeben, hochladen oder erzeugen (z.B. Listen, Tags, Notizen, Einstellungen).

1.6.5. "Daten" bezeichnet sämtliche in der Software angezeigten oder bereitgestellten Inhalte, einschließlich aggregierter, normalisierter, berechneter oder KI-gestützter Ausgaben.

1.6.6. "Exporte" bezeichnet heruntergeladene/ausgegebene Daten (z.B. CSV/Excel/PDF) sowie über Schnittstellen übertragene Daten.

1.6.7. "Leistungsbeschreibung" bezeichnet die bei Bestellung gültige Produkt-, Plan-, Limit- und Preisdarstellung inkl. Checkout-Übersicht.

2. Vertragsdauer

2.1. Der Vertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande. Bei kostenpflichtigen Plänen gilt der Vertrag als geschlossen, sobald der Bestellprozess abgeschlossen und die Zahlung bestätigt ist. Der Zugang zur Software wird im Anschluss freigeschaltet. Sofern eine kostenlose Nutzung angeboten wird, kommt der Vertrag mit der Registrierung zustande.

2.2. Die initiale Vertragslaufzeit entspricht dem gewählten Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich).

2.3. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um das gewählte Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich).

2.4. Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Sofern die Leistungsbeschreibung eine Kündigungsfrist vorsieht, gilt diese.

3. Bereitstellung der Software

3.1. GUT Ventures stellt dem Kunden die Software "Firmenatlas" als Online-Cloud-Dienst (SaaS) bereit.

3.2. Ein Zugriff auf die Software ist ausschließlich für die Benutzer gestattet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Einmaligkeit und Vertraulichkeit der Zugangsdaten zur Software zu wahren und sicherzustellen, dass die Benutzer dies ebenso tun. Für jeglichen Schaden, der durch die Nichteinhaltung dieser Pflicht, sei es durch den Kunden oder die Benutzer, entsteht, stellt der Kunde GUT Ventures schadlos. Des Weiteren sichert der Kunde die vertragskonforme Nutzung der Software durch die Benutzer zu.

3.3. GUT Ventures unternimmt alle Anstrengungen, um einen kontinuierlichen 24/7-Zugang zur Software zu gewährleisten. Bei Zugangsunterbrechungen wegen besonderen Ereignissen oder aufgrund von Datensicherungs- oder Wartungstätigkeiten wird GUT Ventures den Kunden in angemessenem Rahmen und so früh wie möglich benachrichtigen.

3.4. Bei notwendigen Sofortmaßnahmen im Rahmen von Wartungstätigkeiten behält GUT Ventures sich das Recht vor, den Zugriff zur Software ganz oder teilweise und ohne Vorankündigung zu pausieren. Solche kurzfristigen Zugriffsunterbrechungen gelten nicht als Vertragsverstoß seitens GUT Ventures, wodurch jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ausgeschlossen wird.

3.5. Für Zugriffsunterbrechungen, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder der Benutzer verursacht werden (z.B. durch eine nicht den Vorgaben von GUT Ventures entsprechende Nutzung oder Veränderungen in der IT-Struktur des Kunden), übernimmt GUT Ventures keine Haftung.

3.6. Zulässige Nutzung / Unzulässige Handlungen

3.6.1. Die Nutzung der Software, der Daten sowie der Exporte ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – ausschließlich für eigene Zwecke des Kunden zulässig.

3.6.2. Untersagt sind insbesondere:

• Weiterverkauf, Unterlizenzierung, öffentliche Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe von Daten oder Exporten als Rohdatenbestand an Dritte.

• Aufbau eines eigenen Daten- oder Auskunftsdienstes bzw. eines Konkurrenzprodukts unter Verwendung der Software, Daten oder Exporte.

• Automatisiertes Auslesen (z.B. Scraping, Crawling, Bots, Headless Browser), Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen, Rate-Limits oder Zugriffsbeschränkungen.

• Massenhafte oder systematische Abfragen/Exporte außerhalb der in der Leistungsbeschreibung definierten Limits.

• Reverse Engineering, Dekompilierung oder Ableitung des Quellcodes, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

3.6.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Benutzer diese Regeln einhalten. Verstöße gelten als wesentliche Vertragsverletzung.

3.7. Benutzeranzahl, Seats, Account-Sharing

3.7.1. Der Umfang der Nutzung (insbesondere Anzahl Benutzer/Seats, Funktionsmodule, Export-Limits, ggf. API-Zugriffe) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

3.7.2. Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht geteilt oder gemeinsam genutzt werden („Account-Sharing“).

3.7.3. GUT Ventures ist berechtigt, technische Maßnahmen zur Missbrauchserkennung einzusetzen (z.B. auffällige gleichzeitige Logins, ungewöhnliche Abfragemuster).

3.7.4. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Umfang, ist GUT Ventures berechtigt, den Umfang anzupassen und/oder die Mehrnutzung gemäß Preisliste nachzuverrechnen oder bis zur Anpassung zu beschränken.

3.8. Vorübergehende Sperre (Suspension)

3.8.1. GUT Ventures ist berechtigt, den Zugriff zur Software ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Verstoß gegen diese AGB, die Leistungsbeschreibung oder geltendes Recht besteht.

3.8.2. GUT Ventures ist berechtigt, den Zugriff vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde technische Schutzmaßnahmen umgeht oder die Stabilität/Sicherheit der Software gefährdet.

3.8.3. GUT Ventures ist berechtigt, den Zugriff vorübergehend zu sperren, wenn ungewöhnliche Lastspitzen oder automatisierte Zugriffe festgestellt werden.

3.8.4. GUT Ventures ist berechtigt, den Zugriff vorübergehend zu sperren, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken erforderlich ist.

3.8.5. GUT Ventures wird – soweit zumutbar – den Kunden vorab informieren und die Sperre auf das erforderliche Maß beschränken. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3.9. Verfügbarkeit, Wartung, Support

3.9.1. GUT Ventures bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte, garantierte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als SLA vereinbart.

3.9.2. Geplante Wartungsfenster werden – soweit möglich – vorab angekündigt. Dringende Wartungs- oder Sicherheitsmaßnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen.

3.9.3. Supportleistungen (Kanäle, Zeiten, Reaktionszeiten) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem gebuchten Plan.

4. Dienstleistungen

4.1. Zusätzlich zur Software-Bereitstellung kann GUT Ventures verschiedene Dienstleistungen anbieten. Diese können einmalig oder regelmäßig sein und abhängig von dem in der Leistungsvereinbarung festgelegten Rahmen unter anderem folgendes beinhalten:

4.1.1. Einrichtung/Onboarding und technische Unterstützung.

4.1.2. Erstellung von Software-Modulen oder Integrationen.

4.1.3. Einbindung, Aufbereitung, Normalisierung oder Aktualisierung von Kundendaten.

4.1.4. Exporte/Reports, Schulungen und Beratungsleistungen.

5. Ausführung der Dienstleistungen

5.1. Bestellvorgang (Leistungsvereinbarung)

5.1.1. Die genaue Ausprägung der Dienstleistungen wird einzig und allein bei Vertragsschluss innerhalb der Leistungsvereinbarung bestimmt.

5.1.2. Anfragen des Kunden, die über den im ursprünglichen Vertrag und in der Leistungsvereinbarung definierten Rahmen hinausgehen, erfordern eine separate Leistungsvereinbarung.

5.2. Zeitvorgaben für die Erbringung

Die Services werden gemäß einem zwischen den Parteien abgestimmten Zeitplan, welcher in der Leistungsvereinbarung festgelegt ist, erbracht. Bei unvorhergesehenen Hindernissen, die GUT Ventures an der Einhaltung hindern, wird GUT Ventures alles Mögliche tun, um den geplanten Zeitrahmen beizubehalten. Kann eine Dienstleistung trotz intensiver Anstrengungen nicht termingerecht erbracht werden, wird GUT Ventures den Kunden unverzüglich benachrichtigen und einen alternativen Termin abstimmen.

5.3. Übergabe der Liefergegenstände

Liefergegenstände werden dem Kunden über einen speziellen Bereich in der Software bereitgestellt, sofern dies aufgrund ihrer Beschaffenheit machbar ist. Bei jeder solchen Übergabe werden die Benutzer per E-Mail informiert. Sollte der Kunde innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Bereitstellung keinen Mangel melden, so wird der gelieferte Gegenstand als akzeptiert betrachtet.

6. Geistiges Eigentum

6.1. GUT Ventures

6.1.1. Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Marken, Urheberrechte, Datenbankrechte und Quell-/Objektcodes) in Bezug auf die Software, ihre Komponenten, Tools und Inhalte sowie die Ergebnisse der Dienstleistungen liegen ausschließlich bei GUT Ventures.

6.1.2. Es werden keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an der Software oder deren Bestandteilen an den Kunden übertragen.

6.2. Kunde

6.2.1. Vorausgesetzt, der Kunde erfüllt alle seine vertraglichen Pflichten, räumt GUT Ventures ihm während der Vertragslaufzeit eine weltweite, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zum Zugriff und zur Nutzung der Software und deren Bestandteile sowie der Dienstleistungsergebnisse ein. Diese Lizenz wird individuell und nur im genau definierten Rahmen gewährt.

6.2.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechte von GUT Ventures in Bezug auf die Software, ihre Komponenten und Inhalte sowie die Dienstleistungsergebnisse zu respektieren. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von GUT Ventures darf der Kunde insbesondere:

6.2.2.1. keine Rechte in Bezug auf die Software an Dritte übertragen.

6.2.2.2. kein Reverse Engineering der Software durchführen.

6.2.2.3. keine Werke erstellen, die auf der Software oder den Ergebnissen der Dienstleistungen basieren.

6.3. Referenznennung

6.3.1. Der Kunde stimmt zu, dass GUT Ventures ihn als Referenzkunden nennen und sein Logo zu diesem Zweck nutzen darf, sofern er dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

7. Bezahlung

7.1. Kosten

7.1.1. Die Kosten für die Dienstleistungen sind in der Leistungsvereinbarung festgelegt. Sie sind netto ausgewiesen und beinhalten keine Reise- und Unterbringungskosten, die dem Kunden gesondert und auf Belegbasis berechnet werden.

7.1.2. Der Kunde erkennt an, dass die angebotenen Preise basierend auf den von ihm an GUT Ventures übermittelten Daten festgelegt wurden, einschließlich: der ausgewählten Softwaremodule, der Anzahl Nutzer. Der Kunde akzeptiert, dass jegliche Modifikation im vereinbarten Umfang auch zu einer Preisanpassung führt.

7.2. Zahlungskonditionen

7.2.1. Wiederkehrende Dienstleistungen

Die Lizenzen für die Software und wiederkehrende Dienstleistungen werden – sofern nicht anders festgelegt – je nach gewähltem Abrechnungsintervall monatlich oder jährlich im Voraus berechnet. Bei Verlängerung ist GUT Ventures berechtigt, die Preise einmal jährlich entsprechend dem von Statistik Austria publizierten Verbraucherpreisindex (Referenz VPI 2020) anzupassen.

7.2.2. Einmalige Dienstleistungen

Diese werden nach Erbringung basierend auf dem in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessatz in Rechnung gestellt.

7.2.3. Zahlungsart und Fälligkeit

7.2.3.1. Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift im Voraus; die Abbuchung erfolgt mit Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode.

7.2.3.2. Sofern Rechnungskauf ausdrücklich vereinbart wird, sind Rechnungen binnen 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.

7.2.3.3. Bei Zahlungsverzug ist GUT Ventures berechtigt, ohne Vorankündigung alle Zahlungen sofort einzufordern und/oder Dienstleistungen zu pausieren.

7.2.3.4. Bei Zahlungsverzug ist GUT Ventures berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu erheben.

7.2.3.5. Bei Zahlungsverzug ist GUT Ventures berechtigt, eine Pauschale von 40 Euro für die Eintreibung der Schulden zu berechnen.

7.2.3.6. GUT Ventures hat, ungeachtet der Aussetzung der Dienstleistungen, weiterhin das Recht, bereits geleistete Zahlungen zu behalten und Schadenersatzforderungen zu stellen.

7.2.4. Gemäß §§ 1415 und 1416 ABGB wird vereinbart, dass GUT Ventures eingegangene Teilleistungen nach eigenem Ermessen verrechnen kann. Jegliche Zuweisung dieser Zahlungen durch den Kunden ohne Zustimmung von GUT Ventures ist ungültig.

8. Datenquellen, Qualität und Nutzung

8.1. Firmenatlas nutzt Daten aus öffentlichen Registern sowie Drittquellen (z.B. Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei) und ggf. vom Kunden bereitgestellte Daten. Für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Daten wird keine Gewähr übernommen.

8.2. Die Daten werden technisch verarbeitet, normalisiert, aggregiert oder berechnet. Dabei können Abweichungen, Rundungen, Verzögerungen oder Fehlzuordnungen entstehen.

8.3. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Finanz- oder sonstige Beratung dar. Entscheidungen liegen ausschließlich beim Kunden.

8.4. Soweit KI-gestützte Funktionen bereitgestellt werden, können Ausgaben unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft sein. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben eigenverantwortlich zu prüfen und darf sie nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage verwenden.

8.5. Rechtmäßige Nutzung und Weiterverwendung

8.5.1. Der Kunde ist für die rechtmäßige Verwendung der Daten und Exporte verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung anwendbarer Gesetze (z.B. Datenschutz, Wettbewerbsrecht) sowie etwaiger Vorgaben/Schutzrechte im Zusammenhang mit öffentlichen Registern und Drittquellen.

8.5.2. Der Kunde darf Daten/Exporte nicht in einer Weise nutzen, die Rechte Dritter verletzt oder die zulässigen Zwecke der jeweiligen Quellen überschreitet.

8.5.3. Soweit Daten personenbezogene Informationen enthalten können, hat der Kunde vor jeder Weitergabe/Weiterverwendung eigenverantwortlich zu prüfen, ob dies rechtlich zulässig ist.

8.6. Keine Garantie der Quellenverfügbarkeit

8.6.1. GUT Ventures übernimmt keine Gewähr dafür, dass einzelne Quellen dauerhaft verfügbar bleiben oder in gleicher Struktur/Qualität bereitgestellt werden. Änderungen von Quellen, Schnittstellen oder Abrufbedingungen können dazu führen, dass Funktionen, Felder oder Aktualisierungsintervalle angepasst werden müssen.

8.7. Exporte, Limits, Fair Use

8.7.1. Export-Formate und Export-Umfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

8.7.2. GUT Ventures kann zur Sicherstellung eines stabilen Betriebs Rate-Limits, Kontingente und technische Begrenzungen (z.B. Exporte/Tag, Zeilen/Monat, API-Requests/Minute) anwenden.

8.7.3. Überschreitet der Kunde Limits oder nutzt Exporte systematisch zur Massendatenextraktion, ist GUT Ventures berechtigt, Exporte zu drosseln, vorübergehend zu sperren oder auf ein höheres Paket zu verweisen.

9. Gewährleistung

9.1. GUT Ventures erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Gewähr für eine bestimmte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der Software wird – soweit gesetzlich zulässig – nicht übernommen.

9.2. Für die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, insbesondere für Entscheidungen des Kunden, wird keine Gewähr übernommen.

10. Haftung

10.1. GUT Ventures haftet nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung von GUT Ventures für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

10.2. Der Kunde erkennt an, dass das Internet sowie alle Netzwerke zur Datenübertragung Kapazitätsbeschränkungen und Störungen aufweisen können, die außerhalb des Einflussbereichs von GUT Ventures liegen. Diese können eine Unterbrechung der Dienstleistung verursachen. Für daraus resultierende Schäden übernimmt GUT Ventures keine Verantwortung.

10.3. Für Schäden beim Kunden oder Dritten, die entstehen durch unsachgemäßen Gebrauch der Software, deren Teile, Werkzeuge und Inhalte, das Nichtbefolgen der von GUT Ventures bereitgestellten Anleitungen oder das Befolgen nicht von GUT Ventures bereitgestellter Anleitungen, übernimmt GUT Ventures keine Haftung.

10.4. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt GUT Ventures keine Haftung für Fehler, Abweichungen oder Mismatches in Daten, Berechnungen, Normalisierungen, Aggregationen oder KI-Ausgaben sowie für darauf beruhende Entscheidungen oder Maßnahmen des Kunden.

10.5. Wenn GUT Ventures durch ein Gericht zur Haftung verpflichtet wird (unter Berücksichtigung der vorstehenden Bedingungen und soweit gesetzlich zulässig), gilt:

10.5.1. Die Haftung von GUT Ventures ist auf direkte Schäden infolge von Vertragsverletzungen und mit jenem Betrag beschränkt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis an GUT Ventures gezahlt hat.

10.5.2. GUT Ventures haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, insbesondere nicht für Schäden aus Daten- oder KI-Fehlern.

10.6. Der Kunde akzeptiert, dass die Regelungen dieses Abschnitts auch nach Beendigung dieses Vertrags gültig bleiben, dies selbst bei einer gerichtlichen Beendigung des Vertrags.

10.7. Beide Parteien bestätigen, dass die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen eine gerechte Risikoteilung zwischen GUT Ventures und dem Kunden darstellen und dass der vereinbarte Preis diese Verteilung und die genannten Haftungsbeschränkungen berücksichtigt.

11. Geheimhaltung

11.1. Beide Parteien verpflichten sich, jegliche Informationen (ob nun wirtschaftlicher, finanzieller, planerischer oder organisatorischer Natur etc.), Techniken und Daten, die zwischen ihnen übermittelt, ausgetauscht oder während der Vertragsdurchführung bekannt werden, geheim zu halten.

11.1.1. Die Informationen dürfen ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet werden.

11.1.2. Die Informationen dürfen Dritten nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden.

11.1.3. Die Informationen dürfen nur Mitarbeitern offengelegt werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

11.1.4. Beide Parteien unternehmen jegliche notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass die Informationen geheim gehalten werden, sowohl innerhalb des eigenen Personals als auch bei externen Dienstleistern, die mit Zustimmung von GUT Ventures in den Vertrag involviert sind oder Zugang zur Software haben.

11.2. Die oben genannten Geheimhaltungspflichten gelten, solange die Informationen nicht durch Handlungen der betreffenden Partei öffentlich werden oder eine Partei rechtlich oder durch gerichtlichen Beschluss verpflichtet ist, die Informationen offenzulegen.

11.3. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass die beschriebenen Geheimhaltungsbestimmungen von allen relevanten Dritten, Nutzern sowie insgesamt von seinen Angestellten und Geschäftspartnern eingehalten werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Geheimhaltung sicherzustellen.

12. Datenschutz

12.1. GUT Ventures verpflichtet sämtliche Mitarbeiter, die Vorschriften des Datenschutzes dauerhaft, auch über das Ende ihrer Arbeitsverhältnisse hinaus, zu respektieren.

12.2. GUT Ventures sichert zu, personenbezogene Daten, die von der Software erfasst werden, gemäß der Art, dem Umfang und dem Zweck der Datenverarbeitung, und unter Berücksichtigung technischer Möglichkeiten und wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit, bestmöglich zu bewahren.

12.3. Während der Vertragsdauer kann eine Bearbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden stattfinden. Diese Bearbeitung dient dem Vertragszweck und der Realisierung vorvertraglicher Aktionen.

12.4. Das Ausmaß, die Beschaffenheit und der Sinn der Sammlung, Bearbeitung und/oder Verwendung personenbezogener Daten durch GUT Ventures auf Kundenseite beinhaltet:

• Organisation, Durchführung und Auswertung von Schulungen.

• Hilfestellung bei der Datenverarbeitung im Rahmen der Einbindung oder Aktualisierung der Software.

• Assistenz bei der Nutzung der Software durch Anwender.

• Entwicklung, Instandhaltung und Korrektur der Software.

• Hosting der Software.

12.5. Soweit GUT Ventures personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitervereinbarung gemäß den einschlägigen Datenschutzvorgaben.

13. Subunternehmer / Externe Dienstleister

13.1. Unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen kann GUT Ventures die Durchführung des Vertrags ganz oder teilweise an assoziierte Unternehmen oder externe Anbieter delegieren sowie Subunternehmer für die Vertragserfüllung heranzuziehen.

13.2. Gegenüber dem Kunden bleibt GUT Ventures als alleiniger Vertragspartner verantwortlich.

13.3. Der Kunde wird seine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch solche Subunternehmer, sollte diese erforderlich sein, nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

14. Vertragsende

14.1. Ordentliche Kündigung

Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag gemäß Punkt 2 dieser AGB zu beenden.

14.2. Außerordentliche Kündigung

14.2.1. Davon unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei auf außerordentliche Kündigung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei.

14.2.2. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Kontext umfassen für GUT Ventures die Bereitstellung der Software und Lieferung der vereinbarten Produkte oder Dienstleistungen sowie für den Kunden die Zahlung des vereinbarten Preises, den Schutz der Rechte von GUT Ventures und die Erfüllung der Pflichten gemäß Abschnitt 11.

14.3. Konsequenzen der Vertragsbeendigung

14.3.1. Mit Vertragsende stellt der Kunde jegliche Nutzung der Software ein und gewährleistet, dass alle Nutzer ebenfalls davon absehen.

14.3.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Datenexport, wobei GUT Ventures für jegliche Unterstützung in diesem Bereich gesondert vergütet wird.

15. Beweiskraft

15.1. Elektronischer Datenaustausch

15.1.1. Jegliche Daten, Informationen oder Dokumente, die elektronisch durch die Informationssysteme von GUT Ventures übertragen werden – inklusive des Zeitstempels ihres Empfangs oder ihrer Versendung – sind als korrekt anzusehen und können als Beweismaterial, auch in juristischen Auseinandersetzungen, herangezogen werden.

15.1.2. Die elektronischen Dokumente haben dieselbe Beweiskraft wie ein handschriftlich signiertes Originaldokument.

15.2. Annahme der Echtheit

Solange der Kunde nicht schriftlich das Gegenteil beweist, wird von der Authentizität der oben genannten Daten ausgegangen.

16. Abtretung

16.1. Es ist dem Kunden untersagt, seine Vertragsrechte und -pflichten ohne eine vorige schriftliche Genehmigung von GUT Ventures an Dritte weiterzugeben oder zu veräußern.

16.2. GUT Ventures hat das Recht, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag uneingeschränkt an assoziierte Unternehmen oder Dritte zu übertragen.

17. Verzicht

Sofern der Kunde GUT Ventures nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten nach einer Vertragsverletzung in Kenntnis setzt, verzichtet er unwiederbringlich auf jegliche Ansprüche, Rechte oder Klagen im Zusammenhang mit dieser Vertragsverletzung. Der Kunde verzichtet somit ebenfalls darauf, nach diesem Zeitraum gegen GUT Ventures oder seine assoziierten Unternehmen gerichtlich vorzugehen.

18. Änderungen der Software, Leistungsbeschreibung und AGB

18.1. GUT Ventures entwickelt die Software laufend weiter und kann Funktionen ändern, entfernen oder hinzufügen, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

18.2. Änderungen der Leistungsbeschreibung oder dieser AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

18.3. Betrifft eine Änderung eine wesentliche nachteilige Änderung für den Kunden, kann der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

19. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist (z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastruktur außerhalb des Einflussbereichs). Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich um eine rasche Wiederaufnahme der Leistung.

20. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

20.1. Dieser Vertrag folgt dem österreichischen Recht. Das UN-Kaufrecht und andere Verweisungsnormen sind ausgeschlossen.

20.2. Als zuständiges Gericht gilt das Handelsgericht in Wien, Innere Stadt. Dies gilt auch bei mehreren Beklagten oder bei Eil- und vorbeugenden Maßnahmen.