Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil

BBS Installationen e.U.

Einzelunternehmer · Sitz Gänserndorf

Feldgasse · 58 · Top 1/3, 2230 Gänserndorf, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 06. Juni 2026 · Firmenbuchänderung

AktivFN 632482XEUID ATBRA.632482-000
Basisdaten sowie Zeitleiste und Vertretungsorgane findest du weiter unten.

Unternehmensüberblick

BBS Installationen e.U. ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 632482x als Einzelunternehmer mit Sitz in Gänserndorf eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.

Erfasst sind aktuell 2 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Gas- und Sanitärtechnik hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Korneuburg119 036 S 00082/26Gänserndorf

Letzte Bekanntmachung 18. Juni 2026

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 632482x

Schuldner

BÖYÜKBAS Oguz Inh. d. BBS Installationen e.U.

Feldgasse 58/1/3

2230 Gänserndorf

weitere Geschäftsanschrift:

Lindenweg 11/5, 2282 Markgrafneusiedl

Wohnanschrift:

Obere Hauptstraße 21 /2, 2253 Weikendorf

FN 632482x, Gebdat: 07.11.1989

Masseverwalter

BORNS Werner Dr.

Strassergasse 1

2230 Gänserndorf

Tel.: 02282/60 802, Fax: 02282/60 824

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung04.06.2026
Anmeldungsfrist12.08.2026
Tagsatzung
Datum26. Aug. 2026
Uhrzeit09.50 Uhr
OrtSaal 9

1. Gläubigerversammlung

Berichtstagsatzung

Prüfungstagsatzung

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 03. Juni 2026

    Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.

  2. 03. Juni 2026

    Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Rechtsmittelbelehrung Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.

  3. 09. Juni 2026

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  4. 18. Juni 2026

    Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 06. Juni 2026 · Antrag vom 03. Juni 2026

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 03.06.2026

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 2331/26 p

  2. 07. Aug. 2024 · Antrag vom 17. Juli 2024

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 17.07.2024

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 3131/24 y

Keine Finanzdaten vorhanden

Finanzdaten sind nicht für alle österreichischen Unternehmen veröffentlicht. Die Verfügbarkeit hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.
Jahresabschlüsse können manchmal nur als PDF-Dokumente vorliegen; strukturierte Kennzahlen stehen dann nicht immer zur Verfügung.

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