Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil

Motordoc e.U.

Einzelunternehmer · Sitz Raasdorf

Bahnhof · 5, 2281 Raasdorf, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 04. Juni 2025 · Firmenbuchänderung

AktivFN 547351DEUID ATBRA.547351-000
Basisdaten sowie Zeitleiste und Vertretungsorgane findest du weiter unten.

Unternehmensüberblick

Motordoc e.U. ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 547351d als Einzelunternehmer mit Sitz in Raasdorf eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.

Erfasst sind aktuell 2 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist KFZ-Service hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Korneuburg119 036 S 00105/25Raasdorf

Letzte Bekanntmachung 03. Juli 2025

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 547351d

Schuldner

Schabauer Valbona Inh. d. Motordoc e.U. vormals: Valbona Halili vormals Valbona Gashi

Am Bahnhof 5 Garage 2/6

2281 Raasdorf

Wohnanschrift:

Europastraße 15

2483 Ebreichsdorf

FN 547351d, Gebdat: 19.11.1985

Masseverwalter

EBERT Rainer Mag.

Hauptplatz 16

2020 Hollabrunn

Tel.: 02952/2526, Fax: 02952/2526-18

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung03.06.2025
Anmeldungsfrist13.08.2025
Tagsatzung
Datum27. Aug. 2025
Uhrzeit09.45 Uhr
OrtVideokonferenz

1. Gläubigerversammlung

Berichtstagsatzung

Prüfungstagsatzung

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 02. Juni 2025

    Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.

  2. 02. Juni 2025

    Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Rechtsmittelbelehrung Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.

  3. 23. Juni 2025

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  4. 23. Juni 2025

    Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

  5. 03. Juli 2025

    Die für den 27.08.2025, 09.45 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf: Datum: 27.08.2025 um: 09.45 Uhr Ort: Saal 9 Verlegung des Verhandlungsortes.

Unternehmensgegenstand

KFZ-Service

Gewerbeberechtigungen

Stand 02. Aug. 2026Zuletzt gespeicherter Stand der angezeigten Gewerbedaten. Die Daten werden regelmäßig, aber nicht täglich aktualisiert.Stößt eine neue Prüfung der Gewerbedaten an.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 04. Juni 2025 · Antrag vom 02. Juni 2025

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 02.06.2025

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 2181/25 i

  2. 13. Jän. 2021 · Antrag vom 05. Jän. 2021

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 05.01.2021

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 128/21 f

Keine Finanzdaten vorhanden

Finanzdaten sind nicht für alle österreichischen Unternehmen veröffentlicht. Die Verfügbarkeit hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.
Jahresabschlüsse können manchmal nur als PDF-Dokumente vorliegen; strukturierte Kennzahlen stehen dann nicht immer zur Verfügung.

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