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Lagebericht 2025

A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft

Original-PDF

Stichtag 31. Dez. 2025 · Eingereicht am 30. Apr. 2026

Inhaltsverzeichnis

A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft 1. Jänner bis 31. Dezember 2025

Inhalt

1 Umfeld und Rahmenbedingungen ....................................................... 3 1.1 Geschäftsumfeld.....................................................................................3 1.2 Branchentrends und Wettbewerb ..............................................................3 1.3 Regulierung ...........................................................................................4 1.4 Netzneutralität .......................................................................................6 2 Vermögens- und Finanzlage und Geschäftsverlauf ............................. 7 2.1 Bilanzstruktur.........................................................................................7 2.2 Umsatz- und Ergebnisentwicklung ............................................................7 2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren................................................................8 3 Sonstige Angaben............................................................................. 10 3.1 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren .......................................................10 3.2 Offenlegung gem. § 243a UGB ...............................................................10 3.3 Umwelt- und Arbeitnehmerbelange .........................................................10 3.4 Forschung und Entwicklung....................................................................11 4 Risiko- und Chancenmanagement..................................................... 12 4.1 Strategische Risiken und Chancen ..........................................................13 4.2 ESG-Risiken und Chancen......................................................................15 4.3 Finanzielle Risiken und Chancen .............................................................17 4.4 Operative Risiken und Chancen ..............................................................18 5 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026 ................................................ 23

1 Umfeld und Rahmenbedingungen

1.1 Geschäftsumfeld

Im Jahr 2025 setzt sich die im Vorjahr beobachtete leichte gesamtwirtschaftliche Erholung fort. Die Inflation geht weltweit zwar zurück, zeigt jedoch regionale Unterschiede. Die geldpolitischen Lockerungen – die Zinssenkungen der US-Notenbank und der Europäischen Zentralbank – haben ihre Wirkung entfaltet.

Für das Jahr 2026 zeichnet sich ein vorsichtig positives gesamtwirtschaftliches Bild mit moderatem, leicht steigendem globalen Wirtschaftswachstum ab. 1 ¹ Die erwartete Inflation und die Entwicklung des realen BIP in Österreich ist in folgender Tabelle ersichtlich:2

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 3
Jahr:202420252026
Infla-Inflat-Infla-
BIPtionBIPionBIPtion
in %-1,02,90,33,60,82,3

1.2 Branchentrends und Wettbewerb

Im Rahmen ihres Strategieprozesses konnte die A1 die folgenden Trends identifizieren: Die rasante Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) und Echtzeit- Datenanalysen transformiert Geschäftsabläufe und macht Echtzeit-Entscheidungen zum Standard. Mit dem steigenden Datenverkehr, der durch die Digitalisierung und OTT-Inhalte getrieben wird, und dem kontinuierlichen Ausbau der Breitband- Infrastruktur (Glasfaser und 5G), stehen Telekommunikationsunternehmen im Zentrum dieser digitalen Evolution.

Um sich im Wettbewerb zu differenzieren, ist die Verbesserung von End-to-End- Kundenerlebnissen, insbesondere durch die Antizipation von Kundenbedürfnissen und die Bereitstellung personalisierter Dienstleistungen, entscheidend.

Da Ökosysteme aus miteinander verbundenen Unternehmen, Dienstleistungen und Technologien das zukünftige Wirtschaftswachstum vorantreiben, müssen Telekommunikationsunternehmen ihre Rolle neu definieren und Plattformen und Partnerschaften aktiv gestalten.

Telekommunikationsunternehmen stehen im Zentrum der Digitalisierung, wobei Software eine entscheidende Rolle bei der Steigerung der Geschäftseffizienz durch Netzwerkdesign, Automatisierung, Virtualisierung und Cloud-Dienste spielt. Darüber hinaus eröffnet diese Softwarebasis neue Geschäftsmöglichkeiten im Bereich digitaler Dienste.

Cybersecurity gewinnt weiterhin an Bedeutung aufgrund strenger Vorschriften wie der EU-NIS2-Richtlinie und der zunehmenden Anzahl von Cyberangriffen, was sowohl eine

¹ 1 https://www.wko.at/statistik/jahrbuch/worldgdp.pdf

2 https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2025/10/14/world-economic-outlook-october-2025

Herausforderung als auch eine Geschäftschance für Telekommunikationsunternehmen darstellt.

Ergänzend ist eine steigende Nachfrage nach Lösungen zu beobachten, die Datensouveränität sowie die Einhaltung nationaler und europäischer Rechtsrahmen sicherstellen. Regulatorische Vorgaben und wachsende Sicherheitsanforderungen werden die Relevanz lokaler Datenhaltung weiter erhöhen.

Zudem steigt die Beliebtheit von Cloud-Computing und Edge-Computing aufgrund ihrer Vorteile in den Bereichen Innovation, Mobilität, Flexibilität, Kosteneffizienz und verbesserte Datensicherheit.

Darüber hinaus sind ESG-Aspekte inzwischen zwingend erforderlich, um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Wettbewerbslandschaft erweitert sich zudem um satellitenbasierte Internetunternehmen.

Die A1 ist vor allem in Österreich tätig:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 4
Einwohner:-BIP proMobilfunkkund:innenRGUs Festnetz*
innen 3 ³Kopf 4 ⁴
inin USDinMarktpositiinMarkt-
MillionenMillionenon 5 ⁵Millionenposition
9,271.6005,2#12,6#1

* RGU: Anzahl der umsatzgenerierenden Einheiten

1.3 Regulierung

In Österreich ist die A1 in bestimmten Regionen als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Vorleistungsmarkt (Wholesale) für Ethernet und Dark Fiber eingestuft. Daher unterliegt das Unternehmen entsprechenden Regulierungsmaßnahmen einschließlich Netzzugangs- und Preisregelungen.

Darüber hinaus ist die A1 verpflichtet, die europäische Regulierung einzuhalten, um harmonisierte Bedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten.

Wesentliche Entwicklungen ergeben sich derzeit auf europäischer Ebene, wo eine mögliche Neuausrichtung des Telekommunikationsrechts diskutiert wird, sowie aus fortlaufenden Anpassungen bei Roaming und nationalen Zugangsregulierungen.

3 https://data.worldbank.org

4 https://data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.PCAP.PP.CD 5 Marktpositionen für den Mobil- und Festnetzmarkt basieren auf dem Marktanteil der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen

Europäische Reformdebatte

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Digital Networks Act (DNA) vorgelegt, der den bestehenden europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation umfassend modernisieren soll. Ziel ist ein stärker harmonisiertes und investitionsfreundliches Umfeld, das den Ausbau gigabitfähiger Netze erleichtert, grenzüberschreitende Skaleneffekte fördert und eine konsistentere europäische Frequenzpolitik ermöglicht.

Während der Reformansatz grundsätzlich breite Unterstützung findet, bewerten mehrere Mitgliedstaaten einzelne Vorschläge kritisch – insbesondere dort, wo bestehende nationale Kompetenzen oder etablierte Regulierungsmodelle berührt würden. Auswirkungen auf Marktstruktur und Regulierung bleiben abhängig von der finalen Fassung.

Für die A1 ergeben sich sowohl Chancen als auch Unsicherheiten: Ein klarerer und stärker harmonisierter Rahmen könnte langfristig bessere Investitionsbedingungen schaffen, gleichzeitig hängt die tatsächliche Wirkung maßgeblich davon ab, wie das Gleichgewicht zwischen Investitionsanreizen, Wettbewerb und Verbraucherinteressen ausgestaltet wird.

Regulierung Festnetz

In Österreich wurden die Breitband-Vorleistungsmärkte bereits 2022 weitgehend dereguliert. Der Großteil der Marktbeziehungen basiert seither auf kommerziellen Vereinbarungen, die regulatorisch positiv bewertet wurden und ein stabileres Umfeld für Investitionen in Hochleistungsnetze (VHCN) geschaffen haben.

Für qualitativ hochwertige Zugänge – insbesondere Ethernet-Dienste und Dark Fiber – bestehen in ländlichen Regionen weiterhin regulatorische Verpflichtungen. Diese sichern Zugang und Preisobergrenzen für alternative Betreiber, während in vielen anderen Gebieten Deregulierungsschritte umgesetzt wurden.

Regulierung Mobilkommunikation

Roaming

Die EU-Roaming-Regularien bleiben ein zentraler Bestandteil des europäischen Telekommunikationsrahmens. Mit Jänner 2026 wurde das regulierte Roaming-Gebiet um Ukraine und Moldawien erweitert.

Mobilterminierung

Die Europäische Kommission hat die Mobilterminierungsentgelte für alle Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum seit dem 1. Jänner 2024 auf einheitlich EUR 0,002 pro Minute festgelegt. Dieser Wert wurde durch einen Gleitpfad erreicht, der jährliche Absenkungsschritte vorsah.

1.4 Netzneutralität

Die EU-Verordnung zur Netzneutralität ist seit 2016 in Kraft. Sie verpflichtet Anbieter von Internetzugangsdiensten, den gesamten Datenverkehr gleich zu behandeln. Zusätzlich können neben Internetzugangsdiensten auch spezialisierte Dienste angeboten werden, die jedoch bestimmten Beschränkungen unterliegen.

Endkund:innenentgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation

Seit dem 15. Mai 2019 dürfen Verbraucher:innen Endkund:innenentgelte für regulierte Intra-EU-Kommunikation nicht mehr als EUR 0,19 pro Minute für Anrufe und EUR 0,06 je SMS betragen (Entgeltangaben jeweils ohne USt.). Ungeachtet dieser Vorgabe ist es jedoch möglich, Verbraucher:innen alternative Tarife zur Auswahl anzubieten. Die Geltungsdauer dieser regulatorischen EU-Preisvorgabe (Artikel 5a der EU-Verordnung) wurde im Zuge der Erlassung des Gigabit Infrastructure Act (Verordnung der EU von Mai 2024) verlängert. Eine Absenkung der Entgelte für Intra-EU-Gespräche auf das nationale Preisniveau ist zum 1. Januar 2029 vorgesehen.

2 Vermögens- und Finanzlage und Geschäftsverlauf

2.1 Bilanzstruktur

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 7
%%
Bilanz-Bilanz-
in Mio. EUR31.12.2025summe 31.12.2024summe∆
Immaterielle
Vermögensgegenstände71220,2%81023,1%-12,1%
Sachanlagen2.05558,3%2.00757,2%2,4%
Finanzanlagen571,6%551,6%4,8%
Umlaufvermögen, Rechnungs-
abgrenzungsposten, latente
Steuern70119,9%63918,2%9,7%
Aktiva3.525 100,0%3.511 100,0%0,4%
Eigenkapital1.06830,3%1.05830,1%0,9%
Verbindlichkeiten1.94055,0%1.92054,7%1,1%
Rückstellungen, Rechnungsab-
grenzungsposten51714,7%53415,2%-3,2%
Passiva3.525 100,0%3.511 100,0%0,4%

Die Bilanzsumme blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant. Der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte ist im Wesentlichen auf die laufende Abschreibung der Frequenzen zurückzuführen. Der Anstieg der Sachanlagen resultiert aus dem Ausbau der Glasfaser- und 5G-Netze. Das Umlaufvermögen ist infolge höherer Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen gestiegen.

Die Zugänge zum Anlagevermögen 2025 betrugen gesamt 404 Mio. EUR (Vorjahr: 514 Mio. EUR). Die Zugänge teilen sich wie folgt auf, immaterielle Vermögensgegenstände 49 Mio. EUR (Vorjahr: 83 Mio. EUR) und Sachanlagen 351 Mio. EUR (Vorjahr: 418 Mio. EUR). Dieser Rückgang ist vor allem auf eine kostenbewusstere Investitionsstrategie zurückzuführen.

2.2 Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 7
in Mio. EUR20252024∆
Umsatzerlöse und sonstige Erträge2.9442.962-0,6%
Materialaufwand und bezogene Leistungen-769-816-5,8%
Personalaufwand-437-438-0,2%
Abschreibungen-448-4431,1%
Sonstige betriebliche Aufwendungen-900-8328,2%
Betriebsergebnis390433-9,9%
Finanzergebnis-103-110-6,7%
Ergebnis vor Steuern287323-11,0%

Die Umsatzerlöse verzeichneten einen Rückgang der Grund- und Verbindungsentgelte sowohl im Mobile- und Fixed-Bereich. Dieser Rückgang konnte durch den Anstieg von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Endgeräten (Equipment), Interconnection, Connectivity & Roaming, ICT Solutions und sonstigen Umsatzerlösen ausgeglichen werden.

Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen des Vorjahres waren geprägt von hohen Strom- und Instandhaltungskosten.

Der leichte Anstieg der Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände zurückzuführen.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für Werbung und Marketing, Personalbereitstellung und Pönalen.

Das Finanzergebnis verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund gesunkener Zinsaufwendungen.

2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren

Im Folgenden wird auf die für die A1 wichtigsten finanz- bzw. erfolgswirtschaftlichen Kennzahlen eingegangen. Veränderungen zum Vorjahr traten auf Basis der zuvor erwähnten Gründe auf.

▪ Die Eigenmittelquote gemäß § 23 URG lag zum 31. Dezember 2025 bei 30,3 % (Vorjahr: 30,1 %). Die Kennzahl errechnet sich aus der Summe des Eigenkapitals dividiert durch das Gesamtkapital. ▪ Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf 3,5 Jahre (Vorjahr: 3,3 Jahre). Die „fiktive Schuldentilgungsdauer“ zeigt an, wie viele Jahre auf Basis des Ergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit die Rückzahlung der Gesamtschulden theoretisch dauert. ▪ Das bereinigte Betriebsergebnis 2025 beträgt 414 Mio. EUR (Vorjahr: EUR 461 Mio. EUR). ▪ Die Umsatzrentabilität 2025 (Verhältnis aus bereinigtem Betriebsergebnis zu Umsatz) beträgt 14,7 % (Vorjahr: 16,5 %) ▪ Die Eigenkapitalrentabilität 2025 (Verhältnis aus bereinigtem Betriebsergebnis zum Eigenkapital) beträgt 38,8 % (Vorjahr: 43,6 %). ▪ Die Gesamtkapitalrentabilität 2025 (Verhältnis aus bereinigtem Betriebsergebnis zum Gesamtkapital) beträgt 11,7 % (Vorjahr: 13,1 %). ▪ Die Nettoverschuldung ergibt sich als Saldo des verzinslichen Fremdkapitals und der flüssigen Mittel und beträgt Zum 31. Dezember 2025 beträgt die Nettoverschuldung 1.411 Mio. EUR (Vorjahr: 1.435 Mio.)

▪ Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2025 beträgt 557 Mio. EUR (Vorjahr: 650 Mio.). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Veränderungen im Umlaufvermögen zurückzuführen. ▪ 2025 beträgt der Mittelabfluss der Investitionstätigkeit 387 Mio. EUR (Vorjahr: 508 Mio. EUR). Der Rückgang ist vor allem auf die Reduktion der Anlagenzugänge zurückzuführen. ▪ 2025 betrug der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 162 Mio. EUR (Vorjahr: 207 Mio. EUR). Der Rückgang ist vor allem auf den Mittelzufluss durch die Aufnahme einer kurzfristigen Finanzierung zurückzuführen.

3 Sonstige Angaben

3.1 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

In der Mobilkommunikation liegt die Kund:innenanzahl der A1, mit rund 5,2 Millionen Kund:innen zum Ende des Berichtsjahres über dem Vorjahres-Niveau.

Der durchschnittliche Erlös pro Mobilkommunikationskund:in lag bei EUR 17,0 im Berichtsjahr 2025 nach EUR 17,7 im Jahr 2024.

Im Jahr 2025 ging die Anzahl der umsatzgenerierenden Einheiten (RGUs) um 5,3 % auf rund 2,6 Millionen zurück, was hauptsächlich auf die Verluste bei den Sprach-RGUs zurückzuführen ist. Die Zahl der Breitband-RGUs ging ebenfalls zurück, da der Anstieg der RGUs mit hoher Bandbreite den Rückgang der RGUs mit niedriger Bandbreite nicht vollständig ausgleichen konnte. Im Berichtsjahr 2025 war die Internet@Home Kund:innenbasis, welche Internetprodukte sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk beinhaltet, trotz der höheren Anzahl an mobilen WIFI-Routern in Summe leicht niedriger als im Vorjahr (-0,4 %). Der durchschnittliche Erlös pro Festnetzanschluss lag bei EUR 38,3 nach EUR 37,9 im Vorjahr.

3.2 Offenlegung gem. § 243a UGB

Zum 31. Dezember 2025 befanden sich unverändert zum Vorjahr 100,0 % bzw. 10.000.000 Stückaktien der A1 im direkten Besitz der Telekom Austria Aktiengesellschaft.

Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Am 31. August 2025 hat Marcus Grausam als Vorstandsvorsitzender das Unternehmen verlassen. Mit 1. September 2025 wurde Herr Jiři Dvorjančanský Vorstandsvorsitzender, Herr Mag. Martin Resel Stellvertretender Vorsitzender und Frau Mag. Natascha Kantauer-Gansch als Vorstandsmitglied bestellt.

Im Aufsichtsrat gab es keine personellen Änderungen, jedoch hat Herr Alejandro Plater mit 1. Oktober 2025 den Vorsitz im Aufsichtsrat von Herr Mag. Thomas Arnoldner übernommen, der Stellvertreter des Vorsitzenden wurde.

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in Beilage III Anhangangabe 6. ersichtlich.

3.3 Umwelt- und Arbeitnehmerbelange

Die A1 strebt eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung aller relevanten ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte an. Das Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex und die Anwendung aller Vorgaben des internen Kontrollsystems, des Code of Conduct (Verhaltenskodex) sowie der Compliance-Richtlinien unterstützen diese Zielsetzung ebenso wie ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement. Die Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact sowie die Achtung der Menschenrechte sorgen für ein nachhaltig ausgerichtetes Verfolgen von Strategien und Zielen unter Einbindung aller Unternehmenseinheiten und -hierarchien.

Die Umweltmanagementsysteme der A1 sind nach ISO 14001 zertifiziert. Darüber hinaus werden die Anforderungen von EMAS (Eco Management and Audit Scheme) erfüllt.

Der Personalstand der A1 betrug per Ende des Berichtsjahres 2025 3.835 (2024: 4.178) Vollzeitäquivalente.

Die A1 setzt auf mobile und moderne Arbeitswelten. Flexibles Arbeiten spiegelt sich in den unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen (z.B. Gleitzeit, Teilzeit, Mobiles Arbeiten, Virtuelles Arbeiten, Sabbaticals und Mini-Sabbaticals) wieder. Als Chance wird hierbei unter anderem eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit in Folge einer erhöhten Produktivität der Mitarbeiter:innen gesehen. Zufriedene Mitarbeiter:innen liefern bessere Ergebnisse, und gleichzeitig steigert die Mitarbeiter:innenzufriedenheit die Wahrnehmung der A1 als attraktive arbeitgebende Instanz. Ebenso werden damit die Rahmenbedingungen zur Wahrung einer ausgeglichenen Work-Life-Balance und eines gesunden Arbeitsumfelds gelegt. Gleichzeitig zählt die zunehmende Flexibilisierung des Arbeitslebens zu den neuen Herausforderungen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmer:innen-Seite. Bei flexibler Arbeit ist die Gefahr groß, dass Beruf und Freizeit fließend ineinander übergehen. Als Maßnahme zur Risikominimierung werden unter anderem eigene Workshops aufbereitet und Coaching für Mitarbeiter:innen zu diesem Thema angeboten. Das Memorandum of Understanding zu partnerschaftlichem Verhalten der gesamtem A1 Group am Arbeitsplatz und zur Erhaltung einer positiven Zusammenarbeitskultur definiert einen Rahmen für die A1, der in der lokalen (Betriebs-)Vereinbarung konkretisiert wurde. Die Möglichkeiten der Vereinbarungen wird sämtlichen Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt und wird unter Rücksichtnahme auf die Tätigkeit in Absprache mit der Führungskraft vereinbart.

3.4 Forschung und Entwicklung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einer für die A1 wesentlichen Größenordnung durchgeführt.

4 Risiko- und Chancenmanagement

Grundsätze und Organisation

Die A1 verfolgt ein systematisches Risikomanagement, in dem Chancen und Risiken analysiert und bewertet, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Risiken implementiert und laufend verbessert werden.

Das Enterprise Risk Management berichtet zweimal jährlich sowie bei besonderen Anlässen ad-hoc an den Vorstand. Im Rahmen der Budgetfreigabe werden die finanziellen Budgetrisiken vorgelegt, einmal jährlich werden die Ergebnisse der Risikoaggregation präsentiert. Der Vorstand stellt diese wesentlichen Ergebnisse und relevante Entwicklungen dem Aufsichtsrat beziehungsweise dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vor. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wird sowohl intern durch die Interne Revision als auch jährlich vom Wirtschaftsprüfer der A1 geprüft und an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Vorgehensweise

Ausgangspunkt für das Enterprise Risk Management (ERM) der A1 sind strategische Diskussionen mit dem Aufsichtsrat. Dabei präsentiert der Vorstand unter anderem im Rahmen des Budgetplanungsprozesses strategische Risiken, ihre Relevanz für die A1 und entsprechende Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig werden Annahmen für die Planung vorgestellt, darunter die strategische Ausrichtung für die kommende Businessplan- Periode sowie ein Maßnahmenplan zur Realisierung von Chancen. Im Businessplan werden die Erwartungen an den Geschäftserfolg, erforderliche Kosten und Investitionen abgebildet, wobei die übernommenen Risiken übergeordneter Ziele evaluiert werden, sowohl in Bezug auf Wachstum als auch auf Ausgaben.

Risikobeurteilung

Ausgehend vom Budget beziehungsweise vom Forecast identifiziert und analysiert das Enterprise Risk Management gemeinsam mit den jeweiligen Bereichen Risiken und Chancen. Die Risikobeurteilung erfolgt systematisch, iterativ und kollaborativ unter Nutzung der Kenntnisse, Erfahrungen und Ansichten der involvierten Parteien. Zusätzlich werden sogenannte Emerging Risks betrachtet. Hierbei handelt es sich um neuartige, langfristige Risiken, deren Gefährdungspotenzial aufgrund der großen Unsicherheit schwierig zu beurteilen ist.

Nach der Identifikation und Bewertung der Risiken und Chancen werden die Risiken aggregiert und simuliert, um eine Gesamtrisikoposition des Unternehmens gegenüber dem geplanten Budget beziehungsweise Forecast quantitativ darzustellen. Dabei dienen Kennzahlen wie EBITDA@Risk und Free Cash Flow@Risk als zentrale Messgrößen. Risiken und Chancen werden mindestens jährlich im Enterprise Risk Management aktualisiert und neu bewertet.

Effektives Risikomanagement erfordert weiters die Entwicklung bzw. Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Chancenwahrnehmung und Risikoreduktion. Diese erfolgen unter anderem im Zuge der Risikobeurteilung mit den Bereichen sowie durch monatliche Performance Calls zwischen Group und der lokalen Gesellschaft, aufbauend auf Leadership Meetings des erweiterten Vorstands der Gesellschaften. Dabei werden kritische Abweichungen von den gesetzten Zielen analysiert, ebenso wie die Effektivität der gesetzten Gegenmaßnahmen. Nach erfolgter Risikopriorisierung werden die größten Risiken betrachtet, um gezielt weitere Maßnahmen zu planen.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Steuerungsrunden sowie strategischen Besprechungen verfügt die A1 über eine Mehrjahresplanung. Die enge Verzahnung des Mehrjahresplans mit dem Risikomanagement stellt eine adäquate längerfristige Risikosteuerung sicher. Zudem ist ein Risiko-Komitee eingerichtet, um unter anderem die Überwachung von Risiken durch den Vorstand effektiver zu gestalten, eine zentrale Stelle zur Abstimmung von Risiken und Chancen zu etablieren und somit Transparenz zu erhöhen.

Risiken und Chancen

Das Risikomanagementsystem ist in die folgenden vier Risikokategorien gegliedert:

1. Strategische Risiken & Chancen 2. ESG Risiken & Chancen 3. Finanzielle Risiken & Chancen

4. Operative Risiken & Chancen

Aus der Gesamtheit der für die A1 identifizierten Risiken werden nachfolgend die wichtigsten Einzelrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen können, erläutert.

4.1 Strategische Risiken und Chancen

Makroökonomie, Geopolitik und Regulierung

Makroökonomische Risiken und Chancen entstehen einerseits durch die wirtschaftliche Entwicklung des Marktes sowie deren Folgeeffekte (eine stark steigende Inflation wirkt sich beispielsweise auf Zinsniveaus, Wechselkurse, und schlussendlich auf die Nachfrage aus). Andererseits können wirtschaftspolitische Konflikte mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen haben (z. B. Strafzölle, Lieferstopps, Produktionsengpässe). Während makroökonomische Entwicklungen besser prognostizierbar und bewertbar sind, sind handelspolitische Entscheidungen schwerer vorhersehbar.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine ist Österreich als auch die sanktionierenden Länder und Wirtschaftsregionen von gegenseitigen Sanktionen betroffen. Die A1 stellt die Einhaltung der anwendbaren Sanktionen wie die nachhaltige Bereitstellung von Produkten und Services sicher.

Auch wenn die Inflationsdynamik im Vergleich zu den Jahren 2022 und 2023 deutlich nachgelassen hat, bleibt das Thema für die A1 weiterhin von Bedeutung. Die A1 ist dem Risiko nachhaltig gestiegener Kosten, die durch Preiswettbewerb erlösseitig nicht kompensiert werden, ausgesetzt. Als mitgierende Maßnahme setzt die A1 auf striktes Kostenmanagement, das Heben von Effizienzen und Harmonisierung von Prozessen, Tools und Systemen sowie Zentralisierung.

Markt und Mitbewerb

Insbesondere in der mobilen Kommunikation führt das Mengenwachstum bei Datendiensten aufgrund der Frequenz und Aggressivität der Angebote nicht notwendigerweise zu steigenden Erlösen. Während diese Datenvolumina durch neue

Technologien effizienter abgeführt werden können, besteht für die A1 das Risiko, dass neue Technologien ohne Aufschlag vermarktet werden und höhere Übertragungsraten, Qualität sowie geringere Latenz ebenfalls zu keiner Leistungssteigerung und damit einhergehend zu keiner entsprechenden Ertragssteigerung führen.

Lieferanten und Lieferkette

Als Unternehmen mit zahlreichen Lieferanten ist die A1 potentiell Nachfrageschwankungen und Lieferengpässen ausgesetzt. Die A1 wirkt diesem Risiko mit Maßnahmen, die auch in der Responsible Sourcing Policy festgehalten sind, aktiv entgegen. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise das Sicherstellen alternativer Beschaffungskanäle für kritische Güter sowie die laufende Evaluierung und Minderung von Lieferantenabhängigkeiten.

Durch die Abspaltung des Funkturmgeschäfts im Jahr 2023 ist für die A1 mit EuroTeleSites AG ein zentraler Lieferant für Funktürme entstanden. Aufgrund der unbefristeten Verträge mit langfristigem Kündigungsverzicht seitens der EuroTeleSites ist die Nutzung der Funktürme für die A1 nachhaltig gesichert. Daher ist das Risiko in diesem Zusammenhang limitiert.

Die A1 ist mit steigenden Preisen bzw. verzögerten Lieferzeiten für Modems, Set-Top- Boxen, Storage, Servern und Laptopsaufgrund teurer Memory Chips konfrontiert, die auch im Jahr 2026 anhalten wird. Grund für dieses Risiko ist die Verlagerung von Fertigungskapazitäten auf die Produktion von HBM (High-Bandwidth Memory) aufgrund der KI-getriebenen Nachfrage, was die Herstellung von Standard-Chips einschränkt.

Neue Wachstumsfelder

Eine Herausforderung in der Telekommunikationsbranche stellen die immer kürzeren Zeiträume dar, in denen Unternehmen ihr Angebot um neue Dienstleistungen und Produkte anpassen müssen. Cloud Services, Over-The-Top-Dienste und Machine-to- Machine-Kommunikation sind nur einige Beispiele für neue Geschäftsfelder, deren Wachstumspotenzial die A1 nutzt. Kürzere Innovationszyklen sind jedoch auch mit Innovationsrisiken, wie etwa Investitionen, verbunden. Die größten Herausforderungen stellen die Skalierung der Dienste, unterschiedliche Reifegrade sowie die Nachfrage A1 dar.

Businessplan und Budget

Der Businessplan reflektiert die Bewertung der Planungsannahmen und bezieht unternehmensexterne Effekte bestmöglich ein. Die herausfordernde wirtschaftliche Entwicklung sowie die steigende Anzahl an Insolvenzen wurden im Planungsprozess diskutiert und stellen insbesondere auf der Umsatzseite ein Risiko dar. Budgetäre Risiken betreffen vor allem noch nicht durchgängig mit Maßnahmen hinterlegte Zielvorgaben zur weiteren Steigerung der Kosten-, Investitions- und Humanressourceneffizienz.

Image

Risiken im Zusammenhang mit dem öffentlichen Image ergeben sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (im gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung) und aufgrund gesellschaftlicher Diskussionen oder der Thematisierung durch Meinungsführer:innen (Influencer). Ein Standardprozedere greift hier zu kurz.

Unbedingte Voraussetzungen für das Vermeiden negativer Auswirkungen sind eine hochprofessionelle Kommunikation und entsprechende Expertise.

4.2 ESG-Risiken und Chancen

ERM führt gemeinsam mit den verantwortlichen Bereichen jährlich einen Review der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) nach Vorgaben des ESRS durch. Dabei wird weitestgehend Konsistenz mit den etablierten Risikomanagement Prozessen angestrebt, z.B. durch identische Bewertungsskalen. Unterschiede bestehen u.a. in der Bruttobetrachtung der Risiken bei der DMA im Vergleich zur Nettobetrachtung im ERM sowie im Zeithorizont, da die DMA auch eine Bewertung der langfristigen Perspektive (30 Jahre) verlangt. Alle Themen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aufgrund ihrer Risiken- und Chancenbewertung wesentlich sind, fließen in das ERM ein. Die ESG-Risiken und Chancen sind im Detail in der Nachhaltigkeitserklärung beschrieben.

Environmental (E) – Umweltrisiken und -chancen

Die Umweltrisiken resultieren aus den wesentlichen Themen Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz. Aufgrund des Klimawandels können physische (z.B. Hochwasser, Hitzewellen) sowie transitorische Risiken für die A1 entstehen (höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen oder Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien). Aus diesem Grund hat die A1 2024 eine Klimarisikoanalyse entsprechend den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Für die Untersuchung der physischen Klimarisiken wurden basierend auf IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die Szenarien RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 herangezogen. Anschließend wurden mit Expert:innen Risikoreduktionsund -anpassungsmaßnahmen evaluiert und festgelegt .

An erster Stelle der physischen Klimarisiken stehen Erdrutsche, gefolgt von Hitzestress/Hitzewellen sowie Überflutung und Kältewellen/Frost. Von diesen Klimarisiken sind vorrangig die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1, kurz- und mittelfristig ist die Infrastruktur nur in geringem Ausmaß exponiert, allerdings steigen die Risiken langfristig an. Um diese zu reduzieren, fließen bei der Neuerrichtung von Standorten die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse ein. Für bestehende Standorte werden beispielsweise Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko eines Schadens wird darüber hinaus durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert.

Klimabezogene Übergangsrisiken bilden besonders die steigende CO2-Bepreisung. Höhere CO2 Steuern können zu höheren Preisen von Rohstoffen und Materialien führen. Mitigierende Maßnahmen der A1 sind im Climate Transition Plan verankert und sind im Budget- und Businessplan berücksichtigt. Darüber hinaus stellen volatile Energiepreise weiterhin eine Chance bzw. gleichzeitig ein Risiko für die A1 dar. Durch die Reduktion des Energieverbrauchs beispielsweise durch die Modernisierung von Equipment und Infrastruktur können Risiken reduziert und durch engmaschiges Monitoring des Energiepreises Chancen gehoben bzw. Risiken reduziert werden.

Social (S) – Soziales und Gesellschaft

Die Kategorie “Social“ beinhaltet Risiken und Chancen in Bezug auf Sozialbelange, Arbeitnehmer:innenbelange sowie Menschenrechte. Darunter fallen Risiken und

Chancen wie etwa die sozialen Auswirkungen von Internetnutzung bzw. Medienkonsum, Zugang zu Information und Bildung oder Arbeitskräftemangel.

Sozialbelange

Der Zugang zu Information und Bildung sowie die Förderung des Umgangs mit digitalen Medien wird als positive Auswirkung auf die Gesellschaft bewertet, denn der sichere und kompetente Umgang mit neuen Medien hat mittlerweile alle Lebensbereiche – Bildung, Beruf, Freizeit – durchdrungen. Als Netzwerk- und Internetprovider spielt die A1 dabei eine wesentliche Rolle und trägt gegenüber ihren Kund:innen gesellschaftliche Verantwortung, indem sie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen beiträgt. Die zunehmende Digitalisierung bringt allerdings nicht nur Vorteile für die Gesellschaft, sondern birgt auch Gefahren wie etwa übermäßige Nutzung, Vereinsamung, Cyber-Mobbing oder Cyberkriminalität. Besonders Kinder, Jugendliche und Senior:innen sind aufgrund unzureichender Erfahrung bzw. Bildung davon betroffen. Daher sieht sich die A1 verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Schulungen und Trainings für vulnerable Gruppen anzubieten (siehe Nachhaltigkeitserklärung Kapitel S4). Die A1 sieht darin gleichzeitig eine Chance für die Stärkung ihrer Reputation.

Human Kapital und Arbeitskräftemangel

Die Kategorie „Human Kapital und Arbeitskräftemangel“ umfasst die Chancen aus den wesentlichen Themen aus „ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“. Die A1 sieht derzeit kein akutes Risiko aus dem Arbeitskräftemangel. Durch den rasanten technologischen Wandel und den sich abzeichnenden Fachkräftemangel, besonders in Bereichen wie IT-Sicherheit, Datenanalyse und KI Kompetenzen, könnte langfristig aus dieser Materie ein Risiko entstehen. Die A1 ist darum bemüht, qualifizierte Talente zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter:innen durch gezielte Weiterbildungen auf neue Technologien wie beispielsweise 5G, KI und Cloud-Lösungen vorzubereiten sowie diese Kompetenzen länderübergreifend zu bündeln. Fehlen diese Maßnahmen, drohen Kompetenzlücken, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gefährden und zu höheren Kosten oder Umsatzeinbußen führen könnten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Chancengleichheit, faire Gehälter und Diversität, die in der A1 angeboten bzw. gelebt werden, wird kurz- und mittelfristig eine Chance gesehen, um Mitarbeiter:innen in der A1 zu binden sowie zukünftig neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

Governance (G) – Risiken und Chancen

Unter Governance-Risiken und -Chancen fallen Themenbereiche wie zum Beispiel Compliance, Sanktionsbestimmungen sowie Datenschutz.

Compliance

Compliance-Risiken umfassen rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für die A1, welche sich aus möglichen Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien durch eine Führungskraft, eine:n Mitarbeiter:in oder eine:n Vertreter:in des Unternehmens ergeben. Im Rahmen des jährlichen Compliance Risk Assessment Prozesses – dieser stellt ein wesentliches Element des Compliance Management Systems der A1 dar – werden auf Basis strukturierter Management-Interviews und Workshops relevante Compliance-Risiken identifiziert und gegebenenfalls zusätzliche risikominimierende Maßnahmen definiert. Aber auch das etablierte Whistleblowing System der A1 „tell.me“ hilft internes Fehlverhalten aufzudecken und in weiterer Folge

Risiken und Schäden abzuwenden. Die Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO hat zuletzt Anfang 2024 die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit des A1 Compliance Management Systems in den Bereichen Anti-Korruption, Kartellrecht, Sanktionen und Kapitalmarkt-Compliance nach dem Deutschen Prüfungsstandard für Compliance Management Systeme, IDW PS 980, vollinhaltlich bestätigt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Sanktionen

Das Risiko im Zusammenhang mit Sanktionen besteht in deren Nichteinhaltung. Diese kann finanzielle Strafen, eine Gefährdung von Verträgen mit Lieferanten, Kund:innen und Banken sowie einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Aufgrund des in der A1 etablierten Prozesses zur Prüfung und Sicherstellung der Einhaltung von Sanktionsbestimmungen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos minimiert.

Datenschutz

Die Produkte und Dienstleistungen der A1 unterliegen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Das betrifft vor allem das unrechtmäßige Handhaben von Daten bzw. der Verlust von sensiblen Daten. Aus möglichen Verstößen gegen die seit Mai 2018 gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ergeben sowie das Vertrauen der Stakeholder in die und das öffentliche Ansehen der A1 schwächen. Es wird laufend in Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen investiert, um die Risiken so gering wie möglich zu halten. So werden im Bereich Datenschutz neben der Umsetzung der Richtlinien, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherstellen, Zertifizierungen sowie regelmäßige Trainings und Schulungen durchgeführt. Weiters wird an der Zielerreichung im Rahmen des Datenschutz-Reifegradmodells gearbeitet. Die A1 verpflichten sich zur Einhaltung höchster Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Effektivität der Datenschutzmaßnahmen der A1 zeigt sich unter anderem durch die behördliche Überprüfung des Telekomsektors durch die österreichische Datenschutzbehörde im Jahr 2024, die ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde.

4.3 Finanzielle Risiken und Chancen

Die A1 unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen diversen Finanzrisiken, die das Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und das Zinsrisiko beinhalten. Steuerliche Risiken sind ebenfalls Teil der Risikobetrachtung. Das finanzielle Risikomanagement ist grundsätzlich zentral organisiert. Es besteht eine Richtlinie, die Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt und sowohl für das Treasury als auch die Finanzbereiche gilt. Die bestehenden Risiken werden laufend beobachtet und bei Bedarf wird auf geänderte Marktbedingungen reagiert. Die A1 hält und begibt keine derivativen Finanzinstrumente für Handels-, Sicherungs- oder spekulative Zwecke.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die A1 Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der A1 ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen, aber auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Aufgrund des Geschäftsmodells der A1 ist das Risiko nur in investitionsintensiven Zeiten (zum Beispiel bei einem

Lizenzerwerb) erhöht und wird durch genaue Planung, Cash-Pooling und verfügbare Kreditlinien mitigiert.

Kreditrisiko

Wie in den Jahren zuvor lag auch im aktuellen Berichtsjahr ein Schwerpunkt auf dem Rechnungs- und Forderungsmanagement. Trotz gestiegener Insolvenzen und Privatkonkurse sowie der herausfordernden makroökonomischen Entwicklung konnten die Zahlungsausfälle auf einem relativ stabilen Niveau gehalten werden. Offene Rechnungen und Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kunden wurden weiterhin mit hoher Aufmerksamkeit überwacht, um die Liquidität der A1 weiterhin zu gewährleisten und im Bedarfsfall effektiv und effizient gegensteuern zu können.

Zinsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko betrifft vor allem variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten. Durch eine angemessene Strukturierung der Finanzierungsverträge wird dieses Risiko begrenzt.

Steuerliche Risiken

Zur Identifizierung von Steuerrisiken und Einleitung etwaiger Maßnahmen findet in jedem Quartal eine interne Durchsicht der Steuerthemen mit der Konzernsteuerabteilung statt. Zusätzlich erfolgt im vierten Quartal eine externe Durchsicht mit Bericht an die Konzernsteuerabteilung. Im Jahr 2025 wurden keine wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Steuerrisiken berichtet.

Finanzielle Berichterstattung

Um Risiken bei der finanziellen Berichterstattung vorzubeugen, hat die A1 ein engmaschiges Netz von SOX-Kontrollen (US-Sarbanes-OxleyAct). Darüber hinaus reduzieren Ergebnisanalysen, monatliche Ergebnisdiskussionen durch das Top- Management und davon getrennt eine Ergebnisbesprechung der Finanzvorstände das Risiko einer wesentlichen Falschdarstellung.

4.4 Operative Risiken und Chancen

Diese Kategorie deckt folgende Schwerpunktsetzungen ab:

Verfügbarkeit und Kontinuität

Die Sicherstellung der Kontinuität und des Zugangs zu den angebotenen Telekommunikationsleistungen und Services stellt einen zentralen Fokus im Rahmen des operativen Risikomanagements dar. Diverse Bedrohungen wie Naturkatastrophen, technische Störungen, Einflüsse Dritter durch Bautätigkeit, verborgene Mängel oder kriminelle Handlungen können die Verfügbarkeit der Netze und Dienste beeinträchtigen und bis hin zu einer Betriebsunterbrechung führen. A1 mitigiert dies durch langfristige Planungen, die die technische Entwicklung berücksichtigen. Eine redundante Ausführung kritischer Komponenten sorgt für hohe Ausfallsicherheit. Effiziente Organisationsstrukturen in Betrieb und Sicherheit dienen der Absicherung der hohen Qualitätsstandards. Eine Unternehmensrichtlinie stellt zudem eine einheitliche Methodik für die Erkennung und das Management der wichtigsten Risiken sicher. Die laufende Identifikation und Bewertung von Risiken mündet in die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden oder das

mögliche Risiko von der A1 getragen wird. Bei jeder Großstörung werden die Ursachen geklärt und es wird eruiert, wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Durch einen zentralen Ansatz bei Versicherungen gegen physische Schäden werden die finanziellen Auswirkungen minimiert. Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse 2024 zeigt, dass die mobile und Festnetzinfrastruktur der A1 den Klimarisiken kurz- und mittelfristig nur in geringem Ausmaß ausgesetzt ist. Langfristige Anpassungsmaßnahmen wie Hitzeschilder, die Verlegung von Standorten oder Hochwasserschutz werden laufend evaluiert. Das finanzielle Risiko wird durch eine gruppenweite Versicherung mitigiert.

Technologische Transformation

Im Bereich der BSS (Business Support Systems) und der OSS (Operations Support Systems) gestalten sich Modernisierung und Komplexitätsreduktion als langfristige Aufgabe. Die Erneuerung von Infrastruktur und Software ermöglicht eine nachhaltige Risikoreduktion. Die Integration von Plattformen reduziert die Komplexität und soll Offenheit für neue Services und Partner gewährleisten. Damit verbundene Risiken werden im Hinblick auf IT-Sicherheit, Flexibilität in der Servicebereitstellung sowie die damit verbundenen mittelfristigen Kosten analysiert.

Cyber-Security

Die A1 legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Standards für Informationssicherheit. Hierfür besteht eine Reihe interner Richtlinien und Prozesse. Diese werden in kritischen Situationen durch konkrete Verantwortlichkeiten gesteuert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Risikoprävention im Bereich kritischer und wichtiger Netzelemente sowie bei BSS und OSS gelegt. Die A1 orientiert sich an den internationalen IT-Standards für Sicherheitstechniken (ISO 27001) und hat einheitliche, hochmoderne Standards für die Informationssicherheit und Richtlinien zur Informationssicherheit festgelegt. Ein essenzielles Element zum Management von Cyber-Risiken sind kontinuierliche Überprüfungen und Software-Updates der zu schützenden Infrastruktur sowie Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen. Das A1 Security Committee setzt sich aus hochqualifizierten Security-Experten zusammen und tauscht regelmäßig Informationen zu aktuellen lokalen, regionalen und globalen Cyber-Risiken und Cyber- Attacken aus. Darüber hinaus informiert und koordiniert diese Arbeitsgruppe im akuten Bedarfsfall auch landesübergreifende Schutzmaßnahmen. Anders als in der Nachhaltigkeitserklärung unter SBM-3 dargestellt, wird die Informationssicherheit im Enterprise Risk Management nicht als Chance gesehen, da die positive Entwicklung dieses Geschäftsfeldes bereits im Budget und Businessplan reflektiert ist.

Litigation

Die A1 ist Partei in mehreren gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Mitbewerbern sowie anderen Beteiligten. Der Dialog mit den involvierten Stakeholdern und ein laufender Informationsaustausch zu Themen, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten, ermöglichen eine frühzeitige Problemerkennung und Erarbeitung möglicher gegensteuernder Initiativen. Die Überwachung der rechtlichen Risiken erleichtert die Bewertung möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren. Diese Position wird quartalsweise aktualisiert und basiert auf der laufenden Einschätzung des Verfahrenserfolgs.

Die Bundesarbeitskammer (BAK) fordert im Rahmen einer im Jänner 2024 eingebrachten Verbandsklage im Zusammenhang mit wiederkehrenden Entgelten,

dass A1 bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden und sich auch auf diese nicht berufen darf; Ansprüche auf automatische Rückzahlung hat die BAK mittlerweile zurückgezogen. Das erstinstanzliche Urteil zugunsten der BAK ist nicht rechtskräftig. Die A1 ist nach wie vor bestrebt, die Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof von der Rechtmäßigkeit der Klauseln zu überzeugen, zumal die Regulierungsbehörde für Telekommunikation seit 2011 diese Klauseln regelmäßig überprüft und akzeptiert. Darüber hinaus gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen in der Telekommunikationsbranche, auch aufgrund europäischen Rechts, die die Verwendung dieser Klauseln unterstützen. Seit Februar 2024 werden diese Klauseln nicht mehr mit den Kund:innen vereinbart. Es wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (siehe Beilage III Anhangangabe 3.7.).

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 4. Juli 2024 eine Klage gegen die von A1 verwendete Indexierungsklausel eingebracht, weil er die Verwendung des dem Vertragsabschluss vorausgehenden Jahresindex als unzulässig erachtet. Der VKI verlangt, dass A1 diese Klausel nicht mehr verwendet und sich nicht mehr darauf beruft. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage des VKI wegen der Bindungswirkung von Vorentscheidungen ab; der VKI hat gegen die Abweisung Rechtsmittel erhoben; das Verfahren ist nun in zweiter Instanz anhängig und es liegt noch kein Urteil vor. Der VKI hatte bereits 2012 eine fast wortidente Klausel klagsweise mit diesem und dem Argument beanstandet, dass eine Indexerhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher auslöst. Nach einem Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH entschied der OGH (8 Ob 132/15t), dass die Klausel materiell nicht zu beanstanden ist. Ähnliche Entscheidungen ergingen zugunsten von zwei Marktbegleitern. A1 geht davon aus, dass diese Verfahren Bindungswirkung entfalten bzw es sich sohin um eine entschiedene Rechtssache handelt, und die Klage zurückzuweisen ist. Auch materiell liegen nach Ansicht von A1 Österreich gute Gründe für die Zulässigkeit des Jahresindex vor, vor allem weil das mittlerweile erlassene ZIAG (Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz) zusätzliche Argumentationshilfe bietet. Daher wurde zum 31. Dezember 2025 für diese Klage keine Rückstellungen gebildet. Sollte der OGH wider Erwarten dem VKI recht geben, könnte ein wesentlicher Ergebniseffekt eintreten.

Weiters haben der VKI und die BAK zahlreiche Klauseln in Verbraucherverträgen im Zusammenhang mit Einmalentgelten gerichtlich beanstandet. Mit beiden Institutionen konnten Vergleiche abgeschlossen werden, die im Falle des VKI alle beanstandeten und im Falle der BAK alle bis auf zwei Klauseln umfassten. Die BAK führte das gerichtliche Verfahren hinsichtlich der nicht verglichenen Klauseln, vor allem im Zusammenhang mit Einmalentgelten, fort. Das angerufene Gericht in 1. Instanz hat die Klage der BAK im Jänner 2025 zurückgewiesen und somit die Verrechnung eines Aktivierungsentgelts als zulässig erachtet. Das Oberlandesgericht Wien als 2. Instanz hat das Aktivierungsentgelt im Mobilfunk als gröblich benachteiligend eingestuft, im Festnetz hingegen für zulässig erachtet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Parteien haben ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erhoben. Der OGH hat hinsichtlich der Zulässigkeit der Aktivierungsentgelte den EUGH angerufen. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat in Deutschland die Zulässigkeit des auf europäische Regelungen fußenden Aktivierungsentgelts judiziert. Angesichts der BGH Judikatur und der Historie der Entstehung der relevanten unionsrechtlichen Regelungen, geht A1 Österreich davon aus, dass der EUGH im Vorabentscheidungsverfahren die Position von A1 eher stärken wird. Es wurden daher zum 31. Dezember 2025 für diese Klage keine Rückstellung gebildet.

Sachschäden

Schäden an der Infrastruktur können durch verschiedene Gründe verursacht werden und in Betriebsunterbrechungen und/oder finanziellen Verlusten resultieren. Das Risiko finanzieller Schäden wird größtenteils durch eine Versicherung abgedeckt.

Emerging Risks

Das Unternehmen ist mit einer Reihe von Unwägbarkeiten konfrontiert, bei denen sich ein neu auftretendes Risiko potenziell auf den Betrieb auswirken kann. Bei neuartigen bzw. für die Zukunft absehbaren langfristigen Risiken (‚Emerging Risks‘) liegen in der Regel nicht genügend Informationen vor, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und - geschwindigkeit, und die Auswirkungen des Risikos zu bewerten. Infolgedessen ist die A1 möglicherweise nicht in der Lage, einen vollständigen Plan zur Risikominderung festzulegen, bis ein besseres Verständnis der Bedrohung vorhanden ist. Die A1 identifiziert neue Risikotrends, indem sie sich auf die Analyse des externen Umfelds und interner Quellen stützt. Risiken werden über verschiedene Zeiträume hinweg bewertet, so dass ein angemessener Fokus auf diese neu auftretenden Risiken sichergestellt ist. Unter den wesentlichen Emerging Risks sieht die A1 Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie mit dem EU- Lieferkettengesetz.

Künstliche Intelligenz

Der Einsatz künstlicher Intelligenz, generativer Künstliche Intelligenz (genAI) und maschinellem Lernen bringt nicht nur erhebliche Chancen, sondern birgt auch Risiken in Zusammenhang mit Richtlinien und Vorschriften. Bestehende Regulierungen in den Bereichen Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums und Cybersicherheit treffen auf neue Regelungen, die für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung dieser Vorschriften ist das Risiko gegeben, dass getätigte Investitionen noch nicht alle zukünftigen Anforderungen erfüllen, während eine späte Anpassung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde. In beiden Fällen würde sich das Risiko in einem möglichen Rückgang des Cashflows niederschlagen, sei es durch höhere Investitionen oder durch die verspätete Nutzung von Chancen. Betreffend Risikominderung verfolgt die A1 einen Weg der kontinuierlichen Verbesserung in Bereichen wie Datenschutz und Sicherheit und integriert ethische Grundsätze in die Entwicklung, um die Einhaltung künftiger Vorschriften zu antizipieren.

Grundlegende Marktveränderungen

Das wachsende Angebot alternativer Telekommunikationslösungen, wie beispielsweise Satelliteninternet, stellt ein strategisches Risiko für die Marktstruktur in Österreich dar. Diese Technologien sind unabhängig von lokalen Infrastrukturen und länderspezifischen Versorgungsgrenzen und ermöglichen neuen Wettbewerbern den Markteintritt. Hinzu kommt, dass potenzielle Mitbewerber für das gleiche Serviceangebot zum Teil anderen oder abweichenden regulatorischen Verpflichtungen unterliegen können. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und erschwert es etablierten Anbietern, gleiche Marktbedingungen aufrechtzuerhalten. Infolge dieser Entwicklungen besteht die Gefahr einer negativen Preisdynamik sowie eines Rückgangs der Kundenzahl. Um dieses aufkommende Risiko frühzeitig zu adressieren, setzt die A1 auf eine engmaschige Beobachtung technischer und regulatorischer

Entwicklungen und fördert gezielt Partnerschaften und Kooperationen, um die eigene Marktposition zu stärken.

EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Das Vorhaben der EU, die regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wurde 2025 durch umfassende Gesetzesänderungen („Omnibus-Paket“) umgesetzt. In diesem Rahmen kam es unter anderem auch zu einer Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr sowie zu einer Reduktion der inhaltlichen Anforderungen. Die Mitgliedstaaten haben nun bis Mitte 2028 Zeit, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die A1 nimmt bereits seit mehreren Jahren aktiv Verantwortung für die Sorgfalt in der Lieferkette wahr. Die Maßnahmen reichen von der Fortführung der Compliance-Selbsterklärung der Lieferanten über Bestimmung von Reifegrad und Verbesserungsmaßnahmen zu Emissionen hin zu externen Audits an den Standorten der Lieferanten durch die Mitgliedschaft der A1 in der Joint Alliance for CSR (JAC), die Teilnahme an entsprechenden externen Ratings bis hin zur Schaffung von Transparenz auf Ebene drei der Lieferkette. Die Summe gesetzter Maßnahmen findet sich in der A1 Sustainable Sourcing Policy wieder. Gemeinsam mit den Lieferanten der A1 sieht das Unternehmen eine jährliche Weiterentwicklung der Aktivitäten als wesentlichen Beitrag, relevante Bereiche zu rohstoff- und energieschonende Produktion, menschenrechtsentsprechenden Arbeitsbedingungen wie einer verantwortungsvollen Geschäftsgebarung nachhaltig zu verbessern. Wir sind daher bereits jetzt für das EU- Lieferkettengesetz vorbereitet, mitigieren die damit verbundenen Risiken und werden trotz der Verschiebung des Gesetzes unsere Aktivitäten unvermindert fortsetzen.

Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung

Die A1 verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) der Finanzberichterstattung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das IKS soll ausreichende Sicherheit über die Verlässlichkeit und Richtigkeit der externen Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards gewährleisten. Mittels regelmäßiger interner Berichterstattung an das Management sowie der Prüfung des IKS durch die Interne Revision wird zudem sichergestellt, dass Schwachstellen rechtzeitig erkannt sowie entsprechend kommuniziert und behoben werden. Die Effektivität des IKS-Systems wird in periodischen Abständen analysiert, und bewertet. Jeweils zum Jahresende wird unter Einbindung zuständiger Fachbereiche eine Bewertung des IKS durch das Management durchgeführt. Die Unternehmensführung hat, basierend auf den Erkenntnissen dieser Bewertung und den definierten Kriterien, das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2025 als effektiv beurteilt.

5 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026

Für das Geschäftsjahr 2026 erwarten wir in Österreich eine stabile Umsatzentwicklung, trotz eines weiterhin herausfordernden Wettbewerbsumfelds und einer sich nur langsam erholenden wirtschaftlichen Lage.

Die Nachfrage nach Konnektivitäts- und ICT-Lösungen im Geschäftskundensegment bleibt voraussichtlich hoch. Gleichzeitig rechnen wir vor allem im Festnetzbereich mit rückläufigen Erlösen.

Auf der Kostenseite gehen wir unter anderem von einem Anstieg der umsatzabhängigen Kosten aus. Um diesem Kostenanstieg entgegenzuwirken, werden Effizienz- und Transformationsinitiativen konsequent fortgeführt, das Competence Delivery Center (CDC) gezielt eingesetzt und der Fokus weiterhin auf eine strikte Kostenkontrolle gelegt. So können Kosten umgeschichtet umsatzwachstumsbedingte Kostensteigerungen gezielt abgefedert werden. und

Die A1 wird weiterhin einen Fokus auf den Ausbau ihrer Glasfasernetze und ihrer 5G- Netze legen. Die Investitionen in Österreich werden voraussichtlich unter dem Vorjahresniveau liegen.

Wien, am 16. Februar 2026

Der Vorstand

A1 Prüfinformation Unterzeichner Martin Gerhard Resel Datum/Zeit-UTC2026-02-16T14:30:38+01:00 Diese Unterschrift ist gemäß EU Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS) der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Prüfung unter: https://www.signaturpruefung.gv.at

Jiři Dvorjančanský

Mag. Martin Resel

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 23
Unterzeichner Natascha Kantauer-Gansch
A1Datum/Zeit-UTC 2026-02-16T14:27:52+01:00
A1 Datum/Zeit-UTC2026-02-16T15:28:08+01:00
Prüfinformation910/2014 (eIDAS) der handschriftlichen Unterschrift ese nerscrsgem
rechtlich gleichgestellt.910/2014 (eIDAS) der handschriftlichen Unterschrift
Prüfung unter: https://www.signaturpruefung.gv.at
Prüfung unter: https://www.signaturpruefung.gv.at

Mag.a Natascha Kantauer-Gansch

Mag.a Sonja Wallner

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 23
Unterzeichner Jiri Dvorjancanský
A¹Datum/Zeit-UTC 2026-02-16T16:54:50+01:00
PrüfinformationDiese Unterschrift ist gemäß EU Verordnung Nr.
910/2014 (eIDAS) der handschriftlichen Unterschrift
rechtlich gleichgestellt.
Prüfung unter: https://www.signaturpruefung.gv.at

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