Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse
HEROS Security GmbH
Rechtsform unbekannt · Sitz Wiener Neudorf
Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz
Neueste Aktivität · 30. Mai 2019 · Firmenbuchänderung
Unternehmensüberblick
HEROS Security GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 237121h als Unternehmen mit Sitz in Wiener Neudorf eingetragen. Verfügbar sind aktuell 2 historische Vollzüge.
Insolvenzverfahren aktiv
1 Fallausländ. InsolvenzverfahrenHG Wien007 004 SEU 00001/06Wiener NeudorfLetzte Bekanntmachung 22. März 2006
Letzte Bekanntmachung 22. März 2006
Stammdaten
Firmenbuchnummer
FN 237121h
Schuldner
HEROS Security GmbH
IZ NÖ-Süd, Straße 2e, M 28/I
2355 Wiener Neudorf
FN 237121h
Weitere Bekanntmachungen
22. März 2006
Manuel Sack Rechtsanwalt Theaterstraße 3 30159 Hannover dieser vertreten durch: Dr. Carlos Mack, Rechtsanwalt Briennerstraße 21 D- 80333 München dieser vertreten durch: Neudorfer Rechtsanwälte OEG Eßlinggasse 9 1010 Wien
22. März 2006
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 218 KO Gericht der Verfahrenseröffnung: Amtsgericht Hannover Hamburger Allee 26, 30161 Hannover Firma des Schuldners, Sitz des Unternehmens (der Niederlassung), Firmenbuchnummer: HEROS Security GmbH, IZ NÖ-Süd, Straße 2e,M 28/I, 2355 Wiener Neudorf, FN 23121h, LG Wiener Neustadt Wesentlicher Inhalt der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung: Hauptinsolvenzverfahren nach § 3 Abs. 1 EuInsVO Anmeldungsfrist für Insolvenzforderungen (§ 38 der deutschen InsO): 4.5.2006 Prüfungstermin: Termin über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, sowie über die in den §§ 66,68,100,149,157,160,207,271, der deutschen InsO bezeichneten Angelegenheiten: 31.5.2006, 9:10 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, D- 30161 Hannover Verwalter Manuel Sack, Rechtsanwalt, Theaterstraße 3, D-30159 Hannover, Tel. 0511 36602-0; Fax 0511 36602-55 Hinweise: Gläubiger von Sicherungsrechten an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners werden aufgefordert, diese mit genauen Angaben (Sicherungsgegenstand, Art und Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes, gesicherte Forderung) unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.2 der deutschen InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 29 Abs.3 der deutschen InsO). Mitteilung der Schließung: Der Betrieb der Insolvenzschuldnerin wurde am 6.3.2006, 18:00 Uhr, stillgelegt (Bestätigung Dr. Carlos Mack, Rechtsanwalt, Briennerstraße 21, 80333 München, Bevollmächtigter des Insolvenzverwalters, vom 22.3.2006)
Firmenbuch-Zeitlinie
Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug
30. Mai 2019
AMTSWEGIGE LÖSCHUNG
Landesgericht Wiener Neustadt · AZ 239 062 Fr 1102/19 y
15. Aug. 2003 · Antrag vom 10. Juli 2003
Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 10.07.2003
Landesgericht Wiener Neustadt · AZ 239 001 Fr 5857/03 a
Keine Finanzdaten vorhanden
Finanzdaten sind nicht für alle österreichischen Unternehmen veröffentlicht. Die Verfügbarkeit hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.
Jahresabschlüsse können manchmal nur als PDF-Dokumente vorliegen; strukturierte Kennzahlen stehen dann nicht immer zur Verfügung.
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