Inhaltsverzeichnis
1 UNTERNEHMENSPROFIL UND GESCHÄFTSVERLAUF
1.1 Unternehmensgegenstand und gesetzlicher Auftrag
Das Umweltbundesamt nimmt seit seiner Gründung 1985 als Umweltschutzfachstelle des Bundes die Rolle einer nationalen Umweltagentur in Osterreich wahr. Dabei unterstützt das Umweltbundesamt die Umweltpolitik und die Vollziehung des Bundes, insbesondere durch fachliche Arbeiten in den Schwerpunktthemen Biodiversität, Klima, Kreislaufwirtschaft und Zero Pollution aber auch durch IT- und Laborleistungen entlang des gesamten Policy Cycle.
Auf Basis des Umweltkontrollgesetzes (UKG) übernahm das Umweltbundesamt 2024 für das Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bzw. ab 01.04.2025 für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) die Funktion und die Aufgabe, den Zustand und die Entwicklung der Umwelt sowie der Umweltbelastungen zu beobachiten und laufend zu erheben, zu bewerten und den zuständigen Behörden, dem Nationalrat, dem Bundesrat und der Offentlichkeit zugänglich zu machen.
1.2 Wesentliche Geschäftsfelder und Leistungen
Auf Basis der Ausgliederung 1999 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet die Umweltbundesamt GmbH in bedeutendem Umfang und auf einer breiten Palette mäßgebliches Umweltwissen zur Beratung und Begleitung von Entscheidungsträger:innen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Das Umweltbundesamt ist ein wichtiger Partner, der seine Dienste im Bereich fachlicher Arbeiten, IT- und Laborleistungen anderen mit Umwelt- und Klimaschutzthemen befassten Ressorts im Vollzug verschiedener Umweltrechtsmaterien zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus pflegt das Umweltbundesamt fachliche Netzwerke in Österreich und auf europäischer Ebene und trägt dazu bei, hoch relevantes Wissen kontinuierlich auf dem Stand der Wissenschaft zu halten. Nicht zuletzt erfüllt das Umweltbundesamt mit der Information der zuständigen Behörden, des Nationalrats, des Bundesrats und der Offentlichkeit eine wichtige demokratiepolitische Funktion.
2 WIRTSCHAFTLICHES, GEOPOLITISCHES UND POLITISCHES UMFELD
2.1 Entwicklungen im Geschäftsjahr 2024
Das Geschäftsjahr 2024 war von einem anspruchsvollen geopolitischen und wirtschaftlichen Umfeld geprägt. Der weiterhin andauernde Krieg in der Ukraine, neue geopolitische Spannungen im Nahen Osten sowie instabile globale Lieferketten und volatile Energiepreise beeinflussen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und Österreich nachhaltig.
2.2 Internationale und europäische
Rahmenbedingungen
Die Europäische Union behauptete ihre globale Vorreiterrolle in der Umwelt- und Klimapolitik, muss diese jedoch zunehmend in einem von Unsicherheit und Desinformation geprägten Umfeld verteidigen. In dieser Situation kommt der Bereitstellung von verlässlichen, faktenbasierten Informationen eine zentrale Bedeutung zu. Das Umweltbundesamt nimmt hier eine Schlüsselrolle ein, indem es mit unabhängiger wissenschaftlicher Expertise zu einer sachlichen und evidenzbasierten politischen Entscheidungsfindung beiträgt. Globale Megatrends Urbanisierung, Glob(k)alisierung, demografischer Wandel, Digitalisierung und Klimawandel bleiben auch 2024 bestimmende Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund gewinnen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen weiterhin an strategischer Bedeutung -auch unter den Bedingungen begrenzter öffentlicher Budgets. Die politische Schwerpunktsetzung der neuen EU-Kommission – mit Fokus auf Wohlstand, Demokratie und Sicherheit – erfordert eine fortlaufende strategische Abstimmung mit den Zielen des European Green Deal.
Die Umsetzung zentraler europäischer Rechtsinstrumente, nimmt dabei an Bedeutung zu: etwa die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Beide stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, bieten aber auch Chancen für zukunftsfähige, nachhaltigere Geschäfts- und Steuerungsmodelle.
Die EU-Kommission verfolgt mit dem „Fit for 55“-Paket weiterhin das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Ergänzt wird dies durch das neue EU-Renaturierungsgesetz, das einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung der Okosysteme leisten soll. Maßnahmen wirken weit in nationale Umweltstrategien hinein und prägen wesentlich die Arbeit der Umweltbundesamt GmbH in der wissenschaftlichen Begleitung und Umsetzung auf nationaler Ebene.
3 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
3.1 Vermögenslage
Die Vermögenslage der Gesellschaft zeigt 2024 gegenüber dem Vorjahr eine gestiegene Bilanzsumme.
Durch die Gewährung eines Bundeszuschusses in Höhe von € 30,29 Mio. des Bundesministeriums für Finanzen an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die, mit dem Umzug der Umweltbundesamt GmbH verbundenen Kosten, kommt es durch die Einbuchung der Forderungen zu einem wesentlichen Anstieg der Aktiva.
Das zeigt sich in der Zunahme des Umlaufvermögens über einen höheren Stand an Sonstige Forderungen. Ebenso kam es in diesem Jahr zu einem höheren Stand an Guthaben bei Kreditinstituten. Aufgrund der Regelungen des Umweltkontrollgesetzes (UKG) sowie der einschlägigen parlamentarischen Materialien hat die Umweltbundesamt GmbH in der Verrechnung im gesetzlich determinierten Aufgabenkreis gegenüber dem Eigentümerressort u.ä. keine Finanzierungskosten vorgesehen. Zur Liquiditätssicherung sind daher ausreichende Teilzahlungen im Laufe eines Projektes/Arbeitsvorhabens zur Verfügung zu stellen. Diese Regelungen wird auch für andere Kundengrüppën/Auftraggeber:innen konsequent umgesetzt.
Die Zunahme im Anlagevermögen resultiert im Wesentlichen aus der Anschaffung von Laborgeräten im Zuge des Labor-Investitionsprogramms zur Sicherstellung von ausgewählten Geräte-Kapazitäten für die Unterstützung des BMK/des Bundes im Vollzug und bei Kontrollaufgaben. So wurden u.a. ein GC-HRMS- System, ein multidimensionales Gaschromatographiesystem für das Treibstofflabor angeschafft und in Betrieb genommen. Im Bereich der EDV-Ausstattung wurden investitionen in die Server sowie Speichererweiterungen getätigt, um den Anforderungen der rasch wachsenden Datenvolumina bestmöglich begegnen zu können. Die Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände wurden für die Neuanschaffung eines Projektmanagementprogramms, sowie für ein unumgängliches Upgrade des bestehenden ERP-Systems geleistet.
Die Aktiven Rechnungsabgrenzungen betreffen Vorauszahlungen für Wartungen im Bereich der Laborgeräte, Softwarewartungen (Lizenzgebühren) und Versicherungen aufgrund der entsprechenden Verträge und haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert.
Die Zunahmen auf Seite der Passiva resultierten aus dem positiven Jahresergebnis und dessen Auswirkung auf das Eigenkapital. Die Zusage des Baukostenzuschusses zeigt durch die Bilanzierung des Investitionszuschusses für künftige Investitionen durch den Umbau sowie der Neuanschaffungen von Sachanlagen und die Darstellung des Aufwandzuschusses über die Passive Rechnungsabgrenzung ihre Auswirkung.
Die Rückstellungen zeigen einen geringeren Wert im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg bei den Verbindlichkeiten resultiert aus der Zunahme der Erhaltenen Anzahlungen zum Stichtag sowie der sonstigen Verbindlichkeiten, insbesondere bei den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Durch das positive Jahresergebnis kommt es durch die Erhöhung der Bilanzsumme zu einer angestrebten und mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Erhöhung der Eigenkapitalquote auf 24,25 % (VJ: 18,6%) um die finanzielle Stabilität und Zukunftsfähigkeit der Organisation in unsicheren Zeiten zu stärken. Die fiktive Schuldentilgungsdauer ist negativ (VJ: 2,1 Jahren).
3.2 Finanzlage (Cashflow-Analyse)
Die Finanzlage der letzten beiden Jahre zeigt folgendes Bild:
| 2024 | 2023 | ||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| Ergebnis vor Steuern | 10.592 | 1.593 | |
| Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Investitions- | |||
| + | bereiches | 1.796 | 1.536 |
| + | Verwendung Investitionszuschüsse | -57 | -80 |
| Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des | |||
| - + | Investitionsbereiches | 0 | -2 |
| + | - sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 0 | 0 |
| Geldfluss aus dem Ergebnis | 12.331 | 3.047 | |
| Zu/Abnahme der Vörrätë, Forderungen aus Leistungen sowie an- | |||
| + | derer Aktiva | -29.869 | -665 |
| + | - Zu/Abnahme vön Rückstellungen | -227 | 829 |
| Zu/Abnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- | |||
| + | gen sowie anderer Passiva | 18.787 | 1.947 |
| Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern | 1.022 | 5.158 | |
| - Zahlungen für Ertragsteuern | -703 | -118 | |
| Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 319 | 5.040 | |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen) | 0 | 2 | |
| + Einzahlungen aus Investitionszuschüssen (ohne Finanzanlagen) | 13.791 | 105 | |
| - | Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) | -2.709 | -2.543 |
| - Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und sonstige | |||
| Finanzinvestitionen | 0 | 0 | |
| Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | 11.082 | -2.436 | |
| + Einzahlungen von Eigenkapital | 0 | ||
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes | 11.401 | 2.604 | |
| Finanzmittelbestand am Beginn der Periode | 35.411 | 32.807 | |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 46.812 | 35.411 |
3.3 Ertragslage
Die Ertragslage 2024 zeigt ein positives Bild:
Ertragsseitig stieg das Umsatz- & Ertragsvolumen aufgrund anhaltend hoher Nachfrage an den Leistungen der Umweltbundesamt GmbH - sowohl national als auch international - im Jahr 2024 um 22,5 %.
Mittels Budgetbegleitgesetz wurde die Basiszuwendung erstmalig seit Ausgliederung mit 1.1.2024 auf 25 Mio. Euro angehoben (bisher 14,96 Mio. Euro). Über die letzten Jahrzehnte gesehen ist die Basiszuwendung insgesamt unterproportional im Vergleich zur Inflation sowie der durchschnittlichen jährlichen Umsatzsteigerungen von 8% gewachsen und war seit langem dringend notwendig.
Im Bereich der Projektfinanzierung gem. § 11 Abs. 1 lit d) iVm § 6 Abs. 3 und 4 Umweltkontrollgesetz (UKG) erfüllt die Umweltbundesamt GmbH im gesetzlich verankerten Vollzug eine Vielzahl von Aufgaben ebenso wie sie ad hoc oder bei der Umsetzung von Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung unterstützt. Hauptauftraggeber in diesem Bereich waren im Jahr 2024 das BMK und das BML.
Die prozentuell größten Umsatzzuwächse von 29,05 % konnten durch Projektfinanzierungen gem. § 11 Abs. 1 lit. e) iym § 6 Abs. 1 lit. d) UKG erzielt werden. Dies resultiert aus dem Anstieg im Bereich der Arbeitsleihverträge sowie anderen Beauftragungen im gesonderten Rechnungskreis.
Die Veränderungen bei den noch nicht abrechenbaren Leistungen folgen den vereinbarten Projektzeitplänen und den vertraglich fixierten Abnahme- und Abrechungsmodalitäten pro Projekt. Im Jahr 2024 kam es dabei zu einem Anstieg der Bestandsveränderungen im Ausmaß von 6,6 Mio. Euro, hauptsächlich bei Projekten gegenüber dem Eigentümer sowie der Europäischen Kommission im Pröjekten im Bereich des „Indirect Budget Managements”.
Der Anteil der bezogenen Leistungen (Material und Werkverträge) lag im Jahr 2024 über dem Wert des Vorjahres. Die Umweltbundesamt GmbH legt bereits seit mehreren Jahren einen Schwerpunkt im Aufbau und Erhalt der fachlichen Kernkompetenz der eigenen (angestellten) Dienstnehmer:innen und verzichtet im Einvernehmen mit dem Eigentümer grundsätzlich auf Subauftragnehmer:innen bzw. Werknehmer:innen.
Einige wenige Projekte der Europäischen Kommission erfordern jedoch Fachexpert:innen im Ausland, die auf Basis von Subauftragnehmer bzw. Werkverträgen beauftragt werden.
Der Personalaufwand stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr um 8,12 Mio. Euro an. Dieser Zuwachs resultiert einerseits aus einem gestiegenen Personalstand im Jahresverlauf und zum Stichtag 31.12.2024 zur Abarbeitung der Beauftragungen sowie gestiegenen Personalkosten durch den Gehaltabschluss öffentlicher Dienst (2024: 3,5 % bzw. mindestens 82,40 Euro), welcher aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen auf die Ist-Gehälter der Umweltbundesamt GmbH anzuwenden ist
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kommt es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der Kosten durch erhöhte Sachleistungen für den Umzug, der trotz Kostendeckung durch den Zuschuss aufgrund des Saldierungsverbots auch im Aufwand dargestellt wird.
Darüber hinaus erfolgt seit 2024 ein Ausbildungsschwerpunkt durch Führungskräfteentwicklung und Mitarbeiterschulungen zum Kompetenzerhalt und -weiterentwicklung sowie zur Professionalisierung der Organisation.
Ein laufendes enges Monitoring der Projekte führten zu einer Reduktion der Rückstellungsbildung für Schadensfälle.
Das Finanzergebnis konnte durch gebundenë Veranlagungen gesteigert werden. Entsprechend der Veranlagungsrichtlinie werden ausschließlich risikoarme, grüne Veranlagungsformen in Form von risikofreiem Festgeld genutzt.
Der gesonderte Rechnungskreis zeigt begleitet durch ein deutlich gestiegenes Volumen 2024 ein positives Ergebnis.
3.4 Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Zusammenfässend lässt sich sagen, dass sich die Finanzlage im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 verbessert hat, insbesondere in Bezug auf den Cashflow und die insgesamt verbesserte Liquidität, trotz höherer Personalaufwendungen und Investitionsausgaben in Anlagen.
4 ARBEITNEHMER:INNENBELANGE UND ORGANISATIONSENTWICKLUNG
4.1 Organisationsstruktur und
Führungskräfteentwicklung
Die Änderung der Organisationsstruktur in eine Linien- bzw. Bereichsorganisation brachte im Jahr 2024 nicht nur die Neugestaltung der Aufbauorganisation mit sich, sondern auch eine Vereinfachung von Prozessen. Im Zuge dessen wurden Verantwortungen klar definiert und der Administrationsaufwand konnte in vielen Bereichen deutlich reduziert werden. Begleitend zu diesem Veränderungsprozess haben Team- und Bereichsklausuren sowie individuelle Coachings stattgefunden, um innerhalb der neu entstandenen Strukturen die Zusammenarbeit und Kommunikation ausreichend zu stärken.
Der Schwerpunkt der angebotenen Weiterbildungen lag im Jahr 2024 auf dem Thema Führungskräfteentwicklung. Neben zahireichen internen Schulungen zu Themen wie Arbeitsrecht, Kommunikation oder Umgang mit Vielfalt wurde erstmalig ein mehrjähriges Programm zur Weiterentwicklung der Führungskräfte entwickelt. Um die Kund:innenorientierung ünd Wettbewerbsfähigkeit der Organisation weiter zu stärken, wurden außerdem die Expert:innen der Moderationscommunity durch gezielte Trainings und Workshops fortlaufend geschult. Zudem konnten rund 30 weitere Mitarbeiter:innen ihre Projektmanagement-Kenntnisse durch eine IPMA Zertifizierungen vertiefen.
4.2 Personaistand und Beschäftigungsformen
Sowohl der Blick auf die Vollzeitbeschäftigungsäquivalente als auch auf die Anzahl der Mitarbeitenden zeigt auch im Jahr 2024 weiterhin eine steigende Entwicklung des Personalstands.
Neben Personalaufnahmen entlang der strategischen Schwerpunktsetzungen und den vorhandenen Bedarfen durch Beauftragungen ist das Personalwachstum 2024 auch auf eine leichte Entspannung am Arbeitsmarkt zurückzuführen. Es konnten im Wirtschaftsjahr nicht erfolgte Anstellungen der Vorperioden (aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation 2022 und 2023) im Jahr 2024 erfolgreich durchgeführt werden.
Für die Aufgabenerbringung der Umweltbundesamt GmbH:
| Personalstand | Vollbeschäftigungsäquivalente | Personen | ||
|---|---|---|---|---|
| 01-12/2023 | 01-12/2024 | 31.12.2023 31.12.2024 | ||
| Beamt:innen | 29,0 | 26,3 | 31 | 27 |
| Ehemalige Vertragsbediens- | ||||
| tete des Bundes | 25,8 | 22,6 | 28 | 27 |
| Kollektivvertragsangestellte | 436,8 | 488,7 | 536 | 595 |
| Gesamt | 491,6 | 537,6 | 595 | 649 |
Verträge mit externen internationalen Expert:innen und extern tätigen Projektmitarbeiter:innen sowie Arbeitsleihkräften:
| Personalstand | Vollbeschäftigungsäquivalente | Personen | ||
|---|---|---|---|---|
| 01-12/2023 01-12/2024 | 31.12.2023 31.12.2024 | |||
| Beamt:innen | 3,2 | 2,3 | 3 | 3 |
| Ehemalige Vertragsbediens- | ||||
| tete des Bundes | 0,9 | 1,0 | 1 | |
| Kollektivvertragsangestellte | 101,6 | 99,7 | 125 | 105 |
| Lehrlinge | 9,2 | 9.8 | 11 | 10 |
| Short Term Experts | 1,0 | 0,4 | 4 | 3 |
| Gesamt | 115,9 | 113,2 | 144 | 122 |
4.3 Gesundheit, Arbeitszufriedenheit und Vereinbarkeit
Aufgrund der jährlich steigenden Krankenstandszeiten lag 2024 ein wichtiger Fokus auf dem Thema Gesundheit. Neben zentralen Angeboten wie z.B. Gesundenuntersuchung, Impfaktionen, Seh- und Hörtests gab es zahlreiche interne Schulungen und Workshops zu den Themen psychische und körperliche Gesundheit.
Im Rahmen der unternehmensweiten-Mitarbeiter:innenumfrage 2024 wurden auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz evaluiert. Rund 640 Mitarbeitenden des Umweltbundesamts wurden befragt zu Engagement und Commitment, Arbeitsumfang und Arbeitszeitgestaltung, Zusammenarbeit mit Kolleg:innen, berufliche Entwicklüngsmöglichkeiten und viele weitere Themen. Mit einer Rücklaufquote vön 78% der befragten Personen konnten mit der Befragung hoch repräsentative Ergebnisse erzielt werden, aus der sich viele wichtige Maßnahmen ableiten lassen. Im Ergebnis gibt es in der Umweltbundesamt GmbH in vielen der abgefraägten Kategorien hohe bis sehr hohe Zustimmungswerte. Die höchsten Zustimmungswerte liegen in den Bereichen „Zusammenarbeit mit Kolleg:innen”, „Züsammenarbeit mit der direkten Führungskraft“ und „Engagement & Commitment“. Die größten Herausforderungen liegen in den Bereichen „Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten", „Umweltbundesamt als Arbeitgeber" und „Arbeitsumfang und -zeitgestaltung".
Flexibles Arbeiten und die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Leben sind nach wie vor Kernthemen, die die Umweltbundesamt GmbH am Arbeitsmarkt zu einer attraktiven Arbeitgeberin machen. Auch im Jahr 2024 wurden im Rahmen der Durchführung des Audits „berufundfamilie“ konkrete Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erarbeitet. Darunter fiel unter Anderem das Angebot einer kostenlosen Kinderbetreuung für alle Mitarbeitenden in den Ferienmonaten. Um den Arbeitnehmer:innen nicht nur eine zeitlich, sondern auch eine räumlich flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen wurde die geltende Homeoffice-Betriebsvereinbarung auch 2024 erneut um ein weiteres Jahr verlängert.
4.4 Diversität und Gleichstellung
Das Thema Diversität und Chancengleichheit ist für die Zusammenarbeit in der Umweltbundesamt GmbH von entscheidender Bedeutung. Um Toleranz, Fairness und Chancengleichheit zu fördern, sind weiterhin zwei Diversity- und Gleichbehandlungs-Beauftragte als erste Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden in Fällen von Diskriminierung, Mobbing oder Konflikten aktiv. Darüber hinaus gibt es Diversity Botschafter:innen, die als Multiplikator:innen und Vorbilder in Sachen Vielfalt am Arbeitsplatz unterstützend tätig sind.
Die Umweltbundesamt GmbH verfolgt das Ziel der Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Unternehmen. Ein grundlegendes Element dabei ist faire Entlohnung. 2024 wurde bereits zum siebenten Mal ein Einkommensbericht vorgelegt. Im Jahr 2024 konnte der Gender-Pay-Gap durch gezielte Maßnahmen erneut reduziert werden. Dieser liegt aktuell bei 5,6 % (im Vergleich zum Jahr 2023: 6,7%). Der Anteil der Frauen in Führungspositionen lag 2024 bei 49%.
5RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN
5.1 Überblick über das Risiko- und Chancenmanagement
Als ausgegliederte Einrichtung im Alleineigentum des Bundes bewegt sich die Umweltbundesamt GmbH in einem zunehmend komplexen und dynamischen Umfeld.
Die Risikolandschaft 2024 war geprägt von externen Unsicherheiten, darunter volatile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, steigende Anforderungen aus dem europäischen und nationalen Umweltrecht sowie potenzielle Budgetrestriktionen im öffentlichen Sektor. Hinzu kommen technologische und digitale Risiken, insbesondere im Bereich Cybersicherheit und Datenintegrität, die durch die zentrale Rolle des Umweltbundesamts in der Bereitstellung umweltrelevanter Daten besonders relevant sind. Gleichzeitig erfordern gesellschaftliche Erwartungen an Transparenz, Partizipation und wissenschaftliche Unabhängigkeit eine konsequente Qualitätssicherung und Risikovorsorge.
Das Umweltbundesamt begegnet diesen Herausforderungen mit einem integrativen Risiko- und Chancenmanagement, das strategische Steuerung, vorausschauende Planung und operative Resilienz miteinander verbindet.
Ausgehend vom Umweltkontrollgesetz – mit dem klaren Auftrag zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben sowie privatwirtschaftlicher Tätigkeiten - den Vorgaben des Bundes-Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK), den Unternehmenszielen und dem strategischen Rahmen, hat die Umweltbundesamt GmbH eine verbindliche Risikopolitik und Risikostrategie etabliert.
Ziel ist es, Risiken und Chancen systematisch zu identifizieren, zu bewerten und aktiv zu steuern, um damit zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit, Resilienz und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens beizutragen.
Das unternehmensweite Risikomanagementsystem wurde im Jahr 2015 implementiert und ist integraler Bestandteil der strategischen Unternehmessteuerung. Im Jahr 2024 wurde der zehnte strukturierte Risikomanagementzyklus durchgeführt. Dabei wurden bestehende Risiken analysiert, Steuerungsmaßnahmen evaluiert und neue Risiken in enger Abstimmung mit Risikoeigner:innen und den Risikomanagementbeauftragten identifiziert.
Im Rahmen des Risikoberichts 2024 wurden insgesamt 23 für die Umweltbundesamt GmbH relevante Risiken analysiert, bewertet, mit geeigneten Maßnahmen hinterlegt und im unternehmensweiten Risikokatalog dokumentiert. Die gegenüber dem Vorjahr geringere Anzahl resultiert aus der strategischen Konsolidierung thematisch verwandter Risiken. Die Risiken sind den neun Kategorien - Finanz- & Haftungsrisiken, Marktrisiken, Dienstleistungs- & Produktrisiken, Personalrisiken, politische & regulatorische Risiken, Technik- & Infrastrukturrisiken, Organisatorische Risiken, Umweltrisiken sowie strategische Risiken - zugeordnet und im aktuellen Risikobericht transparent ausgewiesen.
5.2
Wesentliche Einzelrisiken 2024
Das Risiko „unzureichende Informationssicherheit " stellt – trotz kontinuierlicher Investitionen in IT Sicherheit, Systemverfügbarkeit und Ausfallssicherheit - weiterhin das höchste Einzelrisiko dar. Diese Einschätzung ist angesichts der vollständigen Abhängigkeit sämtlicher Geschäftsprozesse von stabilen, sicheren und resilienten IT Infrastrukturen nachvollziehbar. Sie steht im Einklang mit den weltweit führenden Geschäftsrisiken für das Jahr 2024 und auch 2025, in dem Unternehmen branchenübergreifend mit einem unsicheren geopolitischen Umfeld. Cybervorfällen wie Datenlecks oder Ransomware-Angriffe und IT- Unterbrechungen konfrontiert sind. Die fortschreitende Digitalisierung erhöht die Angriffsflächen, gleichzeitig steigen regulatorische Anforderungen an den Schutz von (kritischen) Informationsinfrastrukturen.
5.3 Strategische Risikovorsorge und Projekte zur Risikominimierung
Zur Erhöhung der Informationssicherheit und zur Umsetzung aktueller gesetzlicher Vorgaben – insbesondere der überarbeiteten EU Cybersicherheits-Richtlinie (NIS2) - wird ab 2025 das umfassende Projekt NIS-fit gestartet. Es umfasst ein dreijähriges Maßnahmenprogramm mit 23 Teilprojekten und zielt auf den gezielten Ausbau technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen ab. Ergänzend ist eine unternehmensweite Zertifizierung nach ISO 27001 für das Informationssicherheitsmanagementsystem geplant.
6 UMWELTRELEVANTE ASPEKTE
6.1 Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme
Seit 20 Jahren ist die Umweltbundesamt GmbH mit all ihren genutzten Gebäuden im EMAS-Organisationsverzeichnis unter der Nummer AT-000484 registriert. Darüber hinaus ist das gesamte Unternehmen gemäß ISO 14001:2015 (Umweltmanagement) und seit 2021 auch gemäß ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) zertifiziert
Die unmittelbar größte Umweltauswirkung der Umweltbundesamt GmbH resultiert aus den Dienstreisen, insbesondere aus den Treibhausgas-Emissionen von Flugreisen. Die geflogenen Personenkilometer stiegen von 2023 auf 2024 von 1.214.413 pkm auf 1.366.434 pkm, das bedeutet eine absolute Steigerung von ca. 12%. In Relation zum Personalwachstum beträgt der tatsächliche Anstieg der pkm ca. 3 %. Dabei ist zu beachten, dass v.a. in internatioñalen Projekten auch Flugreisen außerhalb der eigenen Belegschaft anfallen,
Ende 2024 ergab eine Umfrage zum Mobilitätsverhalten am Arbeitsweg, dass 90% der befragten Mitarbeiter:innen für ihren Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel nutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß unterwegs sind. Im Vergleich zu anderen Unternehmen ist das ein sehr hoher Wert. Wesentlichstes Erkenntnis der Umfrage ist, dass die wenigen Autofahrer:innen einen gleich hohen CO2 Verbrauch aufweisen wie die Mehrheit, welche öffentlich anreist. Der zu Jahresbeginn 25 ernannte Mobilitätsbeauftragter, soll auf Basis der Ergebnisse der Mobilitätsbefragung, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mobilität am neuen Standort (Erdbergerlände 40-48, 1030 Wien) planen und umsetzen.
Der Stromverbrauch in allen Gebäuden der Umweltbundesamt GmbH lag im Jahr 2024 bei 1.163 MWh, was im Vergleich zu 2023 einen Rückgang von 2% bedeutet, auf VBÄ gerechnet sind das 2,06 MWh was ein Minus von fast 13% ergibt. Der Wärmeenergiebezug (Fernwärme und Gas) von 2024 betrug rund 1.000 MWh, was einen Rückgang von 2,4% im Vergleich zu 2023 bedeutet.
Um das Bewusstsein zum Papierverbrauch zu verbessern ein monatliches Dashboard zu den Verbrauchszahlen im Intranet eingerichtet. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.819 kg Papier verbraucht, was einen absoluten Rückgang von etwa 10% bzw. pro VBÄ über 20% im Vergleich zu 2023 bedeutet.
6.2 Umweltziele und Umwelterklärung 2025
Berechnungen von Treibhausgasemissionen sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeiten des Umweltbundesamts. 2025 ist das Ziel die gesamten THG-Bilanz der Umweltbundesamt GmbH (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) nach dem Greenhouse Gas Protocol zu erfassen. Die detaillierten Ergebnisse dieser Berechnungen werden in der Umwelterklärung 2025 veröffentlicht.
Weitere Details zu Daten sowie zu anderen Aspekten des Umweltmanagementsystems werden in der Umwelterklärung ausführlich beschrieben. Die nächste Umwelterklärung wird im Juli 2025 veröffentlicht und im Zuge des externen Audits von einem externen Gutachter validiert.
6.3 Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nach derzeitiger europäischer Rechtslage ist das Umweltbundesamt verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umzusetzen. Eine nationale Umsetzung der Richtlinie ist derzeit ausständig.
Die Europäische Kommission hat in den letzten Monaten rechtliche Vereinfachungen und Entbürokratisierung in Aussicht gestellt, um die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen zu erhöhen. Im ersten Schritt wurden CSRD, CSDDD (Lieferkettengesetz) und die EU Taxonomie Verordnung auf Vereinfachungen hin begutachtet.
Am 26.2.2025 wurde ein Vorschlag für eine Omnibus Verordnung vorgestellt. Diese Omnibus Verordnung sieht eine zeitliche Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre vor. Statt für das Geschäftsjahr 2025 muss erst für das Geschäftsjahr 2027 berichtet werden. Auch hinsichtlich dem Anwendungsbereich der CSRD sind Anderungen im Gespräch. Deminach wären künftig nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen UND entweder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro berichtspflichtig. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, ist das Umweltbundesamt nicht gesetzlich verpflichtet, nach CSRD zu berichten. Darüber hinaus steht eine Reduzierung der Berichtspflichten und Datenpunkte im Raum, die derzeitigen Berichtstandards (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) sollen überarbeitet werden. Dabei soll die Anzahl der Datenpunkte (mit künftigem Fokus äuf qüantitative Angaben) reduziert und die Kohärenz mit anderen EU- Rechtsakten erhöht werden. Die überarbeiteten Berichtstandards sollen sechs Monate nach Inkrafttreten der Omnibus VO vorliegen, spätestens aber Ende Juni 2026.
Die Umweltbundesamt GmbH ist entsprechend dem ursprünglichen Zeitplan und der langjährigen Erfahrung als EMAS Betrieb für die CSRD Berichtspflicht gerüstet. Im Jahr 2024 wurde die Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Aufgrund der sich ändernden Rechtslage werden aktuell die unterschiedlichen Möglichkeiten der Berichterstattung evaluiert.
7 FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION
7.1
Beteiligung an nationalen und internationalen Forschungsprojekten
Forschung und Entwicklung sind in zahlreichen Projekten für das Eigentümerressort fixe Bestandteile, da in den verschiedenen Dienstleistungen eine stete Weiterentwicklung der methodischen Zugänge, alleine aus Effizienz- und Effektivitätsgründen, unumgänglich ist.
Damit wird die rechtlich erforderliche „state of the art" Qualität sichergestellt. Darüber hinaus werden die knappen eigenen finanziellen und damit personellen Ressourcen schwerpunktmäßig im Sinne einer konstanten methodischen Weiterentwicklung zielgerichtet in nationale und europäische Forschungsprojekte eingebracht.
7.2 Strategische Forschungsschwerpunkte entlang der Fachstrategien
Die Schwerpunktsetzung erfolgt insbesondere entlang der Unternehmensstrategie sowie der inhaltlichen Ausrichtung in den Fachstrategien zu Klima, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, und Zero Pollution und in den Themen Forschungsinfrastruktur sowie Forschüngsdateninfrastruktur.
7.3
Methodische Weiterentwicklung
Intern wurde der Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung von wichtigen Methodensets gelegt, hier sei beispielsweise die weitere Entwicklung zu Data Science, Wirkungsmessung, Green Finance/Budgeting, Potentialen für Erneuerbare Energieträger, analytische Methoden des Labors sowie zu ökonomischer und ökologischer Bewertung von Ökosystemleistungen angeführt.
7.4
Transformationsforschung und
Nachhaltigkeitsagenda
Im Bereich der Transformationsforschung war das Umweltbundesamt aktiv an der Initiative des Netzwerks der europäischen Umweltagenturen (EPA-Netzwerk) beteiligt.
Das Umweltbundesamt bringt sich im gemeinsamen Projekt „Collaborative Action coordinating and enhancing systemic, actionable and transversal sustainability research and innovation“ (CASRI) federführend zum Forschungsthema „Natur- und umweltverträgliche Energiewende“ ein, bei dem synergistische Lösungsansätze für das potentielle Zielkonfliktthema Klimaschutz und Biodiversitätsschutz erarbeitet werden. Ziel des Projekts ist eine europäische Forschungsagenda zur Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung zu entwickeln.
8 TOCHTERGESELLSCHAFTEN, ZWEIGNIEDERLASSUNGEN UND BETEILIGUNGEN
8.1 BALSA - Bundesaltlastensanierungsgesellschaft m.b.H.
Die BALSA – Bundesaltlastensanierungsgesellschaft mbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Umweltbundesbundesamt GmbH.
Mit Stand Ende Dezember 2024 werden von der BALSA dreizehn Sanierungsprojekte gem. 529 ALSAG bearbeitet, die sich jeweils in unterschiedlichen Projektphasen befinden. Gegenüber dem Vorjahr und dem letzten Bericht hat sich damit die Anzahl um ein Projekt erhöht.
Auch in den nächsten Jahren wird die Abwicklung diverser Altlastensanierungsprojekte die Geschäftstätigkeit des Unternehmens weiterhin dominieren.
Neben dem o.a. Geschäftsfeld ist das Unternehmen bestrebt, diverse ingenieurtechnische und andere Dienstleistungen für unterschiedliche Kunden wie Verwaltungsbehörden und andere öffentliche aber auch private Auftraggeber zu erbringen. Inhaltlich handelt es sich dabei um Aufträge über Planung und Steuerung von Sanierungsprojekten mit abfall- bzw. wasserrechtlichen Inhalten sowie die Beplanung kulturtechnischer Aufgabenstellungen.
Der Umfang dieser Geschäftstätigkeiten ist auch zukünftig stark abhängig von der Anzahl zukünftiger zu bearbeitender Altlastensanierungsprojekte, deren Umsetzung durch den Bund zu erfolgen hat. Die Novelle des Altlastensanierungsgesetzes (nunmehr ALSAG Novelle 2024) ist seit 1.1.2025 in Kraft und soll wichtige lmpulse hierzu bringen.
Im Bereich des Brachflächenrecyclings bearbeitet die BALSA zwei Projekte mit Partnerunternehmen. Dabei sollen Altlastenflächen als Standorte für PV- Freiflächenanlagen genutzt werden. Das Unternehmen bringt hier sein technisches Know-how im Bereich der Bau- u. Sanierungstechnik ein. Je nach Projektsituation werden von der BALSA auch Pacht- bzw. Baurechtsverträge abgeschlossen. Bei diesen Vorhaben handelt sich um längerfristige Projekte (> 10 Jahre).
Im Bereich der Deponienachsorge wurde von BALSA ein Angebot für eine Fortführung des Projektes gelegt (NaDemo III). Dabei soll nun auch die Berechnung der Sicherstellungen für die Deponien in die entwickelte Software aufgenommen werden. Wegen der angespannten Budgetsituation des Bundes, verzögert sich die Beauftragung jedoch um unbestimmte Zeit.
Weiters wurde damit gerechnet, dass auch dieses Jahr weitere umfangreiche Ersatzvornahme zur Räumung ehemaliger Betriebsstandorte im Auftrag der zuständigen Bezirkshauptmannschaften von der BALSA abgewickelt werden. Auch hier führen die Budgetsituationen des Bundes vermutlich zu Verzögerungen.
Seit 24.10.2018 besteht der Aufsichtsrat der BALSA aus vier Mitgliedern.
Derzeit sind bei der BALSA 10 Mitarbeiterinnen, davon drei Personen in Teilzeit, unterschiedlichster Professionen tätig.
Das Ergebnis 2024 der BALSA vor Steuern wird bei ca. € 177.500,00 und bei einem Umsatz von ca. 26,8 Mio. Euro liegen. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung liegt der Jahresabschluss noch nicht vor.
Für 2025 erwartet das Unternehmen einen Umsatz von rd. 36,4 Mio. EUR.
8.2 VKS – Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige GmbH
Die VKS – Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige GmbH (VKS) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Umweltbundesbundesamt GmbH.
Die VKS wurde im Juni 2014 gegründet, um im Hinblick auf den mit 01.01.2015 ermöglichten Wettbewerb in der getrennten Sammlüng von Verpackungsabfällen im Haushaltsbereich die Funktion eines neutralen Dienstleisters für die genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen (SVS) wahrzunehmen. Das Aufgabenspektrum der VKS ist im 5 30a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) geregelt und wurde in einem Bescheid des BMLFUW (nunmehr BMK) von Dezember 2014 konkretisiërt und im Rahmen der Novellen vom Dezember 2021 zur Änderung des AWG sowie der Verpackungsverordnung (VerpackVO) erweitert. Der Bescheid ist seit dem 20.01.2015 rechtskräftig. Mit 19.12.2024 erfolgte die Erneuerung der Betrauung sowie Ausweitung auf die neuen Aufgabenbereiche durch das BMK für den Zeitraum von zehn Jahren bis zum 31.12.2034.
Die VKS hat einen Beirat, der aus Vertreter:innen der Sozialpartner:innen und Kommunalvertreter:innen besteht, eingerichtet. Die Geschäftsleitung der VKS bestand im Jahr 2024 aus einem Geschäftsführer und einer Prokuristin.
Die Tätigkeitsbereiche der VKS laut AWG sind
• das Wahrnehmen der Funktion als Schlichtungsstelle, • die Führung eines Anfallstellenregisters und das Schließen von Vereinbarungen mit Anfallstellenbetreibern über die Zurverfügungstellung der erforderlichen Daten, • die Konzeption, Vergabe und Betreuung der nach AWG erforderlichen Sortieranalysen von Verpackungsabfällen, • die Mitarbeit bei der kosteneffizienten Gestaltung der Verpackungssammlung, • die Plausibilisierung der monatlichen Aufteilung der gesammelten Abfallmengen nach Marktanteil zwischen den SVS, • die Konzeption, Vergabe und Betreuung der nach AWG erforderlichen Prüfungen der Systemteilnehmer der SVS, • die Veröffentlichung und monatliche Aktualisierung einer Liste der Systemteilnehmer der SVS,
• die Information der Letztverbraucher, einschließlich der finanziellen Abgeltung der diesbezüglichen Leistungen der Gebietskörperschaften; dies beinhaltet auch die Qualitätskontrolle und Kontrolle der Mittelverwendung in Bezug auf die kommunale Abfallberatung, • die Verhandlung jener Entgelte, die von den Gebietskörperschaften für die Leistungen zur Letztverbraucherinformation an die Sammel- und Verwertungssysteme verrechnet werden können.
Weitere Tätigkeiten der VKS laut VerpackVO sind
• die Erhebung der notwendigen Daten zur Zusammensetzung der in Verkehr gesetzten Verbundverpackungen, wobei sich die VKS dazu auch eines Dritten bedienen kann (erstmals im 1. Halbjahr 2022 durchgeführt), • die Information der Letztverbraucher über den richtigen Umgang mit Verpackungen, Einweggeschirr und -besteck, bestimmten Einwegkunststoffprodukten. • die Beauftragung eines Gutachtens zur Festlegung von Pauschalen für die Abgeltung von Transportkosten für Einzelabholungen von sonstigen gewerblichen Anfallstellen
Am 25.09.2023 wurde die VerpackVO-Novelle mit dem BGBl. II 284/2023 kundgemacht. Für die VKS ergibt sich durch die Novelle folgende Aufgabe:
• § 14a (3): Beauftragung eines Gutachtens zur Festlegung von Pauschalen für die Abgeltung von Tränsportkosten für Einzelabholungen von sonstigen gewerblichen Anfallstellen unter Berücksichtigung der genannten Kriterien Entfernung, Art der Sammlung, Sammelqualität, Mindestmassen, . söwie Beachtung von regionalen Besonderheiten und der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Am 17.07.2024 wurde die AWG-Novelle „Digitalisierung" mit dem BGBI. 1 84/2024 kundgemacht. Für die VKS ergeben sich durch die Novelle insbesondere folgende Änderungen:
• Entfall der Tätigkeiten gemäß § 30a (1) Z 8: Entgegennahme der Daten und Erstellung eines Berichts gemäß 5 14b (6) (= Erfüllung der Mehrwegquoten) • § 30a (2) Z 2a: Information der Letztverbraucher „Gewerbe” • § 30a (2) Z 8: Die Einholung von Gutachten zur Ermittlung von Pauschalen zur Abgeltung der angemessenen Kosten des Transports von Verpackungsabfällen bei einer Abholung von einer sonstigen gewerblichen Anfallstelle zur nächstgelegenen Übergabestelle oder im Fall einer von der Anfallstelle beauftragten Trennung ab der Behandlungsanlage zur nächstgelegenen Übergabestelle sowie der erforderlichen Verwaltungskosten der Übergabestellen durch geeignete Sachverständige
Die VKS wurde per Beschluss der SVS zur Umsetzung von zusätzlichen Tätigkeiten im Bereich „Einwegkunststoffprodukte“ beauftragt, wobei mit der intensiven Umsetzung aller Tätigkeiten in diesem Bereich im 3. Quartal 2024 begonnen wurde.
Neben den Tätigkeiten zur Prüfung der Meldemengen von Einwegkunststoffprodukten sowie zur Letztverbraucherinformation wirkte die VKS bei der Vorbereitung zur Auszahlung der Beiträge aus Einwegkunststoffe an die GK mit. Zusätzlich wurde durch die VKS die Sortieranalyse und Mengenerhebung der in öffentlichen Papierkörben und gelitterten Einwegkunststoffprodukte beauftragt.
Weitere Aufgaben kann die VKS nach entsprechender Vereinbarung mit den SVS wahrnehmen. Dies ist bis dato für den Bereich der Abwicklung der Förderung von Projekten zur Abfallvermeidung erfolgt. Weiters ist die VKS noch mit Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Abgeltungsverordnung (Berechnung und Kontrollaufgaben) beauftragt.
Das Geschäftsjahr 2024 zeigte wie im Vorjahr ein ausgeglichenes Ergebnis. Zum Stichtag 31.12.2024 waren zehn Personen inkl. einem Geschäftsführer beschäftigt. Die Umsatzerlöse 2024 betrugen 3,8 Mio. Euro.
Das Planbudget der VKS für die Tätigkeiten im Bereich „Verpackungen” beläuft sich für das Jahr 2025 unter Berücksichtigung weiterer Beauftragungen auf rund 4,2 Mio. Euro.
Für die Umsetzung von Tätigkeiten im Bereich „Einweg-Kunststoffprodukte” sind Mittel in der Höhe von EUR 618.900,00 für das Jahr 2025 vorgesehen, welche der VKS von den SVS nach Einhebung dieser Mittel bei den Systemteilnehmern im Jahr 2026 zur Verfügung gestellt werden.
8.3 Zweigniederlassungen
Die Umweltbundesamt GmbH verfügt gegenwärtig über keine bestehenden Zweigniederlassüngen.
9 FINANZINSTRUMENTE
Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente sind Gegenstand des allgemeinen Risikomanagements des Unternehmens, welches in den Buchhaltungsund Bilanzierungsmethoden seinen Niederschlag findet. Außer den bereits im Jahresabschluss und im Anhang adressierten Risiken bestehen keine weiteren Ausfalls-, Liquiditäts- und Cashflow-Risiken.
Im Unternehmen werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
10 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENS
Die geopolitische Lage bleibt weiterhin angespannt, die USA verfolgen zunehmend protektionistische Wirtschaftsstrategien, während Europa sicherheits- und verteidigungspolitisch aufrüstet.
Im Jahr 2025 wird überdies mit einer Zunahme sogenannter hybrider Bedrohungen gerechnet – darunter Wissenschaftsfeindlichkeit, gezielte Desinformation sowie eine wachsende Skepsis gegenüber faktenbasiertem Wissen. In diesem zunehmend volatilen Umfeld gewinnt objektives, qualitätsgesichertes und unabhängiges Umweltwissen weiter an Bedeutung - gleichzeitig steigt das Risiko selbst zum Ziel von Cyber Attacken oder Desinformationskampagnen zu werden. Das Umweltbundesamt übernimmt dabei eine zentrale Rolle als wissensbasierte Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung entlang des gesamten Policy Cycles -– von der Problemdefinition über die Entwicklung von Politikoptionen bis zur Wirkungskontrolle. Umso wichtiger sind ein robustes Risikomanagement und gezielte Maßnahmen zur Stärkung von Informationssicherheit, Datenschutz und Resilienz.
Ohne diese faktenbasierte Grundlage besteht das Risiko ineffektiver oder kontraproduktiver Maßnahmen. Die wachsende Bedeutung dieser Rolle geht einher mit einer kontinuierlichen Erweiterung des Aufgabenportfolios bei steigendem Konsolidierungsbedarf öffentlicher Budgets einher.
Mit der neuen EU-Kommission wurde der „EU Green Deal” in einen „Clean Industrial Deal” überführt. Klimä- und Umweltpolitik bleiben zwar zentrale horizontale Ziele, sollen aber künftig einfacher, unbürokratischer und praxisnäher ausgestaltet und in Einklang mit zukunftsfitter Standort- und Wirtschaftspolitik gebracht werden. Für das Umweltbundesamt bedeutet das neue Anforderungen hinsichtlich Deregulierung (deregulation) und Vereinfachung (simplification) bei gleichbleibend hoher Relevanz der Beratungsdienstleistungen.
Ein zentrales Instrument zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein umfassendes Professionalitäts- und Entwicklungsprogramm, das auch 2025 konsequent fortgeführt werden soll. Neben der Weiterentwicklung der Führungs- und Fachkompetenzen wird gezielt auf die Digitalisierung optimierter Prozesse gesetzt.
Diese dient einerseits der Reduktion administrativen Aufwands, eröffnet andererseits aber auch neue fachliche Potenziale: Die rasante technische Entwicklung im Bereich der Informationsverarbeitung, Automatisierung und Kommunikation ermöglicht den Einsatz modernster Methoden bei Datenerhebung, Analyse, Modellierung, Bewertung und Kommunikation – und damit eine noch wirksamere Unterstützung von Stakeholdern und Kund:innen.
Gleichzeitig bringt ein wachsender Digitalisierungsgrad neue Herausforderungen mit sich: Datenschutz, Datensicherheit und Cyberrisiken werden immer relevanter. Diese Risiken werden weiterhin systematisch über das Risikomanagement, unternehmensweite Schulungen, bewusstseinsbildende Maßnahmen sowie die Umsetzung der Cybersicherheitsrichtlinie (NIS2) gemanaged.
Auch auf strategischer Ebene ist 2025 von Professionalisierung und Weiterentwicklung geprägt: Aufbauend auf den Unternehmenszielen wird 2025 sowohl Unternehmensstrategie als auch Fachstrategie finalisiert. Sie dienen der inhaltlichen Orientierung, stärken die inhaltliche Kohärenz und bilden die Grundlage für die mittel- und langfristige Entwicklung.
Ein bedeutender Meilenstein ist der geplante Standortwechsel: 2025 beginnt die Vorbereitung und Planung der Übersiedelung an den neuen Standort, der 2026 vollständig bezogen wird. Die neue Umgebung bietet die Möglichkeit, moderne Formen der Zusammenarbeit und Organisation räumlich und kulturell zu verankern.
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen bleiben Klima- und Umweltfragen zentrale Zukunftsthemen – national, europäisch und global. Das Umweltbundesamt wird auch in Zukunft als Umweltschutzfachstelle des Bundes durch klare, evidenzbasierte und unabhängige Expertise maßgeblich zum umweltpolitischen Diskurs beitragen.
Wien, am 14. Mai 2025
Die Geschäftsführung:
Dr.Verena Ehold
Dr.n Hildegard Aichberger