Inhaltsverzeichnis
Anhang
1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Bilanzierung, Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 235 vorgenommen.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde durch vernünftige unternehmerische Beurteilung Rechnung getragen, insbesondere dadurch, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten wurde entsprechend Rechnung getragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen wird eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen sowie allenfalls erforderlichen außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet. Zur Ermittlung der Abschreibungssätze wird generell die lineare Abschreibungsmethode gewählt, wobei eine Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren zugrunde gelegt wird.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden die Vermögensgegenstände außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungswerten bis zu EUR 1.000,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
1.2. Finanzanlagen
Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Im Falle von Wertminderungen wird eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert vorgenommen und bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung wieder zugeschrieben.
2. Umlaufvermögen
2.1. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Anschaffungskosten werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bewertet. Bei geringem Lagerumschlag werden angemessene Abwertungen vorgenommen.
Noch nicht abrechenbare Leistungen werden zu Herstellungskosten, jedoch höchstens zum voraussichtlichen Verkaufserlös abzüglich bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zuordenbaren Kosten auch anteilige aktivierbare Gemeinkosten der Herstellung. Für wesentliche Aufträge, deren Ausführung die Dauer von 12 Monaten übersteigt, werden angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden gemäß imparitätischem Realisationsprinzip nach dem Niederstwertprinzip mit den Nennwerten angesetzt. Für Risiken hinsichtlich Einbringlichkeit und nicht anerkannter Leistungen wird mit angemessenen Einzelwertberichtigungen vorgesorgt.
Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht in Höhe des voraussichtlichen Anfalls gebildet.
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden nach finanzmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Rechnungszinssatzes von -1,68 % (VJ -1,36 %) und des gesetzlichen Mindestpensionseintrittsalters ermittelt. Es werden keine Fluktuationsabschläge vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen werden dem Vorsichtsprinzip entsprechend dotiert. Für das
Gewährleistungsrisiko wird neben der Vorsorge für einzelne Gewährleistungsfälle auch eine angemessene pauschale Rückstellung gebildet.
4. Verbindlichkeiten
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs. 1 UGB) ist aus dem tieferstehenden Anlagespiegel ersichtlich:
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen kumuliert | Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.04.2024 | Zugänge | 01.04.2024 | Abschreibungen | Abgänge | 01.04.2024 | |
| 31.03.2025 | Abgänge | 31.03.2025 | Zuschreibungen | 31.03.2025 | ||
| e | e | e | ||||
| 1. Immaterielle | ||||||
| Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Software | 54.095,66 | 4.849,02 | 52.305,66 | 2.851,17 | 11.882,76 | 1.790,00 |
| 47.061,92 | 11.882,76 | 43.274,07 | 0,00 | 3.787,85 | ||
| 11. Sachanlagen | ||||||
| 2. Maschinen | 4.977.645,90 | 291.786,36 | 3.089.633,54 | 384.823,46 | 202.914,11 | 1.888.012,36 |
| 5.062.216,78 | 207.215,48 | 3.271.542,89 | 0,00 | 1.790.673,89 | ||
| 3. Betriebs- und | ||||||
| Geschäftsausstattung | 8.450.614,23 | 312.349,69 | 6.097.059,20 | 735.309,64 | 1.658.839,84 | 2.353.555,03 |
| 7.066.276,38 | 1.696.687,54 | 5.173.529,00 | 0,00 | 1.892.747,38 | ||
| 13.428.260,13 | 604.136,05 | 9.186.692,74 | 1.120.133,10 | 1.861.753,95 | 4.241.567,39 | |
| 12.128.493,16 | 1.903.903,02 | 8.445.071,89 | 0,00 | 3.683.421,27 | ||
| I1. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen | ||||||
| Untenehmen | 9.508.679,40 | 0,00 | 1.800.000,00 | 0,00 | 0,00 | 7.708.679,40 |
| 9.508.679,40 | 0,00 | 1.800.000,00 | 0,00 | 7.708.679,40 | ||
| 2. Beteiligungen | 9.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.000,00 |
| 0,00 | 9.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 9.517.679,40 | 0,00 | 1.800.000,00 | 0,00 | 0,00 | 7.717.679,40 | |
| 9.508.679,40 | 9.000,00 | 1.800.000,00 | 0,00 | 7.708.679,40 | ||
| 23.000.035,19 | 608.985,07 | 11.038.998,40 | 1.122.984,27 | 1.873.636,71 | 11.961.036,79 | |
| 21.684.234,48 | 1.924.785,78 | 10.288.345,96 | 0,00 | 11.395.888,52 | ||
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Jahresabschreibung enthalten. Sie wird jedoch von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
| Gesellschaft | Höhe des | Anteil | Buchwert | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Nennkapitals | in EUR | in % | 31.3.2025 | ||
| BTR Holding GmbH | EUR 35.000,00 | EUR 35.000,00 | 100 | EUR 7.648.679,40 | |
| i+R Spezialtiefbau GmbH | EUR 35.000,00 | EUR 35.000,00 | 100 | EUR | 35.000,00 |
| I+R Bau DE GmbH | EUR 25.000,00 | EUR 25.000,00 | 100 | EUR | 25.000,00 |
Für die Bekanntgabe der Ergebnisse verbundener Unternehmen wird die Schutzklausel gem. § 242 Abs. 2 UGB in Anspruch genommen.
2. Umlaufvermögen
Für noch nicht abrechenbare Leistungen, die aus Aufträgen resultieren, deren Ausführungsdauer den Zeitraum von 12 Monaten übersteigt, wurden angemessene Verwaltungs- und Vertriebskosten in Höhe von EUR 368.159,52 (VJ EUR 603.238,40) aktiviert.
Die Restlaufzeit der Forderungen setzt sich folgendermaßen zusammen:
| davon | davon | |||
|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit | Restlaufzeit | |||
| Stand am | von mehr als | Stand am | von mehr als | |
| 31.3.2025 | einem Jahr | 31.3.2024 | einem Jahr | |
| EUR EUR | EUR | EUR | ||
| Forderungen aus Lieferungen und | ||||
| Leistungen | 10.260.122,85 | 0,00 | 10.216.938,03 | 0,00 |
| Forderungen gegenüber verbundenen | ||||
| Unternehmen | 5.214.697,56 | 0,00 | 3.593.288,17 | 0,00 |
| Forderungen gegenüber | ||||
| Beteiligungsunternehmen | 4.576.716,78 | 0,00 | 5.166.146,68 | 250.000,00 |
| Sonstige Forderungen | 353.152,70 | 0,00 | 443.365,99 | 0,00 |
| 20.404.689,89 | 0,00 | 19.419.738,87 | 250.000,00 |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen iHv EUR 4.696.442,54 (VJ EUR 2.319.742,27) und sonstige Forderungen iHv EUR 518.255,02 (VJ EUR 1.273.545,90).
Bei den Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen iHv EUR 4.576.716,78 (VJ EUR 4.916.146,68) und sonstige Forderungen iHv EUR 0,00 (VJ EUR 250.000,00).
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 83.959,30 (VJ EUR 111.403,71) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam wurden.
3. Gewinnrücklagen
Die gesetzliche Rücklage gem. § 229 UGB wurde dotiert. Das gesetzliche Ausmaß in Höhe von 10% des Stammkapitals ist zur Gänze erfüllt.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen Personal (Urlaubs- und Zeitausgleichsansprüche, Sonderzahlungen sowie Tantiemen) TEUR 2.042 (VJ TEUR 1.737), Rückstellungen für Restarbeiten TEUR 64 (VJ TEUR 178), Gewährleistungen TEUR 97 (VJ TEUR 123), Haftungsprovisionen TEUR 49 (VJ TEUR 51) sowie Rechts- und Beratungskosten TEUR 23 (VJ TEUR 22).
5. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten setzt sich folgendermaßen zusammen:
| davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gesamtbetrag | über 1 Jahr bis 1 Jahr | zw. 1 und 5 Jahre | ||
| € | € | € | e | |
| 1. Verbindlichkeiten | ||||
| gegenüber Kreditinstituten | 6.541.415,49 | 6.370.263,70 | 171.151,79 | 0,00 |
| Vorjahr | 8.964.540,50 | 265.744,12 | 8.698.796,38 | 8.698.796,38 |
| 2. erhaltene Anzahlungen auf | ||||
| Bestellungen | 1.476,48 | 1.476,48 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 1.459.939,20 | 1.459.939,20 | 0.00 | 0,00 |
| 3. Verbindlichkeiten aus | ||||
| Lieferungen und Leistungen | 1.560.065,04 | 1.560.065,04 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 1.333.886,47 | 1.333.886,47 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Verbindlichkeiten | ||||
| gegenüber verbundenen | ||||
| Unternehmen | 1.247.548,70 | 1.247.548,70 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 923.080,12 | 923.080,12 | 0,00 | 0,00 |
| 5. sonstige Verbindlichkeiten | 1.720.392,92 | 1.561.459,99 | 158.932,93 | 158.932,93 |
| Vorjahr | 1.746.496,85 | 1.485.591,21 | 260.905,64 | 260.905,64 |
| davon aus Steuern | 216.489,09 | 216.489,09 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 209.255,16 | 209.255,16 | 0.00 | 0,00 |
| davon im Rahmen der | ||||
| sozialen Sicherheit | 333.298,68 | 333.298,68 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 300.770,94 | 300.770,94 | 0,00 | 0,00 |
| 11.070.898,63 | 10.740.813,91 | 330.084,72 | 158.932,93 | |
| VORJAHR | 14.427.943,14 | 5.468.241,12 | 8.959.702,02 | 8.959.702,02 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch einen Generalzessionsvertrag (Forderungen) besichert. Des Weiteren wurden Blankowechsel übergeben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen iHv EUR 628.154,19 (VJ EUR 923.080,12) und sonstige Verbindlichkeiten iHv EUR 619.394,51 (VJ EUR 0,00).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen im Betrag von EUR 1.683.976,41 (VJ EUR 1.706.908,77) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Verpflichtungen aus der Nutzung von in der | ||
| Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen | ||
| für das folgende Geschäftsjahr (gerundet) | 941.000,00 | 796.000,00 |
| für die folgenden fünf Jahre (gerundet) | 4.466.000,00 | 3.619.000,00 |
| 5.407.000,00 | 4.415.000,00 |
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Mieten an die J+R Immobilien GmbH sowie an die i+R Gruppe GmbH für die Betriebsliegenschaften.
7. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag besteht eine Haftung der i+R Bau GmbH gegenüber der UniCredit Bank Austria Bank AG, Wien, in Höhe von TEUR 1.500 (VJ TEUR 1.500), welche die i+R Bau GmbH für ihre Tochtergesellschaft i+R Bau DE GmbH, Lindau im Rahmen einer Bürge-Zahler-Haftung für offene Bankgarantien übernommen hat. Der angegebene Betrag bezieht sich auf den möglichen ausnutzbaren Rahmen. Der zum Stichtag aushaftende Betrag beträgt TEUR 0,00 (VJ TEUR 0,00).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
1. Umsatzerlöse
Die Umsätze gliedern sich nach geographischen Märkten:
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Inland | 58.135.190,02 | 53.666.064,10 |
| Ausland | 468.783,64 | 2.025.671,69 |
| 58.603.973,66 | 55.691.735,79 |
1. Personalaufwand
Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von EUR 21.310,00 (VJ EUR 119.898,12) sowie Leistungen an
Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 54.014,71 (VJ EUR 50.312,25) enthalten.
2. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Gesellschaft ist Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der i+R Gruppe GmbH als Gruppenträgerin. Zwischen dem Gruppenmitglied und dem Gruppenträger besteht eine Regelung über den Steuerausgleich. Danach hat das Gruppenmitglied im Falle eines positiven Ergebnisses eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten. Im Falle eines Verlustes eines Gruppenmitglieds hat der Gruppenträger eine Steuerumlage an das Gruppenmitglied zu leisten, sofern der Verlust ausgeglichen werden kann.
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden. Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende Unterschiedsbeträge bzw. Steuerlatenzen:
| Aktiv (TEUR) | Passiv (TEUR) Aktiv (TEUR) | Passiv (TEUR) | Bewegungen | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.03.2025 | 31.03.2025 | 31.03.2024 31.03.2024 | (TEUR) 2025 | ||
| Vorräte | 0 | -368 | 0 | -603 | -235 |
| Akt. Rechnungsabgrenzung | 0 | 1 | 0 | 0 | |
| Abfertigungsrückstellung | 274 | 0 | 273 | 0 | 1 |
| Sonstige Rückstellungen | 31 | 0 | 61 | 0 | 31 |
| Summe aktive/passive | 306 | -368 | 335 | -603 | -204 |
| Unterschiedsbeträge | |||||
| Aktive(+) / passive (-) latente | |||||
| Steuerabgrenzung 23% | |||||
| (VJ 23%) | -15 | -62 | |||
| Latenter Steueraufwand (-) / | 47 | 187 | |||
| Steuerertrag (+) | |||||
V. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
| Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl betrug: | 2024/25 | 2023/24 |
|---|---|---|
| Arbeiter | 167 | 158 |
| Angestellte | 46 | 46 |
| 213 | 204 |
2. Organe
Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2024/25 Herr Mag. Reinhard Braito und Herr Christian Wenzlik bestellt. Für die Bekanntgabe der Bezüge der Organe der Gesellschaft wird die Schutzbestimmung des § 242 Abs 4 UGB in Anspruch genommen
3. Konzernmutterunternehmen
Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der i+R Gruppe GmbH, Lauterach, einbezogen, welcher beim Landesgericht Feldkirch offengelegt wird.
4. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 237 Z 14 UGB wird auf die Erläuterung im Konzernabschluss verwiesen.
5. Ergebnisverwendung
Vom ausgewiesenen Bilanzgewinn per 31.03.2025 soll ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 200 ausgeschüttet und der Rest auf neue Rechnung vorgetragen werden.
6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Das Geschäftsjahr 2025/26 verläuft bisher planmäßig und zufriedenstellend. Wie bereits im Berichtsjahr existiert auch im laufenden Wirtschaftsjahr insgesamt ein hoher Auftragsbestand. Zwar ist die Nachfragesituation im Bereich des Wohnungshochbaus nach wie vor schwach und es ist auch davon auszugehen, dass sich dies kurzfristig nicht signifikant ändern wird, aber dies kann durch Aufträge aus dem Handel- und Energiebereich gut kompensiert werden. Beschaffungsseitig kann sowohl die Preisentwicklung als auch die Verfügbarkeit von Baumaterialen als durchaus stabil betrachtet werden.
Lauterach, 31.07.2025
i+R Bau GmbH
N. legisl
Mag. Reinhard Braito
(ส.วงเต Wength Christian Christian Wenzlik