Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil
BES Alharmin eU
Einzelunternehmer · Sitz Wien
Absberggasse · 21, 1100 Wien, AUT
Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz
Neueste Aktivität · 20. Sep. 2025 · Firmenbuchänderung
Unternehmensüberblick
BES Alharmin eU ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 645482p als Einzelunternehmer mit Sitz in Wien eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.
Erfasst sind aktuell 2 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Kleintransportgewerbe - mit unbeschränkter KFZ-Anzahl hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.
Insolvenzverfahren aktiv
1 FallKonkursverfahrenHG Wien007 038 S 00153/25WienLetzte Bekanntmachung 18. Sep. 2025
Letzte Bekanntmachung 18. Sep. 2025
Stammdaten
Firmenbuchnummer
FN 645482p
Schuldner
Jabi Alharmin Rama, Inhaberin der BES Alharmin e.U.
Absberggasse 21/21
1100 Wien
Rotenhofgasse 22/28
1100 Wien
FN 645482p, Gebdat: 01.01.1997
Masseverwalter
HAIDER Astrid A. Mag.
Rotenturmstraße 5-9, 7. OG
1010 Wien
Tel.: 405 95 24, Fax: 40595244
E-Mail: [email protected]
Eröffnung
Tagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Eigenverwaltung
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Zustellung
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Weitere Bekanntmachungen
18. Sep. 2025
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
18. Sep. 2025
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
18. Sep. 2025
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
18. Sep. 2025
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Unternehmensgegenstand
Kleintransportgewerbe - mit unbeschränkter KFZ-Anzahl
Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen
Informationsquelle: evi.gv.at
Firmenbuch-Zeitlinie
Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug
20. Sep. 2025 · Antrag vom 18. Sep. 2025
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 18.09.2025
Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 42895/25 z
12. Feb. 2025 · Antrag vom 28. Jän. 2025
Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 28.01.2025
Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 3383/25 v
Keine Finanzdaten vorhanden
Finanzdaten sind nicht für alle österreichischen Unternehmen veröffentlicht. Die Verfügbarkeit hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.
Jahresabschlüsse können manchmal nur als PDF-Dokumente vorliegen; strukturierte Kennzahlen stehen dann nicht immer zur Verfügung.
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