Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

SIGNA SFS Austria GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Innsbruck

Maria-Theresien-Straße · 31, 6020 Innsbruck, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 27. Jän. 2024 · Firmenbuchänderung

AktivFN 590911MEUID ATBRA.590911-000

Bilanzsumme

270,3 Mio. €

Eigenkapitalquote

94,3 %

Struktur

Arbeitskapital

256,0 Mio. €

Liq 1: 0.01x

Mitarbeiter

4

Ø im Geschäftsjahr

Bilanzgewinn 2023

250,6 Mio. €

Verlustvortrag

-5,2 Tsd. €

Laufendes Ergebnis

250,7 Mio. €

Unternehmensüberblick

SIGNA SFS Austria GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 590911m als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Innsbruck eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente, die Firmenhistorie und Finanzkennzahlen aus veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Für das Geschäftsjahr 2023 liegt ein strukturierter Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt 270,3 Mio. €, das Eigenkapital 254,8 Mio. €, die Eigenkapitalquote 94,3 %, das Arbeitskapital 256,0 Mio. €. Der Bilanzgewinn beträgt 250,6 Mio. €, der Jahresüberschuss beträgt 250,7 Mio. €. Erfasst sind aktuell 2 Firmenbuchdokumente, 4 historische Vollzüge und 4 Vertretungsorgane.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
HG Wien007 038 S 00019/24Innsbruck

Letzte Bekanntmachung 05. Mai 2026

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 590911m

Schuldner

SIGNA SFS Austria GmbH

Maria-Theresien-Straße 31

6020 Innsbruck

Büro Wien: 1010 Wien, Freyung 3

FN 590911m

Masseverwalter

RICHTER Clemens Mag.

Esteplatz 4

1030 Wien

Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung25.01.2024
Anmeldungsfrist06.03.2024
Tagsatzung
Datum15. Juli 2026
Uhrzeit10.05 Uhr
OrtZi. 1610, 16. Stock

#znpt

Eigenverwaltung

Keine Eigenverwaltung des Schuldners.

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 24. Jän. 2024

    "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

  2. 24. Jän. 2024

    "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

  3. 24. Jän. 2024

    "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

  4. 24. Jän. 2024

    "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."

  5. 24. Jän. 2024

    Es wird darauf hingewiesen, dass Forderungsanmeldungen in deutscher Sprache einzubringen sind. Allfällige fremdsprachige Beilagen sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen (Art. 8 Abs 1 B-VG und § 53 Abs 1 Geo).

  6. 30. Jän. 2024

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  7. 05. Mai 2026

    Bei der Tagsatzung am 15.07.2026, 10:05 Uhr, Zimmer 1610, 16. Stock handelt es sich um eine Nachträgliche Prüfungstagsatzung.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1

GuV-Performance

EBIT & Gewinn vs. Personal

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Bilanzstruktur

2023
Gesamt
270,29 Mio. €
Anlagevermögen0 € · 0%
Umlaufvermögen270,13 Mio. € · 100%
Liquide Mittel157,62 Tsd. € · 0%

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

2 Dateien

Jahresabschluss

2023PDF

Stichtag 31. Jän. 2023 · Eingereicht 15. Jän. 2024 · 176.4 KB

AZ 818 050 Fr 251/24 f

zum 31.01.2023

Jahresabschluss

2022PDF

Stichtag 31. Dez. 2022 · Eingereicht 13. März 2023 · 110.2 KB

AZ 818 050 Fr 1224/23 b

zum 31.12.2022

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 27. Jän. 2024 · Antrag vom 24. Jän. 2024

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 24.01.2024

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 419/24 b

  2. 11. Okt. 2023 · Antrag vom 02. Okt. 2023

    Antrag auf Änderung eingelangt am 02.10.2023

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 6602/23 k

  3. 16. März 2023 · Antrag vom 22. Feb. 2023

    Antrag auf Änderung eingelangt am 22.02.2023

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 983/23 y

  4. 15. Okt. 2022 · Antrag vom 10. Okt. 2022

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 10.10.2022

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 4468/22 p

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