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Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Die Geschäftstätigkeit der Vebego Facility Services Ges.m.b.H. & Co. KG., Klagenfurt, liegt im Wesentlichen im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements.
Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 676 Mitarbeiter beschäftigt.
Das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von einem sehr herausforderndem Marktumfeld. Die österreichische Wirtschaft ist nach dem Rezessionsjahr 2023 auch im Jahr 2024 geschrumpft. Trotz dieser Schrumpfung hat sich die Situation am Arbeitsmarkt nicht spürbar entspannt. Im Rahmen dieses Umfelds und der sehr wettbewerbsintensiven Marktlage konnte, durch eine gute strategische Ausrichtung und qualitativ hochwertig erbrachte Dienstleistungen, überdurchschnittlich viele neue Kunden gewonnen werden, was zu einem deutlichem Gesamtumsatzwachstum führte.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Umsatzerlöse liegen im Geschäftsjahr bei TEUR 28.052 (Vorjahr: TEUR 22.095) und liegen damit Vorjahreswert. mit TEUR 5.957 (+27%) über dem
Der Personalaufwand erhöhte sich durch den gestiegenen Umsatz auf TEUR 20.307 (Vorjahr TEUR 15.565).
Auch die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen (TEUR 2.603, Vorjahr TEUR 2.140) erhöhten sich durch den gestiegenen Umsatz. Das Finanzergebnis liegt bei TEUR 19 (Vorjahr TEUR 17).
Unter Berücksichtigung des Jahresgewinnes i.H.v. TEUR 796 (Vorjahr TEUR 510) beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 EUR 3.661.035,68.
Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete das Unternehmen einen Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 1.901 (Vorjahr TEUR 365). Der Cash- Flow aus der Investitionstätigkeit betrug TEUR -682 (Vorjahr TEUR -323) und betrifft im Wesentlichen mit TEUR 1.174 Auszahlungen für Anlagenzugänge sowie mit TEUR 472 Einzahlungen aus Darlehensrückzahlungen sowie aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR -15 (Vorjahr TEUR 0) und stammt aus einer Ausschüttung an den Komplementär. Weiters gab es Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in der Höhe von TEUR 400. Diese wurden im Dezember 2024 termingerecht beglichen.
Trotz des weiterhin schwierigen Umfeldes wird für 2025 mit weiterem Wachstum und einem ausgeglichenen Budget gerechnet.
Der Einstieg ins technische Facility Management soll zu einer weiteren Umsatzsteigerung führen. Im Bereich Gebäudereinigung wird die bisherige Ausrichtung und Strategie beibehalten. Auf dieser Basis erwarten wir für die folgenden Jahre eine entsprechend positive Entwicklung unseres Unternehmens.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 3.124 (Vorjahr TEUR 2.730). Die Rückstellungen haben sich von TEUR 1.142 auf TEUR 1.272 erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 47 (Vorjahr TEUR 34).
Es wurde keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Das Unternehmen weist keinerlei Bankverbindlichkeiten auf und wird im Bedarfsfall seitens des Kommanditisten mit ausreichender Liquidität versorgt. Es wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Aus Sicht der Geschäftsführung ist der Fortbestand des Unternehmens gesichert.
Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitssicherheit - und Gesundheitsschutz
Das Unternehmen hält hohe Standards für Qualitäts- und Umweltmanagement, sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Folgezertifizierungen für das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001, Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 sowie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach BS OHSAS 18001 und der Umweltzertifizierung nach EMAS erfolgen im jährlichen Rhythmus.
Die Einhaltung der Vorgaben wird entsprechend laufend überwacht.
Ziele sind laufende Verbesserungen in diesen Bereichen sowie die kontinuierliche Anhebung der Qualität unserer Dienstleistungen für die Kunden.
Risikomanagement
Das Risikomanagement der Gesellschaft obliegt der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung der Gesellschaft untersucht in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand die Chancen und Risiken in Bezug auf die allgemeine Geschäftsentwicklung und das Einleiten von Maßnahmen.
Das etablierte betriebliche Risikomanagement besteht aus Finanzkennzahlen (Umsätzen, Deckungsbeitragsrechnung) und den nichtmonetären Bereichen, speziell im Personalbereich.
Das Preisänderungsrisiko beeinflusst die Leistungsindikatoren des Unternehmens unmittelbar. Um dieses Risiko zu minimieren, sind wir bestrebt, proaktive
zukünftige Markttendenzen und Nachfragestrukturen frühzeitig zu antizipieren sowie durch kompetitive Preise neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kundenbeziehungen zu festigen.
Für etwaige Kollektivvertragserhöhungen im Personalbereich sowie Preissteigerungen bei eingesetzten Materialien, ist generell in den bestehenden Dienstleistungsverträgen durch eine Preisanpassungsklausel vorgesorgt.
Eine permanente Überprüfung der Bonität und der Zahlungsmoral unserer Kunden lässt das Ausfallrisiko bei Forderungen als gering einstufen.
Das rechtzeitige Erkennen und Reagieren auf operative Risiken ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Steuerungs- und Controlling-Aufgaben des Managements.
Zusammenfassend erachtet die Geschäftsführung des Unternehmens das vorstehend erläuterte Risikomanagement als effizient und adäquat.
Bestehende schwierige Parameter wie fehlendes Wirtschaftswachstum, hohe Energiepreise, starke Preisanstiege in fast allen Bereichen, sowie eine schwierige Personalsituation fordert uns weiterhin. Die Risikopolitik wurde auf diese geänderten Rahmenbedingungen angepasst und es wird durchgehend ein genauer Fokus auf die weitere Entwicklung gelegt.
Wie bisher wird in Planrechnungen das Risiko des Zahlungsausfalles von Kunden simuliert und erhöhter Wert auf die laufende Kontrolle des Zahlungseinganges sowie auf das Kostenmanagement gelegt. Weiters wird eine detaillierte Personalplanung in Abhängigkeit von den verfügbaren Objekten durchgeführt. Zur Steuerung der laufenden Zahlungsfähigkeit wurde eine Planrechnung unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen aufgestellt.
Forschung und Entwicklung
Betriebsbedingt wurden keine Ausgaben für Forschung und Entwicklung getätigt. Sofern erforderlich, wird dies durch die Konzernzentrale in Deutschland durchgeführt.
Zweigniederlassungen
Die Gesellschaft führt Zweigniederlassungen in Klagenfurt, Wien, Salzburg, Linz und Graz.
Ausblick und Risiken
Mit 01.01.2023 erfolgte die Umfirmierung von der HECTAS Facility Services Ges.m.b.H. & Co. KG. auf die Vebego Facility Services Ges.m.b.H. & Co. KG. Durch die überdurchschnittliche gute Entwicklung in den vergangenen beiden Jahren ist es gelungen, trotz eines sehr eingeschränkten Marketingbudgets, die Marke Vebego in Österreich zu etablieren und in den nennenswerten Kreisen bekannt zu machen.
Durch den Einstieg ins technische Facility Management und der Beibehaltung der erfolgreichen Strategie im Bereich Gebäudereinigung, erwarten wir trotz des weiterhin wirtschaftlich schwierigen Gesamtumfeldes, ein weiteres Wachstum im Jahr 2025 und ein ausgeglichenes Budget.
Unser Marktauftritt in ganz Österreich, die ausgesprochene Kompetenz, die weitergehende Digitalisierung von Geschäftsprozessen, das entwickelte Knowhow sowie ein großer Fokus auf unsere Kunden und Mitarbeitenden und deren Ausbildung sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft.
Die weitere Verfolgung dieses Weges, gepaart mit der Erschließung neuer Geschäftsfelder stellen weitere Erfolgsfaktoren dar.
Klagenfurt am Wörthersee, den 11.04.2025
Die Geschäftsführung:
Markus Breifhaupt Oséar Braun Ing. Thomas Schiefer
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Vebego Facility Services Ges.m.b.H. & Co. KG., Klagenfurt am Wörthersee, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Klagenfurt am Wörthersee
11. April 2025
PwC Tax & Audit Services Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH - Zweigniederlassung Klagenfurt
Mag. Horst Bernegger Wirtschaftsprüfer
Mag. Dietmar Stefan Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.