Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

Pfeiffer GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Hornstein

Wiener Straße · 33b · Top 6, 7053 Hornstein, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 13. Apr. 2024 · Firmenbuchänderung

AktivFN 527129SEUID ATBRA.527129-000

Bilanzsumme

203,3 Tsd. €

Eigenkapitalquote

46,7 %

Struktur

Arbeitskapital

96,3 Tsd. €

Liq 1: 0.09x

Bilanzgewinn 2022

90,0 Tsd. €

Gewinnvortrag

10,4 Tsd. €

Laufendes Ergebnis

79,6 Tsd. €

Unternehmensüberblick

Pfeiffer GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 527129s als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hornstein eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente, die Firmenhistorie und Finanzkennzahlen aus veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Für das Geschäftsjahr 2022 liegt ein strukturierter Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt 203,3 Tsd. €, das Eigenkapital 95,0 Tsd. €, die Eigenkapitalquote 46,7 %, das Arbeitskapital 96,3 Tsd. €. Der Bilanzgewinn beträgt 90,0 Tsd. €, der Jahresüberschuss beträgt 79,6 Tsd. €. Erfasst sind aktuell 3 Firmenbuchdokumente, 5 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
HG Wien007 005 S 00086/24Hornstein

Letzte Bekanntmachung 01. Juli 2025

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 527129s

Schuldner

Pfeiffer GmbH

Wiener Straße 33b/6

7053 Hornstein

vormals: Premlechnergasse 24/7, 1120 Wien

FN 527129s

Masseverwalter

WAGNER Raoul Gregor Dr.

Rathausstraße 15/4

1010 Wien

Tel.: 405 33 82, Fax: 408 84 67

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung12.04.2024
Anmeldungsfrist31.05.2024
Tagsatzung
Datum29. Apr. 2025
Uhrzeit12.00 Uhr
OrtZi. 1703, 17. Stock

Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Eigenverwaltung

Keine Eigenverwaltung des Schuldners.

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 11. Apr. 2024

    "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."

  2. 26. Apr. 2024

    Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

  3. 26. Apr. 2024

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  4. 01. Juli 2025

    Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1

GuV-Performance

EBIT & Gewinn vs. Personal

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Bilanzstruktur

2022
Gesamt
172,79 Tsd. €
Anlagevermögen0 € · 0%
Umlaufvermögen166,19 Tsd. € · 96%
Liquide Mittel6,61 Tsd. € · 4%

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

3 Dateien

Jahresabschluss

2022PDF

Stichtag 31. Dez. 2022 · Eingereicht 28. März 2024 · 113.4 KB

AZ 309 044 Fr 713/24 v

31.12.2022

Jahresabschluss

2021PDF

Stichtag 31. Dez. 2021 · Eingereicht 19. Mai 2022 · 112.8 KB

AZ 309 044 Fr 1069/22 z

31.12.2021

Jahresabschluss

2020PDF

Stichtag 30. Juni 2020 · Eingereicht 18. Juni 2021 · 114.1 KB

AZ 309 044 Fr 1190/21 v

30.06.2020

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 13. Apr. 2024 · Antrag vom 11. Apr. 2024

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 11.04.2024

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 044 Fr 816/24 w

  2. 16. März 2024 · Antrag vom 13. März 2024

    Antrag auf Sitzverlegung eingelangt am 13.03.2024

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 044 Fr 594/24 v

  3. 13. Mai 2022 · Antrag vom 11. Mai 2022

    Antrag auf Änderung eingelangt am 11.05.2022

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 044 Fr 1011/22 p

  4. 03. Sep. 2021 · Antrag vom 01. Juli 2021

    Antrag auf Änderung eingelangt am 01.07.2021

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 044 Fr 1308/21 t

  5. 29. Jän. 2020 · Antrag vom 22. Jän. 2020

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 22.01.2020

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 044 Fr 134/20 g

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