Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil

Alumax KG

Kommanditgesellschaft · Sitz Horitschon

Hauptstraße · 102, 7312 Horitschon, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 19. Dez. 2025 · Firmenbuchänderung

AktivFN 548900GEUID ATBRA.548900-000
Basisdaten sowie Zeitleiste und Vertretungsorgane findest du weiter unten.

Unternehmensüberblick

Alumax KG ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 548900g als Kommanditgesellschaft mit Sitz in Horitschon eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.

Erfasst sind aktuell 3 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Handelsbetrieb hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Eisenstadt309 026 S 00148/25Horitschon

Letzte Bekanntmachung 17. Aug. 2026

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 548900g

Schuldner

Alumax KG

Hauptstraße 102

7312 Horitschon

(vormals in 7301 Deutschkreutz, Hauptstraße 73, und 7343 Neutal, Badgasse 30), mit Betriebsstätte in 7540 Güssing, Wiener Straße 19, (vormals weitere Betriebsstätte in 9500 Villach, Triglavstraße 12)

FN 548900g

Masseverwalter

ATEUS Rechtsanwälte GmbH

Fabrikstraße 12

7344 Stoob

FN 446107s, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Dr. Dieter Stibi, RA in 7344 Stoob, Fabrikstraße 12

Tel.: 02612/4346617, Fax: 01533778420

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung18.12.2025
Anmeldungsfrist09.02.2026
Tagsatzung
Datum17. Aug. 2026
Uhrzeit09.50 Uhr
OrtVerhandlungssaal 5

Verteilungstagsatzung

Rechnungslegungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Nachträgliche Prüfungstagsatzung

vE: 10.00 Uhr

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 17. Dez. 2025

    AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband Schleifmühlgasse 2 1041 Wien Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522

  2. 17. Dez. 2025

    KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN Wagenseilgasse 7 1120 Wien Tel.: 050 1870

  3. 17. Dez. 2025

    ÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM Nußdorfer Lände 23/3. Stock 1190 Wien Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680

  4. 17. Dez. 2025

    ISA Landesgeschäftsst. Burgenland Wienerstraße 7 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187 E-Mail: [email protected]

  5. 17. Dez. 2025

    Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 18.12.2025 ein.

  6. 17. Dez. 2025

    Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.

  7. 17. Dez. 2025

    In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.

  8. 17. Dez. 2025

    Der Konkurs ist geringfügig.

  9. 22. Dez. 2025

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  10. 22. Dez. 2025

    Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

  11. 18. Juni 2026

    Über das Vermögen der Geschäftsführerin der Schuldnerin Helga Pereznyak wurde zu AZ 10 S 9/26 h des Bezirksgerichtes Oberpullendorf mit Beschluss vom 17.06.2026 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und Mag. Wilhelm Lackner zum Masseverwalter bestellt.

  12. 31. Juli 2026

    Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 0,5 %

  13. 31. Juli 2026

    Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 09.02.2026 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.

  14. 31. Juli 2026

    Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.

  15. 17. Aug. 2026

    Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

  16. 17. Aug. 2026

    Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.

  17. 17. Aug. 2026

    Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 19. Dez. 2025 · Antrag vom 17. Dez. 2025

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 17.12.2025

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 044 Fr 4402/25 b

  2. 06. Mai 2022 · Antrag vom 04. Mai 2022

    Antrag auf Änderung eingelangt am 04.05.2022

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 1321/22 m

  3. 12. Feb. 2021 · Antrag vom 28. Jän. 2021

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 28.01.2021

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 314/21 y

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