Inhaltsverzeichnis
Neuper GmbH
Geschäftsverlauf
Die Gesellschaft ist Vertragshändler für BMW PKW und Motorräder und MINI Servicepartner.
Das Einzugsgebiet besteht für BMW PKW aus den Bezirken Murau und Murtal. Für BMW Motorrad haben wir die Gebietsverantwortung auch für die Bezirke Liezen, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag und Voitsberg.
Im Jahr 2025 hat sich der Geschäftsbereich BMW Neuwagen sehr erfolgreich entwickelt und wir konnten Unsere Jahresziele erreichen. Die erfolgreichste Baureihe ist nach wie vor der BMW X1 mit allen seinen Antriebsarten, als ICE, BEV oder PHEV. Der Trend zur Elektrifizierung nimmt weiter zu, für viele ist der PHEV ein Einstieg zur Elektromobilität.
Die Nachfrage ist vor allem bei den gewerblichen Kunden sehr gut und in diesem Bereich kommt auch die Elektromobilität mit ihren steuerlichen Vorteilen gut an. Bei den Privatkunden war dann die Leasingaktion mit 0,99% sehr erfolgreich und wir konnten viele Aufträge abschließen. Sehr gut hat sich auch die mittlere Baureihe mit dem X3 entwickelt, hier haben wir die höchste Umsatzsteigerung erzielt.
Durch die gute Verfügbarkeit gewann auch der Vorführwagen wieder an Bedeutung und wir können diese zweite Preisschiene wieder gut vermarkten.
Der sehr gute Auftragsbestand von Anfang an hat uns sehr über die Umbauzeit geholfen, sodass wir ohne Umsatzverlust über die Bauzeit gekommen sind. Den neuen Schauraum haben wir im November bezogen.
Im Motorradbereich stagniert der Umsatz, die erfolgreichste Baureihe ist wieder die R-Reihe mit der R 1300 GS und der R 1300 GS Adventure. Doch auch die neu eingeführten Modelle F 900 R und F 900 XR entwickeln sich mit den sehr attraktiven Einstiegspreisen sehr gut. Durch den großen Schauraumumbau von Juli bis November haben wir leider in diesen Monaten stark an Frequenz und dadurch Umsatz verloren. Diesen konnten wir saisonbedingt nicht mehr wettmachen, wir sind aber mit einem neuen Motorradverantwortlichen im Verkauf und einem neu gestalteten Schauraum optimistisch für 2026.
Im Gebrauchtwagenbereich konnten wir den Umsatz leicht steigern, aber durch den Abverkauf von Langstehen war der DB 3 in diesem Profit Center leicht negativ. Der Umsatz an Gebrauchtmotorrädern hat genauso unter dem Umbau im Sommer gelitten.
Im Servicebereich hatten wir nach der Umsatzsteigerung von 2024, leider einen Rückgang zu verzeichnen. Die externen Aufträge waren in etwa um 10% rückläufig und der Gewährleistungsumsatz aber nahezu konstant. Dieses Bild zeigt sich auch im Teilebericht. Das belastete die Deckungsbeiträge im Aftersalesbereich, da wir mit dem Gewährleistungsumsatz keine Deckungsbeiträge erwirtschaften. Die negative Entwicklung bei den externen Aufträgen ist einerseits auf den Umbau und den dadurch notwendigen Stillstand von 14 Tagen zurückzuführen. Doch auch die zunehmende Zahl an wartungsarmen Elektrofahrzeugen im Markt macht sich schon bemerkbar. Dadurch konnten wir auch unseren Aftersalesbonus nicht in voller Höhe erreichen, was sich ebenfalls auf die Gesamtrentabilität auswirkt.
Der Jahresfehlbetrag iHv. € -284.332,46 resultiert aus den Aufwendungen für den Umbau der Geschäftsräumlichkeiten sowie der Instandhaltungsaufwendungen für das Gebäude. In Summe wurden €432.105,41 als Sofortaufwand geltend gemacht.
Der Jahresfehlbetrag betragt für 2025 TEUR -284 (Vorjahr TEUR 211). Die EBIT-Marge beträgt -0,9% (Vorjahr 1,60%).
Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt 35,68 % (Vorjahr 39,89 %).
Das Working Capital beträgt für 2025 TEUR 1998 (Vorjahr TEUR 1962), sowie die
Working Capital Ratio 152 % (Vorjahr 145 %).
Neuper GmbH
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft
Für 2026 erwarten wir einen weiteren Anstieg beim Anteil der elektrifizierten Fahrzeuge. BMW wird im Mårz mit dem BMW iX3 das erste Modell der neuen Klasse präsentieren, einer reinen elektrischen Baureihe mit neuer Akkutechnologie und dadurch sehr interessanten Reichweiten. Das zweite Modell wird dann der 13, der Ende des Jahres vorgestellt wird. Der Erfolg dieser neuen Klasse wird entscheidend für unsere nächsten Jahre sein.
Im Aftersalesbereich erwarten wir einen Rückgang bei den Gewährleistungsumsätzen, da die technischen Aktionen der letzten beiden Jahre großteils abgearbeitet sind. Das sollte sich positiv auf die Deckungsbeiträge auswirken. Einen Umsatzwachstum sehe ich dadurch und den zunehmenden Elektrofahrzeugen nicht.
Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2025 nicht angefallen.
Bestehende Zweigniederlassungen
Es bestehen keine Zweigniederlassungen.
Risikoanalyse
Im Rahmen des Risikoanalyseprozesses wurden neben den allgemeinen wirtschaftlichen und branchentypischen Risiken keine bedeutenden Risiken erhoben.
Zu diesen Risiken gehören vor allem die relativ starke Abhängigkeit im Absatzbereich (vor allem bei Neuwägen) von konjunkturellen Schwankungen und der gesamtökonomischen Entwicklung sowie die negative Branchenentwicklung bei den Verkaufsmargen für Händler.
Aus der Kapitalbindung in Folge der Verpflichtung ständig einen gewissen Vorratsbestand an Neuwagen zu halten, können sich ebenfalls Risiken ergeben.
Zusätzlich zu nennen sind Risiken im Zusammenhang mit dem Eintauschen von Gebrauchtwägen im Zusammenhang mit Neuwagenverkäufen, wenn diese Gebrauchtwägen nicht mehr zu einem angemessenen Preis weiterverkauft werden können.
Es wurden im Geschäftsjahr keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
no.
ra.
Im Umlauf gefasster
Besch luss
der Gesellschafter der Neuper GmbH mit dem Sitz in 8750 Judenburg.
Die Gesellschafter beschließen hiermit, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 mit einer Bilanzsumme von EUR8.307.472,22 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 284.332,46 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen und der Geschåftsführung die Entlastung zu erteilen.
Die Gesellschafter beschließen weiters das Bilanzergebnis in Höhe von EUR 2.552.942,51 auf neve Rechnung vorzutragen.
Als Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wird die kth Kärntner Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Litzelhofenstraße 4, 9500 Villach, gewählt.
Die Gesellschafter der
Neuper GmbH
| mit schriftlicher Abstimmung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesellschafter | Datum | Unterschrift | einverstanden für den | ||||
| den | |||||||
| ja | nein Antrag Antrag | ||||||
| Regine Neuper | 1926 | M | ✓ | ✓ | |||
| Ing. Richard Neuper | 898 | B | |||||
| Britta Neuper | 1. 26 | Հա | ✓ ✓ | ✓ | |||
| Inga Neuper | 8.4.2014 | Juss | V | V | |||
4. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Neuper GmbH,
Judenburg,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreterin für den Jahresabschluss
Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen,
Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzliche Vertreterin beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzliche Vertreterin sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Villach,
09. September 2026
kth Kärntner Treuhand GmbH
Wirtschaftprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Hans Malliga Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.