Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil
Fachverlag + Kommunikation Johann Almer
Einzelunternehmer · Sitz Wien
Lenaugasse · 5 · Top 11, 1080 Wien, AUT
Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz
Neueste Aktivität · 16. Okt. 2026 · Firmenbuchänderung
Unternehmensüberblick
Fachverlag + Kommunikation Johann Almer ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 8314b als Einzelunternehmer mit Sitz in Wien eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.
Erfasst sind aktuell 6 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.
Insolvenzverfahren aktiv
1 FallKonkursverfahrenHG Wien007 038 S 00132/26WienLetzte Bekanntmachung 07. Okt. 2026
Letzte Bekanntmachung 07. Okt. 2026
Stammdaten
Firmenbuchnummer
FN 8314b
Schuldner
Baldauf Rainer, Inhaber d. Fachverlag + Kommunikation Johann Almer
Breitenseer Straße 80/4/9
1140 Wien
BO: 1080 Wien, Lenaugasse 5/11
1010 Wien, Postgasse 1W
8010 Graz, Kasernstraße 60
FN 8314b, Gebdat: 16.09.1963
Masseverwalter
FRUHSTORFER Andrea Dr.
Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG
1010 Wien
Tel.: 208 10 01, Fax: 208 10 01-11
E-Mail: [email protected]
Eröffnung
Tagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Eigenverwaltung
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Zustellung
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Weitere Bekanntmachungen
07. Okt. 2026
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen
Informationsquelle: evi.gv.at
Firmenbuch-Zeitlinie
Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug
16. Okt. 2026 · Antrag vom 07. Okt. 2026
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 07.10.2026
Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 60060/26 a
17. Dez. 2015 · Antrag vom 15. Dez. 2015
Antrag auf Änderung eingelangt am 15.12.2015
Handelsgericht Wien · AZ 007 071 Fr 19034/15 t
01. Jän. 2007
Rechtsformänderung gemäß Unternehmensgesetzbuch
Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 16473/06 a
15. März 2001 · Antrag vom 27. Feb. 2001
Antrag auf Änderung eingelangt am 27.02.2001
Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 1791/01 s
20. Feb. 1997 · Antrag vom 11. Feb. 1997
Antrag auf Änderung eingelangt am 11.02.1997
Handelsgericht Wien · AZ 007 072 Fr 1269/97 y
28. Jän. 1992
Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG
Handelsgericht Wien · AZ 007 908 Fr 472/92 d
Keine Finanzdaten vorhanden
Finanzdaten sind nicht für alle österreichischen Unternehmen veröffentlicht. Die Verfügbarkeit hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.
Jahresabschlüsse können manchmal nur als PDF-Dokumente vorliegen; strukturierte Kennzahlen stehen dann nicht immer zur Verfügung.
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