Inhaltsverzeichnis
1.) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Julius Meinl am Graben versteht sich als kulinarisches Gesamtkunstwerk und Österreichs beste Adresse für Gourmets und Genießer. Den Kunden wird in unvergleichlicher Atmosphäre feinste Kulinarik und Lebensart aus aller Herren Länder geboten.
Ausgehend von einem stabilisierenden Vorjahr konnte der Umsatz über Plan und über Inflation (rollierend 2,63%) mit + 5,6% gesteigert werden. Dies bedingt natürlich auch durch die positive Entwicklung im Tourismus. Die insgesamten Nächtigungen stiegen 2024 um rund 10% und die für uns wichtigen Märkte USA und Asien entwickelten sich überproportional mit +21% und +12%. Das insgesamte Einkaufsverhalten ist jedoch nach wie vor aufgrund der vor allem hohen Wohnkosten immer noch zurückhaltend.
In der abgelaufenen Rechnungsperiode konnte daher der Umsatz im Geschäft am Graben im Handelsbereich um moderate +6,4% gesteigert werden. In den verbleibenden Gastronomiebereichen betrug die Umsatzsteigerung +6,5%. In Parndorf ist der Umsatz aufgrund Geschäftsschliessungen mit -9,3% rückläufig.
Aufgrund sehr gutem Kostenmanagement konnte erstmalig seit vielen Jahren ein beinahe positives EBITDA (Ausnahme 2022 bedingt durch außergewöhnlichen Ertrag) erzielt werden. Die vor allem hohe Abschreibung aus dem Umbau 2021 beeinflusst massiv das negative Ergebnis vor Steuern.
| 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| tsd € | tsd € | tsd € | tsd € | |
| Entwicklung der Umsatzerlöse | 19.880 | 18.824 | 18.009 | 14.114 |
| Entwicklung Finanzergebnis | 151 | 94 | 56 | -85 |
| Entwicklung Ergebnis vor Steuern | - 1.054 | -1.789 | -1.766 | 21.127 |
| EBITDA | -162 | -855 | -824 | 22.256 |
Die Performance des Unternehmens wird durch den Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit verdeutlicht:
| Kapitalflussrechnung | 2025 | 2024 | 2023 | 2022 |
|---|---|---|---|---|
| tsd € | tsd € | tsd € | tsd € | |
| Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit | -709 | -2.849 | -3.398 | -4.265 |
| Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit | 113 | -22 | -567 | 19.251 |
| Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit | -161 | -178 | 287 | -296 |
| Zahlungswirksame Veränderung des | ||||
| Finanzmittelbestandes | -756 | -3.049 | -3.679 | 14.691 |
Die laufende Finanzierung der Gesellschaft erfolgte 2025 zum Teil mittels Innenfinanzierung (Cashflow) und zum Teil über Betriebsmittelrahmen bei diversen Banken in Höhe von MEur 0,3.
2.) Zweigniederlassungen
Es besteht zum Bilanzstichtag eine Zweigniederlassung. Die Niederlassung im Fashion Outlet in Parndorf wurde am 29. November 2017 eröffnet. Die Niederlassung ist ein Outlet Store und diente zum Abverkauf von Übermengen, bzw. zur Steigerung von Bestellmengen. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass per Ende April 2026 die Schließung und Rückgabe dieser Niederlassung angedacht wird.
Im Dezember 2025 wurde eine neue Zweigniederlassung eröffnet. Mit diesem derzeitig zeitlich begrenztem POP-up Store Konzept in der Landstraße Hauptstraße 42, direkt gegenüber dem Rochusmarkt, sollen neue Impulse gesetzt werden. Auch dieser Standort bietet eine stimmige Mischung hochwertiger Spezialitäten. Nach dem Ostergeschäft soll die wirtschaftliche Lage beurteilt und entsprechend über den weiteren Verlauf entschieden werden.
3.) Forschung und Entwicklung
Die Julius Meinl am Graben GmbH betreibt keine Forschung und Entwicklung.
4.) Verwendung von Finanzinstrumenten
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
5.) Wesentliche Rechtsstreitigkeiten
Mit der Besitzstörungsklage vom 23.10.2024 wurde die JULIUS MEINL am Graben GmbH gemeinsam mit Herbert Vlasaty als beklagte Partei von der JULIUS MEINL 1862 GmbH als Klägerin wegen der im September 2024 angeblich unzulässigen Entfernung von Werbeschildern („Meinl Mohr“) auf dem Dach der Liegenschaft 1010 Wien, Kärntner Ring 2, in Anspruch genommen.
Entscheidungsrelevant ist dabei, welche der vorgenannten Gesellschaften Nutzungsberechtigte der Dachflächen und Eigentümerin der Werbeschilder war und ist, wobei die Klage nach mehreren Beweistagsatzungen zwischenzeitig um das Wiederherstellungsbegehren eingeschränkt wurde. Verfahrensgegenständlich ist damit nur mehr, ob die Beklagten eine Besitzstörung begangen haben, wobei die voraussichtlich letzte Verhandlung am 24.10.2025 stattgefunden hat. Diese Klage wurde mit Beschluss vom 09.12.2025 abgewiesen. Dagegen hat der Kläger Rekurs eingebracht, daher ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen.
6.) Bericht über die zukünftige Entwicklung und Risiken des Unternehmens
Der prognostizierte Wirtschaftsjahresumsatz 2026 liegt bei ca. MEur 20,6. Um das Ergebnis vor Steuern weiter zu verbessern, wird einerseits intensiv am Produktportfolio gepaart mit Analysen zu Produktmargen und Schwund gearbeitet, sowie die Personalkostenstruktur – vor allem in den umsatzschwächeren Monaten – effizienter und kostensparender gestaltet. Das geplante Ergebnis nach Steuern liegt bei rund TEUR -984, wobei die hohe Abschreibung resultierend aus dem Umbau 2021 mit rund TEUR 1.016 zu Buche schlägt.
Die Gesellschaft weist zum Stichtag 30. Juni 2025 ein positives Eigenkapital von EUR 11.049.484,04 aus.
Das operative Liquiditätsrisiko ist zum einen durch die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit aus dem Cashflow und zum anderen durch die Finanzierung bestehender Verbindlichkeiten durch Konzerngesellschaften abgesichert. Die Liquidität der Gesellschaft war und ist durch nicht ausgeschöpfte Kreditlinien durchgehend gesichert.
Darüber hinaus besteht nachfolgendes außergewöhnliches Liquiditätsrisiko:
Die Julius Meinl GmbH (vorm. Julius Meinl AG) hat im Jahr 2015 die Ragusa Beteiligungs GmbH um MEur 13,8 von der Anglo Austrian AAB AG (vorm. Meinl Bank AG), Meinl Success Finanz AG und der Basl Holding GmbH erworben. Grundlage für den Kaufpreis war ein unentgeltliches Nutzungsrecht an der Marke „Julius Meinl“ und dem „Meinl-Mohrenkopf“ aus dem Jahre 1991. Der Wert des Nutzungsrechts wurde von der Geschäftsführung aufgrund späterer Erkenntnisse angezweifelt und der Höhe nach bestritten. Die Julius Meinl am Graben GmbH hatte durch einen Kreditvertrag mit der Julius Meinl GmbH die Zahlung des Betrags an die Verkäufer zugesagt. Im Jahr 2020 wurde über die Anglo Austrian AAB AG (vorm. Meinl Bank AG) das Konkursverfahren eröffnet. Der Masseverwalter hat daraufhin im Jahr 2021 die Julius Meinl GmbH auf Zahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Gerichtsgebühren geklagt. Mit Urteil vom 15. März 2024 wurde der Klage stattgegeben. Die Julius Meinl GmbH hat fristgerecht gegen das Urteil berufen und es wurde der Berufung vom OLG am 30.09.2024 stattgegeben woraufhin der Kläger am 29.10.2024 die einzige Möglichkeit der außerordentlichen Revision eingebracht hat. Diese wurde vom OGH mit Beschluss vom 26.11.2025 zurückgewiesen, weshalb die Abweisung der Klage gemäß Urteil des OLG vom 30.09.2024 in Rechtskraft getreten ist. Hingegen wurde der Notar – kurz zusammengefasst – aufgrund angeblich unberechtigter Auszahlung des Treuhandbetrages iHv MEUR 13,8 an die Julius Meinl am Graben GmbH
auf Schadenersatz geklagt. Aus heutiger Sicht und nach den uns vorliegenden Informationen ist ein Obsiegen des Klägers nicht überwiegend wahrscheinlich. Für den Fall einer Klagsstattgebung wären eventuell mögliche Auswirkungen auf die Gesellschaft dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen.
Das Ausfallsrisiko kann aufgrund des großen Anteils an Bar- und Bankomatgeschäften als vernachlässigbar bezeichnet werden.
Durch permanente Optimierung der flexiblen Arbeitszeitmodelle wird die Personalstruktur, unter Berücksichtigung des hohen Servicegrades, an die Kundenströme angepasst. Sämtliche Kostenpositionen unterliegen einer permanenten Kontrolle und werden laufend angepasst.
Wien, am 31. März 2026
Mag. Udo Kaubek
Sold l
Robert Schedl