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Lagebericht 2023/24

EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG

Original-PDF

Stichtag 30. Sep. 2024 · Eingereicht am 03. Apr. 2025

Inhaltsverzeichnis

EVN-WIEN ENERGIE

Windparkentwicklungsund Betriebs GmbH & Co KG

L A G E B E R I C H T

für das

Geschäftsjahr 2023/2024

Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen der EVN-WIEN ENERGIE Windpark-entwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG ........ 1 1.1 Geschäftstätigkeit .......................................................................................................................... 1 1.2 Entwicklung des Umfelds .............................................................................................................. 1 1.2.1 Konjunkturelles Umfeld .............................................................................................................. 1 1.2.2 Politisches und wirtschaftliches Umfeld ..................................................................................... 2 1.2.3 Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union ................................................................... 3 1.2.4 Energie- und Klimapolitik in Österreich ..................................................................................... 5 1.3 Mitarbeiter*innen ............................................................................................................................ 7 1.4 Forschung und Innovation ............................................................................................................. 7 2 Wirtschaftsbericht ................................................................................................................................ 7 2.1 Geschäftsverlauf ............................................................................................................................ 7 2.1.1 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ........................................................................................ 8 2.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung ................................................................................................... 8 2.1.3 Bilanz ......................................................................................................................................... 9 2.1.4 Cashflow-Rechnung ................................................................................................................ 10 2.1.5 Zweigniederlassungen ............................................................................................................. 11 3 Ausblick .............................................................................................................................................. 12

1 Grundlagen der EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG

1.1 Geschäftstätigkeit

Die Gesellschaft EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG wurde am 23. Juli 2011 gegründet. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, Errichtung und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Quellen. Derzeit befinden sich mit den Windparks Glinzendorf 1-3 sowie dem Windpark Oberwaltersdorf Anlagen mit einer Gesamtleistung von 43,35 MW und einer geplanten Jahreserzeugung von 92.774 MWh im Besitz der Gesellschaft.

Im Wirtschaftsjahr 2024/2025 sollen die beiden PV-Anlagen Gaweinstal und Schrick mit einer Leistung von insgesamt 6,8 MWp in Betrieb gehen, womit dann eine installierte Gesamtleistung von 50,15 MW und eine geplante Jahreserzeugung von rund 100.000 MWh erreicht werden.

Die Kommanditisten der Gesellschaft sind zu je 50% die EVN Naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. und die WIEN ENERGIE GmbH. Die Komplementärin ist die EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungsund Betriebs GmbH.

Ein Geschäftsjahr der EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH beläuft sich jeweils auf den Zeitraum zwischen 01. Oktober und 30. September des Folgejahres.

Der Geschäftsverlauf der EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG hängt stark von den Windverhältnissen, den dadurch produzierten Strommengen sowie den jeweils gültigen Strompreisen ab. Da sich aktuell alle Windparks noch innerhalb der 13-jährigen Förderlaufzeit gemäß Ökostromgesetz 2012 (ÖSG) befinden, besteht eine Absicherung in Hinblick auf sehr tiefe Strompreise.

1.2 Entwicklung des Umfelds

1.2.1 Konjunkturelles Umfeld

Österreichs Wirtschaftsleistung schrumpfte im Rezessionsjahr 2023 laut den Schätzungen von Dezember um 0,8 % (WIFO) bzw. 0,7 % (IHS). Das heimische Bruttoinlandsprodukt entwickelte sich somit deutlich schlechter als jenes der Eurozone (+0,6 % laut WIFO) und ebenfalls schlechter als in Deutschland (-0,3 % laut WIFO). Der markante Rückgang der Wirtschaftsleistung ist auf die Nachwirkungen des Energiepreisschocks sowie auf die weltweite Schwäche in der Produktion und im Handel von Waren zurückzuführen. Außerdem wurde die Kaufkraft der Privathaushalte durch die Inflation, die nach aktuellem Stand im Jahr 2023 7,9 % betrug, belastet, was die Konsumausgaben stagnieren ließ.1

1 https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=71307&mime_type=applicati on/pdf – Abruf am 19.01.2024.

Der Abschwung war im Handel, in der Industrie und bei den Verkehrsdienstleistungen besonders deutlich. Die Arbeitslosigkeit stieg um 2,9 % gegenüber dem Rekordjahr 2022 an.2

Die Inflationsrate laut HVPI (Harmonisierter Verbraucherpreisindex) ging leicht zurück und lag für das Gesamtjahr mit 7,7 % unter dem Vorjahreswert von 8,6 %. Der Rückgang ist vor allem auf den Beitrag der Energie zurückzuführen, da die übrigen Komponenten des Warenkorbes höhere Inflationsraten als im Vorjahr aufwiesen. Die Energiepreise auf den internationalen Großhandelsmärkten waren 2023 rückläufig. Die Preise für Strom haben sich gegenüber dem Vorjahr halbiert und jene für Gas gingen sogar um zwei Drittel zurück. Die Weitergabe dieser Preise an die Kund*innen erfolgte aufgrund der langen Vertragsbindungsfristen verzögert und war daher erst in der zweiten Jahreshälfte sichtbar. Im Jahresverlauf wiesen auch die Inflationsraten von Industriegütern und Nahrungsmitteln einen deutlichen Rückgang auf, welcher sich auch im Folgejahr fortsetzen soll. Durch den Rückgang der Energie- sowie der Agrarmarktpreise sollte es zu einem weiteren Rückgang der Endverbraucherpreise kommen.3

Die EZB hatte im Vorjahr begonnen, den Leitzinssatz anzuheben, und setzte diesen Kurs Anfang 2023 fort. Im Februar erhöhte sie den Leitzinssatz um 0,5 %, womit der Zinssatz im Euroraum auf 3 % anstieg. Diese Politik diente der Bekämpfung der Inflation, da sich diese deutlich über der langfristigen Zielmarke von 2 % befand. Im März erfolgte ein weiterer Zinsschritt: Nach einer Inflationsrate von 8,5 % im Februar hob die EZB den Leitzinssatz erneut um 0,5 % an. Im Mai verlautbarte die EZB die siebente Zinserhöhung in Folge. Diesmal wurde der Leitzins um 0,25 % auf 3,75 % erhöht, nachdem die Inflation in der Eurozone im April bei 7 % gelegen war. Weitere Zinsschritte von jeweils 0,25 % erfolgten im Juni, Juli sowie September. Nach zehn aufeinanderfolgenden Erhöhungen des Leitzinses lag dieser Ende des Jahres bei 4,5 %. Aufgrund der rückläufigen Inflation in der Eurozone, diese lag im November bei 2,4 %, erfolgte im Jahr 2023 kein weiterer Zinsschritt.4

1.2.2 Politisches und wirtschaftliches Umfeld

Verbraucher*innen und Unternehmen waren im Jahr 2023, auf Grund geopolitischer Rahmenbedingungen wie auch weiterhin in Folge des Ukraine-Kriegs, mit Preissteigerungen in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen einschließlich der Energie sowie mit steigenden Zinsen konfrontiert. Das energiepolitische und wirtschaftliche Umfeld in Europa und Österreich war vor allem von den Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Verbraucherschutz geprägt; auch der österreichische Bundesgesetzgeber ist mit, teilweise überfälligen, Gesetzespaketen zu wesentlichen Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft in Erscheinung getreten.

2 https://www.ams.at/content/dam/download/arbeitsmarktdaten/%C3%B6sterreich/berichte-

auswertungen/001_spezialthema_1223.pdf – Abruf am 19.01.2024.

3 https://www.oenb.at/dam/jcr:170d7b1b-6aea-4c8a-b926-13fbb8af72f3/oenb-report-2023-7-wirtschaftsprognose-fuer-oesterreich.pdf

– Abruf am 19.01.2024.

4 https://www.dertreasurer.de/news/asset-management/zinswende-ticker-fed-ezb-und-boe-lassen-leitzinsen-unveraendert-24791/ –

Abruf am 22.01.2024.

1.2.3 Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union

Erneuerbaren-Energie-Richtlinie RED III

Am 31. Oktober 2023 wurde die Änderung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (Renewable Energy Directive III; RED III) kundgemacht, am 20. November ist sie in Kraft getreten.5 Damit legt die Europäische Union (EU) zusätzliche Vorgaben fest, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU weiter voranzutreiben. Die meisten Vorschriften in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Wärme- und Kälteversorgung sind bis 21. Mai 2025, jene betreffend Genehmigungsverfahren grundsätzlich bereits bis 1. Juli 2024 umzusetzen. RED III soll dazu beitragen, die Ziele des Green Deal zu erreichen, also die Klimaneutralität bis 2050 und als Zwischenziel bis 2030 die Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen (THG-Emissionen) um mindestens 55 % (gegenüber dem Stand von 1990). RED III setzt neue Zielvorgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien (Erhöhung bis 2030 auf mindestens 42,5 % des Endenergieverbrauchs und Bemühen zur Erhöhung auf 45 %). Der Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen in Gebäuden soll europaweit bis 2030 auf mindestens 49 % steigen. RED III verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 21. Februar 2026 unter Beteiligung der Öffentlichkeit (strategische Umweltprüfung) Vorranggebiete für erneuerbare Energie auszuweisen. Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, Netzen und Energiespeichern in solchen Vorranggebieten (höchstens zwölf Monate) und außerhalb solcher (höchstens zwei Jahre) sollen nunmehr dauerhaft verkürzt werden. Für Erdwärmepumpen und grundsätzlich bei Solarenergieanlagen wird das Genehmigungsverfahren auf drei Monate beschränkt.6 Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber müssen künftig den Erneuerbaren-Anteil und CO2-Ausstoß ihres Versorgungsgebietes veröffentlichen.

Reform des EU-Strommarkt-Designs

Am 14. März 2023 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Reform der Gestaltung des Strommarktes7 wie auch zum besseren Schutz vor Marktmanipulationen am Energiegroßhandelsmarkt8 vor. Das Gesetzespaket soll rasch, möglichst vor den EU-Wahlen im Jahr 2024, verabschiedet werden. Anlass für die raschen Reformbestrebungen ist vor allem die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Energiekrise, mit dem übergeordneten Ziel, negative Auswirkungen von außerordentlichen Preisschwankungen auf die europaweiten Märkte und damit auch das Durchschlagen auf Energiepreise für Verbraucher*innen einzudämmen. Dies umfasst auch die Möglichkeit zur Übernahme von Marktpreisrisiken durch den Staat

5 RICHTLINIE (EU) 2023/2413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates, ABl L 2413 vom 31.10.2023, S. 1. 6 Nationale Maßnahmen zB zur UVP-Verfahrensbeschleunigung in Österreich wurden im März 2023 gesetzt: Änderung des

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000, BGBl I 2023/26.

7 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen

(EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942 für einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem

Energiegroßhandelsmarkt, COM (2023) 147 final.

8 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen

(EU) 2019/943 und (EU) 2019/942 sowie der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU, COM (2023) 148 final.

durch das Instrument von energiewirtschaftlichen Differenzverträgen (Contracts for Difference) zwischen Stromerzeugern und nationalen EU-Mitgliedstaaten. Das Reformpaket umfasst vor allem Änderungen der Elektrizitätsverordnung,9 der Elektrizitätsrichtlinie10 und der REMIT-Verordnung.11 Es sind insbesondere Maßnahmen für Anreize für längerfristige Verträge, für Energie aus erneuerbaren Quellen, Regeln für die gemeinsame Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, langfristige Verträge für Verbraucher*innen, neue Förderregelungen für die Laststeuerung und Speicherung, der Schutz bedürftiger, verschuldeter Verbraucher*innen, die Weitergabe von regulierten Endkundenpreisen im Krisenfall an Haushalte und KMU sowie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Versorger letzter Instanz zu bestimmen, vorgesehen.

Reform des EU-Emissionshandels

Eine im Mai 2023 in Kraft getretene Reform des Emissionshandels weitet diesen ab 2027 auch auf den Verkehrssektor und Gebäude aus.12 Die Einnahmen sollen für einen Klima- und Sozialfonds13 verwendet werden. Auf nationaler Ebene erfolgte bereits im Dezember 2023 die Umsetzung des EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), der einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern mit CO2-intensiven Industrien mit Beginn der Bepreisungsphase ab 1. Jänner 2026 normiert.14 Wesentliches Ziel ist es, das so genannte Carbon Leakage, also die Verlagerung der Produktion in Länder, in denen Klimaschutzmaßnahmen weniger ambitioniert sind, zu verhindern.

Verlängerung der EU-Notfall-Verordnungen

Die EU hat im Jahr 2023 Notfallmaßnahmen in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erlassen, um die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern, den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Bürger*innen der EU vor übermäßig hohen Energiepreisen zu schützen. Der Rat hat die Geltungsdauer dieser Notfall-Verordnungen15, 16, 17 um weitere zwölf Monate verlängert.

9 Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt

(Neufassung), ABl L 158 vom 14.6.2019, S.54.

10 Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den

Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung), ABl L 158 vom 14.6.2019, S. 125.

11 Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und

Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts´(Stammfassung), ABl L 326 vom 8.12.2011, S.1.

12 Council Document 6210/23, reg. a) Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive

2003/87/EC establishing a system for greenhouse gas emission allowance trading within the Union, Decision (EU) 2015/1814 concerning the establishment and operation of a market stability reserve for the Union greenhouse gas emission trading scheme and Regulation (EU) 2015/757, b) Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council amending Decision (EU) 2015/1814 as regards the amount of allowances to be placed in the market stability reserve for the Union greenhouse gas emission trading scheme until 2030 - Letter sent to the Chair of the European Parliament Committee on the Environment, Public Health and Food Safety (ENVI); 2021/0211(COD) and 2021/0202(COD), 8.2.2023.

13 Council Document 6207/23, Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council establishing a Social Climate Fund - Joint letter sent to the Chairs of the European Parliament Committee on the Environment, Public Health and Food Safety (ENVI) and the Chair of the Committee on Employment and Social Affairs (EMPL), 2021/0206(COD), 8.2.2023.

14 Änderung des Emissionszertifikategesetzes 2011 sowie CBAM-Vollzugsgesetz 2023 (CBAM-Vollzugsgesetz 2023 – CBAM-VG

2023), BGBl I 2023/196.

15 VERORDNUNG DES RATES 2023/2919 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2576 hinsichtlich der Verlängerung ihrer

Geltungsdauer, ABl L 2919 vom 29.12.2023.

16 VERORDNUNG DES RATES 2023/2920 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2578 hinsichtlich der Verlängerung ihrer

Geltungsdauer, ABl L 2920 vom 29.12.2023.

17 Ratsdokument 16270/23(de) zu VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung

eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, 2023/0445(NLE), 19.12.2023.

1.2.4 Energie- und Klimapolitik in Österreich

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und österreichischer Netzwerkinfrastrukturplan (ÖNIP)

Ziel des bereits im Juli 2021 beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes18,19 ist es, den Ausbau von Erneuerbaren so zu unterstützen, dass der österreichische Gesamtstromverbrauch ab 2030 national bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Dazu legt das EAG u. a. konkrete Ausbauziele fest (bis 2030 jährliche Steigerung der erneuerbaren Stromerzeugung um insgesamt 27 TWh, davon 11 TWh Photovoltaik, 10 TWh Windkraft, 5 TWh Wasserkraft und 1 TWh Biomasse), schafft Grundlagen zur Einführung von Marktprämien zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, fester Biomasse und Biogas und legt Rahmenbedingungen für Investitionszuschüsse fest. Dies umfasst auch Fördermechanismen für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas (mit dem Ziel einer Erhöhung des Anteils des in Österreich produzierten erneuerbaren Gases am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf jährlich 5 TWh) sowie für Elektrolyseanlagen. Gemäß EAG muss das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) erstellen. Der ÖNIP ist ein übergeordnetes strategisches Planungsinstrument und soll eine Gesamtbetrachtung der Infrastrukturnotwendigkeiten des zukünftigen Energiesystems ermöglichen. Das BMK hat einen Entwurf für den Aus- und Umbau der Energieübertragungsinfrastruktur für 2030 und zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 zur Stellungnahme vorgelegt, die Endfassung bleibt abzuwarten.20

Energiekrisenbeitragsgesetze

Die bereits am 1. Dezember 2022 in Kraft getretenen Gesetze über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) und den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKBFG) regeln sogenannte „Überschusserlöse“ und umfassen auch Änderungen im Einkommensteuergesetz.21 Der Schwellenwert für Überschusserlöse lag im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 bei 140 Euro pro MWh bzw. bei bis zu 176 Euro pro MWh unter Berücksichtigung der anrechenbaren Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Die Schwellenwerte wurden ab 1. Juni 2023 aufgrund gesunkener Großhandelspreise für Strom auf 120 Euro pro MWh bzw. auf bis zu 156 Euro pro MWh reduziert.22

Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)

Seit 12. Jänner 2024 befindet sich der Entwurf eines neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) in vorparlamentarischer Begutachtung.23 Mit dem Paket sollen das in die Jahre gekommene

18 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket (Stammfassung), BGBl I 2021/150.

19 EAG, zuletzt geändert durch BGBl I 2023/198.

20BMK, Integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan (NIP)

https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/netzinfrastrukturplan.html Abruf zuletzt am 27.01.2024.

21 Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger sowie Änderung des Einkommensteuergesetzes, BGBl I 2022/220.

22 Änderung des Erdgasabgabegesetzes, des Elektrizitätsabgabegesetzes und des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-

Strom, BGBl I 2023/64.

23Ministerialentwurf – Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft

(Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen werden sowie das Energie-Control-Gesetz geändert wird, 310/ME XXVII. GP.

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ersetzt und europäische Gesetzesvorgaben wie die Strombinnenmarktrichtlinie der EU und die Erneuerbaren-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das Hauptziel des ElWG ist die Schaffung der elektrizitätswirtschaftlichen Grundlagen für ein zu 100 % erneuerbares Stromsystem. Das Gesetzespaket umfasst auch Regelungen zu Energiearmut und eine Novelle des Energie-Control-Gesetzes (E-ControlG). Der Entwurf sieht neue Verbraucherschutzbestimmungen für Endkund*innen, Änderungen der Systemnutzungsentgelte durch Einführung neuer Entgeltkategorien, die systematische Trennung von Netzanschluss und Netzzugang sowie „flexiblen Netzzugang“, mehr Transparenz betreffend Netzkapazitäten, die Regulierung bestimmter Energiedienstleistungen, die Einführung neuer Marktrollen und Handelsformen, Energiespeicherregulierung, Zählpunktregulierung, die Änderung des Zulassungsverfahrens für Bilanzgruppenverantwortliche, neue Direktleitungskonzepte, zusätzliche Regeln und Mechanismen für Versorgungssicherheit und die Verschärfung von Strafen und neue Behördenzuständigkeiten vor.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des ElWG-Pakets betreffen (i) die Erweiterung von Informations- und Mitteilungspflichten für Kund*innen, um Transparenz zu fördern und den Vergleich von Energieprodukten zu erleichtern; (ii) Ausbau von Kund*innenrechten, einschließlich Aggregierungsverträgen, Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen und verbessertem Kundenservice; (iii) Stärkung der dezentralen Versorgung und Förderung von Bürgerenergie durch Erleichterungen für Direktleitungen, Peer-to-Peer- Stromverkauf und Betrieb von Speichersystemen; (iv) neue Pflichten und Aufgaben für Netzbetreiber zur Unterstützung der Energiewende, darunter die Möglichkeit zum Betrieb von Speichersystemen und verschärfte Anschlusspflichten; (v) Definition von Energiearmut sowie Anpassungen im E-Control-Gesetz, um den Auftrag der Regulierungsbehörde zu klären. Trotz dieser Änderungen gibt es Herausforderungen im ElWG-Paket, darunter weiter Unsicherheiten betreffend Preisänderungen, potenzielle Überinformation für Kund*innen, offene Fragen bei der Grundversorgung und Ersatzversorgung, Unsicherheiten bei der Speichernutzung, Belastungen für Elektrolyseure und nicht realistisch erscheinende Fristen für den Netzausbau. Das Gesetzespaket wird Überarbeitungen erfahren, deren Ausgestaltung abzuwarten bleibt.

Preisentwicklungen

Preisentwicklung Strom

Die Situation auf den europäischen Strommärkten hat sich während des Geschäftsjahres 2023/2024 relativ konstant verhalten. Der Referenzmarktwert für Windkraft betrug jahreszeitabhängig zwischen sechs und neun Cent/kWh (respektive 60 und 90 EUR/MWh). Während der Gesamtreferenzmarktpreis zum Jahreswechsel noch bei 10,21 Cent/kWh lag, betrug der gleitende Referenzmarktwert für Windenergie im September 2024 nur noch 7,74 Cent/kWh.

REFERENZMARKTWERT gem §13 EAG

(Monatswerte ab 2022)

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 9
Referenzmarktpreis [Day-Ahead Base]•Wasserkraftanlagen•Windkraftanlagen Photovoltaikanlagen
13

Nov '23 Jan '24 Mar '24 May '24 Jul '24 Sep '24

Quelle: E-Control | Datenstand: 06. September 2024

Referenzmarktpreise für Windkraft, Wasserkraft und PV: https://www.e-control.at/referenzmarktwert

1.3 Mitarbeiter*innen

Die Gesellschaft beschäftigt selbst keine Mitarbeiter/innen. Die technische Betriebsführung der Anlage erfolgt durch die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H., die kaufmännische Betriebsführung erfolgt durch die WIEN ENERGIE GmbH.

1.4 Forschung und Innovation

Das von der Gesellschaft errichteten und betriebenen Windkraftanlagen wurden entsprechend dem letzten Stand der Technik errichtet. Der Betrieb der Anlagen wird mit dem Ziel der Effizienzsteigerung laufend optimiert. Aktuell gibt es keine Forschungsprojekte der EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf war auch 2023/2024 stark von den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Das Marktumfeld war nach wie vor volatil, wenn auch weniger extrem als im Vorjahr. Seit Ende 2023 hatte eine leichte Entspannung an den internationalen Energiemärkten eingesetzt, das Niveau der Energiepreise blieb jedoch verglichen zu der Zeit vor Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation sehr hoch.

In den ersten beiden Quartalen des Geschäftsjahres 2023/24 bestanden zwecks Vermarktung des aus den Windparks erzeugten Stroms Fixpreisverträge mit der EVN AG und der WIEN ENERGIE GmbH. In den letzten zwei Quartalen wurde einhergehend mit den sinkenden Strompreisen wieder zu fixen Fördertarifen über die OeMAG vermarktet, da sich die Anlagen noch innerhalb der 13-jährigen Förderlaufzeit befinden.

2.1.1 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat die Gesellschaft eine Gesamtstromerzeugung von 94.679 MWh erreicht. Mit einer gesamten installierten Windleistung von 43,35 MW entspricht das rund 2.200 Vollaststunden. Diese Erzeugung lag aufgrund schlechterer Windbedingungen und einigen langfristigeren Reparaturen und Wartungseinsätzen um 2,6% niedriger als prognostiziert.

2.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 10
in TEUR2023/242022/23Veränderungen
IstIst± %
Umsatzerlöse12 10112 127 -26-0,2%
Bestandsveränderungenn.e.
Andere aktivierte Eigenleistungenn.e.
Sonstige betriebliche Erträgen.e.
Gesamtleistung12 10112 12726-0,2%
Materialaufwand684--73248-6.6%
Personalaufwandn.e.
Abschreibungen4 130-4 12910,02%
Sonstige betriebliche Aufwendungen2 030-2 254224-9,9%
Betriebsergebnis5 2575 0122454,9%
Finanzerträge51645750,0%
Finanzaufwendungen595 -740145-19,6%
Finanzergebnis544 -734190-25,9%
EGT4 7124 27843410,1%
Außerordentliches Ergebnisn.e.
Steuern vom Einkommen u. Ertragn.e.
Rücklagenentwicklungn.e.
Jahresgewinn/-verlust4 7124 2781 85810,1%

Umsatzerlöse

Aus den oben angeführten Erzeugungsmengen ergeben sich im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr minimal niedrigere Umsatzerlöse, die auf leicht geringere Stromproduktionsmengen zurückzuführen sind. Die im Vergleich zur Jahresplanung um 2,6 % geringere Stromerzeugung führt zu einem um 0,2 % gesunkenen Jahresumsatzerlös im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022/2023.

Betriebsergebnis, EGT

Das Betriebsergebnis war im Geschäftsjahr 2023/24 positiv und betrugt mit 4 712 Tsd. EUR um 10% mehr als im Vorjahr 2022/2023.

2.1.3 Bilanz

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 11
in TEUR2023/24 2022/23Veränderungen
IstIst± %
Immaterielle Vermögensgegenständen.e.
Sachanlagen23 42727 150 -3 723,0-13,7%
Finanzanlagenne.
Anlagevermögen23 42727 150 -3 723,0-13,7%
Vorräten.e.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände1 283917366,039,9%
Davon Forderungen aus Cashpoolingn.e.
Wertpapiere u. Anteilen.e.
Kassa, Guthaben bei Banken6 6736 551122,01,9%
Umlaufvermögen7 9567 467489,06,5%
Aktive Rechnungsabgrenzung75173120,02,7%
Summe Aktiva32 13435 348-3 214-9,1%
Haftkapital40400,0%
Variables Verrechnungskonton.e.
Kapitalrücklagen11 80011 8000,0%
Gewinnrücklagenn.e.
Gewinn/Verlust der Periode4 7124 27843410,1%
Gewinn-/Verlustvortragne.
Bilanzgewinn/-verlust4 7124 27843410,1%
Eigenkapital16 55216 1184342,7%
Unversteuerte Rücklagenn.e.
Sonderpost für Investitionszuschüssen.e.
Rückstellungen3743254915,1%
Verbindlichkeiten15 20818 906 -3 698-19,6%
Davon Verbindlichkeiten aus Cashpoolingn.e.
Passive Rechnungsabgrenzungne.
Summe Passiva32 13435 348-3 214-9,1%

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst die Errichtungskosten der sich im Besitz der vorliegenden Gesellschaft befindlichen Windkraftanlagen. Gegen Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 wurden bereits erste Investitionen der geplanten PV-Anlagen Gaweinstal getätigt.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst im Grunde die Forderungen gegenüber der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG für Stromlieferungen und die EAG-Kautionen für die PV-Anlagen Gaweinstal (aufgeteilt auf zwei Teilprojekte PV Schrick und PV Gaweinstal).

Eigenkapital

Das Eigenkapital setzt sich aus dem Haftkapital, den Kapitalrücklagen sowie dem Bilanzgewinn/-verlust zusammen.

Im Wirtschaftsjahr 2023/2024 erfolgten lediglich Anlagenzugänge in der Höhe von EUR 4.723,55 beim Windpark Oberwaltersdorf, EUR 185.996 beim PV-Projekt Schrick und EUR 215.454 beim PV-Projekt Gaweinstal insgesamt EUR 406.173,55.

2.1.4 Cashflow-Rechnung

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 12
in TEUR2023/242022/23Veränderungen
IstIst*±%
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag4 7124 27843410,1%
Geldmäßig unwirksame Aufwendungen, Erträge und4 1614 16010,0%
Umgliederungen
Cashflow aus dem Ergebnis8 8738 4384355,2%
Veränderung Working Capital-932-41 -8912173,2%
Veränderung des operativen Cashflows (langfristig)411240920450,0%
Cashflow aus operativen Bereich8 3528 398 -46-0,5%
Cashflow aus Investitionsbereich-406-254 -15259,8%
Cashflow aus Finanzierungsbereich-7 823-7 458 -3654,9%
Cashflow insgesamt123685-562-82,0%
Anfangsbestand liquide Mittel *:6 5515 86568611,7%
Endbestand liquide Mittel *6 6736 5511221,9%

Cashflow aus dem Ergebnis

Der Verlauf lag aufgrund des höheren Ergebnisses im Geschäftsjahr 2023/24 deutlich über dem Vorjahr.

Der Verlauf liegt deutlich über dem Vorjahr, aufgrund des im GJ 22/23 noch bilanziell berücksichtigten Energiekrisenbeitrages, der aufgrund der ausreichenden Zurechnung qualifizierter Investitionen letztlich nicht abgeführt werden musste, sowie der niedrigeren Materialkosten (niedrigere Netztarife). Trotz der ungünstigeren Windverhältnisse und der dadurch geringeren Erzeugungsmenge liegen die Werte in Summe über dem Vorjahr.

Cashflow aus dem operativen Bereich

Der Verlauf spiegelt im Wesentlichen die Bewegungen der Forderungen und Verbindlichkeiten wider.

Cashflow aus dem Investitionsbereich

Nur geringe Bewegung, da nur sehr niedrige Anlagenzugänge zu verzeichnen waren.

Cashflow aus dem Finanzierungsbereich

Der Cashflow beinhaltet im Wesentlichen die Rückzahlungen für die Windparks Glinzendorf 1, 2, 3 und Oberwaltersdorf.

Gesamtcashflow

In Summe verzeichnete die EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG zum Bilanzstichtag 30. September 2024 einen positiven Gesamtcashflow in Höhe von 123 TSD. EUR, welcher jedoch unter dem Vorjahresniveau liegt. Die negative Auswirkung resultiert primär aus der Investition in die geplanten PV-Anlagen Gaweinstal.

2.1.5 Zweigniederlassungen

Die EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG verfügt im Inland über keine Zweigniederlassung im Sinne der in der Literatur anerkannten Definition.24

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 14
INWIEN ENERGIE
3 Ausblick

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat seit 2022 einen signifikanten Einfluss auf den Verlauf des wirtschaftlichen Geschehens und den Energiemarkt. Dies wird sich auch im Jahr 2024 fortsetzen. Weitere kriegerische Auseinandersetzungen im Nahen Osten sorgen, z. B. durch Einschränkungen für Erdöl- bzw. Erdgaslieferungen, für zusätzliche Unsicherheiten in den Lieferketten. Nichtsdestoweniger sind die Energieund Rohstoffpreise seit Ende 2022 kontinuierlich gesunken und die Terminmarktnotierungen für Erdgas und Strom liegen mittlerweile nur noch knapp über dem Niveau von Anfang 2022. Durch seinen ausschließlich erneuerbaren Anlagenpark ist die EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG von den Entwicklungen an den Rohstoffmärkten kaum beeinflusst. Die Preise an den Strommärkten und hier insbesondre die Technologiepreise für Windkraftstrom und PV Strom werden auch in Zukunft einen wesentlichen Einfluss auf die Erlösseite haben. Gedämpft und nach unten begrenzt werden diese Entwicklungen durch die noch vorhanden OeMAG Förderverträge, die eine Mindestvergütung auf Fördervertragsdauer garantieren.

Fazit

Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden vergleichbare Stromerzeugungsmengen, niedrigere Umsatzerlöse aufgrund der zurückgegangen Strommarktpreise, konstant steigende Kostenpositionen gemäß langfristigen Verträgen und insgesamt ein positives Ergebnis erwartet.

Wien, am 13. November 2024

Für die Geschäftsführung:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 14
Alua. Kahlen

Mag. Alma Kahler

Dipl.-Ing. Helwig Überacker

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