Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse
Mimar Bau GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Strasshof an der Nordbahn
Gewerbeparkstraße · 21 · Top Top 21, 2231 Strasshof an der Nordbahn, AUT
Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz
Neueste Aktivität · 18. Jän. 2024 · Firmenbuchänderung
Unternehmensüberblick
Mimar Bau GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 600519t als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Strasshof an der Nordbahn eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.
Erfasst sind aktuell 2 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Baumeistertätigkeiten und Adaptierungsarbeiten im Tiefbau und Hochbau hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.
Insolvenzverfahren aktiv
1 FallKonkursverfahrenLG Korneuburg119 036 S 00012/24Strasshof an der NordbahnLetzte Bekanntmachung 25. Juli 2025
Letzte Bekanntmachung 25. Juli 2025
Stammdaten
Firmenbuchnummer
FN 600519t
Schuldner
Mimar Bau GmbH
Gewerbeparkstraße 21/Top 21
2231 Strasshof an der Nordbahn
FN 600519t
Masseverwalter
TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: [email protected]
Eröffnung
Tagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Zusammengefasst erachtet der Masseverwalter eine Sanierungsplanquote von 28%, verbessert auch um eine Barquote für angemessen und nach derzeitiger Einschätzung auch für erfüllbar.
Zustellung
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Weitere Bekanntmachungen
16. Jän. 2024
Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
16. Jän. 2024
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
02. Apr. 2024
Die für den 10.04.2024, 10.00 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf: Datum: 17.04.2024 um: 08.00 Uhr Ort: Videokonferenz
03. Apr. 2024
Die für den 10.04.2024, 10.00 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf: Datum: 17.04.2024 um: 08.00 Uhr Ort: Saal 9 Berichtigung: Tagsatzung findet im Saal 9, EG statt.
18. Apr. 2024
Das Unternehmen wird fortgeführt.
18. Apr. 2024
Dem/Der Schuldner:in wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 02.05.2024 eingeräumt.
13. Juni 2024
Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 28 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 8 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 19.07.2024 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
13. Juni 2024
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
24. Juli 2024
Dem am 12.06.2024 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
21. Aug. 2024
Der Beschluss vom 24.07.2024 ist rechtskräftig.
21. Jän. 2025
Das Unternehmen wird fortgeführt.
21. Jän. 2025
Gemäß § 115 Abs 4 IO bis vorläufig 31.03.2025 fortgeführt.
01. Apr. 2025
Das Unternehmen wird fortgeführt.
01. Apr. 2025
Gemäß § 115 Abs 4 IO bis vorläufig 31.05.2025 fortgeführt.
30. Juni 2025
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
30. Juni 2025
Der Sanierungsplanantrag wurde von der Schuldnerin zurückgezogen.
25. Juli 2025
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmensgegenstand
Baumeistertätigkeiten und Adaptierungsarbeiten im Tiefbau und Hochbau
Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen
Informationsquelle: evi.gv.at
Firmenbuch-Zeitlinie
Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug
18. Jän. 2024 · Antrag vom 16. Jän. 2024
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 16.01.2024
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 382/24 f
21. Apr. 2023 · Antrag vom 13. März 2023
Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 13.03.2023
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 1202/23 b
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