Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

Nussdorferstraße 5 Immobilien GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Wien

Schönbrunner Straße · 133 · Top 4, 1050 Wien, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 28. Mai 2024 · Firmenbuchänderung

AktivFN 481128TEUID ATBRA.481128-000

Bilanzsumme

10,6 Mio. €

Eigenkapitalquote

20,1 %

Struktur

Arbeitskapital

-8,4 Mio. €

Bilanzverlust 2020

-114,6 Tsd. €

Verlustvortrag

-110,7 Tsd. €

Laufender Verlust

-3,9 Tsd. €

Unternehmensüberblick

Nussdorferstraße 5 Immobilien GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 481128t als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente, die Firmenhistorie und Finanzkennzahlen aus veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Für das Geschäftsjahr 2020 liegt ein strukturierter Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt 10,6 Mio. €, das Eigenkapital 2,1 Mio. €, die Eigenkapitalquote 20,1 %, das Arbeitskapital -8,4 Mio. €. Der Bilanzverlust beträgt 114,6 Tsd. €, der Jahresfehlbetrag beträgt 3,9 Tsd. €. Erfasst sind aktuell 3 Firmenbuchdokumente, 4 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
HG Wien007 006 S 00091/24Wien

Letzte Bekanntmachung 29. Juni 2026

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 481128t

Schuldner

Nussdorferstraße 5 Immobilien GmbH vertreten durch: GF Dr. Friedrich Meisel

Schönbrunner Straße 133/4

1050 Wien

auch: p.A. Friedrich Meisel, Reichenthalheim 27, 4870 Vöcklamarkt

früher: Friedrichstraße 7, 1010 Wien

davor: Halbgasse 18/2, 1070 Wien

davor: Weihburggasse 18-20/43, 1010 Wien

FN 481128t, Gebdat: 06.08.1944

Masseverwalter

RICHTER Clemens Mag.

Esteplatz 4

1030 Wien

Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung25.05.2024
Anmeldungsfrist23.07.2024
Tagsatzung
Datum15. Sep. 2026
Uhrzeit10.30 Uhr
OrtZi. 1701, 17. Stock

Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Eigenverwaltung

Keine Eigenverwaltung des Schuldners.

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 24. Mai 2024

    "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1

GuV-Performance

EBIT & Gewinn vs. Personal

Kennzahlenvergleich

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Bilanzstruktur

2020
Gesamt
10,56 Mio. €
Anlagevermögen10,56 Mio. € · 100%
Umlaufvermögen0 € · 0%
Liquide Mittel0 € · 0%

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

3 Dateien

Jahresabschluss

2020PDF

Stichtag 31. Dez. 2020 · Eingereicht 30. Sep. 2021 · 403.7 KB

AZ 007 075 Fr 35015/21 a

Jahresabschluss

2019PDF

Stichtag 31. Dez. 2019 · Eingereicht 06. Aug. 2020 · 347.1 KB

AZ 007 075 Fr 9542/20 g

Jahresabschluss

2018PDF

Stichtag 31. Dez. 2018 · Eingereicht 16. Apr. 2019 · 112.2 KB

AZ 007 075 Fr 4455/19 t

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 28. Mai 2024 · Antrag vom 24. Mai 2024

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 24.05.2024

    Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 19781/24 z

  2. 25. Juli 2023 · Antrag vom 17. Juli 2023

    Antrag auf Änderung eingelangt am 17.07.2023

    Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 29388/23 v

  3. 14. Juni 2023 · Antrag vom 06. Juni 2023

    Antrag auf Änderung eingelangt am 06.06.2023

    Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 22889/23 k

  4. 16. Nov. 2017 · Antrag vom 13. Nov. 2017

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 13.11.2017

    Handelsgericht Wien · AZ 007 075 Fr 17780/17 w

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