Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

SIGNA Prime Selection AG

Aktiengesellschaft · Sitz Wien

Herrengasse · 14 · Top 3. OG, 1010 Wien, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 28. März 2025 · Firmenbuchänderung

AktivFN 353435HEUID ATBRA.353435-000

Frühere Namen

SIGNA Prime Selection AG
29. Okt. 2010 – heute
Aktuell
SIGNA Prime Selection AG Zweigniederlassung Wien
29. Okt. 2010 – 29. Okt. 2010
Historisch
Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente verfügbar. Details weiter unten.

Unternehmensüberblick

SIGNA Prime Selection AG ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 353435h als Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente und die Firmenhistorie.

Erfasst sind aktuell 28 Firmenbuchdokumente, 8 historische Vollzüge und 3 Vertretungsorgane. Veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente stehen weiter unten zum Download bereit. Als Unternehmensgegenstand ist Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Entwicklung von Immobilien und Immobilienprojekten hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen aus diesen Unterlagen liegen derzeit nicht vor.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
HG Wien007 006 S 00206/23Innsbruck

Letzte Bekanntmachung 28. Aug. 2026

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 353435h

Schuldner

SIGNA Prime Selection AG

Maria-Theresien-Straße 31

6020 Innsbruck

Zweigniederlassung Wien:

Freyung 3, 1010 Wien

FN 353435h

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung30.12.2023
Anmeldungsfrist12.02.2024
Tagsatzung
Datum10. Nov. 2026
Uhrzeit11.50 Uhr
OrtZi 1701

Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Eigenverwaltung

Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 28. Dez. 2023

    ABEL Rechtsanwälte GmbH Stubenring 18 1010 Wien Tel.: 533 52 72, Fax: 533 52 72-15 E-Mail: [email protected] diese bei der Ausübung der Insolvenzverwaltung vertreten durch RA Mag. Norbert Abel weitere VertreterInnen: RA Mag. Johanna Abel-Winkler RA MMMag. Matthias Prior RA Mag. Jakob Wöran RA Mag. Patrick Gensbichler LL.M. (WU) BSc. (WU)

  2. 28. Dez. 2023

    Die Kommunikation von und mit dem Sanierungsverwalter erfolgt in diesem Verfahren ausschließlich über die E-Mail-Adresse: [email protected]

  3. 28. Dez. 2023

    "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."

  4. 03. Jän. 2024

    Es wird darauf hingewiesen, dass Forderungsanmeldungen in deutscher Sprache einzubringen sind. Allfällige fremdsprachige Beilagen sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. (Art. 8 Abs 1 B-VG und § 53 Abs 1 Geo.)

  5. 12. Jän. 2024

    Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1., Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2., Alpenländischer Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 3., Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19

  6. 16. Jän. 2024

    Das Unternehmen wird fortgeführt.

  7. 23. Feb. 2024

    Die Prüfungstagsatzung am 26.2.2024, 13.00 Uhr Zimmer 708, ist eine parteiöffentliche Verhandlung. Teilnehmen können Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet haben. Pro Gläubiger kann (aus Platzgründen) eine Person (Vertreter oder Gläubiger) teilnehmen. Das Anmeldeverzeichnis und der Bericht können von Gläubigern ab Montag, 26.2.2024, schriftlich per Mail beim Insolvenzverwalter unter [email protected] angefordert werden.

  8. 13. März 2024

    Die Schuldnerin hat am 13.3.2024 folgenden verbesserten Sanierungsplanvorschlag eingebracht: 1. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans. Sofern durch die Verwertung des übergebenen Vermögens (vgl Zi 3)nach Abdeckung der Quote von 30% eine Treuhandmasse verbleibt, so ist diese darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote an die Gläubiger auszubezahlen. 2. Sämtliche Masseforderungen werden bei Fälligkeit vollständig befriedigt. 3. Die Schuldnerin unterwirft sich bis zur Erfüllung des Sanierungsplans (vollständige Verwertung und Verteilung des gesamten schuldnerischen Vermögens) gemäß §§ 157ff IO der Überwachung durch einen Treuhänder. Zur Treuhänderin wird die Abel Rechtsanwälte GmbH bestellt (im Folgenden "Treuhänderin"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwaltung und Verwertung iSd §§ 157g ff IO, wobei der Treuhänderin unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind: a. Übergebenes Vermögen: Die Schuldnerin überträgt der Treuhänderin iSd § 157i Abs 1 IO folgende Vermögenswerte und Ansprüche zur Verwertung bzw Befriedigung der Gläubiger: i. Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO; ii. Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); iii. sämtliche Forderungen (insbesondere Finanzierungsforderungen bzw Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw Beteiligungsgesellschaften); iv. alle sonstigen Forderungen v. Finanzanlagen und Beteiligungen mitsamt der bezughabenden Gewinn- und Liquidationsansprüche (mit Ausnahme der Geschäftsanteile an der SIGNA Prime Capital Invest GmbH (FN 352317p), der SIGNA Warenhaus Immobilien Holding GmbH (FN 426140b) und der SIGNA Prime Luxemburg S.a.r.l. (Lux-B164984), für die zur Vermeidung steuerlicher Nachteile die Sonderregelung in lit b gilt); vi. Sämtliche Ansprüche gegen Versicherungen (insbesondere gegen D&O-, Haftpflicht-, Schaden-, Rechtsschutz- oder Kreditversicherungen sowie vergleichbare Versicherungen, einschließlich Crime-, Vertrauensschaden- oder Cyber-Versicherungen und sonstige Financial Lines Versicherungen); vii. alle sonstigen materiellen und immateriellen, bilanziellen und außerbilanziellen Rechte und Vermögenswerte der Schuldnerin, egal ob bekannt oder unbekannt. b. Ausgenommenes Vermögen: Die Beteiligungen an der SIGNA Prime Capital Invest GmbH, an der SIGNA Warenhaus Immobilien Holding GmbH und an der SIGNA Prime Luxemburg S.a.r.l. selbst zählen nicht zum übergebenen Vermögen. Der Treuhänderin sind jedoch sämtliche Forderungen der Schuldnerin gegen die SIGNA Prime Capital Invest GmbH, die SIGNA Warenhaus Immobilien Holding GmbH und die SIGNA Prime Luxemburg S.a.r.l. sowie sämtliche Gewinn- und Liquidationsansprüche iSd § 157i Abs 1 IO übertragen. Diese Forderungen und Ansprüche bilden sohin übergebenes Vermögen iSd Zi 3.a. Die Schuldnerin verpflichtet sich darüber hinaus dazu, die ausgenommenen Beteiligungen (samt derer Unterbeteiligungen) während aufrechter Treuhandüberwachung ohne Zustimmung der Treuhänderin nicht zu veräußern und die Gesellschaften nach erfolgter Verwertung bzw Abwicklung der Unterbeteiligungen ordnungsgemäß zu liquidieren. Die Schuldnerin verpflichtet sich ihre verbliebenen Gesellschafterrechte im Sinne der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung auszuüben. Sie wird darüber hinaus - soweit rechtlich möglich - auf die Tochtergesellschaften und deren Beteiligungen im gleichen Sinne einwirken. c. Verteilungen / Befriedigungsrecht der Gläubiger: Die Befriedigung aus der Treuhandmasse hat in folgender Rangfolge zu erfolgen: 1. Rang: Befriedigung fälliger Masseforderungen aus dem Sanierungsverfahren (insb allfällige Rückzahlungsansprüche aus einem aufgenommenen Massekredit) sowie der Verbindlichkeiten, die aus Rechtshandlungen der Schuldnerin und/oder der Treuhänderin nach Insolvenzaufhebung resultieren (Überwachungsforderungen); 2. Rang: Verteilung an die Insolvenzgläubiger in Anrechnung auf die 30%ige Sanierungsplanquote und darüber hinaus bis zur vollständigen Befriedigung als Superquote (§ 134 IO ist sinngemäß anzuwenden); 3. Rang: Nachranggläubiger iSd § 57a IO; 4. Rang: Ein allfälliger Überschuss ist an die Schuldnerin zur Abdeckung von Liquidationsansprüchen der Aktionäre auszuschütten. d. Überwachungs- und Verwertungsbefugnisse: Die Verwertungsbefugnis der Treuhänderin beschränkt sich bis zu einem allfälligen Widerruf der Rückermächtigung auf die Geltendmachung und Betreibung von i. Anfechtungsansprüche nach §§ 27ff IO; ii. Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw. Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw. gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); iii. Ansprüche gegen Versicherungen (insbesondere gegen D&O-, Haftpflicht-, Schaden-, Rechtsschutz- oder Kreditversicherungen sowie vergleichbare Versicherungen, einschließlich Crime-, Vertrauensschaden- oder Cyber-Versicherungen und sonstige Financial Lines Versicherungen); iv. sämtliche Forderungen (insbesondere Finanzierungsforderungen bzw Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw Beteiligungsgesellschaften); v. alle sonstigen Forderungen. Die Schuldnerin wird von der Treuhänderin iSd § 157g Abs 3 2. HS IO widerrufbar dazu ermächtigt, das darüberhinausgehende Vermögen zu verwalten und zu verwerten. Die Verwertung von unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen bzw in deren Eigentum stehender Immobilien bedarf jedoch der Genehmigung der Treuhänderin. Die Verwertung des Vermögens wird nach Maßgabe eins mit der Treuhänderin abgestimmten Verwertungskonzeptes erfolgten. . Die Geschäftsführung in den drei Beteiligungen (ausgenommenes Vermögen) wird im Einvernehmen zwischen der Schuldnerin und der Treuhänderin bestellt. Sollte dies zur Erfüllung des Sanierungsplans erforderlich sein, steht es der Treuhänderin frei Sicherungsmaßnahmen nach § 157a IO zu beantragen. e. Die Treuhänderin hat Nachforschungs-, Einsichts- und Auskunftsrechte iSd § 157b Abs 3 IO. Die Schuldnerin verpflichtet sich, der Treuhänderin alle zur Verwaltung und Verwertung erforderlichen Aufklärungen zu erteilen und Erklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben, Unterschriften zu leisten und sonst allenfalls erforderlichen Rechtshandlungen zu setzen, damit die Verwertung oder Realisierung der übergebenen Vermögenswerte bzw die Durchsetzung der übergebenen Ansprüche ermöglicht bzw erleichtert wird. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verpflichtung, rechtsgeschäftliche Abtretungserklärungen zugunsten der Treuhänderin abzugeben. f. Entlohnung: Die Entlohnung der Treuhänderin richtet sich im Hinblick auf Verwertungsmaßnahmen nach § 157k IO bzw im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit nach § 157c leg cit. g. Kosten/Finanzierung: Die Kosten der Treuhandüberwachung (samt Verwaltungs- und Verwertungsmaßnahmen) sind aus den Realisaten des übergebenen Vermögens zu tragen. Zur Sicherstellung der Kosten der Treuhandüberwachung wird der Treuhänderin ein Betrag von EUR 1.000.000,00 als Kostendepot übertragen. h. Berichte: Die Treuhänderin wird dem Insolvenzgericht quartalsweise Bericht erstatten und Gläubigern bzw Gläubigervertretern über deren Wunsch diese Berichte zur Verfügung stellen. 4. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Sanierungsplan nicht berührt. Wird der Sanierungsplan bestätigt, so sind die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen. Gläubiger, deren Forderungen durch Absonderungsrechte zum Teil gedeckt sind, nehmen mit dem Ausfall (§ 132 Abs 6 IO) am Sanierungsplanverfahren teil; solange dieser jedoch nicht endgültig feststeht, sind sie bei der Erfüllung des Sanierungsplans mit dem mutmaßlichen Ausfall zu berücksichtigen. 5. Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen im Sanierungsplan festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Sanierungsplantagsatzung angebracht worden ist. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Schuldnerin bestritten worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Insolvenzgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage angebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. 6. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner der Schuldnerin sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Berechtigten durch den Sanierungsplan nicht beschränkt. 7. Bei bedingten Forderungen ist nach Maßgabe des § 16 IO vorzugehen. 8. Die Treuhänderüberwachung endet, sobald die Treuhandmasse nach Verwertung des gesamten schuldnerischen Vermögens gemäß Punkt 3.c. verteilt wurde. 9. Bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des angenommenen Sanierungsplans sind bis spätestens 30.06.2024 folgende Bedingungen von der Schuldnerin zu erfüllen: vi. Die Voraussetzungen gemäß § 152a Abs 1 IO, vii. Bestätigung des Vorstandes der Schuldnerin, dass die Hauptversammlung mit dem gegenständlichen Sanierungsplan befasst wurde und kein Hindernis besteht, diesen zu bestätigen.

  9. 18. März 2024

    Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Wie in der Veröffentlichung vom 13.03.2024.

  10. 28. März 2024

    Die Frist gemäß § 110 Abs. 4 IO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderung einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger für sämtliche bestrittenen Forderungen, unabhängig ob bedingt oder unbedingt, für alle betroffenen Gläubiger auf den 30.09.2024 verlängert

  11. 04. Apr. 2024

    Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: "HR-Controlling"

  12. 26. Apr. 2024

    Gegen den Beschluss vom 10.4.2024, ON 139 über die Belohnung der Gläubigerschutzverbände wurde Rekurs erhoben.

  13. 26. Apr. 2024

    Der am 18.03.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.

  14. 26. Apr. 2024

    Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

  15. 13. Mai 2024

    Gegen den Bestätigungsbeschluss vom 26.04.2024, ON 153 ist ein Rekurs eingelangt.

  16. 08. Juli 2024

    Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass er lautet: "Dem zwischen der Schuldnerin und ihren Gläubigern in der Tagsatzung vom 18.3.2024 abgeschlossenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt." Der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteigt EUR 30.000,-- Der ordentliche Revisionsrekurs ist zulässig. Gläubiger können per Mail an [email protected] um die elektronische Übermittlung der Rekursentscheidung des OLG Wien vom 5.7.2024 anfragen.

  17. 23. Juli 2024

    Gegen den Beschluss des Oberlandesgericht Wien vom 5.7.2024 ist ein ordentlicher Revisionsrekurs eingelangt.

  18. 12. Sep. 2024

    Die Eigenverwaltung der Schuldnerin wird auf Antrag der Sanierungsverwalterin vom 3.9.2024, ON 232, gem § 172 Abs 2 IO beschränkt. Der Schuldnerin wird die Geltendmachung und Betreibung der nachstehenden Ansprüche und Forderungen verboten: i. Haftungs-, Erstattungs-, Schadenersatz-, Bereicherungs-, Rückforderungs- bzw. Regressansprüche sowie alle sonstigen vermögenswerten Ansprüche der Schuldnerin (egal aus welchem Rechtsgrund diese resultieren bzw. gegen welchen Anspruchsgegner sich diese richten); ii. Ansprüche gegen Versicherungen (insbesondere gegen D&O-, Haftpflicht-, Schaden-, Rechtsschutz- oder Kreditversicherungen sowie vergleichbare Versicherungen, einschließlich Crime- Vertrauensschaden- oder Cyber-Versicherungen und sonstige Financial Lines Versicherungen); iii. sämtliche Forderungen (insbesondere Finanzierungsforderungen bzw Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw Beteiligungsgesellschaften); iv. alle sonstigen Forderungen

  19. 12. Sep. 2024

    Die Frist gemäß § 110 Abs. 4 IO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderung einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger für sämtliche bestrittenen Forderungen, unabhängig ob bedingt oder unbedingt, für alle betroffenen Gläubiger auf den 31.3.2025 verlängert.

  20. 31. Okt. 2024

    Dem Revisionsrekurs der Schuldnerin wurde vom OGH nicht Folgegegeben.

  21. 31. Okt. 2024

    Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.

  22. 31. Okt. 2024

    Die Sanierungsverwalterin ist nun Masseverwalterin.

  23. 07. Nov. 2024

    Gläubigerausschuss - Mitglieder: Zu weiteren Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt: Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 IEF-Service GmbH, 1150 Wien, Linke Wienzeile 246

  24. 23. Dez. 2024

    Die Frist für die Schließung wurde auf 30.11.2025 erstreckt (§ 115, Abs. 4, IO)

  25. 13. Nov. 2025

    Die Frist für die Schließung des Unternehmens wird auf 30.11.2026 erstreckt (§ 115 Abs 4 IO)

  26. 26. März 2026

    Masseverwalter ABEL Rechtsanwälte GmbH, FN 454479b wird nunmehr vertreten durch: Mag. Norbert Abel, Rechtsanwalt Mag. Johanna Abel-Winkler, Rechtsanwältin Mag. Jakob Wöran, Rechtsanwalt Mag. Patrick Gensbichler, LL.M. (WU) BSc. (WU), Rechtsanwlt

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

28 Dateien

Jahresabschluss

2022PDF

Stichtag 31. Dez. 2022 · Eingereicht 10. Okt. 2023 · 4.9 MB

AZ 818 050 Fr 6732/23 b

zum 31.12.2022, samt Beilagen

Konzernabschluss

2022PDF

Stichtag 31. Dez. 2022 · Eingereicht 11. Okt. 2023 · 13.3 MB

AZ 818 050 Fr 6755/23 k

zum 31.12.2022, samt Beilagen

Jahresabschluss

2021PDF

Stichtag 31. Dez. 2021 · Eingereicht 13. Okt. 2023 · 4.5 MB

AZ 818 050 Fr 6775/23 s

zum 31.12.2021, samt Beilagen

Konzernabschluss

2021PDF

Stichtag 31. Dez. 2021 · Eingereicht 13. Okt. 2023 · 11.2 MB

AZ 818 050 Fr 6780/23 y

zum 31.12.2021, samt Beilagen

Jahresabschluss

2020PDF

Stichtag 31. Dez. 2020 · Eingereicht 07. Juli 2022 · 1.2 MB

AZ 818 050 Fr 2926/22 x

zum 31.12.2020, samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Konzernabschluss

2020PDF

Stichtag 31. Dez. 2020 · Eingereicht 14. Juli 2022 · 11.0 MB

AZ 818 050 Fr 3036/22 h

zum 31.12.2020, samt Beilagen

Protokoll d. Hauptv. m. Jahresabschluss

2020PDF

Stichtag 23. Juli 2020 · 12.7 MB

AZ 818 050 Fr 3587/20 a

und Konzernabschluss, je zum 31.12.2019 und samt Beilagen

Jahresabschluss

2019PDF

Stichtag 31. Dez. 2019 · Eingereicht 07. Juli 2022 · 1.8 MB

AZ 818 050 Fr 2927/22 y

zum 31.12.2019, samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Konzernabschluss

2019PDF

Stichtag 31. Dez. 2019 · Eingereicht 13. Juli 2022 · 10.2 MB

AZ 818 050 Fr 3021/22 k

zum 31.12.2019, samt Beilagen

Protokoll d. Hauptv. m. Jahresabschluss

2019PDF

Stichtag 18. Juli 2019 · 42.6 MB

AZ 818 050 Fr 2426/19 i

und mit Konzernabschluss

Protokoll d. Hauptv. m. Jahresabschluss

2019PDF

Stichtag 18. Juli 2019 · 42.6 MB

AZ 818 050 Fr 2426/19 i

und mit Konzernabschluss

Protokoll d. Hauptv. m. Jahresabschluss

2019PDF

Stichtag 18. Juli 2019 · 42.6 MB

AZ 818 050 Fr 2426/19 i

und mit Konzernabschluss

Jahresabschluss

2018PDF

Stichtag 31. Dez. 2018 · Eingereicht 07. Juli 2022 · 1.7 MB

AZ 818 050 Fr 2928/22 z

zum 31.12.2020, samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Konzernabschluss

2018PDF

Stichtag 31. Dez. 2018 · Eingereicht 13. Juli 2022 · 9.6 MB

AZ 818 050 Fr 3022/22 m

zum 31.12.2018, samt Beilagen

Jahresabschluss

2017PDF

Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 21. Dez. 2018 · 9.5 MB

AZ 818 050 Fr 4867/18 s

zum 31.12.2017, samt Beilagen

Konzernabschluss

2017PDF

Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 07. Juli 2022 · 11.2 MB

AZ 818 050 Fr 2929/22 a

zum 31.12.2017, samt Beilagen

Konzernabschluss

2016PDF

Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 01. Feb. 2018 · 4.7 MB

AZ 818 050 Fr 215/18 z

zum 31.12.2016, samt Beilagen

Jahresabschluss

2016PDF

Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 01. Feb. 2018 · 1.4 MB

AZ 818 050 Fr 216/18 a

zum 31.12.2016, samt Beilagen

Jahresabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 09. Sep. 2016 · 10.1 MB

AZ 818 050 Fr 2562/16 h

zum 31.12.2015, samt Beilagen

Konzernabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Sep. 2016 · 2.2 MB

AZ 818 050 Fr 2586/16 v

zum 31.12.2016, samt Beilagen

Jahresabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 18. Sep. 2015 · 2.0 MB

AZ 818 050 Fr 2839/15 g

zum 31.12.2014

Konzernabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 18. Sep. 2015 · 1.7 MB

AZ 818 050 Fr 2840/15 h

zum 31.12.2014

Jahresabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 30. Sep. 2014 · 2.5 MB

AZ 818 050 Fr 4025/14 t

zum 31.12.2013

Konzernabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 08. Okt. 2014 · 1.5 MB

AZ 818 050 Fr 4431/14 p

zum 31.12.2013

Jahresabschluss

2012PDF

Stichtag 31. Dez. 2012 · Eingereicht 11. Sep. 2013 · 4.7 MB

AZ 818 050 Fr 3102/13 a

zum 31.12.2012, samt Beilagen

Konzernabschluss

2012PDF

Stichtag 31. Dez. 2012 · Eingereicht 08. Okt. 2014 · 5.1 MB

AZ 818 050 Fr 4432/14 s

zum 31.12.2012

Jahresabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 20. Aug. 2012 · 984.5 KB

AZ 818 050 Fr 2554/12 k

zum 31.12.2011

Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 12. Juli 2011 · 1.9 MB

AZ 818 050 Fr 2572/11 d

zum 31.12.2010

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 28. März 2025 · Antrag vom 26. März 2025

    Antrag auf Änderung eingelangt am 26.03.2025

    Handelsgericht Wien · AZ 007 073 Fr 10818/25 m

  2. 28. Dez. 2024 · Antrag vom 13. Dez. 2024

    Antrag auf Sitzverlegung eingelangt am 13.12.2024

    Handelsgericht Wien · AZ 007 073 Fr 59647/24 k

  3. 06. Nov. 2024 · Antrag vom 31. Okt. 2024

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 31.10.2024

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 6528/24 k

  4. 05. Juli 2024 · Antrag vom 04. Juli 2024

    Antrag auf Änderung eingelangt am 04.07.2024

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 2756/24 p

  5. 30. Apr. 2024 · Antrag vom 26. Apr. 2024

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 26.04.2024

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 1722/24 v

  6. 04. Jän. 2024 · Antrag vom 29. Dez. 2023

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 29.12.2023

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 18/24 m

  7. 04. Jän. 2024 · Antrag vom 28. Dez. 2023

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 28.12.2023

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 7784/23 z

  8. 29. Okt. 2010 · Antrag vom 15. Okt. 2010

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 15.10.2010

    Landesgericht Innsbruck · AZ 818 050 Fr 3174/10 f

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