Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil
PS Bau e.U.
Einzelunternehmer · Sitz Leopoldsdorf
Lärchengasse · 33a, 2333 Leopoldsdorf, AUT
Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz
Neueste Aktivität · 20. Sep. 2022 · Firmenbuchänderung
Unternehmensüberblick
PS Bau e.U. ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 361814f als Einzelunternehmer mit Sitz in Leopoldsdorf eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.
Erfasst sind aktuell 7 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994 hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.
Insolvenzverfahren aktiv
1 FallKonkursverfahrenLG Korneuburg119 036 S 00113/22LeopoldsdorfLetzte Bekanntmachung 21. Nov. 2022
Letzte Bekanntmachung 21. Nov. 2022
Stammdaten
Firmenbuchnummer
FN 361814f
Schuldner
Sedlak Peter Ing., Inh. der PS Bau e.U.
Lärchengasse 33a
2333 Leopoldsdorf
FN 361814f, Gebdat: 27.12.1984
Masseverwalter
STORTECKY Felix Dr.
Schulerstraße 18
1010 Wien
Tel.: 01/513 88 37, Fax: 01/513 88 37 37
E-Mail: [email protected]
Eröffnung
Tagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Weitere Bekanntmachungen
16. Sep. 2022
Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
16. Sep. 2022
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
21. Nov. 2022
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
21. Nov. 2022
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmensgegenstand
Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994
Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen
Informationsquelle: evi.gv.at
Firmenbuch-Zeitlinie
Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug
20. Sep. 2022 · Antrag vom 16. Sep. 2022
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 16.09.2022
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 3417/22 a
16. Juni 2020 · Antrag vom 08. Juni 2020
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 08.06.2020
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 1443/20 f
07. Feb. 2020 · Antrag vom 05. Feb. 2020
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 05.02.2020
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 366/20 x
17. Mai 2017 · Antrag vom 12. Mai 2017
Antrag auf Änderung eingelangt am 12.05.2017
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 1291/17 f
06. Mai 2014 · Antrag vom 05. Mai 2014
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 05.05.2014
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 1169/14 z
24. Sep. 2013 · Antrag vom 23. Sep. 2013
Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 23.09.2013
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 3649/13 m
13. Apr. 2011 · Antrag vom 07. Apr. 2011
Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 07.04.2011
Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 2379/11 b
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