Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil
PHOTONCONSULT e.U.
Einzelunternehmer · Sitz Klosterneuburg
3400 Klosterneuburg, AUT
Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz
Neueste Aktivität · 04. Dez. 2024 · Firmenbuchänderung
Unternehmensüberblick
PHOTONCONSULT e.U. ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 423333z als Einzelunternehmer mit Sitz in Klosterneuburg eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.
Erfasst sind aktuell 3 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Handelsagent und Berufsfotograf hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.
Insolvenzverfahren aktiv
1 FallKonkursverfahrenLG Korneuburg119 040 S 00047/24KlosterneuburgLetzte Bekanntmachung 21. Apr. 2026
Letzte Bekanntmachung 21. Apr. 2026
Stammdaten
Firmenbuchnummer
FN 423333z
Schuldner
Treml Wilfried Inh. d. PHOTONCONSULT e.U.
Kierlinger Straße 118-122/1/1/20
3400 Klosterneuburg
Wohnanschrift:
3400 Klosterneuburg, Stollhofergase 6
FN 423333z, Gebdat: 14.09.1978
Masseverwalter
BORNS Werner Dr.
Strassergasse 1
2230 Gänserndorf
Tel.: 02282/60 802, Fax: 02282/60 824
E-Mail: [email protected]
Eröffnung
Tagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Weitere Bekanntmachungen
29. Nov. 2024
Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
23. Dez. 2024
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
21. Apr. 2026
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2. Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 3. Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
Unternehmensgegenstand
Handelsagent und Berufsfotograf
Gewerbeberechtigungen
Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen
Informationsquelle: evi.gv.at
Firmenbuch-Zeitlinie
Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug
04. Dez. 2024 · Antrag vom 29. Nov. 2024
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 29.11.2024
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 7040/24 x
20. Juni 2020 · Antrag vom 15. Juni 2020
Antrag auf Änderung eingelangt am 15.06.2020
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 1514/20 i
07. Okt. 2014 · Antrag vom 02. Okt. 2014
Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 02.10.2014
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 3912/14 h
Keine Finanzdaten vorhanden
Finanzdaten sind nicht für alle österreichischen Unternehmen veröffentlicht. Die Verfügbarkeit hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.
Jahresabschlüsse können manchmal nur als PDF-Dokumente vorliegen; strukturierte Kennzahlen stehen dann nicht immer zur Verfügung.
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