Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

ARA bau GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Wilfersdorf

Mistelbacherstraße · 13, 2193 Wilfersdorf, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 27. Jän. 2018 · Firmenbuchänderung

AktivFN 317160MEUID ATBRA.317160-000

Bilanzsumme

1,5 Mio. €

Eigenkapitalquote

15,9 %

Struktur

Arbeitskapital

234,1 Tsd. €

Liq 1: 0.10x

Mitarbeiter

71

Ø im Geschäftsjahr

Bilanzgewinn 2017

196,5 Tsd. €

Gewinnvortrag

149,4 Tsd. €

Laufendes Ergebnis

47,1 Tsd. €

Unternehmensüberblick

ARA bau GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 317160m als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wilfersdorf eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente, die Firmenhistorie und Finanzkennzahlen aus veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Für das Geschäftsjahr 2017 liegt ein strukturierter Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt 1,5 Mio. €, das Eigenkapital 231,5 Tsd. €, die Eigenkapitalquote 15,9 %, das Arbeitskapital 234,1 Tsd. €. Der Bilanzgewinn beträgt 196,5 Tsd. €, der Jahresüberschuss beträgt 47,1 Tsd. €. Erfasst sind aktuell 11 Firmenbuchdokumente, 5 historische Vollzüge und 4 Vertretungsorgane.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Korneuburg119 032 S 00002/18Wilfersdorf

Letzte Bekanntmachung 10. Mai 2021

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 317160m

Schuldner

ARA bau GmbH

Mistelbacherstraße 13

2193 Wilfersdorf

FN 317160m

Masseverwalter

TIEFENBACHER Stefan Mag.

Hauptplatz 34

2100 Korneuburg

Neuer Kanzleisitz des Masseverwalters

Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97 33

E-Mail: [email protected]

Masseverwalterstellvertreter

Dr. Reinhard LACHINGER Rechtsanwalt

Dr.-Karl-Liebleitner-Ring 6

2100 Korneuburg

Tel.: 02262/61 938, Fax: 02262/619 38 33

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Eröffnung des Konkurses24.01.2018
Anmeldungsfrist09.03.2018
Tagsatzung
Datum23. März 2018
Uhrzeit09.45 Uhr
OrtSaal 7

1. Gläubigerversammlung

Berichtstagsatzung

Prüfungstagsatzung

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 24. Jän. 2018

    Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link SERVICE und Gerichtsformulare, Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at - BÜRGERSERVICE - Formulare - Insolvenzverfahren allgemein - Anmeldung einer Forderung, einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Fax-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO). Bei Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 23,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5b GGG), widrigens ein Mehrbetrag von EUR 22,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50,00 zzgl. USt zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.

  2. 31. Jän. 2018

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  3. 01. Feb. 2018

    Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2 Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Müthgasse 36-40, Bauteil 4 Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1

  4. 08. Feb. 2018

    Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

GuV-Performance

EBIT & Gewinn vs. Personal

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Bilanzstruktur

2017
Gesamt
1,46 Mio. €
Anlagevermögen46,09 Tsd. € · 3%
Umlaufvermögen1,30 Mio. € · 89%
Liquide Mittel112,37 Tsd. € · 8%

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

11 Dateien

Jahresabschluss

2017PDF

Stichtag 28. Feb. 2017 · Eingereicht 29. Nov. 2017 · 327.3 KB

AZ 119 033 Fr 4656/17 s

Jahresabschluss

2016PDF

Stichtag 29. Feb. 2016 · Eingereicht 29. Sep. 2016 · 233.9 KB

AZ 119 033 Fr 3414/16 f

Jahresabschluss

2015PDF

Stichtag 28. Feb. 2015 · Eingereicht 28. Sep. 2015 · 89.5 KB

AZ 119 033 Fr 3265/15 b

Jahresabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 28. Sep. 2015 · 89.8 KB

AZ 119 033 Fr 3264/15 a

Jahresabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Apr. 2014 · 14.1 KB

AZ 119 029 Fr 313/14 y

Jahresabschluss

2012PDF

Stichtag 31. Dez. 2012 · Eingereicht 11. Apr. 2013 · 13.8 KB

AZ 119 028 Fr 1192/13 z

Jahresabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 26. Juli 2012 · 13.8 KB

AZ 119 028 Fr 3063/12 t

Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 13. Mai 2011 · 13.8 KB

AZ 119 028 Fr 2938/11 z

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 12. Jän. 2011 · 13.8 KB

AZ 119 028 Fr 119/11 d

Jahresabschluss

2008PDF

Stichtag 31. Dez. 2008 · Eingereicht 25. Feb. 2010 · 13.4 KB

AZ 119 028 Fr 1147/10 g

Schlussbilanz

2007PDF

Stichtag 31. Dez. 2007 · 69.7 KB

AZ 119 028 Fr 4090/08 t

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 27. Jän. 2018 · Antrag vom 24. Jän. 2018

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 24.01.2018

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 033 Fr 203/18 a

  2. 13. Feb. 2014 · Antrag vom 04. Feb. 2014

    Antrag auf Änderung eingelangt am 04.02.2014

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 029 Fr 105/14 t

  3. 03. Juli 2012 · Antrag vom 29. Juni 2012

    Antrag auf Änderung eingelangt am 29.06.2012

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 2638/12 t

  4. 27. Feb. 2009 · Antrag vom 25. Feb. 2009

    Antrag auf Änderung eingelangt am 25.02.2009

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 1238/09 g

  5. 03. Okt. 2008 · Antrag vom 25. Sep. 2008

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 25.09.2008

    Landesgericht Korneuburg · AZ 119 028 Fr 3616/08 w

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