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Lagebericht 2025

Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH

Original-PDF

Stichtag 31. Dez. 2025 · Eingereicht am 29. Sep. 2026

Inhaltsverzeichnis

Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH

1) Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1. Tätigkeit der Gesellschaft

Das allgemeine Ziel der Lebenshilfe Kärnten stellt sich wie folgt dar:

„Die Lebenshilfe Kärnten begleitet Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Pflegebedarf bei einem selbstbestimmten und erfüllten Leben inmitten unserer Gesellschaft. Sie setzt sich beherzt dafür ein, dass die Gesellschaft alle Menschen als selbstverständliche und gleichberechtigte Akteure anerkennt und entsprechende Brücken baut.“ Die Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Menschen mit Behinderungen beim Arbeiten, beim Wohnen und in der Freizeit begleitet. Die Haupttätigkeit ist die Begleitung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und in Wohnhäusern, die von der Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH angemietet und betrieben werden. Ergänzend dazu begleiten die mobile Familien- und Freizeitassistenz sowie die Persönliche Assistenz Menschen mit Behinderungen in der Freizeit und beim Wohnen. Seit Dezember 2025 betreibt die Gesellschaft mit „Das Bistro“ im Klinikum Villach zudem das erste Inklusive Kleinunternehmen (IKU) der Lebenshilfe Kärnten, in dem Menschen mit Behinderungen in sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen beschäftigt sind.

Die Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH erbringt die Dienstleistungen im Auftrag und als Vertragspartnerin des Landes Kärnten. Basis dieser Tätigkeit sind Bewilligungsbescheide des Landes Kärnten und zivilrechtliche Verträge mit dem Land Kärnten. Die Werkstätten, Wohnhäuser und mobilen Assistenzen werden über Tagsätze bzw. Stundensätze finanziert, die Inklusiven Kleinunternehmen über eine Maßnahmenfinanzierung des Landes Kärnten. Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.

1.2. Wirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung

Die Nachfrage nach Werkstättenplätzen und nach Wohnplätzen ist nach wie vor sehr hoch. In Kärnten bieten ca. 20 Dienstleister diese Leistungen an. Neue Plätze sind jeweils vom Land Kärnten zu bewilligen. Die Auslastung bei den meisten Anbietern ist sehr hoch. In mehreren Regionen Kärntens gibt es Wartelisten von Menschen mit Behinderungen, die einen Platz in einer Werkstätte oder einem Wohnhaus suchen, derzeit kärntenweit ca. 250 Menschen. Die Auslastung der Lebenshilfe Kärnten war im Berichtsjahr 2025 konstant hoch (durchgehend über 95 %).

Generell ist festzuhalten, dass die Lebenshilfe Kärnten in den nächsten Jahren weiterhin verstärkt den Weg der Deinstitutionalisierung gehen und damit die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention vorantreiben wird. Das bedeutet, dass die großen Einheiten im Arbeiten und Wohnen verkleinert und kleinteiligere Wohnformen sowie Arbeitsplätze außerhalb der Werkstätten geschaffen werden sollen. Dieser Weg bringt einerseits viel Potenzial für wirtschaftliches Wachstum durch ein modernes, konkurrenzfähiges Dienstleistungsangebot mit sich, andererseits bedeutet er auch wirtschaftliche Herausforderungen, da zugleich alte Strukturen erhalten und neue geschaffen werden müssen.

Dieser Weg der Lebenshilfe wird von der zuständigen Abteilung (Abteilung 1) im Land Kärnten mitgetragen, und auch die politischen Entscheidungsträger:innen ziehen in die gleiche Richtung. Gemeinsam mit der Abteilung wurden Vorhaben identifiziert und festgeschrieben, die bis 2027 umgesetzt (oder zumindest in abschließender Planung) sein sollen und damit den Weg der Deinstitutionalisierung voranbringen.

Wohnen

Ein Beispiel für diesen Weg ist der Wohnverbund Kirchbichl in Wolfsberg. Im Rahmen der Deinstitutionalisierung des Standortes Jahnstraße wurde im Ortsteil Kirchbichl eine dislozierte Wohngruppe für acht erwachsene Menschen mit Behinderungen im Jahr 2025 bezogen. Die Assistenznehmer:innen leben dort in einem kleineren und passgenaueren Wohnsetting mitten im Ort; Bahnhof und Innenstadt sind fußläufig erreichbar. Damit wird einerseits die große Einheit in der Jahnstraße verkleinert, andererseits entstehen leichte Kapazitätserweiterungen und somit Mehreinnahmen für die Lebenshilfe.

In den nächsten Jahren werden für die Lebenshilfe weitere Wohnungen sowohl im Raum Villach als auch in Spittal und Köttmannsdorf zur Verfügung stehen. Damit soll erstmals auch sogenanntes „Stützpunkt-Wohnen“ ermöglicht werden. Dabei dient eine Wohnung als „Dienstzimmer“, in den anderen Wohnungen leben Assistenznehmer:innen. Um diese Vorhaben realisieren zu können, wurden die Kontakte zu den gemeinnützigen Wohnbauträgern auch 2025 weiter gepflegt und die für die Wohnungsvergabe zuständigen Stellen für den Weg der Deinstitutionalisierung sensibilisiert.

Arbeiten

Im Bereich Arbeiten wurde das im Herbst 2023 gestartete Pilotprojekt „Projekt 27“ (benannt nach Artikel 27 der UN-BRK „Arbeit und Beschäftigung“) im Berichtsjahr fortgeführt und vom Modellprojekt zu einem strategischen Schlüsselprojekt der Gesellschaft weiterentwickelt. Im Rahmen dieses vom Land Kärnten co-finanzierten ESF+-Projekts, das bis Ende 2026 läuft, sollen 20 Menschen mit Behinderungen, die bisher in Werkstätten tätig waren, in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse bei externen Arbeitgeber:innen gebracht werden. Im Berichtsjahr konnten 5 Personen in Dienstverhältnisse außerhalb der Lebenshilfe übernommen werden; bei 3 weiteren ist die Übernahme geplant. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet; dabei wird erhoben, wie sich die Wünsche und Lebensumstände der Teilnehmer:innen durch die Teilnahme am Projekt und den Bezug eines Gehalts verändern. Dabei zeigen sich oft erstaunlich rasch Veränderungen, und die Wirkung kann anhand der durchgeführten Evaluierungen gut belegt werden.

Ergänzend dazu wurde mit dem Amt der Kärntner Landesregierung vereinbart, dass einzelne Werkstätten zu sogenannten „Inklusiven Kleinunternehmen“ (IKUs) weiterentwickelt werden. Dabei werden die Assistenznehmer:innen bei der Lebenshilfe selbst mit einem Dienstvertrag beschäftigt und können entlang des NQR (Nationaler Qualifikationsrahmen) ausgebildet werden. Im Dezember 2025 wurde mit „Das Bistro“ im Klinikum Villach das erste IKU eröffnet; die Lebenshilfe hatte dafür im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung der KABEG den Zuschlag erhalten. Im Bistro wurden 4 Arbeitsplätze mit Gehalt und Sozialversicherung geschaffen. Wirtschaftlich unterscheiden sich die IKUs grundlegend von den bisherigen Leistungen: Sie werden nicht über Tagsätze, sondern über eine Maßnahmenfinanzierung des Landes Kärnten finanziert und erzielen zusätzlich eigene Umsatzerlöse. Damit besteht die Chance, in diesem Geschäftsbereich Überschüsse zu erwirtschaften.

Mobile Assistenzen

Im Bereich der mobilen Dienste konnte 2025 eine Steigerung der geleisteten Stunden um 2.738 Stunden auf eine Ist-Stundenzahl von 20.490 Stunden verzeichnet werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Leistung Persönliche Assistenz angeboten wird. In der Persönlichen Assistenz wurden 3.892 Stunden geleistet.

Zusätzlich zu den Dienstleistungen der Familien- und Freizeitassistenz und der Persönlichen Assistenz wurde vom Land Kärnten die sogenannte „Mobile Wohn- und Alltagsassistenz“ entwickelt. Bei dieser Form der mobilen Assistenz ist es für einen Zeitraum von 6 Monaten möglich, die Familien- und Freizeitassistenz und die Persönliche Assistenz zu kombinieren und Menschen mit intellektuellen Behinderungen an die Anleitungskompetenz heranzuführen. Nicht zuletzt diese Weiterentwicklung zeigt, dass der Bereich der mobilen Assistenzen in Zukunft ein hohes Entwicklungspotenzial aufweist. Für 2026 hat das Land

Kärnten eine weitere Erhöhung des Stundenkontingents in Aussicht gestellt.

Begleitung im Alter

Der hohen Altersstruktur der Assistenznehmer:innen wird seit 2024 Rechnung getragen: Damals wurde von der Abteilung 4 des Amtes der Kärntner Landesregierung erstmals ein sogenannter „Altersschlüssel“ zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Alter genehmigt. Dieser Schlüssel ermöglicht es, mehr Mitarbeiter:innen zur Begleitung anzustellen. Der Altersschlüssel wurde im ersten Schritt nur für einige wenige Assistenznehmer:innen genehmigt, 2025 wurde die Seniorenbegleitung weiter ausgebaut.

Kooperation RAINBOWS

Seit April 2022 besteht eine Kooperation mit der RAINBOWS gem. GmbH. RAINBOWS ist ein geschütztes Konzept zur Begleitung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien, die von einem Trennungs- oder Verlusterlebnis betroffen sind. RAINBOWS gem. GmbH ist gemeinnützig, überparteilich und überkonfessionell. Durch diese Kooperationsvereinbarung ist die Lebenshilfe Kärnten zur Durchführung der RAINBOWS-Dienstleistungen und zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von RAINBOWS in Kärnten entsprechend dem Konzept, den Richtlinien und Standards von RAINBOWS berechtigt. Ziel bleibt es, RAINBOWS vor allem durch Unterstützung beim Fundraising und in der Öffentlichkeitsarbeit in den kostendeckenden Bereich zu bringen. Die Lebenshilfe Kärnten verwendet keinerlei finanzielle Mittel aus der Finanzierung des Amtes der Kärntner Landesregierung aus dem Bereich Chancengleichheit für RAINBOWS. Im Jahr 2025 erzielte RAINBOWS jedoch noch einen Fehlbetrag von EUR –57.034,14 der in der GmbH zu Buche schlägt.

1.3. Geschäftsverlauf 2025

Im Jahr 2025 wurden durchschnittlich 290 Menschen mit Behinderungen begleitet. Mehr als die Hälfte davon hat mehrere Dienstleistungen in Anspruch genommen. Die Auslastung der Werkstätten- und Wohnhausplätze war über das ganze Jahr konstant hoch (immer über 95 %).

Die Treue der Assistenznehmer:innen ist hoch, es kam zu wenig Fluktuation. Die Zahlungsmoral des Landes Kärnten ist ebenfalls hoch. Die offenen Ausgangsrechnungen wurden durchwegs innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels von 6 Wochen beglichen.

1.4. Entwicklung des Ergebnisses sowie der Vermögens- und Finanzlage

Die Umsatzerlöse konnten von EUR 20.412.518,62 im Jahr 2024 auf EUR 22.221.982,74 im Jahr 2025 gesteigert werden. Das entspricht einer Erhöhung um 8,9 %. Der Jahresfehlbetrag 2025 betrug EUR 1.139.715,93. Somit wurde der Verlustvortrag aus den vorangegangenen Jahren von EUR 1.307.798,14 auf EUR 2.447.514,07 erhöht.

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum 31.12.2025 mit EUR 1.339.404,22 negativ und wird gemäß § 225 Abs. 1 UGB gesondert ausgewiesen. Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt nicht vor: Auf Basis der erstellten Fortbestehensprognose (siehe Abschnitt 2.2) ist die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich; die Liquidität ist durch den Kontokorrentrahmen gesichert, der durch eine Garantie des Gesellschafters besichert ist. Der Gesellschafter hat darüber hinaus eine Patronatserklärung abgegeben.

1.5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Lebenshilfe Kärnten misst ihren Erfolg nicht nur an wirtschaftlichen Kennzahlen, sondern auch an der Wirkung ihrer Leistungen für die Assistenznehmer:innen. Die wesentlichen Entwicklungen des Jahres 2025 sind im Wirkungsbericht 2025 dargestellt und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

• Arbeit mit Gehalt und Sozialversicherung: Mit Projekt 27 und dem ersten Inklusiven Kleinunternehmen wurden sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse für Menschen

mit Behinderungen geschaffen – ein Schritt weg vom Taschengeldsystem hin zu echter, bezahlter Arbeit.

• Unterstützte Kommunikation: Im Jänner 2025 wurde ein Projekt gestartet, um Unterstützte Kommunikation (UK) einheitlich und langfristig in der Organisation zu verankern. 11 Mitarbeiter:innen absolvierten 2025 die Ausbildung zur UK-Fachkraft; Basiskurse wurden an allen Standorten angeboten. • Angehörigenberatung: Im Jahr 2025 wurden 629 Beratungen durchgeführt (rund 52 pro Monat), insbesondere zu rechtlichen Fragen, zu Übergängen in Arbeit und zur Entlastung von Familien. • Interessenvertretung: Gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich veranstaltete die Lebenshilfe Kärnten am 12. und 13. November 2025 das Forum IN:ARBEIT im Lakeside Park Klagenfurt, das an beiden Tagen ausgebucht war. Im Mittelpunkt standen der Übergang von der Schule in die Arbeit, faire Entlohnung und der Abbau von Systembarrieren. • Zufriedenheit: Die von Trigon durchgeführte Befragung der Assistenznehmer:innen erreichte eine Rücklaufquote von 98 % und eine Gesamtzustimmung von 75 %. • Kulturwandel: Mit der durchgängigen Verwendung des Begriffs „Assistenznehmer:innen“ statt „Klient:innen“ unterstreicht die Lebenshilfe Kärnten, dass die begleiteten Menschen Auftraggeber:innen und nicht Empfänger:innen von Leistungen sind.

1.6. Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

Das Land Kärnten hat bereits vor geraumer Zeit eine Evaluierung der Tagsätze durchgeführt. Nach wie vor ist es Ziel der Geschäftsführung, beim Land das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Lebenshilfe bei der Höhe der Tagsätze bisher am unteren Ende angesiedelt ist. Erste Erfolge zeigen sich dahingehend, dass der Lebenshilfe für neue Projekte bereits veränderte, höhere Tagsätze zugesprochen werden. Auch hat das Land in Verhandlungen signalisiert, dass für innovative Vorhaben (wie z. B. Umbauarbeiten am Standort Ledenitzen) weitere Finanzierungsoptionen durch das Land denkbar sind. Damit einhergehend entsteht mehr Spielraum im Personalschlüssel, wodurch Ressourcen zur Entlastung der Mitarbeiter:innen frei werden können.

Mit den Inklusiven Kleinunternehmen wurde 2025 darüber hinaus ein Geschäftsfeld eröffnet, das nicht der Tagsatzlogik unterliegt. Die Maßnahmenfinanzierung des Landes in Verbindung mit eigenen Umsatzerlösen bietet die Chance, Überschüsse zu erwirtschaften und damit einen Beitrag zum Abbau des Verlustvortrags zu leisten.

Im Berichtsjahr konnten die Resturlaubsstände um 1.188 Tage reduziert werden. Damit verringern sich die Resturlaubsstände im Vergleich zum Vorjahr um 33,26 %. Die Zeitausgleichsstände sind auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr geblieben. Diese positive Entwicklung soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden.

Zusammenfassend beurteilt die Geschäftsführung die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft jedoch als angespannt. Das Jahresergebnis 2025 ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass neue Projekte aus dem operativen Geschäftsverlauf heraus finanziert wurden, so zum Beispiel die Neuausrichtung und Erweiterung des TeeCafés und der Genusswerkstatt in Spittal, die im Juni 2026 in ein IKU umgewandelt wurden, oder die Investitionen in das Bistro.

1.7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten: Im Jahr 2026 wurde zur Sicherung der Liquidität ein Kontokorrentrahmen bei der BKS Bank in Höhe von EUR 2,5 Mio. eingerichtet, der durch eine Garantie des Gesellschafters besichert ist; der Gesellschafter hat darüber hinaus eine Patronatserklärung abgegeben (siehe

Abschnitte 1.4 und 2.2). 2026 wurde mit „Das Bistro“ in Spittal an der Drau und der Erweiterung des TeeCafes in Wolfsberg zwei weitere Inklusive Kleinunternehmen eröffnet. Im September 2026 wurde Projekt 27 für den TRIGOS Kärnten nominiert und erreichte das Finale. Darüber hinaus sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens

2.1. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

In den nächsten Jahren will die Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH vermehrt Einnahmen aus neuen Geschäftsfeldern generieren, die nicht über Tagsätze finanziert werden: aus den Inklusiven Kleinunternehmen (IKUs), die über eine Maßnahmenfinanzierung des Landes und eigene Umsatzerlöse getragen werden, sowie aus Projekten mit höheren Spezial-Tagsätzen (z. B. Altersprojekte). Damit sollen in einer Mehrjahresbetrachtung ausgeglichene bzw. leicht positive Ergebnisse erzielt werden.

Der Ausbau dislozierter Wohn- und Arbeitsformen (die sogenannte Deinstitutionalisierung) ist einer der geplanten Schwerpunkte für die nächsten Jahre. Dabei soll die zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: Assistenznehmer:innen der Lebenshilfe sollen vermehrt inklusive Wohn- und Arbeitsangebote in Anspruch nehmen können, das heißt in kleinen Einheiten mitten in der Gesellschaft leben und arbeiten. Für 2026 stehen der Abschluss von Projekt 27 zum Jahresende, die Überführung der Erkenntnisse in ein dauerhaftes Angebot sowie der weitere Ausbau inklusiver Arbeitsplätze im Vordergrund. So wurde im Juni 2026 mit „Das Bistro“ in Spittal an der Drau das zweite IKU eröffnet, in dem die Mitarbeiter:innen Gehalt statt Taschengeld erhalten. Aufgrund der Anlaufkosten der neuen IKUs und der damit verbundenen Investitionen wird auch für das Geschäftsjahr 2026 ein negatives Jahresergebnis erwartet. Die darauffolgenden Jahre 2027 und 2028 sollen Konsolidierungsjahre werden, in denen kaum neue Projekte umgesetzt und die neuen Projekte gut ins Laufen gebracht werden sollen. Damit soll auch die wirtschaftliche Lage stabilisiert werden und ab 2028 das operative Ergebnis wieder ausgeglichen bzw. ab 2029 positiv sein.

Eine wirtschaftliche Herausforderung wird in den nächsten Jahren auch darin bestehen, die vorhandenen Strukturen wie Wohnhäuser und Werkstätten zu verkleinern, gleichzeitig neue und innovative Wohn- und Arbeitsplätze zu schaffen und die frei werdenden Gebäude einer Nach- bzw. Neunutzung zuzuführen. So wird zum Beispiel in Ledenitzen ein Teil des Wohnhauses an einen anderen Betreiber vermietet, der darin einen Kindergarten betreibt. Die Wertschöpfung durch Vermietung frei werdender Flächen in Gebäuden der Lebenshilfe Kärnten ist ebenfalls eine Maßnahme, die in den nächsten Jahren forciert wird.

2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Mögliche Risiken sind:

In Zukunft unzureichendes quantitatives Angebot:

Viele Assistenznehmer:innen nutzen neben einem Werkstättenplatz auch einen Wohnplatz oder die Familien- und Freizeitassistenz. Den meisten Assistenznehmer:innen und ihren Angehörigen ist es wichtig, alle Dienstleistungen bei einem Anbieter in Anspruch nehmen zu können. Gelingt es der Lebenshilfe Kärnten nicht, in allen Dienstleistungsfeldern quantitativ ausreichende Angebote zu haben, kann dies zu Unzufriedenheit der Assistenznehmer:innen oder ihrer Angehörigen führen. Die Folge könnten Austritte und ein Einbruch in der Auslastung sein. Die Lebenshilfe Kärnten begegnet dem proaktiv, einerseits mit einer sehr engmaschigen Kommunikation mit dem Land Kärnten und andererseits mit einer regelmäßigen Zufriedenheitsbefragung der Assistenznehmer:innen und ihrer Angehörigen.

In Zukunft unzureichendes qualitatives Angebot:

Die individuellen Bedürfnisse und die objektiv feststellbaren Bedarfe der Zielgruppe sind im Wandel begriffen. Es gilt, nicht nur die Zufriedenheit der bestehenden, langjährigen Assistenznehmer:innen sicherzustellen, sondern auch die Bedürfnisse junger potenzieller Assistenznehmer:innen zu erkennen und abzudecken. Falls dies nicht gelingt, könnte die Folge ein Einbruch der Auslastung sein, wenn mehrere langjährige Assistenznehmer:innen versterben. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt allerdings eine hohe Zuweisungsquote junger Assistenznehmer:innen durch das Case Management des Landes. Somit lässt sich zeigen, dass die Lebenshilfe Kärnten hier auf einem guten Weg ist.

In Zukunft unzureichende Humanressourcen im Unternehmen:

Eine gute Strategie, Vereinbarungen mit dem Land Kärnten und die Erfüllung der Bedürfnisse von Assistenznehmer:innen und ihren Angehörigen stehen und fallen in der Umsetzung mit der Stabilität, dem Fachwissen und der Haltung der Mitarbeiter:innen. Die Lebenshilfe Kärnten räumt der Personalentwicklung einen hohen Stellenwert ein und investiert in die Weiterbildung der Mitarbeiter:innen, wie zuletzt mit der Ausbildung von UK-Fachkräften.

Der eingeschlagene Weg der Deinstitutionalisierung und ein Dienstleistungsmix aus Bewährtem, innovativen Angeboten, Begleitung von Menschen mit Behinderungen und Persönlicher Assistenz sollen die Lebenshilfe Kärnten auch zukünftig für bestehende Mitarbeiter:innen sowie für junge Menschen zu einer attraktiven und sinnstiftenden Arbeitgeberin machen.

Anlauf- und Marktrisiken der Inklusiven Kleinunternehmen:

Mit dem Bistro im Klinikum Villach und den weiteren geplanten IKUs ist die Gesellschaft erstmals in der Gastronomie und damit in einem wettbewerbsorientierten Markt tätig. Die Maßnahmenfinanzierung deckt die Mehrkosten der inklusiven Beschäftigung ab; der wirtschaftliche Erfolg hängt darüber hinaus von Auslastung, Umsatz und Kostendisziplin des Betriebs ab. Anlaufverluste, Auslastungsschwankungen und die Bindung an den Pacht- bzw. Betreibervertrag mit der KABEG und anderen Vermietern stellen Risiken dar. Die Geschäftsführung begegnet ihnen mit einem eigenen Standortcontrolling: Jeder Betrieb verfügt über ein eigenes Budget, die Ergebnisse werden monatlich ausgewertet, und der Gesellschafter wird regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung der IKUs informiert.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken:

Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen über Tagsätze und Leistungsentgelte des Landes Kärnten, die verlässlich innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels beglichen werden. Die Umsetzung der Deinstitutionalisierung, der Aufbau der Inklusiven Kleinunternehmen und projektbezogene Förderungen (z. B. ESF+) erfordern jedoch Vorfinanzierungen. Zur Sicherung der Liquidität wurde im Jahr 2026 ein Betriebsmittelrahmen in Form eines Kontokorrentkredits bei der BKS Bank in Höhe von EUR 2,5 Mio. eingerichtet, der durch eine Garantie des Gesellschafters, des Vereins Lebenshilfe Kärnten – Jeder Mensch zählt, besichert ist.

Die Geschäftsführung hat eine Fortbestehensprognose erstellt, die eine integrierte Ergebnisund Liquiditätsplanung bis 2031 umfasst. Für das Geschäftsjahr 2026 wird ein Jahresfehlbetrag von rund EUR 250.000,00 erwartet. In den Konsolidierungsjahren 2027 und 2028 ist der Finanzmittelbestand mit rund EUR –1,3 Mio. bzw. rund EUR –1,2 Mio. negativ und wird innerhalb des Kontokorrentrahmens abgedeckt. Ab 2029 ist der Finanzmittelbestand wieder positiv und steigt bis 2031 auf rund EUR 3,2 Mio. an. Die eingeräumte Kreditlinie ist in allen Planjahren ausreichend. Die Fortbestehensprognose ist damit positiv; die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist aus Sicht der Geschäftsführung gesichert. Wesentliche Risiken aus sonstigen Finanzinstrumenten bestehen nicht.

3) Forschung und Entwicklung

Bereits Ende 2023 wurde mit dem Aufbau der Abteilung „Innovation & Fundraising“

begonnen. Ziel ist es, die veränderten Rahmenbedingungen in der Dienstleistung für Menschen mit Behinderungen, die durch die UN-Behindertenrechtskonvention entstanden sind, in der Lebenshilfe Kärnten zu implementieren. Als erster Schritt wurde „Projekt 27" bei einem ESF+-Call erfolgreich eingereicht und umgesetzt. Ein Baustein des Projekts ist die wissenschaftliche Begleitung durch das Institut ICG aus Graz. Für dieses Projekt erhielt die Lebenshilfe 2024 einen Preis als eines der fünf innovativsten Sozialprojekte Europas. Im Jahr 2026 wurde Projekt 27 zudem für den TRIGOS Kärnten in der Kategorie „Social Innovation & Future Challenges" nominiert und erreichte unter rund 180 Einreichungen das Finale. Auch wenn die Auszeichnung nicht gewonnen wurde, ist die Nominierung ein Erfolg: Sie macht die Wirkung der Lebenshilfe Kärnten nach außen sichtbar und stärkt ihre Position als Innovationsträgerin in der Behindertenhilfe.

Mit dem im Jänner 2025 gestarteten Projekt zur Unterstützten Kommunikation wurde ein weiteres Innovationsvorhaben umgesetzt. Weitere Projekte, etwa zu assistierenden Technologien, sind in Planung, um auch in Zukunft modene Dienstleistungen anbieten zu können.

Klagenfurt, 28.09.2026

Silke Ehrenbrandtner MBA e.h.

Geschäftsführerin

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