Inhaltsverzeichnis
5. Lagebericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2025
5.1. Die Aktiengesellschaft
| Die | Lokalbahn | Lambach-Vorchdorf-Eggenberg | AG | (LV) | ist | ein | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß §1a EisbG. Den Betrieb seiner Infrastruktur hat die | ||||||||||||||
| Gesellschaft aufgrund eines Infrastruktur-Überlassungsübereinkommens an die Stern & Hafferl | ||||||||||||||
| Verkehrsgesellschaft m.b.H. (StH) übertragen. Diese ist gegenüber der LV für die Abwicklung des | ||||||||||||||
| Infrastrukturbetriebes verantwortlich. | ||||||||||||||
Der Betrieb der Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG wird zwischen den Bahnhöfen Lambach und Vorchdorf abgewickelt. Die Gleise in Richtung Brauerei Eggenberg werden derzeit weder vom Personenverkehr noch vom Güterverkehr genutzt, eine Reaktivierung ist aber vorgesehen, da deren Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit 2024 durch eine Potentialanalyse untermauert wurde.
Für die 2031 in Vorchdorf (Schloss Eggenberg) fixierte Landesgartenschau ist die Reaktivierung der o.a. Teilstrecke ein wesentlicher Beitrag zur sanften Mobilität dieser Veranstaltung und findet daher auch maßgebliche Berücksichtigung bei den diesbezüglichen Überlegungen.
Von der gesamten Streckenlänge befindet sich der Abschnitt von Stadl-Paura nach Vorchdorf-Eggenberg mit einer Baulänge von 15,609 km im Besitz der Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG. Im Streckenabschnitt Lambach – Stadl-Paura wird von der Lokalbahn die ÖBB-Bahnstrecke Lambach – Laakirchen mitbenützt. Die Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG verfügt mit dem Bescheid vom 11. Februar 2016 vom BMVIT über eine Konzession bis 20. Jänner 2033. Diese Konzession ist seit 19. Jänner 2005 auf die Tätigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens eingeschränkt.
Die Führung des Eisenbahnbetriebes der Lokalbahn wurde gemäß Ubereinkommen vom 8. Juli 1942 auf Konzessionsdauer an die Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden St&H genannt) übertragen.
Betriebsübereinkommen Das aus dem Jahre 1942 wurde durch das „Infrastruktur-Überlassungsübereinkommen“ vom 15. Juni 2005 und durch die„Kaufmännische Vereinbarung zum Infrastruktur-Überlassungsübereinkommen“ vom 28. Juni 2005 der aktuellen Rechtslage angepasst.
Die Aktien der Gesellschaft sind auf Basis des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2011 (GesRÄG 2011) im Aktienbuch der Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG dokumentiert Namensaktien mit folgenden Eigentümern:
| Aktionäre | Anteil in % |
|---|---|
| Republik Österreich | 72,51 |
| OÖ. Verkehrsholding GmbH | 11,03 |
| Marktgemeinde Lambach | 9,42 |
| Marktgemeinde Vorchdorf | 3,31 |
| Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. | 2,70 |
| KommR. Dkfm. Dr. Karl Stöhr | 0,66 |
| Dr. Norbert Montag v. Seefranz | 0,33 |
| Dr. Norbert van Handel | 0,04 |
| 100,00 |
5.2. Finanzierung
Die maßgeblichen Säulen der Finanzierung der Gesellschaft waren im Jahr 2025 Einnahmen:
• aus dem Infrastrukturbenützungsentgelt (€ 334 738,72) • aus der Vermietung von Anlagen (€ 9 486,24) und • die Beiträge des Bundes und des Landes Oberösterreich für die Infrastrukturinvestitionen und die Infrastrukturerhaltung, welche im 9. Mittelfristplan geregelt sind.
Die Fördermittel von Bund und Land Oberösterreich betrugen:
o Bund: € 0,00 o Land: € 1 800 000,00
Die Finanzierung der Lokalbahn wird somit weitgehend auf Basis des Privatbahngesetzes 2004 gesichert, worin auch die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch den Bund für Eisenbahnverkehrsunternehmen (was erst die Bezahlung des Infrastrukturbenützungsentgeltes ermöglicht) und die Förderung der Schieneninfrastruktur durch dieöffentliche Hand (gemäß Mittelfristige Investitionspläne MIP) geregelt wird.
Mit dem 9. MIP liegt eine Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 für die Investitionen und die Erhaltung in Summe mit € 9,0 Mio. und damit die nachhaltige Sicherung der Existenz der Lokalbahn vor.
5.3. Strecke
Gemäß Schreiben Zl. BMVIT-211.017/0009-IV/E1/2017 vom 6. Oktober 2017 wurde die Strecke Lambach-Vorchdorf-Eggenberg als strategisch unbedeutend im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie 2012/34/EU qualifiziert (wobei diese Richtlinie in der geänderten Fassung der Richtlinie [EU] 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 - Teil des 4. Eisenbahnpaketes - zu interpretieren ist) und ist daher vom Geltungsbereich des 6. Teiles gem. §54a Abs. 3 des Eisenbahngesetzes ausgenommen.
Technische Daten gem. SNNB
Allgemeine Beschreibung
| Einstufung der Strecke | Nebenbahn |
|---|---|
| Streckenklasse | C |
| Traktionsart | 750 V Gleichstrom, Diesel oder Dampf |
| Baulänge [km] | 15,609 |
| Betriebslänge [km] | 15,500 |
| Spurweite [mm] | 1435 (Normalspur) |
| Anzahl d Streckengleise | 1 |
| Kleinster Bogenhalbmesser [m] | |
| - Streckengleis | 190 |
| - Nebengleis | 140 |
| Zulässiger Überhöhungsfehlbetrag [mm] | 100 |
| Zulässige Seitenbeschleunigung [m/s2] | 0,654 |
| Größte Neigung | 15‰ |
| Geschwindigkeitsabhängige | 1:6V |
| Rampenneigung | |
| Max Rampenneigung | 1:400 |
| Ausrundung [m] | |
| Kuppe / Wanne | 2000 |
| Fahrzeugumgrenzung | UIC 505-1 |
| Stadl-Paura –? Bad Wimsbach-N. 20 t | |
| Achslast [t] | |
| Bad Wimsbach–N. – Vorchdorf-Eggenberg 18 t | |
| Stadl-Paura – Bad Wimsbach-N. 6,4 (C2) | |
| zulässige Meterlast [t/m] | |
| Bad Wimsbach–N. – Vorchdorf-Eggenberg 6,4 (B2) | |
| Radreifenprofil | UIC - ORE |
| Radreifenbreite [mm] | 135 |
|---|---|
| Gleisabstand | |
| Bahnsteiglänge [m] | 30/50 |
| Zugbeeinflussungssysteme | Zugleitsystem StH |
Betriebsführung
| Art des Verkehrs | Personen- u. Güterverkehr |
|---|---|
| Streckengeschwindigkeit. | |
| Maximale Geschwindigkeit | 60 km/h |
| Minimale Geschwindigkeit | 20 km/h |
| Max Zuglänge [m] | 115 |
| Max Zuggewicht (t) | 700 |
| Mindestbremshundertstel [G/P] | 18/18 |
| Notbremsüberbrückung | Nein |
| Zugbildung | kein Nachschiebebetrieb |
| Ubergabebahnhof | Stadl-Paura |
| Ubergabeart | Bestimmungen für nationale Grenzen LV (Grenzbehelf) |
| Besetzung der Züge | 0:0 Fahren; 1:0 Fahren |
Signal- und fernmeldetechnische Anlagen
| Signalsystem | Siehe Bestimmungen für nationale Grenzen |
|---|---|
| LZB | |
| PZB | |
| Zugleitsystem | ZLS-StH |
| Zugfunk/Verschubfunk | System StH |
| Fahrleitungsanlagen | |
| Stromsystem | Gleichstrom |
| Fahrleitungsspannung | 750 V |
| Fahrleitung | |
| -Höhe [m] | 4,5 - 5,7 |
| -Anpressdruck [kp] | 5,0 - 6,5 |
| -Zickzack [cm] | +/- 35 |
| Profil Stromabnehmer | Radius 3600 m |
| Psophometrische | Ip < 1,5 A |
| Störströme | |
| Rückspeisemöglichkeit | < 960 V= |
Nach Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 60 km/h soll diese in einem nächsten Schritt auf 80 km/h erhöht werden. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Aufwertung der zulässigen Achslast auf 22,5 t (Streckenklasse D).
5.4. Geschäftsverlauf
Umsatzerlöse
| 2025 | 2024 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| EURO | EURO | EURO | % | |
| a) Infrastrukturbenützungsentgelt | 334 738,72 | 328 363,67 | 6 375,05 | 1,94% |
| b) Mieterlöse | 9 486,24 | 10 876,99 | -1 390,75 | -12,79% |
| c) sonstige Umsatzerlöse (one investionszuschusse) 386 419,63 | 468 638,95 | -82 219,32 | -17,54% | |
| Die | wesentlichste | kaufmännische | Einnahmequelle | der | Gesellschaft | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) ist das Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE) in der Höhe von | ||||||||
| € | 334738,72, | das | dem | Eisenbahnverkehrsunternehmen | (EVU) | Stern | & | Hafferl |
Verkehrsgesellschaft m.b.H. (St&H) verrechnet werden kann. Für die Berechnung dieses Entgelts sind die auf der Lokalbahnstrecke gefahrenen Zugkilometer und die vom Bahnhof Vorchdorf abgefertigten Züge maßgeblich.
Das IBE hat sich in den letzten Jahren folgendermaßen entwickelt:
| Infrastrukturbenutzungsentgelt in € | ||
|---|---|---|
| 400 000 | ||
| 350 000 | 334 739 | |
| 300 000 | 328 364 | |
| 250 000 | ||
| 200 000 | ||
| 150 000 | 141 106 77 341 | |
| 116897 | 118354 | |
| 139 232 140 200 | ||
| 100 000 | 115 321 | 119 433 |
| 50 000 | ||
| 0 | ||
| 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 | ||
Die Jahresgegenüberstellung 2024/2025 zeigt folgende Entwicklung der Leistungen des Betriebes auf der Lokalbahnstrecke:
| Veränderung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zugleistungen im Fahrplanjahr | 2025 | 2024 | |||
| absolut | in % | ||||
| Personenzüge | 153 692 | 156 972 | 3 280 | -2,09% | |
| Sonderzüge Zugkilometer | 93 | 76 | 17 | 22,25% | |
| Güterzüge | 65 | 131 | 66 | -50,15% | |
| Insgesamt | 153 850 | 157 179 | - | 3 329 | -2,12% |
| Personenzüge | 14 874 | 14 874 | 0,00% | ||
| Sonderzüge Züge (Anzahl) | 12 | 7 | 5 | 71,43% | |
| Güterzüge | 6 | 22 | 16 | -72,73% | |
| Insgesamt | 14 892 | 14 903 | - | 11 | -0,07% |
Beförderte Personen
| 250 000 | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 08 26 | 215 485 | |||||||||||||||||
| 200 000 | ||||||||||||||||||
| 200 869 | ||||||||||||||||||
| 177 983 | ||||||||||||||||||
| 00 000 | ||||||||||||||||||
| 50 000 | ||||||||||||||||||
| 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Neben dem Infrastrukturbenützungsentgelt zählen auch Mieteinnahmen zu den Umsatzerlösen der Gesellschaft.
| Mieterlöse in € | |
|---|---|
| 12 000 | |
| 10 000 | |
| § 123 8425 | 8 |
2 00
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Jahr 2025 € 1 194 710,53. Die bestimmenden Positionen waren, die Auflösung der Investitionszuschüsse in der Höhe von € 808 290,90 und die Fördermittel für die Erhaltung in der Höhe von € 383 565,92.
5.5. Investitionen
Die Investitionen im Jahr 2025 gliedern sich wie folgt:
| Investitionen 2025 | EURO |
|---|---|
| Fahrweg (Unterbau und Gleise) | 33 406 |
| Investitionen Hochbau | 51 967 |
| Sicherungsanlagen (Zugleitsystem) | |
| Elektrische Anlagen (Erneuerung Fahrleitung) | 16 301 |
| Technischer Kreuzungsschutz | 4 600 |
| Nichtöffentliche Bahnübergänge (Sperrschranken) | 3 383 |
| Summe | 100 457 |
Investitionen in €
| 5000 000 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4500 000 | |||||||||||
| 4000 000 | |||||||||||
| 3500 000 | |||||||||||
| 3000 000 | |||||||||||
| 2500 000 | |||||||||||
| 2000 000 | |||||||||||
| 1500 000 | |||||||||||
| 1000 000 | |||||||||||
| 500 000 | |||||||||||
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
In der Bilanz wurden die Investitionen aufgrund von Projektabrechnungen der Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft als Anlagenzugänge aktiviert. Da diese Zugänge durch Förderungsmittel finanziert wurden, erfolgte – so wie in den Vorjahren – in der Bilanz unter der Position „Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln“ eine Passivierung in der gleichen Höhe.
5.6. Aufwendungen
Die Abschreibungen auf Sachanlagen (die mit der Auflösung der Investitionszuschüsse korrespondieren) sind, aufgrund der Generalsanierung des Streckenabschnittes km 8,801 - 9,718 sowie dem Bau von 4 neuen Haltestellen (Feldham, Kösslwang, Mittlere Au & Haltestelle Au) um 14,07% auf € 802 533,79 gestiegen.
Die Aufwendungen für die Erhaltung der Infrastruktur (gemäß den Mittelfristplänen abgewickelt und finanziert) sind um 14,58% auf € 398 703,48 gesunken. Die Erträge aus Fördermitteln für die Erhaltung decken diese Aufwendungen für die Infrastrukturerhaltung ab und bleiben daher in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgsneutral.
Erhaltung 2025
| Unterbau | 84 388,73 |
|---|---|
| Oberbau | 93 213,00 |
| Hochbau | 20 517,68 |
| Sicherungsanlagen | 97 029,34 |
| Elektrische Anlagen | 103 554,74 |
| Gesamt | 398 703,48 |
Wir bedanken uns ganz besonders beim Bund und dem Land Oberösterreich für die Gewährung der Förderungsbeiträge für Investitionen und Erhaltung.
Die weiteren Aufwendungen für
den Betrieb der Infrastruktur
(die gemäß Infrastruktur-Überlassungsübereinkommen die Infrastrukturbetriebsführung von Stern & Hafferl betreffen) in Höhe von € 235 307,06 sind um 9,83% gestiegen und gliedern sich – wie folgt:
Materialaufwand
| 2025 | 2024 | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| EURO | EURO | EURO | % | ||
| a) Aufwand für Infrastrukturverknüpfung | 7 640,72 | 7 090,49 | 550,23 | 7,76% | |
| b) Personalaufwand Infrastrukturbetrieb | 105 425,71 116 476,09 | -11 050,38 | -9.49% | ||
| c) Infrastruktur Wartung | 53 583,92 | 45 212,42 | 8 371,50 | 18,52% | |
| d) Sonstige betriebliche Aufwendungen | 68 656,71 | 45 460,77 | 23 195,94 | 51,02% | |
Die Kosten für Infrastruktur Wartung waren aufgrund der saisonalen Arbeiten (Schneeräumung und Aufwuchsbekämpfung) zum Vorjahr in absoluten Beträgen leicht erhöht. Großen Einfluss darauf haben die Vegetationsbedingungen im betreffenden Jahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere Grundsteuer, Kammerumlage, Steuerberatung und Abschlussprüfung, Beratungskosten, Notarkosten, Gesellschaftsverwaltung wie Vorstand und Aufsichtsrat und Kosten für Veröffentlichungen, Gebühren und Umlagen. Die Abweichung zum Vorjahr ergibt sich daraus, dass es keine Erlöse aus dem Verkauf von Schrott gab (VJ: 6,5 TEUR), die Heiz- sowie Stromkosten um 37,7% (9 TEUR) gestiegen sind und die neue Abteilung SQ, mit anteiligen Kosten der LVE von. 9 TEUR, eingeführt wurde.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis enthält Zinserträge für Bankguthaben von insgesamt € 1 196,71, wobei € 0,00 auf Zinserträge aus MIP-Mittel zurückzuführen sind, da im Jahr 2025 aufgrund der Vorziehung der MIP-Mittel ins Jahr 2024 keine Gelder zum Veranlagen verfügbar waren. Somit verbleiben im Finanzergebnis € 1 196,71 an Zinserträgen, welche aus Lokalbahn eigenen Mitteln erwirtschaftet wurden.
Gewinn
Die Gegenüberstellung aller Erträge und Aufwendungen ergibt für 2025 nach Abzug der Steuern einen Jahresgewinn von € 40 031,14.
5.7. Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanz zum 31. Dezember 2025 weist einen Bilanzgewinn von € 355283,21 (VJ: 315 252,07 T€) aus.
Das Anlagevermögen hat sich aufgrund der Vorziehung der MIP-MIttel ins Jahr 2024 von € 14 762 407,66 um -4,76% auf € 14 060 330,74 verringert.
Bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist das Umlaufvermögen (€ 928 357,94) im Vergleich zum Anlagevermögen eher gering:
- Forderungen in Höhe von € 338 198,50 (VJ: 2 256 T€) sind größtenteils auf den Vorgriff der MIP-Mittel auf 2025 zurück zu führen. - Die Guthaben bei Kreditinstituten sind aufgrund der Auszahlung der MIP-Mittel, welche zuvor durch Mitteln der Lokalbahn vorfinanziert wurden auf € 590 159,44 (VJ: 51 T€) gestiegen.
Das Grundkapital beträgt 2025 € 160 000,00 und ergibt gemeinsam mit den Gewinnrücklagen (€ 130000,00) sowie dem Bilanzgewinn € 355 283,21 für 2025 ein Eigenkapital von € 645 283,21 (6,61% gegenüber 2024).
Die (kumulierten) Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind 2025 aufgrund der weniger investiven Projekten auf € 14 201 304,67 (-4,75%) gesunken..
Die Rückstellungen sind gegenüber 2024 auf € 12 553,00 (VJ: 6T€) gestiegen.
Der größte Teil der Verbindlichkeiten € 56 492,89 resultiert aus Lieferungen und Leistungen, welche auf offene Projektabrechnungen des betriebsführenden Unternehmen zurück zu führen sind.
Unter der Position Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Kostenbeitrag der Gemeinde Vorchdorf für die Instandhaltung der Lichtzeichenanlage Brückenweg sowie der Kösslwangerstraße ausgewiesen, welcher über die Nutzungsdauer der Anlage (25 Jahre) aufgelöst wird.
5.8. Risikobericht
Das sicherheitstechnische Risiko kann vorerst minimiert werden, da die liquiden Mittel zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit vorhanden sein werden. Dazu wird auf Mittel aus dem 9. MIP zurückgegriffen.
Die 2025 bestandenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind unter Berücksichtigung der korrespondierenden Forderungen und Bankguthaben abgedeckt und durch vertragliche Regelungen abgesichert.
Das Bankguthaben ist bei einer inländischen Bank in Euro veranlagt, weshalb die Gesellschaft weder einem Wechselkurs- noch einem Ausfallsrisiko gegenübersieht.
Das 9. Mittelfristige Infrastrukturförderungsprogramm wurde für das Jahr 2026 von Bund und Land OO verlängert. Aktuell laufen die Verhandlungen zum 10. MIP, welches die Grundlage für weitere Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen für die Jahre 2027-2031 bilden soll. Damit und mit dem bis 2030 laufenden Verkehrsdienstevertrag ist der Bestand der Bahn weitgehend gesichert, aber durch die aktuelle Preis- und Liefersituation ist das Arbeiten wesentlich erschwert.
5.9. Prognosebericht
Basis für die künftige wirtschaftliche Grundlage der Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG sind unverändert
• die 2016 erteilte Konzessionsverlängerung bis 20. Jänner 2033 • das 9. MIP, welches von 2021 bis 2025 Investitions- und Erhaltungsmittel von € 9,0 Mio. sichert • ein neuer Verkehrsdienstevertrag mit dem auf unserer Strecke fahrenden EVU wurde bis 2030 abgeschlossen
Darüberhinausgehende Maßnahmen in Richtung einer dynamischen Vorwärtsstrategie wie sie im Konzept „Zukunftsorientierte Entwicklung der Stern & Hafferl Südbahnen“ dargestellt wurden, sind - soweit diese die Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG betreffen - teilweise im 9. MIP finanziert. Umfassende Attraktivierungsmaßnahmen - vor allem im Hinblick auf eine Beschleunigung des Betriebes und die behindertenfreundliche Ausgestaltung der Infrastruktur wurden für das 10. MIP (2026 - 2030) angemeldet, inhaltlich mit den Fördergebem akkordiert und harrt aktuell der politischen Entscheidung.
5.10. Bericht über Zweigniederlassungen
Das Unternehmen verfügt über keine Zweigniederlassungen.
5.11. Bericht über die Forschung und Entwicklung
Das Unternehmen führt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten aus.
Der Vorstand
KommR Dir. Gunter Mackinger
Gmunden, am 31. März 2026