Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse
Entwicklung Schiffmühlenstraße 56 Immo GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Brunn am Gebirge
Heinrich Bablik-Straße · 17, 2345 Brunn am Gebirge, AUT
Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz
Neueste Aktivität · 12. Juni 2026 · Firmenbuchänderung
Unternehmensüberblick
Entwicklung Schiffmühlenstraße 56 Immo GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 575174w als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brunn am Gebirge eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.
Erfasst sind aktuell 5 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Immobilien hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.
Insolvenzverfahren aktiv
1 FallKonkursverfahrenHG Wien007 038 S 00071/24WienLetzte Bekanntmachung 30. Juli 2024
Letzte Bekanntmachung 30. Juli 2024
Stammdaten
Firmenbuchnummer
FN 575174w
Schuldner
Entwicklung Schiffmühlenstraße 56 Immo GmbH
Doblhoffgasse 9/11
1010 Wien
2345 Brunn am Gebirge, Heinrich Bablik-Straße 17
vormals: 5020 Salzburg, Siezenheimer Straße 35
FN 575174w
Masseverwalter
REISCH Ulla Mag.Dr.
Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09
1030 Wien
Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5
E-Mail: [email protected]
Eröffnung
Tagsatzung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Eigenverwaltung
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Zustellung
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Weitere Bekanntmachungen
03. Apr. 2024
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
03. Apr. 2024
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
03. Apr. 2024
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
03. Apr. 2024
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
21. Mai 2024
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
21. Mai 2024
Dem Insolvenzverwalter wird - für die Prüfung allfälliger Ansprüche der VMF Vermögensverwaltung GmbH gegenüber der Schuldnerin, - der Prüfung des Rücktritts vom Kaufvertrag vom 24.6.2022 zwischen der Schuldnerin und der VMF Vermögensverwaltung GmbH sowie eine diesbezügliche Erklärung (Rücktritt oder Eintritt) gemäß § 21 IO und - die Entgegennahme eines allfälligen Rücktritts gemäß § 21 IO des Sanierungsverwalters der VMF Vermögensverwaltung GmbH RA Dr. Eva-Maria Bachmann als besonderer Verwalter gemäß § 86 Abs. 1 Z 2 IO beigegeben.
30. Juli 2024
Verfahren abgetreten an: 2 S 169/24 a
Unternehmensgegenstand
Immobilien
Vertretungsorgane
Martin Voithofer
GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich) · seit 23. Feb. 2022
vertritt seit 23.02.2022 selbständig
Geboren am 29. Juni 1977
Details anzeigenChristian Voithofer
GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich) · seit 25. Apr. 2022
vertritt seit 25.04.2022 selbständig
Geboren am 26. Sep. 1975
Details anzeigenAktuelle Eigentümer & Beteiligungen
Informationsquelle: evi.gv.at
Firmenbuch-Zeitlinie
Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug
12. Juni 2026 · Antrag vom 10. Juni 2026
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 10.06.2026
Landesgericht Wiener Neustadt · AZ 239 008 Fr 4924/26 h
05. Apr. 2024 · Antrag vom 03. Apr. 2024
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 03.04.2024
Landesgericht Wiener Neustadt · AZ 239 008 Fr 1947/24 m
07. Nov. 2023 · Antrag vom 03. Nov. 2023
Antrag auf Sitzverlegung eingelangt am 03.11.2023
Landesgericht Wiener Neustadt · AZ 239 001 Fr 9021/23 f
06. Mai 2022 · Antrag vom 05. Mai 2022
Antrag auf Änderung eingelangt am 05.05.2022
Landesgericht Salzburg · AZ 569 034 Fr 25/22 f
23. Feb. 2022 · Antrag vom 17. Feb. 2022
Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 17.02.2022
Landesgericht Salzburg · AZ 569 068 Fr 770/22 a
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