Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

newcom.advisory GmbH in Liquidation

Rechtsform unbekannt · Sitz Mattersburg

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 18. Apr. 2026 · Firmenbuchänderung

GelöschtFN 553954P

Bilanzsumme

4,8 Tsd. €

Eigenkapitalquote

-3575,4 %

Struktur

Arbeitskapital

-170,7 Tsd. €

Liq 1: 0.00x

Bilanzverlust 2023

-190,3 Tsd. €

Verlustvortrag

-89,1 Tsd. €

Laufender Verlust

-101,2 Tsd. €

Unternehmensüberblick

newcom.advisory GmbH in Liquidation ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 553954p als Unternehmen mit Sitz in Mattersburg eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente, die Firmenhistorie und Finanzkennzahlen aus veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Für das Geschäftsjahr 2023 liegt ein strukturierter Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt 4,8 Tsd. €, das Eigenkapital -172,8 Tsd. €, die Eigenkapitalquote -3575,4 %, das Arbeitskapital -170,7 Tsd. €. Der Bilanzverlust beträgt 190,3 Tsd. €, der Jahresfehlbetrag beträgt 101,2 Tsd. €. Erfasst sind aktuell 3 Firmenbuchdokumente und 2 historische Vollzüge.

Insolvenzverfahren aktiv

2 Fälle
Konkurseröffnungsverfahren
LG Eisenstadt309 026 Se 00242/24Mattersburg

Letzte Bekanntmachung 16. Jän. 2025

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 553954p

Schuldner

newcom.advisory GmbH

Am Anger 1

7210 Mattersburg

(vormals in 7000 Eisenstadt, TechLab, Thomas A. Edison Straße 2, und 2340 Mödling, Kaiserin Elisabeth-Straße 23/12) mit Betriebsstätte in 7000 Eisenstadt, Thomas-Alva-Edison-Straße 2

Antragstellerin: Claudtastic GmbH in 2340 Mödling, Guntramsdorfer Straße 103, FN 430694z

vertreten durch: Mag. Maximilian Kocher, RA in 2345 Brunn am Gebirge, Bahnstraße 43

FN 553954p

Weitere Bekanntmachungen

  1. 27. Dez. 2024

    Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig.

  2. 16. Jän. 2025

    Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig.

Konkursverfahren
LG Eisenstadt309 026 S 00046/24Mattersburg

Letzte Bekanntmachung 03. Juli 2024

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 553954p

Schuldner

newcom.advisory GmbH

Am Anger 1

7210 Mattersburg

vormals in

7000 Eisenstadt, TechLab, Thomas A. Edison Straße 2, und 2340

Mödling, Kaiserin Elisabeth-Straße 23/12) mit Betriebsstätte in 7000

Eisenstadt, Thomas-Alva-Edison-Straße 2,

vertreten durch: Dr. Anke Reisch, RA in 2500 Baden, Schinzlgasse 3/1

FN 553954p

Masseverwalter

LACKNER Wilhelm Mag.

Propstengasse 1/1

7000 Eisenstadt

Tel.: 02682/23 595, Fax: 02682/23 595-50

E-Mail: [email protected]

Masseverwalterstellvertreter

HAUSMANN Adalbert Mag.

Propstengasse 1/1

7000 Eisenstadt

Tel.: 02682/23 595, Fax: 02682/23 595-50

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung12.04.2024
Anmeldungsfrist10.06.2024
Tagsatzung
Datum24. Juni 2024
Uhrzeit10.30 Uhr
OrtVerhandlungssaal 5

Prüfungstagsatzung

Berichtstagsatzung

vE 10: 40 Uhr

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 11. Apr. 2024

    Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 12.04.2024 ein.

  2. 11. Apr. 2024

    Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.

  3. 11. Apr. 2024

    In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.

  4. 11. Apr. 2024

    Der Konkurs ist geringfügig.

  5. 11. Apr. 2024

    Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO)

  6. 26. Apr. 2024

    Gegen die Konkurseröffnung ist ein Rekurs eingelangt. Rekurswerber: die Schuldnerin.

  7. 26. Juni 2024

    Das Oberlandesgericht Wien hat zu 6 R 142/24g und 6 R 143/24d dem Rekurs der Schuldnerin gegen den Konkurseröffnungsbeschluß Folge gegeben, den Akt wurde an das Landesgericht Eisenstadt zur Verfahrensergänzung zurückverwiesen und ausgesprochen, dass die Wirkungen der Konkurseröffnung so lange aufrecht bleiben, bis nicht eine rechtskräftige Ab- oder Zurückweisung des Konkurseröffnungsantrages vorliegt.

  8. 03. Juli 2024

    Es wird festgestellt, dass im fortgesetzten Verfahren der Geschäftsführer Manuel Huber dem Insolvenzantrag die Zustimmung versagt und die Schuldnerin ihren Insolvenzantrag zurückgezogen hat und damit die Wirkungen der Konkurseröffnung enden.

GuV-Performance

EBIT & Gewinn vs. Personal

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Bilanzstruktur

2023
Bilanzsumme
4,83 Tsd. €
Anlagevermögen2,02 Tsd. € · 42%
Umlaufvermögen ohne liquide Mittel2,77 Tsd. € · 57%
Liquide Mittel44,48 € · 1%
Aktive Rechnungsabgrenzung0 € · 0%
Aktive latente Steuern0 € · 0%

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

3 Dateien

Jahresabschluss

2023PDF

Stichtag 31. Dez. 2023 · Eingereicht 30. Sep. 2024 · 116.6 KB

AZ 309 043 Fr 4630/24 x

31.12.2023

Jahresabschluss

2022PDF

Stichtag 31. Dez. 2022 · Eingereicht 17. Jän. 2024 · 117.5 KB

AZ 309 044 Fr 94/24 h

31.12.2022

Jahresabschluss

2021PDF

Stichtag 31. Dez. 2021 · Eingereicht 02. Jän. 2023 · 116.6 KB

AZ 309 044 Fr 25/23 y

31.12.2021

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 18. Apr. 2026

    AMTSWEGIGE LÖSCHUNG

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 1060/26 p

  2. 03. Apr. 2021 · Antrag vom 29. März 2021

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 29.03.2021

    Landesgericht Wiener Neustadt · AZ 239 008 Fr 1511/21 w

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