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Lagebericht 2024

HANFAMA Pflanzen Produktions GmbH

Original-PDF

Stichtag 31. Dez. 2024 · Eingereicht am 01. Okt. 2025

Inhaltsverzeichnis

1. Lagebericht

1.1. Geschäftsverlauf

Erläuterungen über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen

Hanfama Pflanzen Produktion („HPG") ist im Bereich der Produktion von Cannabinoid-haltigen Erzeugnissen tätig. Dieser vergleichsweise junge Industriezweig befindet sich weltweit – insbesondere jedoch in Europa – noch in einem sehr jungen Stadium seiner Entwicklung, gekennzeichnet von einer grundsätzlich sehr attraktiven Marktdynamik und einem materiellen Wachstumspotenzial.

Trotz anhaltender Nachfrage nach Cannabinoid-haltigen Produkten – in Europa derzeit insbesondere Produkte mit Cannabidiol, einem der Inhaltsstoffe der Cannabis-Pflanze – hinkt europaweit die regulatorische Einordnung des Produkts sowie die Definition von Kriterien zu dessen Marktfähigkeit weiter hinterher. Dies beeinträchtigt HPG bislang in seinem Wachstum insofern, als dass etablierte Zwischenglieder der Wertschöpfungskette am Weg zum Konsumenten sich weiterhin nur sehr zögerlich der Produktkategorie öffnen und ein erhebliches Maß an Erklärungsbedarf über das Produkt sowie seine rechtliche Stellung herrscht.

Dem unwidersprochen ist der Cannabis-Markt weiterhin von einer hohen Attraktivität gekennzeichnet, die sich bislang lediglich aufgrund der regulatorischen Unklarheiten das Produkt betreffend noch nicht in materiellem Marktwachstum niederschlägt. Jüngste Ereignisse – insbesondere die Legalisierung von Cannabis für Zwecke des Freizeitkonsums in Deutschland – beschleunigen jedoch die Marktdynamik und sind als ein positives Zeichen für die weitere Entwicklung der Industrie in Europa zu werten.

Im Hinblick auf Cannabis-Blüten wurde eine regulatorische Unsicherheit durch das Erkenntnis des VwGH vom 21.11.2024, Ro 2024/16/0006 (veröffentlicht im Jänner 2025) beseitigt. In diesem Erkenntnis hat der VwGH ausgesprochen, dass Cannabis-Blüten der Tabaksteuerpflicht unterliegen. Damit dürfen Cannabis-Blüten nur mehr in Trafiken verkauft werden.

Spezifische Fragen und Probleme des Geschäftszweiges

Wie eingangs erwähnt liegt die größte Schwierigkeit der Cannabis-Branche darin, dass ihre Produkte in Europa nicht flächendeckend einheitlich reguliert bzw. dereguliert sind, so dass innerhalb des Marktgebiets Europa eine Vielzahl unterschiedlicher Regularien, Grenzwerte, Auflagen und sonstige Vorschriften zu beachten sind. Dies gilt auch für Cannabis-Blüten, die in Osterreich nun der Tabaksteuer unterworfen werden, in anderen EU-Staaten hingegen nicht. Viele Marktteilnehmer haben daher ihren Vertrieb auf den Online-Bereich fokussiert, welcher naturgemäß schwieriger zu kontrollieren ist.

Weiters ist eine zunehmend wachsende Konkurrenz – vorrangig von außerhalb Europas - durch qualitativ minderwertige und günstige Ware am Markt spürbar, welcher jedoch mit einem noch weiter verstärkten Qualitätsanspruch und der Gegenpositionierung als transparenter europäischer Produzent begegnet werden kann. Für den österreichischen Markt lässt sich durch die Tabaksteuerpflicht für Cannabis-Blüten praktisch ausschließen, dass künftig minderwertige günstigere Ware in legale Vertriebskanäle gelangen.

Entwicklung des Ergebnisses

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Ergebnis vor Steuer in Höhe von EUR -8 433 132,33 (Vorjahr EUR -6 278 014,44). Das Eigenkapital (inkl. Investitionszuschüsse) beträgt EUR 680 024,57 (Vorjahr EUR -11163409,23) und damit 12,99% (Vorjahr -88,04%) der Bilanzsumme. Die HPG beschäftigt durchschnittlich 68 Mitarbeiter.

Entwicklung der mengen- und wertmäßigen Umsätze

Das Hauptgeschäft von HPG besteht weiterhin in der Produktion von einerseits Rauchwaren – dies umfasst Cannabis-Blüten sowie Tabakersatzprodukte aus anderen Teilen der Cannabis-Pflanze – und andererseits Cannabis-Olen – bestehend aus der Pflanze extrahiertem Cannabidiol, gelöst in einem Trägeröl sowie Cannabidiol-haltigen Kosmetika. Abnehmer dieser Produkte war weiterhin ein exklusiver, gesellschaftlich verbundener Distributor. Während der Preis für Cannabis-Ole stabil geblieben ist, setzte im Bereich der Cannabis-Blüten im Jahr 2022 ein deutlicher Preisverfall ein. In den Jahren 2023 und 2024 haben sich die Preise auf niedrigem Niveau stabilisiert.

Entwicklung der Aufwendungen

Im Jahr 2024 sind die Personalaufwendungen inflationsbedingt um 8% gestiegen. Auch die Aufwendungen für Instandhaltung und Betriebskosten sind um 8% gestiegen; die Rechts- und Beratungskosten sind sogar um rund 20% gestiegen.

Abwertung der Vorräte

Der Vorratsbestand wurde um 4,49 Mio. € abgewertet, was das Jahresergebnis entsprechend belastet hat.

Rückstellung für COFAG-Rückerstattung

Mit Bescheid vom 23.7.2025 hat das Finanzamt Osterreich einen Rückerstattungsbescheid für einen gewährten Verlustersatz in Höhe von € 1 322 465,41 samt Zinsen in Höhe von € 197 834,21 erlassen.Gegen den Bescheid wurde Beschwerde erhoben bzw. die Aussetzung der Einhebung beantragt, die auch bewilligt wurde. Für den gesamten rückgeforderten Verlustersatz samt Zinsen - soweit diese bis zum Bilanzstichtag angefallen sind - wurde in Form einer Rückstellung vorgesorgt.

Beschaffungsbereich

Als Kultivierungsbetrieb sind Fremdmaterialien im Herstellungsbereich lediglich ein untergeordnetes Thema. Im Geschäftsjahr 2022 wurden bei diversen Rohstoffen, inkl. Verpackungsmaterialien, ein relevanter Preisanstieg beobachtet, welcher jedoch durch Lieferantendiversifizierung abgefedert werden konnte. In den Jahren 2023 und 2024 hat sich das Preisniveau stabilisiert.

Produktionsbereich

Das Geschäftsjahr 2024 war durch Pflanzenkultivierung unter Teillast - lediglich rund 40% der Kapazitäten waren ausgelastet - gekennzeichnet. Die Produktqualität konnte aufgrund von Lerneffekten aus Vorjahren und straff organisierten Prozessen weiter verbessert werden.

Investitionsbereich

Aufgrund von hohen Investitionen in Vorjahren wurde im Geschäftsjahr 2024 nur geringfügig weiter in die Infrastruktur der Gesellschaft investiert. Diese Investitionen betrafen zum überwiegenden Teil Ersatz- bzw. Verbesserungsinvestitionen.

Finanzierungsbereich

Die Muttergesellschaft hat die in der Vergangenheit gewährten Gesellschafterdarlehen im Jahr 2024 in Eigenkapital umgewandelt. Dabei wurde ein Betrag von 20,34 Mio. € in die nicht gebundene Kapitalrücklage eingestellt.

Personal- und Sozialwesen

Personalseitig beschäftigte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 annähernd gleich viele Mitarbeiter wie im Jahr 2023.

1.2. Lage der Gesellschaft

Struktur des Unternehmens

Die Gesellschaft gliedert sich grundsätzlich in die folgenden Abteilungen:

- Organisationsstruktur • Kultivierung, • Verarbeitung, • Extraktion, • Kommissionierung, • Qualitätsmanagement, • Controlling, • Finanzen und Buchhaltung.

Die Gesellschaft ist hierarchisch flach organisiert, jedem Bereich ist ein Abteilungsleiter zugeordnet, welcher direkt an die Geschäftsführung berichtet.

- Standorte

Die Gesellschaft ist mittlerweile nur mehr an zwei Standorten tätig:

• Standort Graz 1 – Kultivierung, Verarbeitung, Verpackung und Kommissionierung • Standort Judendorf-Strassengel – Kultivierung, Verarbeitung, Extraktion

Der Standort Graz 2, an dem die Verpackung und Kommissionierung erfolgte, wurde Ende des Jahres 2024 aufgelassen.

Absatzlage

- Auftragslage

Aufgrund der Natur des Produkts und der kurzen Historie der Industrie bestehen keine langfristigen, mengenfixierten Abnahmevereinbarungen. Uber ihre gesellschaftsrechtlich verbundene Vertriebs-Gesellschaft bestehen indes intensive Bemühungen, langfristige Leistungen und Liefervereinbarungen abzuschließen.

- Marktanteile

Die Gesellschaft ist als einer von wenigen europäischen Produzenten hochqualitativer CBD-Produkte aus einer vertikal voll integrierten Produktionskette ein relevanter Marktteilnehmer. Im Bereich von CBD-Blüten ist die Gesellschaft unter den Marktführern in Europa. Im Bereich der extrahierten CBD-Produkte besteht ein intensiver Wettbewerb mit originär nicht-europäischen Produkten. Uber das Argument der europäischen, transparenten Produktion positioniert sich die Gesellschaft indirekt allerdings zunehmend positiver gegenüber dem Wettbewerb.

- Marktaussichten

Der Cannabis-Markt in Europa ist weiterhin von einer hohen Attraktivität gekennzeichnet, die sich bislang lediglich aufgrund der regulatorischen Unklarheiten das Produkt betreffend noch nicht in materiellem Marktwachstum niederschlägt. Jüngste Ereignisse – insbesondere die legalisierung von Cannabis für Zwecke des Freizeitkonsums – beschleunigen jedoch die Marktdynamik und sind als ein positives Zeichen für die weitere Entwicklung der Industrie in Europa zu werten.

Anfang des Jahres 2023 konnte eine zoologische Zulassung für ein Produkt erlangt werden, was den Vertrieb im Veterinärbereich erleichtert hat.

Mit Erkenntnis des VwGH vom 21.11.2024, Ro 2024/16/0006 (veröffentlicht im Jänner 2025) hat dieser ausgesprochen, dass Cannabis-Blüten der Tabaksteuerpflicht unterliegen. Am 1.7.2025 wurde der HPG die Bewilligung für einen Tabakherstellungsbetrieb erteilt. Der Vertrieb von Cannabis-Blüten im Inland erfolgt seit Juli 2025 nur mehr über Trafiken, nicht mehr über Hanfshops. Da die Handelsspanne der Trafiken gesetzlich geregelt ist und niedriger ist als jene der Hanfshops, ergeben sich hieraus für die HPG höhere Verkaufspreise als im Jahr 2024. Der Vertrieb von Cannabis-Blüten erfolgt seit Juli 2025 nicht mehr über den gesellschaftsrechtlich verbundenen Distributor, sondern direkt über die HPG.

Vermögenslage

Das Working Capital (Netto-Umlaufvermögen) betrug zum Stichtag 31.12.2024 € -1445 320,00 (Bilanzstichtag Vorjahr € 6 372 066,58), worin allerdings die Rückstellung für COFAG-Rückerstattung samt Zinsen in Höhe von € 1 490 836,41 enthalten ist. Ohne diese Rückstellung wäre somit das Working Capital zum Bilanzstichtag knapp positiv.

Finanzlage

Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2024 € 208 993,27 (Vorjahr € -1 671 590,14).

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2024 € -171 288,26 (Vorjahr € -133 015,07).

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2024 € 2024 € -1 528,38 (Vorjahr € 1 802 050,13).

1.3. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Mit Vereinbarungen vom 16.4.2025 hat die Ring International Holding AG auf Forderungen in Höhe von EUR 7.541,10, die Consulting Services GmbH auf Forderungen in Höhe von EUR 36.577,18 sowie die Cannabeo GmbH auf Forderungen in Höhe von EUR 115.666,44 verzichtet.

Mit Erkenntnis des VwGH vom 21.11.2024, Ro 2024/16/0006 (veröffentlicht im Jänner 2025) hat dieser ausgesprochen, dass Cannabis-Blüten der Tabaksteuerpflicht unterliegen. Dabei hat sich die HPG bereits seit April 2020 bemüht, eine Bewilligung für einen Herstellungsbetrieb für Tabakwaren gemäß § 14 Abs. 2 und 5 Z 1 TabStG 2022 zu erlangen. Der diesbezügliche Antrag vom 30.4.2020 wurde mit Bescheid vom 3.8.2022 abgewiesen. Aufgrund eines neuerlichen Antrages vom 4.2.2025 wurde schließlich die Bewilligung für den Tabakherstellungsbetrieb mit Bescheid vom 1.7.2025 erteilt. Für den Zeitraum 1.1.2022 bis 30.6.2025 findet derzeit eine Außenprüfung betreffend Tabaksteuer, Zollwert und Tarifierung statt. Offenkundiges Ziel der Prüfung ist, die Verkaufsmengen an Cannabis-Blüten im Prüfungszeitraum zu ermitteln. Aufgrund der laufenden Prüfung besteht die Möglichkeit, dass das Zollamt Osterreich Tabaksteuer für den Prüfungszeitraum vorschreibt. Da die Tabaksteuer vom Endverkaufspreis erhoben wird, würde die Tabaksteuer ein Mehrfaches des Umsatzes betragen, der mit Cannabis-Blüten erzielt wurde. Dass eine rechtskräftige Vorschreibung der Tabaksteuer in mehrfacher Millionenhöhe wahrscheinlich die Insolvenz der HPG zur Folge hätte, dürfte auch dem Zollamt Österreich bewusst sein. Eine Rückstellung für eine mögliche Vorschreibung der Tabaksteuer wurde nicht gebildet, da das Zollamt Osterreich seit April 2020 davon Kenntnis hatte, dass die HPG Cannabis-Blüten herstellt und in Verkehr bringt. Wäre die Herstellung der Cannabis-Blüten im Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024 tabaksteuerpflichtig gewesen, dann müsste man dem Zollamt Osterreich ein amtsmissbräuchliches Verhalten unterstellen, da keine Maßnahmen gesetzt wurden, um die Herstellung bzw. die Inverkehrbringung der Cannabis-Blüten zu unterbinden. Eine illegale Zigarettenproduktionsstätte hätte das Zollamt Osterreich auch nicht über einen Zeitraum von mehreren Jahren ohne Setzung von Maßnahmen beobachtet. Daher ist davon auszugehen, dass auch das Zollamt Österreich der Ansicht war, dass die Herstellung von Cannabis-Blüten nicht der Tabaksteuerpflicht unterliegt.

Mit Bescheid vom 17.7.2025 hat das Finanzamt Osterreich einen Rückerstattungsbescheid für einen gewährten Verlustersatz in Höhe von € 1 322 465,41 samt Zinsen in Höhe von € 197 834,21 erlassen. Gegen den Bescheid wurde Beschwerde erhoben bzw. die Aussetzung der Einhebung beantragt, die auch bewilligt wurde. Für den gesamten rückgeforderten Verlustersatz samt Zinsen - soweit diese bis zum Bilanzstichtag angefallen sind - wurde in Form einer Rückstellung vorgesorgt.

1.4. Voraussichtliche Entwicklung und Risiken des Unternehmens

Voraussichtliche Entwicklung

Die Umsatzentwicklung im ersten Halbjahr 2025 war aufgrund der Auswirkungen des Erkenntnissesdes VwGH vom 21.11.2024, Ro 2024/16/0006, sehr verhalten. Da im Inland faktisch keine Cannabis-Blütenmehr verkauft werden konnten, sanken die Umsätze um rund 35% von 2,92 Mio. € im 1. Halbjahr 2024auf 1,89 Mio. € im 1. Halbjahr 2025. Seit Ende Juli 2025 werden Cannabis-Blüten über Trafiken verkauft. Inden Monaten Juli bis Oktober 2025 entsprach der Umsatz jenen des Jahres 2024 (1,97 Mio. € in denMonaten Juli bis Oktober 2025, 1,99 Mio. € in den Monaten Juli bis Oktober 2024), wobei anzumerken ist, dassinden Monaten Juli bis Oktober 2024 noch nicht alle erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt wurden, somit im angeführten Umsatz nicht enthalten sind. Auf Basis dieser Daten ist für die Zukunft von einer positiven Umsatzentwicklung auszugehen.

Neben der Erteilung der Bewilligung für einen Tabakherstellungsbetrieb sind positive Faktorenfür die Umsatzentwicklung die von der Gesellschaft entwickelten Produktinnovationen, der Abschlussvonin Vorjahren begonnenen Produktzertifizierungsprozessen sowie der Wegfall von Konkurrenzbetrieben.

Für das Geschäftsjahr 2025 plant die Gesellschaft eine gegenüber dem Geschäftsjahr 2024 gleichbleibende Produktionsmenge.

Fixkostenseitig findet eine Entlastung durch Vermietung vorhandener Infrastruktur statt. ImVergleichzum Jahr 2024 werden die Mieteinnahmen aufgrund der schwachen Konjunkturlage jedoch deutlich sinken.

Für das Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 plant die Gesellschaft eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, da weitere Abwertungen im Vorratsbestand nicht mehr erforderlich sind. Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein Ergebnis vor Bestandsveränderung in Höhe von -1,71 Mio. € erwartet, wobei -1,39 Mio. €auf das erste Halbjahr entfallen sind. Aufgrund der gestiegenen Verkaufspreise für Cannabis-Blüten ist einedeutlich positive Bestandsveränderung zu erwarten.

Klassische Hanfshops dürfen seit Jänner 2025 keine Cannabis-Blüten verkaufen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 soll eine Übergangsregelung für den Kleinhandel mit Hanfblüteneingeführt werden. Fachgeschäfte für Hanfprodukte dürfen bis 31. Dezember 2028 den Kleinhandel mit Hanfblüten wieder aufnehmen, wenn das Fachgeschäft zum 10. Jänner 2025 überwiegend mit Hanfblüten gehandelt hat. Zudem werden mit der erwarteten zunehmenden Akzeptanz von Cannabis-Blüten sowohl bei denTrafikanten als auch deren Kunden steigende Umsätze auch mit den Trafiken erwartet. Auch die Hanfshopsmüssenin Zukunft - gleich wie die Trafiken - die Cannabis-Blüten zu deutlich höheren Preisen einkaufenalsinder Vergangenheit.

Für das Geschäftsjahr 2026 rechnet die Geschäftsführung mit Umsätzen aus Cannabis-RauchwareninHöhe von 4,86 Mio. €. Ein Vergleich mit dem Jahr 2025 ist nicht aussagekräftig, da für rund 6Monateein faktisches Verkaufsverbot für Cannabis-Rauchwaren im Inland in Geltung war. ImJahr 2024betrugendie Umsätze mit Cannabis-Rauchwaren 2,9 Mio. €. Da sich der Verkaufspreis für Cannabis-Rauchwarenahezu verdoppelt hat, entspricht der für 2026 geplante Umsatz mengenmäßig dem Umsatz des Jahres 2024.

Im Geschäftsjahr 2025 hat die Gesellschaft die Produktion von THC-Stecklingen aufgenommen. Indiesem Bereich wird für das Geschäftsjahr 2026 ein Umsatz von 1,43 Mio. € erwartet. Für die übrigenUmsätze (Mieterlöse, Erbringung von Dienstleistungen, Umsätze aus den Verkauf von anderen CBD-Produkten) werden für das Geschäftsjahr 2026 von gleichbleibenden Umsätzen ausgegangen.

Nach Umsätzen im Jahr 2024 von 5,73 Mio. € im Jahr 2024 und einem prognostizierten Umsatzvon5,26 Mio. € im Jahr 2025 rechnet das Unternehmen für das Jahr 2026 mit einer deutlichen Steigerungdes Umsatzes auf 8,26 Mio. €. Die Steigerung ist auf höhere Umsätze bei Cannabis-Rauchwaren(hier galt im Jahr 2025 für knapp 6 Monate ein faktisches Verkaufsverbot im Inland) sowie zusätzliche Umsätzeausder Produktion von THC-Stecklingen zurückzuführen.

Wesentliche Änderungen in der Kostenstruktur der Produktion sind nicht zu erwarten. Einemumüber 50% höheren Umsatz stehen daher im Jahr 2026 annähernd gleiche Produktionskosten wie imJahr 2025bzw. nur höhere Vertriebskosten gegenüber. Vor diesem Hintergrund erwartet die Geschäftsführungfür 2026ein ausgeglichenes Ergebnis.

Risiken des Unternehmens

Verkaufsbeschränkungen für Cannabis-Blüten

Das Erkenntnis des VwGH vom 21.11.2024, Ro 2024/16/0006, hatte - bis zum Zeitpunkt der Erlangungeiner Bewilligung für einen Tabakherstellungsbetrieb - ein faktisches Verkaufsverbot für Cannabis-BlütenimInland zur Folge. Cannabis-Blüten durften somit nach Bekanntwerden des o.a. angeführten VwGH-Erkenntnisses Ende Jänner 2025 bis zur Erteilung einer Bewilligung für einen Tabakherstellungsbetrieb am1.7.2025in Österreich nicht in Verkehr gebracht werden. Diese temporäre Verkaufsbeschränkung führte inKombination mit geringeren Mieteinnahmen im ersten Halbjahr 2025 zu einem Umsatzausfall imVergleich zumJahr 2024 von über 1 Mio. € und zu einem negativem Cash Flow aus dem Ergebnis in Höhe von1,5Mio. €. Kompensiert wurde der negative Cash Flow durch Verkauf von Anlagevermögen an die HernethGartenbau KG Ende Juni 2025. Die verkauften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens könnenvonder HANFAMA Pflanzen Produktions GmbH weiter genutzt werden; die hierfür zu entrichtende Mieteentspricht im Wesentlichen den bisherigen Abschreibungen.

COFAG-Rückerstattung

Mit Bescheid vom 23.7.2025 hat das Finanzamt Österreich einen Rückerstattungsbescheidfür einen gewährten Verlustersatz in Höhe von € 1 322 465,41 samt Zinsen in Höhe von € 197 834,21 erlassen. Gegen den Bescheid wurde Beschwerde erhoben bzw. die Aussetzung der Einhebung beantragt, die auchbewilligt wurde. Die beantragte Akteneinsicht wurde seitens der Behörde noch nicht gewährt, was u.a. daranliegt, dass die Behörde nicht alle Aktenteile zur Einsicht freigeben will. Es ist daher davon auszugehen, dassesim Vorfeld der von der Behörde zu erlassenden Beschwerdevorentscheidung noch ein Beschwerdeverfahren zur teilweise verweigerten Akteneinsicht geben wird. Bis es zu einer Entscheidungdes Bundesfinanzgerichtes kommt, werden daher wohl noch drei bis sechs Jahre vergehen. Der nachgeforderte Betrag wird daher - falls das Beschwerdeverfahren aus Sicht des Unternehmens negativ endet - ausheutiger Sicht frühestens im Jahr 2029 zu entrichten sein. Und selbst dann besteht immer noch die Möglichkeit einen Antrag auf Nachsicht nach § 236 BAO für die rückzuerstattenden Beträge zu stellen.

Mögliche Tabaksteuernachforderungen

Mit Erkenntnis des VwGH vom 21.11.2024, Ro 2024/16/0006 (veröffentlicht im Jänner 2025) hat dieser ausgesprochen, dass Cannabis-Blüten der Tabaksteuerpflicht unterliegen. Das Zollamt Österreichführt derzeit eine Prüfung für den Zeitraum 1.1.2022 bis 30.6.2025 durch. Offenkundiges Ziel der Prüfungist, die Verkaufsmengen an Cannabis-Blüten im Prüfungszeitraum zu ermitteln. Zunächst bleibt abzuwartenob seitens des Zollamtes Österreich überhaupt eine Vorschreibung an Tabaksteuer erfolgt. Hierbei wirdim laufenden Prüfungsverfahren ebenfalls noch Akteneinsicht zu beantragen sein. Auch hier ist zuerwarten, dass das Zollamt Österreich die Akteneinsicht zunächst verweigern wird. Mit einer allfälligen Vorschreibung an Tabaksteuer ist daher frühestens Ende des Jahres 2026 zu rechnen, für das Beschwerdeverfahrenbeim Bundesfinanzgericht selbst wird ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren einzurechnen sein. Einallfälliger Nachforderungsbetrag an Tabaksteuer wird daher ebenfalls nicht vor dem Jahr 2029 zu entrichtensein. Und selbst dann besteht immer noch die Möglichkeit einen Antrag auf Nachsicht nach § 236BAOder vorgeschriebenen Tabaksteuer zu stellen. Anzumerken ist jedoch, dass eine rechtskräftige Vorschreibungan Tabaksteuer, die nicht nach § 236 BAO nachgesehen wird, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Insolvenzder HPG zur Folge haben wird.

Entwicklung der Liquiditätslage

Das bestandsgefährdende Risiko, das im ersten Halbjahr in Form der Verkaufsbeschränkungenfür Cannabis-Blüten bestanden hat, wurde für das Unternehmen nicht schlagend, da seitensder Muttergesellschaft im ersten Halbjahr 2025 Darlehen in Höhe von knapp 2 Mio. € gewährt wurden.

Seit dem Wegfall der Verkaufsbeschränkungen im Juli 2025 für Cannabis-Blüten erwirtschaftet das Unternehmen einen knapp negativen Cash Flow. Ab Dezember 2025 ist bedingt durch den Verkaufstart für zusätzliche Produkte mit einem ausgeglichenem Cash Flow zu rechnen. Darüber hinaus wurdenseitensder Muttergesellschaft weitere Darlehen in Höhe von 0,2 Mio. € gewährt.

Die Gesellschaft hat keine Bankverbindlichkeiten, finanziert sich allerdings über Lieferantenverbindlichkeiten insbesondere gegenüber Unternehmen der Herneth-Gruppe, die mit der HPGgesellschaftsrechtlich verbunden sind. Die Lieferantenverbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen entsprechenzum Stichtag 30.9.2025 betragsmäßig den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Stichtag 30.9.2025 hat die Gesellschaft Forderungen gegenüber der CanAdelaar DistributionGmbHin Höhe von 0,94 Mio. €. Die CanAdelaar Distribution GmbH erwartet für das Jahr 2025 noch außerordentliche Zahlungen eines Kunden in Höhe von 0,48 Mio. €, die zur Begleichung der Außenstände bei der HANFAMA Pflanzen Produktions GmbH verwendet werden. Unter Einrechnung dieser Zahlungen hat dieGesellschaft keinen zusätzlichen Liquiditätsbedarf bzw. kann sogar in geringemUmfang gestundete Lieferantenverbindlichkeiten gegenüber der Herneth-Gruppe rückführen. Darüber hinaus hat sichdie CanAdelaar Management GmbH als Muttergesellschaft bereit erklärt, der Gesellschaft bei Bedarf weitere Darlehensmittel im Betrag von bis zu einer 1 Mio. € zur Verfügung zu stellen.

Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Annahme der Unternehmesfortführung

Es besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Gründen, die der Unternehmensfortführung möglicherweise entgegenstehen, und das Unternehmen daher möglicherweise nicht in der Lageseinwird, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren und seineSchuldenzu begleichen. Einer Unternehmensfortführung stehen dabei folgende Gründe möglicherweise entgegen:

Die COFAG-Rückerstattung kann jedenfalls bis 2027 nicht aus eigenen Mitteln der Gesellschaft (auchnicht aus der zusätzlichen Realisierung von Vermögenswerten im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes) aufgebracht werden. Da der ergangene Bescheid selbst jedoch bereits infolge der Verletzungvon Verfahrensvorschriften mit Rechtswidrigkeit behaftet ist, ist von einer sehr langen Verfahrensdauer auszugehen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes ist von einer Aussetzung der Einhebung auszugehen. Eine allfällige Fälligkeit der rückgeforderten Beträge würde daher erst umdas Jahr 2030herum eintreten. Und auch nach Eintritt der Fälligkeit hat die Gesellschaft immer noch die Möglicheit eineNachsicht nach § 236 BAO zu beantragen.

Tabaksteuer für vergangene Zeiträume wurde noch keine festgesetzt bzw. ist eine solche Festsetzungauch unwahrscheinlich. Für den Fall dass dennoch eine Festsetzung erfolgt ist ebenfalls von einer langen Verfahrensdauer auszugehen. Auch hier besteht nach Eintritt der Fälligkeit die Möglichkeit der Beantragung einer Nachsicht nach § 236 BAO.

1.5. Forschung und Entwicklung

Der Bereich F&E der Gesellschaft befasst sich vorrangig mit der Entwicklung zusätzlicher CBD-haltiger Produkte. Bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Produktpalette um eine Vielzahl von Artikeln erweitert werden. Zielsetzung hierbei ist es, bestehende Produkte durch innovativere, verbesserte Artikel zu ersetzen, um so die Akzeptanz von CBD-haltigen Produkten am Markt weiter zu erhöhen.

Fokus der F&E-Ausrichtung der Gesellschaft liegt auf der konsumentenfreundlichen Anwendung ihrer Produkte bei gleichzeitig klarer Produktdeklaration. Letzteres verbindet die Bereiche F&E und Regulatorik der Gesellschaft. In letzterem ist die Gesellschaft strategisch bemüht, Zulassungen für erweiterte Anwendungen ihres Produktportfolios über verschiedene Konsumentengruppen hinweg zu erlangen.

1.6. Bestehende Zweigniederlassungen

Es bestehen keine Zweigniederlassungen.

Datum, Unterschrift des Geschäftsführers

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