Inhaltsverzeichnis
Anton Proksch Institut Wien API Betriebs gemeinnützige GmbH
Gräfin-Zichy-Straße 6 1230 Wien
ANTON PROKSCH INSTITUT
1. Geschäftstätigkeit, Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens
1.1 Geschäftstätigkeit
Die API Betriebs gemeinnützige GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle Formen der chronischen Suchterkrankungen, von stoffgebundenen Suchtformen wie Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Nikotinabhängigkeit bis hin zu sogenannten nicht stoffgebundenen Suchtformen, wie Spielsucht, Internetsucht, Kaufsucht etc. zu behandeln, sowie klinisch zu beforschen, und beschäftigt sich im Wesentlichen mit drei Geschäftsfeldern:
• Ambulante, tagesklinische und stationäre Beratung, Betreuung und Behandlung von chronisch Suchtkranken und Angehörigen • klinische Forschung • inner- und außerbetriebliche Lehre, Schulung, Qualifizierung
Am Standort Kalksburg in 1230 Wien werden seit der Inbetriebnahme des Neubaus im Juni 2024 268 stationäre Betten geführt, welche sich auf den stoffgebundenen Bereich (Alkohol, Medikamente, illegale Substanzen) und die nicht stoffgebundenen Suchtformen (pathologisches Glücksspiel, Internetsucht, Kaufsucht, etc.) mit 211 Betten, den Bereich zur Behandlung von illegalen Substanzen mit 45 Betten sowie auf das transitionspsychiatrische Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene (STEPS) mit psychiatrischen Diagnosen, problematischem Substanzkonsum und/oder Substanzabhängigkeit, etc. im Alter von 16 – 25 LJ mit 12 Betten aufteilen.
Ebenso wird an diesem Standort ein tagesklinisches Angebot (ganztägig ambulante Therapie) sowie ein ambulantes Angebot in der Krankenhausambulanz Treffpunkt 1230, umgesetzt.
Der Standort Mödling als Rehabilitationseinrichtung gemäß § 50 und 51 NÖ Sozialhilfegesetz 2000 verfügt über 25 Betten für stationäre psychosoziale & soziotherapeutische Langzeittherapie. Durchschnittlich waren im Jahr 2025 aufgrund von kurzfristig notwendig gewordenen Bettensperren rd. 20 Betten belegt (Vorjahr: rd. 19 Betten). Ein Schwerpunkt im Jahr 2025 lag im weiteren Ausbau der Vernetzung mit den suchtspezifischen Einrichtungen und Zuweiser:innen sowie Kooperationspartner:innen (AMS-NÖ, Landesklinikum Mauer, etc.) im Land NÖ. Ziel dabei war es die Auslastung weiter zu erhöhen und stabil(er) zu halten. [lt. Patientenstatistik 2025]
Die Finanzierung der stationären Betten für Wiener Patient:innen mit der Diagnose „Alkoholabhängigkeit“ erfolgt für diese im Rahmen des Programms „Alkohol. Leben können.“ Ein Programm, gemeinsam finanziert von der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH (SDW Wien), der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie der Österreichischen Gesundheitskasse Wien (ÖGK Wien) und sonstigen Sonderversicherungsträgern. Ebenso werden die ambulanten Angebote und das tagesklinische Angebot (GTAT) für diese Zielgruppe (Wiener:innen mit Hauptdiagnose Alkohol) über das Programm finanziert. Für die Behandlung von Drogenabhängigen kommt es in Wien zu einer Aufzahlung auf den Sozialversicherungstagsatz mittels sogenannter Module, für Wiener Patientinnen und Patienten, im Rahmen der sogenannten Individualförderung. Ebenso werden Angebote im ambulanten und tagesklinischen Bereich (GTAT) über diese Individualförderung für die Betroffenen, finanziert. Für Patientinnen und Patienten aus den übrigen Bundesländern bzw. aus Wien mit anderen Diagnosen im Suchtformenkreis (Medikamentenabhängigkeit, Onlineabhängigkeit, etc.) wird die
Behandlung von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern mittels Tagsatz finanziert, wobei diesbezüglich ein Rahmenvertrag mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger besteht, an dem sich die Sozialversicherungsträger anschließen. Ebenso gibt es für den ambulanten Bereich einen Rahmenvertrag mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträgern, der an allen Ambulanzstandorten des Anton Proksch Instituts – für alle Patientinnen und Patienten mit Ausnahme Wien mit Hauptdiagnose Alkohol – zur Anwendung gelangt um ambulante, suchtspezifische Behandlung, durchführen zu können.
Die Finanzierung der Betten für Patientinnen und Patienten mit der Diagnose „Drogenabhängigkeit“ als auch des Bereiches STEPS erfolgt wie bereits in den letzten Jahren einerseits mittels Tagsatzfinanzierung über den Rahmenvertrag mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und andererseits (für Wiener Patientinnen/Patienten) durch eine Individualförderung pro Patient/pro Patientin mittels bewilligter Maßnahmenpläne für ambulante und/oder stationäre Behandlung durch das Ambulatorium der Sucht- und Drogenkoordination Wien (ASDW), wie bereits ausgeführt. Für Patientinnen und Patienten aus den Bundesländern wird über die jeweiligen Sozialhilfeabteilungen der Länder (hier vor allem Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich) ein zusätzlicher Betrag für die stationäre Behandlung – als individuelle Zuerkennung für den/die Patient: in - erstattet (sogenannte Restkostenfinanzierung).
Nicht bettenführende Sonderkrankenanstalten (ambulanter Bereich) sind die Ambulatorien in 1050 Wien „API Treffpunkt 1050“, Wiedner Hauptstraße ), 1030 Wien, Radetzkystraße „API Treffpunkt 1030“ sowie die Ambulanz in 1230 Wien „API Treffpunkt 1230“, Gräfin Zichy Straße sowie API Treffpunkt 2620 in Neunkirchen/NÖ. Darüber hinaus suchtspezifische Beratungsstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten im API Treffpunkt 1030, sowie API Treffpunkt 1050. Suchtberatungsstellen im Auftrag des Landes NÖ werden durch das Anton Proksch Institut an den Standorten Baden, Mödling, Neunkirchen und Wiener Neustadt, geführt. Die Suchtberatungsstellen in Niederösterreich werden durch einen Vertrag mit der Niederösterreichischen Landesregierung finanziert.
Mit 31.01.2025 wurde die Transaktion über den Verkauf des 60%-Anteils der VAMED Management und Service GmbH an der API Betriebs gnGmbH – im Rahmen der Veräußerung der Mehrheit des Post-Akut-Geschäfts der VAMED Aktiengesellschaft an PAI Partners – abgeschlossen (Closing). Seit 01.02.2025 fungiert die Ynomos Beteiligungsverwaltungs GmbH, Wien, als Mehrheitseigentümer der API Betriebs gnGmbH. Zwischen dem Mehrheitseigentümer und dem Minderheitseigentümer, der Stiftung Anton Proksch – Institut Wien, kam es zum Abschluss eines neuen Gesellschaftsvertrages mit der Festlegung auf das Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen, die die API Betriebs gnGmbH betreffen, sowie zum Abschluss eines Syndikatsvertrages, in dem es zu inhaltlichen Festlegungen (Qualitätsstandards, Forschung etc.) kam.
1.2 Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis
Das Geschäftsjahr 2025 war geprägt durch sich abzeichnende Veränderungen im Programm Alkohol.Leben können. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte den Vertrag bereits vor zwei Jahren aufgekündigt und es war lange Zeit nicht absehbar, ob es den anderen Vertragspartnern gelingen würde, die PVA weiterhin als Partner gewinnen zu können. Die Modulvergabe seitens des regionalen Kompetenzzentrum der Suchthilfe Wien gn GmbH (rKomZ) war einerseits durch restriktive Vergabe
im stationären Bereich (weniger aufeinanderfolgende Module), als auch durch eine hohe Modulvergabe im ambulanten Bereich geprägt. Lfd. Gespräche über die Notwendigkeit vor allem im stationären Bereich von ausreichenden Modulen, haben das Jahr 2025 geprägt. Wenige Wochen vor Weihnachten wurde bekanntgegeben, dass die PVA 2026 nicht mehr Teil des Programmes ist. Ebenso wurde bekanntgegeben, mit welchen Kürzungen und Einschränken für 2026 zu rechnen sein würde.
Die Auslastung im Bereich STEPS war durch große Schwankungen gekennzeichnet. Dies vor allem auch aufgrund der besonderen Herausforderungen durch die dortige Zielgruppe – Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 – 25 LJ mit psychiatrischen Diagnosen und Suchtmittelkonsum. Bei einer Unterauslastung in diesem Bereich (Anm.: Aufgrund der multiplen Problemlagen der Zielgruppe immer wieder vorkommend) kommt es zwar zur vollen Verrechnung der „STEPS Module“ andererseits aber zu einem Verlust des Sozialversicherungstagsatzes für den Zeitraum der Nichtbelegung. Diesem Umstand wurde seitens der Sucht- und Drogenkoordination Wien gn GmbH nach Verhandlungen mit einer Ausgleichszahlung Rechnung getragen. Die Auslastung lag im Jahr 2025 gerechnet auf die geplanten Betten mit 87,04% unter dem Budget (88,44%) und über dem Vorjahr (79,39 %).
Die Erhöhung des Sozialversicherungstagsatzes lag unter der angenommenen Erhöhung im Budget. Die Gesellschaft erzielte für das Geschäftsjahr 2025 einen Jahresfehlbetrag von EUR 1,98 Mio. (Vorjahr: Jahresfehlbetrag EUR 2,07 Mio.).
1.3 Finanzlage
Das Working Capital ist zwar nahezu ausgeglichen (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.), die Finanzlage der Gesellschaft ist dennoch sowohl zum Bilanzstichtag als auch derzeit herausfordernd. Die Gesellschaft hat neben einer Erfolgsplanung auch eine Finanzplanung (Liquiditätsplanung) für das Geschäftsjahr 2026 erstellt. Auf Basis dieser Planung sowie der unter Mithilfe der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erstellten positiven Fortbestehensprognose bleibt die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft mit weitaus überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben. Wir stellen einen monatlichen Soll-Ist-Vergleich an, die derzeit verfügbaren Zahlen per Ende Juni 2026 zeigen, dass wir bis dato über Plan liegen.
Die Eigenmittelquote gem. URG beträgt 27,71% (Vorjahr: 9,33 %), die fiktive Schuldentilgungsdauer gem. URG ist wie im Vorjahr aufgrund des negativen Mittelüberschusses nicht errechenbar.
1.4 Vermögenslage
Das buchmäßige Vermögen der Gesellschaft in Höhe von EUR 10,0 Mio. (Rechnungsabgrenzungsposten stellen keinen Vermögensgegenstand dar) ist zum weitaus überwiegenden Teil im Umlaufvermögen, vor allem in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, gebunden.
2. Forschung und Entwicklung
Im klinisch-stationären Bereich wurden in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Forschungsaktivitäten vor allem in Zusammenarbeit mit Abschlussarbeiten von Praktikant:innen, Studierenden im Bereich Psychologie sowie Klinische Sozialarbeit und/oder Mitarbeiter:innen gesetzt. Die Aktivitäten in diesem Bereich sind 2025 zurückgegangen. Im außerklinischen Bereich werden durch den Mitgesellschafter die Stiftung Anton Proksch – Institut Wien unterschiedliche Forschungsaufträge durchgeführt und/oder vergeben. Die in Zusammenarbeit mit der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ins Leben gerufenen Forschungsförderungspreise für Nachwuchsforschung im Bereich der Suchtbehandlung und ihrer Bedingungsgefüge wurden auch im Jahr 2025 an Nachwuchsforscher:innen vergeben. Der Mitgesellschafter führt darüber hinaus auch unterschiedliche Forschungsaufträge mit der Gesundheit Österreich GmbH (ÖBIG) durch.
Seit Beginn 2019 erscheint darüber hinaus die Zeitschrift „Momentum“, das österreichische Journal für positive Suchttherapie. Herausgeber ist der Miteigentümer Stiftung Anton Proksch – Institut Wien, Medieneigentümer die API Betriebs gemeinnützige GmbH. Die Zeitschrift wird an ein erweitertes Fachpublikum versendet.
3. Bestehende Zweigniederlassungen
Wir verweisen auf Punkt 1.1.
4. Prognose- und Risikoberichterstattung
Das Geschäftsjahr 2026 steht im Zeichen umfassender Konsolidierungsmaßnahmen. Aufgrund der negativen Ergebnisse der Vorjahre wurde ein umfangreiches Maßnahmenprogramm aufgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde gemeinsam mit der externen Beratungsgesellschaft BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft eine positive Fortbestehensprognose erstellt. Insgesamt wurden rund 90 Einzelmaßnahmen (u.a. Ausgliederung des gesamten Reinigungsbereichs, hybride Lösung für die Weiterführung des IT-Bereichs mit eigenem IT-Personal des API, RedIT-Geräten IT-Geräten, Druckern, etc.) definiert, deren Umsetzung konsequent verfolgt und in einem regelmäßig tagenden Steering Board laufend überwacht wird. Entfaltet eine Maßnahme nicht die geplante Wirkung, werden zeitnah Gegenmaßnahmen eingeleitet. Bereits im ersten Halbjahr 2026 zeigte sich, dass die Maßnahmen überwiegend greifen und sich das Ergebnis besser entwickelt als budgetiert.
Die Zusammenführung der ambulanten Beratung und Behandlung für alle Suchtformen an einem Standort in 1050 Wien erfolgte in den Jahren 2024 und 2025, zeigte jedoch nicht die erwartete Leistungssteigerung. Eine Differenzierung der Ambulanzstandorte in 1030 und 1050 mit Schwerpunktsetzungen auf unterschiedliche Suchtformen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem stationären Bereich, sollen 2026 neue Impulse setzen und zu einer Ausweitung der ambulanten Leistungen, im zweiten Halbjahr 2026 und 2027 führen.
Die hohe finanzielle Abhängigkeit der Gesellschaft von wenigen Kostenträgern birgt das Risiko, dass Veränderungen der Finanzierung einzelner Programme (Anm.: ALK in Wien) aufgrund der allgemein bekannten Finanzlage von Bund, Ländern und Sozialversicherungen unmittelbar (wie bei ALK) oder
mittelbar (BEST der Sozialversicherungsträger) auf die Einnahmensituation der Gesellschaft durchschlagen. Verzögerungen bei Zuweisungs- und Genehmigungsabläufen sowie Zahlungen können zu Liquiditätsengpässen führen, die in der Finanzplanung nur eingeschränkt antizipierbar sind. Ob und in welchem Ausmaß die weiteren gesundheits-sucht-politischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene negative Auswirkungen auf die API Betriebs gemeinnützige GmbH haben werden bzw. können, lässt sich derzeit nicht seriös abschätzen.
Nach Einschätzung der Geschäftsführung bestehen jedoch zum heutigen Tag keine tatsächlichen oder rechtlichen Umstände, die der Fortführung der Gesellschaft entgegenstehen. Die Annahme der Unternehmensfortführung ist daher aus heutiger Sicht gerechtfertigt/
Wien, am 31. August 2026
Matthias/Steinklammer, MA Geschäftsführer
DSA Gabriele Gotwald-Nathaniel, MAS Geschäftsführerin