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Lagebericht 2025

Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH

Original-PDF

Stichtag 31. Dez. 2025 · Eingereicht am 30. Juli 2026

Inhaltsverzeichnis

VORARLBERGER UBERTRAGUNGSNETZ GmbH

L A G E B E R I C H T zum Jahresabschluss 31.12.2025

INHALTSVERZEICHNIS

1. Geschäftstätigkeit................................................................................................................ 2 2. Geschäftsergebnis und Ertragslage sowie Finanz- und Vermögenslage ............................. 2 3. Regulierung und Netzwirtschaft........................................................................................... 4 4. Rechtliche und organisatorische Änderungen...................................................................... 4 5. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens................................................................ 5 6. Risikobericht........................................................................................................................ 5 7. Forschung und Entwicklung................................................................................................. 6 8. Bericht über Zweigniederlassungen..................................................................................... 6

1. Geschäftstätigkeit

Die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH (VÜN) ist Eigentümer und Betreiber eines Übertragungsnetzes in Vorarlberg und wurde mit Bescheid der österreichischen Regulierungsbehörde vom 01.06.2012 als eigentumsrechtlich entflochtener Übertragungsnetzbetreiber gem. § 34 Abs. 1 Z 1 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) zertifiziert. Als zertifizierter Übertragungsnetzbetreiber ist Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH Mitglied des Verbandes der europäischen Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO-E). Die Gesellschaft ist Rechtsnachfolger der VKW-Netz AG bzw. VKW-Übertragungsnetz AG in Bezug auf Übertragungsnetzangelegenheiten.

Im Sinne eines effizienten und optimierten Übertragungsnetzbetriebs ist VÜN beim Betrieb ihres Übertragungsnetzes mit der Austrian Power Grid AG (APG) eine Kooperation eingegangen. Vorrangiges Ziel dieser Zusammenarbeit ist ein wirtschaftlicher und betrieblich optimierter Netzbetrieb. Die mit dem Übertragungsnetz verbundene Regelzone Vorarlberg ist seit 01.01.2012 mit der Regelzone der APG gemäß dem ElWOG zu einer gemeinsamen Regelzone zusammengefasst, die durch APG betrieben wird.

Die Kooperation mit der APG zur Betriebsführung des Übertragungsnetzes der VÜN ist von einer partnerschaftlichen Haltung geprägt und funktioniert in der betrieblichen Umsetzung ausgezeichnet.

2. Geschäftsergebnis und Ertragslage sowie Finanz- und Vermögenslage

Kennzahlen zur Ertragslage:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 2
20252024Veränderung
Gewinn- und Verlustrechnungin Tausendin Tausendin Tausend
EUREUREUR
Betriebserfolg-1.858-2.212355
Finanzerfolg3.0652.688377
Ergebnis vor Steuern1207476731
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag-241-73-167
Jahresüberschuss966402564
Gewinnvortrag114-289402
Bilanzgewinn1080114966
Rohergebnis8.39117.661-9.270

Kennzahlen zur Vermögenslage

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 3
31.12.202531.12.2024Veränderung
Vermögensstrukturin Tausendin Tausendin Tausend
EUREUREUR
Anlagevermögen87.54274.54912.993
Umlaufvermögen (inkl. Rechnungsabgrenzungen)49.30937.62311.686
Gesamtvermögen136.852112.17224.679
31.12.202531.12.2024Veränderung
Kapitalstrukturin Tausendin Tausendin Tausend
EUREUREUR
Eigenkapital1.425459966
Investitionskostenzuschüsse104.67392.41912.254
Rückstellungen1.022882140
Verbindlichkeiten29.73218.41211.320
Gesamtkapital136.852112.17224.679

Kennzahlen zur Finanzlage:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 3
20252024Veränderung
Geldflussrechnungin Tausendin Tausendin Tausend
EUREUREUR
Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit4.0468.677-4.631
Geldfluss aus Investitionsaktivitäten2.4761.0421.433
Geldfluss aus Finanzierungsaktivitäten000
Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelbestandes6.5219.719-3.198
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode25.70615.9879.719
Finanzmittelbestand am Ende der Periode32.22825.7066.521

3. Regulierung und Netzwirtschaft

Als Übertragungsnetzbetreiber unterliegt die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH der Regulierung durch die österreichische Regulierungsbehörde E-Control GmbH.

Das Regulierungsregime zur Entgeltermittlung im Übertragungsnetz erfolgt im Rahmen eines Kosten-Plus Regulierungsansatzes. Hierbei werden die angemessenen Netzkosten jährlich neu bestimmt und in entsprechende Systemnutzungsentgelte übergeleitet. Die Regulierungssystematik beinhaltet einen systemimmanenten Verzug zwischen angefallenen Kosten und Erlösen und den sich daraus ergebenden Entgelten im jeweils übernächsten Jahr (der sog. T-2 Verzug). Abweichungen zu den tatsächlich eingenommenen Entgelten im Geschäftsjahr 2025 werden durch das Regulierungskonto ausgeglichen und im Rahmen der Tarife für das Jahr 2027 abgegolten. Abweichungen bestimmter Kosten (z.B. vorgelagerte Netznutzungsentgelte, Netzverlustkosten) werden in gleicher Art als regulatorische Kostenaufrollung 2025 gemäß § 138 Abs. 5 ElWG ausgeglichen und in den Tarifen für das Jahr 2027 berücksichtigt. Im Prinzip bedeutet dies, dass die für ein Geschäftsjahr anerkannten Kosten die Entgelte im übernächsten Geschäftsjahr bestimmen. In Folge dieser Systematik führen Kostenveränderungen gegenüber den Kosten des Vor-Vorjahres (z.B. für Instandhaltung, Personalkosten) zu schwankenden und durchaus auch negativen Betriebsergebnissen der Gesellschaft.

Die für den Energiehandel zwischen dem Regelblock Österreich und dem Regelblock Schweiz sowie zwischen dem Regelblock Deutschland und Österreich verfügbaren Kapazitäten werden im Rahmen von Kapazitätsauktionen und Marketcoupling bewirtschaftet. Die daraus erzielten anteiligen Auktionserlöse sind entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 943/2019 zu verwenden. Auktionserlöse, die für Maßnahmen und Projekte entsprechend den Vorgaben dieser Verordnung verwendet wurden oder deren Verwendung dafür vorgesehen ist, sind in der Bilanz als Investitionskostenzuschüsse ausgewiesen.

Die Beschaffung der Netzverlustenergie durch die Vorarlberger Energienetze GmbH als Bilanzgruppenverantwortlichen der Netzverlustbilanzgruppe im Strom-Netzbereich Vorarlberg erfolgte für 2025 wiederum über die APG, welche den Netzverlustenergiebedarf für die meisten österreichischen Netzbetreiber über ein systematisiertes Ausschreibungsverfahren beschafft. Durch diese Art der Beschaffung werden die Kosten von der Regulierungsbehörde in voller Höhe in den Netztarifen anerkannt.

4. Rechtliche und organisatorische Änderungen

Die sogenannten Network Codes und Guidelines bilden die grundlegenden Vorgaben für Nutzung und Betrieb des europäischen Stromversorgungssystems, speziell im Übertragungsnetzbereich. Mittlerweile sind alle Network Codes und Guidelines in Kraft getreten, die teilweise umfangreichen Umsetzungsarbeiten dazu sind im Gange.

Mit der Neuausgabe von EU-Verordnungen und EU-Richtlinien zum Strommarkt trat das sogenannte Clean Energy Paket der Kommission vollumfänglich in Kraft. Auch hierzu sind die Umsetzungsarbeiten voll im Gange.

5. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Aktuell wird das Projekt zur Erweiterung und Ertüchtigung der 220-kV-Schaltanlage im Umspannwerk Meiningen umgesetzt. Das Projektvolumen beträgt EUR 17,37 Mio. und wird in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Energienetze GmbH umgesetzt.

Ab 2027 soll die 220-kV Umspannanlage Bürs umgebaut werden. VÜN soll sich an den Projektkosten nach aktuellem Planungsstand mit EUR 19,73 Mio. beteiligen.

Vor dem Hintergrund der Liberalisierung der europäischen Elektrizitätswirtschaft, mit dem Ziel der Errichtung eines funktionierenden gesamteuropäischen Strommarktes, dem Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und der damit einhergehenden zunehmenden räumlichen Entflechtung zwischen Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkten, ist ein leistungsfähiges Übertragungsnetz von essenzieller Bedeutung.

6. Risikobericht

Regulatorische Risiken

Seit dem Bescheid V KOS 009/23 zur Kostenfeststellung wird die bis dahin durchgeführte Verzinsung der geparkten Engpasserlöse mit dem Fremdkapitalzins gemäß Regulierungssystematik nicht mehr durchgeführt. In Abstimmung mit der Behörde werden die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen aus der Veranlagung der Engpasserlöse den Kunden jährlich zugute gebracht. Allerdings verbleibt eine fiktive Verzinsung vergangener Jahre weiterhin bestehen. Im aktuellen Kostenfeststellungsverfahren wird VÜN bei der Behörde einen Vorschlag einbringen, der die Reduktion der Altlast der fiktiven Verzinsung beinhaltet. Dazu wird auch ein externes Gutachten eingeholt.

Entwicklung Engpasserlöse

Die Prognosen für die Engpasserlöse erweisen sich als zunehmend schwierig.

Ende 2024 wurde ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU geschlossen. Damit soll der Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid vollständig in die Prozesse zum Betrieb des europäischen Übertragungsnetzes eingebunden werden. Das Abkommen könnte sich auf die von VÜN vereinnahmten Engpasserlöse an der Grenze AT-CH auswirken. Es ist davon auszugehen, dass der Verwendungszweck nach der UCIM (Usage of Congestion Income Methodology) künftig auch für die Grenze AT-CH anzuwenden ist und die mit e-control vereinbarte Verteilung der Engpasserlöse der Grenze AT-DE auf die Grenze AT-CH ausgeweitet wird.

Es besteht das Risiko, dass sich die Verfügbarkeit und Verteilung der auktionierten Engpasserlöse zum Nachteil des Unternehmens ändern könnten.

Update EU Grids Package

Der Entwurf des EU Grids Package (Europäisches Energienetz-Paket) der Europäischen Kommission vom Dezember 2025 beinhaltet Pläne zur Neuregelung der Verwendung von Engpasserlösen.

Derzeit gibt es einen Vorschlag der Kommission für die Verwendung von bis zu 25 % der Engpasserlöse für Investitionen in PCI-Projekte (Project of Common Interest), womöglich auch für Projekte außerhalb des eigenen Netzbereichs.

Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber haben sich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen und stehen derzeit in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission.

Rechtsstreitigkeiten

Es sind keine Rechtsstreitigkeiten anhängig.

Sonstige Risiken

Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente sind Gegenstand des allgemeinen Risikomanagements des Unternehmens, welches in den Buchhaltungs- und Bilanzierungsmethoden seinen Niederschlag findet. Außer den im Jahresabschluss und Anhang adressierten Risiken bestehen keine weiteren Preisänderungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Cashflow-Risiken.

7. Forschung und Entwicklung

Im Berichtsjahr hatte die VON keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

8. Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

Bregenz, 14. April 2026

Die Geschäftsführerin

Anne Kunmer

DI Christine Kummer

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