Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

SIGNA Development Selection AG

Aktiengesellschaft · Sitz Wien

Herrengasse · 14 · Top 3. OG, 1010 Wien, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 10. Jän. 2025 · Firmenbuchänderung

AktivFN 426039DEUID ATBRA.426039-000
Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente verfügbar. Details weiter unten.

Unternehmensüberblick

SIGNA Development Selection AG ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 426039d als Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente und die Firmenhistorie.

Erfasst sind aktuell 14 Firmenbuchdokumente, 7 historische Vollzüge und 3 Vertretungsorgane. Veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente stehen weiter unten zum Download bereit. Als Unternehmensgegenstand ist Immobilienentwicklung hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen aus diesen Unterlagen liegen derzeit nicht vor.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
HG Wien007 004 S 00186/23Innsbruck

Letzte Bekanntmachung 26. Aug. 2026

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 426039d

Schuldner

SIGNA Development Selection AG

Maria-Theresien-Straße 31

6020 Innsbruck

Zweigniederlassung Wien: 1010 Wien, Freyung 3

FN 426039d

Masseverwalter

FRUHSTORFER Andrea Dr.

Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG

1010 Wien

Tel.: 535 46 11-0, Fax: 535 46 11-11

E-Mail: [email protected]

Masseverwalterstellvertreter

MASCHKE Arno Mag.Dr.

Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG

1010 Wien

Tel.: 535 46 11 0, Fax: 535 46 11 11

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung30.12.2023
Anmeldungsfrist12.02.2024
Tagsatzung
Datum20. Okt. 2026
Uhrzeit10.00 Uhr
OrtZi. 1607/16. Stock

Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Eigenverwaltung

Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 29. Dez. 2023

    FRUHSTORFER Andrea Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 535 46 11-0, Fax: 535 46 11-11 E-Mail: [email protected]

  2. 29. Dez. 2023

    MASCHKE Arno Mag.Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 535 46 11 0, Fax: 535 46 11 11 E-Mail: [email protected]

  3. 29. Dez. 2023

    Die Kommunikation von und mit der Sanierungsverwalterin erfolgt in diesem Verfahren ausschließlich über die E-Mail-Adresse: [email protected]

  4. 29. Dez. 2023

    Gläubigerausschuss - Mitglieder: - Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 - Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2 - Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40 (Bauteil 4) - Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19

  5. 23. Jän. 2024

    Der gemäß § 8 des deutschen Schuldverschreibungsgesetzes iVm § 12 (1) der Emissionsbedingungen bestellte GEMEINSAME VERTRETER DER ANLEIHEGLÄUBIGER ISIN DE000A3KS5R1 / WKN A3KS5R wird im gegenständlichen Insolvenzverfahren vertreten durch: PROKSCH & PARTNER Rechtsanwälte OG zH Rechtsanwalt Dr. Edmund Roehlich 1030 Wien, Am Heumarkt 9/1/11 E-Mail: [email protected] Der gemeinsame Vertreter hat im Namen aller Anleihegläubiger eine Forderung iHv EUR 330.305.000,00 (hiervon EUR 308.776.166,67 unbedingt und EUR 21.528.833,33 bedingt) angemeldet.

  6. 27. Feb. 2024

    Das Unternehmen wird fortgeführt.

  7. 15. März 2024

    SANIERUNGSPLANVORSCHLAG 1. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans. Sofern durch die Verwertung des übergebenen Vermögens (vgl Z 3) nach Abdeckung der Quote von 30% eine Treuhandmasse verbleibt, so ist diese darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote an die Gläubiger auszubezahlen. 2. Sämtliche Masseforderungen werden bei Fälligkeit vollständig befriedigt. 3. Die Schuldnerin unterwirft sich bis zur Erfüllung des Sanierungsplans (vollständige Verwertung und Verteilung des gesamten schuldnerischen Vermögens) gemäß §§ 157ff IO der Überwachung durch einen Treuhänder. Zur Treuhänderin wird RAin Dr.in Andrea Fruhstorfer bestellt (im Folgenden "Treuhänderin"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwaltung und Verwertung iSd §§ 157g ff IO, wobei der Treuhänderin unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind: a. Übergebenes Vermögen: Die Schuldnerin überträgt der Treuhänderin iSd § 157i Abs 1 IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche zur Verwertung bzw Befriedigung der Gläubiger: i. Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO; ii. Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); iii. sämtliche Forderungen (insbesondere Finanzierungsforderungen bzw Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw Beteiligungsgesellschaften); iv. alle sonstigen Forderungen; v. Finanzanlagen und Beteiligungen mitsamt der bezughabenden Gewinn- und Liquidationsansprüche (mit Ausnahme der Geschäftsanteile an der SIGNA Development Germany GmbH (FN 454530b) und an der SDS Germany Holding GmbH (FN 483154x) für die zur Vermeidung steuerlicher Nachteile die Sonderregelung in lit b gilt); vi. Sämtliche Ansprüche gegen Versicherungen (insbesondere gegen D&O-, Haftpflicht-, Schaden-, Rechtsschutz- oder Kreditversicherungen sowie vergleichbare Versicherungen, einschließlich Crime-, Vertrauensschaden- oder Cyber-Versicherungen und sonstige Financial Lines Versicherungen); vii. alle sonstigen materiellen und immateriellen, bilanziellen und außerbilanziellen Rechte und Vermögenswerte der Schuldnerin, egal ob bekannt oder unbekannt. b. Ausgenommenes Vermögen: Die Beteiligungen an der SIGNA Development Germany GmbH und an der SDS Germany Holding GmbH selbst zählen nicht zum übergebenen Vermögen. Der Treuhänderin sind jedoch sämtliche Forderungen der Schuldnerin gegen SIGNA Development Germany GmbH und SDS Germany Holding GmbH sowie sämtliche Gewinn- und Liquidationsansprüche iSd § 157i Abs 1 IO übertragen. Diese Forderungen und Ansprüche bilden sohin übergebenes Vermögen iSd Z 3.a. Die Schuldnerin verpflichtet sich darüber hinaus dazu, die ausgenommenen Beteiligungen (samt derer Unterbeteiligungen) während aufrechter Treuhandüberwachung ohne Zustimmung der Treuhänderin nicht zu veräußern und die Gesellschaften nach erfolgter Verwertung bzw Abwicklung der Unterbeteiligungen ordnungsgemäß zu liquidieren. Die Schuldnerin verpflichtet sich ihre verbliebenen Gesellschafterrechte im Sinne der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung auszuüben. Sie wird darüber hinaus,soweit rechtlich möglich,auf die Tochtergesellschaften und deren Beteiligungen im gleichen Sinne einwirken. c. Verteilungen / Befriedigungsrecht der Gläubiger: Die Befriedigung aus der Treuhandmasse hat in folgender Rangfolge zu erfolgen: 1. Rang: Befriedigung fälliger Masseforderungen aus dem Sanierungsverfahren (insb allfällige Rückzahlungsansprüche aus einem aufgenommenen Massekredit) sowie der Verbindlichkeiten, die aus Rechtshandlungen der Schuldnerin und/oder der Treuhänderin nach Insolvenzaufhebung resultieren (Überwachungsforderungen); 2. Rang: Verteilung an die Insolvenzgläubiger in Anrechnung auf die 30%ige Sanierungsplanquote und darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote (§ 134 IO ist sinngemäß anzuwenden); 3. Rang: Nachranggläubiger iSd § 57a IO; 4. Rang: Ein allfälliger Überschuss ist an die Schuldnerin zur Abdeckung von Liquidationsansprüchen der Aktionäre auszuschütten. d. Überwachungs- und Verwertungsbefugnisse: Die Verwertungsbefugnis der Treuhänderin beschränkt sich bis zu einem allfälligen Widerruf der Rückermächtigung auf die Geltendmachung und Betreibung von i. Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO; ii. Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw. Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw. gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); iii. Ansprüche gegen Versicherungen (insbesondere gegen D&O-, Haftpflicht-, Schaden-, Rechtsschutz- oder Kreditversicherungen sowie vergleichbare Versicherungen, einschließlich Crime-, Vertrauensschaden- oder Cyber-Versicherungen und sonstige Financial Lines Versicherungen); iv. sämtliche Forderungen (insbesondere Finanzierungsforderungen bzw Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw Beteiligungsgesellschaften); v. alle sonstigen Forderungen. Die Schuldnerin wird von der Treuhänderin iSd § 157g Abs 3 2. HS IO widerrufbar dazu ermächtigt, das darüberhinausgehende Vermögen zu verwalten und zu verwerten. Die Verwertung von unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen bzw in deren Eigentum stehender Immobilien bedarf jedoch der Genehmigung der Treuhänderin. Die Verwertung des Vermögens wird nach Maßgabe eins mit der Treuhänderin abgestimmten Verwertungskonzeptes erfolgten. Die Geschäftsführung in den zwei Beteiligungen (ausgenommenes Vermögen) wird im Einvernehmen zwischen der Schuldnerin und der Treuhänderin bestellt. Sollte dies zur Erfüllung des Sanierungsplans erforderlich sein, steht es der Treuhänderin frei Sicherungsmaßnahmen nach § 157a IO zu beantragen. e. Die Treuhänderin hat Nachforschungs-, Einsichts- und Auskunftsrechte iSd § 157b Abs 3 IO. Die Schuldnerin verpflichtet sich, der Treuhänderin alle zur Verwaltung und Verwertung erforderlichen Aufklärungen zu erteilen und Erklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Verwertung oder Realisierung der übergebenen Vermögenswerte bzw die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verpflichtung, rechtsgeschäftliche Abtretungserklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben. f. Entlohnung: Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157k IO bzw im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit nach § 157c leg cit. g. Kosten/Finanzierung: Die Kosten der Treuhandüberwachung (samt Verwaltungs- und Verwertungsmaßnahmen) sind aus den Realisaten des übergebenen Vermögens zu tragen. Zur Sicherstellung der Kosten der Treuhandüberwachung wird der Treuhänderin ein Betrag von EUR 1.000.000,00 als Kostendepot übertragen. h. Berichte: Die Treuhänderin wird dem Insolvenzgericht quartalsweise Bericht erstatten und Gläubigern bzw Gläubigervertretern über deren Wunsch diese Berichte zur Verfügung stellen. 4. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Sanierungsplan nicht berührt. Wird der Sanierungsplan bestätigt, so sind die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen. Gläubiger, deren Forderungen durch Absonderungsrechte zum Teil gedeckt sind, nehmen mit dem Ausfall (§ 132 Abs 6 IO) am Sanierungsplanverfahren teil; solange dieser jedoch nicht endgültig feststeht, sind sie bei der Erfüllung des Sanierungsplans mit dem mutmaßlichen Ausfall zu berücksichtigen. 5. Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen im Sanierungsplan festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Sanierungsplantagsatzung angebracht worden ist. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Schuldnerin bestritten worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Insolvenzgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage angebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. 6. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner der Schuldnerin sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Berechtigten durch den Sanierungsplan nicht beschränkt. 7. Bei bedingten Forderungen ist nach Maßgabe des § 16 IO vorzugehen. 8. Die Treuhänderüberwachung endet, sobald die Treuhandmasse nach Verwertung des gesamten schuldnerischen Vermögens gemäß Punkt 3.c. verteilt wurde. 9. Bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des angenommenen Sanierungsplans sind bis spätestens 30.06.2024 folgende Bedingungen von der Schuldnerin zu erfüllen: i. Die Voraussetzungen gemäß § 152a Abs 1 IO, ii. Bestätigung des Vorstandes der Schuldnerin, dass die Hauptversammlung mit dem gegenständlichen Sanierungsplan befasst wurde und kein Hindernis besteht, diesen zu bestätigen.

  8. 27. März 2024

    Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: "wie oben" Einschaltung vom 15.03.2024

  9. 15. Apr. 2024

    Der am 18.03.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.

  10. 15. Apr. 2024

    Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

  11. 30. Apr. 2024

    Gegen den Beschluss vom 15.4.2024, ON 124 ist ein Rekurs eingelangt.

  12. 10. Mai 2024

    Die Frist für die Einbringung von Prüfungsklagen gemäß § 110 IO für sämtliche derzeit nicht festgestellten Insolvenzforderungen wird bis zum 31.08.2024 verlängert. Die Sanierungsverwalterin hat erklärt, hinsichtlich aller bis heute noch nicht verjährten in diesem Verfahren angemeldeten Insolvenzforderungen für den Fall der Einbringung entsprechender Prüfungsklagen bis zum 15.09.2024 auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

  13. 09. Aug. 2024

    Beschluss des OLG Wien vom 8.8.2024: Dem Rekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass er lautet: "Dem zwischen der Schuldnerin und ihren Gläubigern in der Tagsatzung vom 18.3.2024 abgeschlossenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt." Der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteigt EUR 30.000,--. Der ordentliche Revisionsrekurs ist zulässig.

  14. 14. Aug. 2024

    Die Frist für die Einbringung von Prüfungsklagen gemäß § 110 IO für sämtliche derzeit nicht festgestellten Insolvenzforderungen wird bis zum 31.01.2025 verlängert. Die Sanierungsverwalterin hat erklärt, hinsichtlich aller bis heute noch nicht verjährten in diesem Verfahren angemeldeten Insolvenzforderungen für den Fall der Einbringung entsprechender Prüfungsklagen bis zum 15.02.2025 auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

  15. 03. Sep. 2024

    Gegen den Beschluss des OLG Wien vom 8.8.2024 sind zwei ordentliche Revisionsrekurse eingelangt.

  16. 06. Sep. 2024

    Die Eigenverwaltung wird beschränkt und der Schuldnerin die Geltendmachung und Betreibung der nachstehenden Ansprüche und Forderungen verboten (§ 172 Abs 2 IO): 1) Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); 2) Ansprüche gegen Versicherungen (insbesondere gegen D&O-, Haftpflicht-, Schaden-, Rechtsschutz- oder Kreditversicherungen sowie vergleichbare Versicherungen, einschließlich Crime-, Vertrauensschaden- oder Cyber-Versicherungen und sonstige Financial Lines Versicherungen); 3) sämtliche Forderungen (insbesondere Finanzierungsforderungen bzw Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw Beteiligungsgesellschaften); 4) alle sonstigen Forderungen.

  17. 31. Dez. 2024

    Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

14 Dateien

Jahresabschluss

2023PDF

Stichtag 06. Feb. 2023 · Eingereicht 05. Juli 2022 · 2.2 MB

AZ 818 050 Fr 2880/22 d

zum 31.12.2020, mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Jahresabschluss

2023PDF

Stichtag 06. Feb. 2023 · Eingereicht 05. Juli 2022 · 2.2 MB

AZ 818 050 Fr 2881/22 f

zum 31.12.2019, samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Jahresabschluss

2023PDF

Stichtag 06. Feb. 2023 · Eingereicht 05. Juli 2022 · 1.4 MB

AZ 818 050 Fr 2882/22 g

zum 31.12.2018, samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Jahresabschluss

2022PDF

Stichtag 31. Dez. 2022 · Eingereicht 13. Okt. 2023 · 912.4 KB

AZ 818 050 Fr 6776/23 t

zum 31.12.2022, samt Beilagen ausgenommen Gewinnverwendungsbeschluss

Konzernabschluss

2022PDF

Stichtag 31. Dez. 2022 · Eingereicht 13. Okt. 2023 · 1.5 MB

AZ 818 050 Fr 6776/23 t

zum 31.12.2022, samt Beilagen

Jahresabschluss

2021PDF

Stichtag 31. Dez. 2021 · Eingereicht 13. Okt. 2023 · 1.1 MB

AZ 818 050 Fr 6777/23 v

zum 31.12.2021, samt Beilagen ausgenommen Ergebnisverwendungsbeschluss

Konzernabschluss

2021PDF

Stichtag 31. Dez. 2021 · Eingereicht 13. Okt. 2023 · 10.8 MB

AZ 818 050 Fr 6777/23 v

zum 31.12.2021, samt Beilagen

Konzernabschluss

2020PDF

Stichtag 31. Dez. 2020 · Eingereicht 07. Juli 2022 · 7.2 MB

AZ 818 050 Fr 2933/22 g

zum 31.12.2020, samt Beilagen

Protokoll d. Hauptv. m. Jahresabschluss

2020PDF

Stichtag 23. Juli 2020 · 3.1 MB

AZ 818 050 Fr 3588/20 b

mit JA zum 31.12.2019 samt Beilagen

Jahresabschluss

2017PDF

Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 21. Dez. 2018 · 1.3 MB

AZ 818 050 Fr 4869/18 v

zum 31.12.2017

Jahresabschluss

2016PDF

Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 31. Okt. 2017 · 890.7 KB

AZ 818 050 Fr 4025/17 v

zum 31.12.2016

Protokoll d. Hauptv. m. Jahresabschluss

2016PDF

Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 21. Nov. 2017 · 2.4 MB

AZ 818 050 Fr 4158/17 p

zum 31.12.2016, samt Beilagen

Jahresabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 09. Sep. 2016 · 1018.5 KB

AZ 818 050 Fr 2560/16 f

zum 31.12.2015

Jahresabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 21. Sep. 2015 · 872.5 KB

AZ 818 050 Fr 2886/15 a

zum 31.12.2014

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 10. Jän. 2025 · Antrag vom 31. Dez. 2024

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 31.12.2024

    Handelsgericht Wien · AZ 007 073 Fr 297/25 s

  2. 10. Dez. 2024 · Antrag vom 05. Dez. 2024

    Antrag auf Sitzverlegung eingelangt am 05.12.2024

    Handelsgericht Wien · AZ 007 073 Fr 58491/24 k

  3. 21. Sep. 2024 · Antrag vom 06. Sep. 2024

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 06.09.2024

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 4129/24 h

  4. 27. Juni 2024 · Antrag vom 24. Juni 2024

    Antrag auf Änderung eingelangt am 24.06.2024

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 2509/24 a

  5. 23. Mai 2024 · Antrag vom 13. Mai 2024

    Antrag auf Änderung eingelangt am 13.05.2024

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 1899/24 d

  6. 04. Jän. 2024 · Antrag vom 29. Dez. 2023

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 29.12.2023

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 19/24 p

  7. 06. Dez. 2014 · Antrag vom 03. Dez. 2014

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 03.12.2014

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 5280/14 m

Keine Finanzdaten vorhanden

Finanzdaten sind nicht für alle österreichischen Unternehmen veröffentlicht. Die Verfügbarkeit hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.
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