Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil

Dritan Polisi Bau e.U.

Einzelunternehmer · Sitz Königsbrunn

2202 Königsbrunn, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 22. Aug. 2023 · Firmenbuchänderung

AktivFN 355149DEUID ATBRA.355149-000
Basisdaten sowie Zeitleiste und Vertretungsorgane findest du weiter unten.

Unternehmensüberblick

Dritan Polisi Bau e.U. ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 355149d als Einzelunternehmer mit Sitz in Königsbrunn eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.

Erfasst sind aktuell 3 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Neubau Renovierung Sanierung v.Bauten u.a. hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Korneuburg119 036 S 00122/23Königsbrunn im Weinviertel

Letzte Bekanntmachung 13. Jän. 2026

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 355149d

Schuldner

POLISI Dritan als Inhaber der Dritan Polisi Bau e.U.

Roßhaidgasse 28a/Top 2

2202 Königsbrunn im Weinviertel

Geschäfts- und Wohnanschrift

FN 355149d, Gebdat: 17.11.1984

Masseverwalter

ERNST Herwig Dr.

Hauptplatz 32

2100 Korneuburg

Tel.: 02262/72 3 17, 75 1 29, Fax: 02262/75 6 57

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung19.08.2023
Anmeldungsfrist02.11.2023
Tagsatzung
Datum25. Feb. 2026
Uhrzeit11.45 Uhr
OrtSaal 9

Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Meistbotsverteilungstagsatzung - EZ 695 Katastralgemeinde 11028 Königsbrunn

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 18. Aug. 2023

    Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen. E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen. In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten. Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.

  2. 18. Aug. 2023

    Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.

  3. 01. Sep. 2023

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  4. 15. Nov. 2023

    Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870 Alpenländischer Kreditorenverband ISA NÖ Österreichischer Verband Creditreform

  5. 15. Nov. 2023

    Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

  6. 07. Mai 2024

    Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 22. Aug. 2023 · Antrag vom 18. Aug. 2023

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 18.08.2023

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 033 Fr 1686/23 a

  2. 16. Jän. 2019 · Antrag vom 11. Jän. 2019

    Antrag auf Sitzverlegung eingelangt am 11.01.2019

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 033 Fr 122/19 s

  3. 30. Dez. 2010 · Antrag vom 26. Nov. 2010

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 26.11.2010

    Handelsgericht Wien · AZ 007 073 Fr 19395/10 v

Keine Finanzdaten vorhanden

Finanzdaten sind nicht für alle österreichischen Unternehmen veröffentlicht. Die Verfügbarkeit hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.
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