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Lagebericht 2024/25

BE Vertrieb GmbH & Co KG

Original-PDF

Stichtag 30. Sep. 2025 · Eingereicht am 29. Juni 2026

Inhaltsverzeichnis

1. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Rahmenbedinqungen

Die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft umfasst im Wesentlichen den Strom- und Erdgasvertrieb an Kunden im Versorgungsgebiet bzw. den Vertrieb an von der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (EAA) betreuten Kunden.

Seit 01.10.2016 wird die Vermarktung von Energie aus Windkraftanlagen und seit 01.10.2021 die Vermarktung von Energie aus PV Anlagen der BE Energy GmbH und weiterer verbundener Unternehmen durchgeführt, wo die tatsächlichen Vermarktungserlöse durchgereicht werden und eine Fee in der BE Vertrieb GmbH & Co KG verbleibt. Seit 01.04.2017 wird als Dienstleistung für die Naturkraft Energievertriebsgesellschaft mbH ebenso die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Anlagen durchgeführt. Hier erfolgt die Abrechnung nach der jeweiligen Vertragsstruktur.

Eine wesentliche Komponente für das GJ 2024/25 war die weitere Vermarktung der ab 01.11.2021 in die Direktvermarktung gewechselten Windkraftanlagen und die Vermarktung der neu errichteten PV-Anlagen. Die Vermarktungsmenge hat sich im GJ 2024/25 mit 1.743 GWh gegenüber dem Vorjahr (1.865 GWh) leicht reduziert.

Am Ergebnis der Gesellschaft ist ausschließlich der Kommanditist beteiligt (Burgenland Energie AG 100 %). Die EAA ist Komplementär und Arbeitsgesellschafter. Die Regional- Vertriebs-Gesellschaft BE Vertrieb GmbH & Co KG ist im eigenen Namen auf eigene Rechnung tätig. Die Verrechnung des Strom- bzw. Gasnetzes erfolgt als Makler für die Netz Burgenland GmbH.

Die Gesellschaft hat keine Zweigniederlassungen.

Geschäftsergebnis, Ertragslage (inkl. Kennzahlen)

Die Gesellschaft konnte im GJ 2024/25 rund 951 GWh Strom vertreiben. Dieser Wert liegt um rd. 0,42 % über dem Vorjahreswert (947 GWh). Im Erdgasbereich wurde im GJ 2024/25 ein Absatzvolumen von 868 GWh erzielt. Dieser Wert liegt um rd. 7,43 % über der Menge des Vorjahres (808 GWh).

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024/25 ein Ergebnis vor Steuern von TEUR -953,9 (VJ: TEUR -8.647,9) erzielt. Das EBIT beträgt TEUR -1.216,4 (VJ: TEUR -8.834,4).

Die Umsatzrentabilität1 beträgt -0,11 % (VJ: -1,54 %).

Der Return on average capital employed (ROACE)2 beträgt 14,28 % (VJ: -469,82 %).

Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Umsatzerlöse in der Höhe von TEUR 447.389,1 (VJ: TEUR 575.300,7) erzielt. Diese basieren auf den geringeren Verkaufspreisen im Strom- und Erdgassegment sowie den geringeren Vermarktungsmengen aus PV- und Windstromanlagen.

Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen im Geschäftsjahr 2024/25 belaufen sich auf TEUR 421.039,4 (VJ: TEUR 535.072,9). Dieser Umstand ergibt sich hauptsächlich aus den geringeren Beschaffungsmengen im Erdgassegment und der Vermarktung von PVund Windstromanlagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2024/25 betragen TEUR 34.321,0 (VJ: TEUR 49.805,7).

Finanzlage (inkl. Kennzahlen)

Der Unternehmens Cashflow lag im Geschäftsjahr 2024/25 bei TEUR 0 (VJ: TEUR 0). Dies resultiert aus dem Nettogeldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit TEUR -1.900 (VJ: TEUR 3.275), dem Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit von TEUR -22 (VJ: TEUR -30) und dem Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit TEUR 1.922 (VJ: TEUR -3.245).

Die Eigenkapitalquote entspricht der Eigenmittelquote gem. URG und beträgt 8,15 % (VJ: -0,70 %).

Der Verschuldungsgrad (Gearing Ratio)3 beträgt 1.126,57 % (VJ: -14.483,55 %).

Vermögenslage

Es ist nur geringfügiges Sachanlagevermögen vorhanden.

1 Umsatzrentabilität = Betriebsergebnis/Umsatzerlöse* 100

² ROACE = Betriebsergebnis/Average Capital employed (durchschnittliches Eigenkapital zuzüglich Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquide Mittel)*100

3 Gearing Ratio = (Verbindlichkeiten + Rückstellungen)/Eigenkapital* 100

Die durchschnittliche Außenstandsdauer der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt weniger als 15 Tage.

Sonstige nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Burgenland Energie setzt auf 100 % Okostrom aus Osterreich und beschafft diesen für seine Kunden an den Großhandelsmärkten in Form von erneuerbaren Energiequellen (Herkunftsnachweise für Strom aus Wasser, Wind und Sonne).

Unter den Branchenführern haben wir uns als Vorreiter im Bereich des Umweltschutzes etabliert. Durch unseren Bezug von nachweislich 100 % Okostrom aus Osterreich und die bewusste Vermeidung von Atomstrom trägt unsere Einkaufspolitik maßgeblich zum Klimaschutz bei. Dies geschieht im Interesse der Umwelt und der kommenden Generationen.

Die Stromkennzeichnung der BE Vertrieb GmbH & Co KG gemäß § 78 und § 79 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 idF BGBI. I Nr. 5/2023 in Verbindung mit der Stromkennzeichnungsverordnung 2022:

Wasserkraft: 54,93 % (VJ: 40,59%)

Windenergie: 27,24 % (VJ: 54,57 %)

Sonnenenergie: 17,83 % (VJ: 4,84 %)

Nachweise für Wasserkraft, Windenergie und Sonnenenergie stammen zu 100 % aus Österreich. Bei der Erzeugung fallen keine CO2-Emissionen und keine radioaktiven Abfälle an.

Energiesparmaßnahmen

Die Burgenland Energie Gruppe unterstützt die Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung weiterhin nach besten Kräften.

Definierte Maßnahmen, wie z. B. die energieeffiziente Regulierung der Raumtemperatur, werden umgesetzt und einem regelmäßigen Monitoring unterzogen.

Zur kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz werden laufend entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde insbesondere die Umstellung auf Fernwärme intensiv vorangetrieben und wird auch künftig weiterverfolgt.

Darüber hinaus wird der Ausbau der E-Mobilität im Unternehmen gezielt gefördert.

Arbeitnehmerschutz

Die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes und der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerlnnen werden unter anderem durch folgende Maßnahmen gesichert:

• Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Förderung des Interesses an Fragen des Arbeitnehmerschutzes • Koordination der Präventivfachkräfte • Koordinierung der Ausbildung von Sicherheitsvertrauenspersonen

Die Arbeitsmedizinische Betreuung wird durch die Koordination zweier Betriebsärzte sowie das Angebot einer arbeitspsychologischen Betreuung gewährleistet.

Der Bereich Arbeitnehmerschutz kümmert sich ebenso um die Einhaltung der Rechtsvorschriften betreffend Brandschutz in den Verwaltungsgebäuden und des Konzeptes der Abfallwirtschaft.

2. Forschung und Entwicklung

Es werden derzeit keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unternommen.

3. Risikoberichtserstattung

Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten

Die BE Vertrieb GmbH & Co KG legt großen Wert darauf, Kunden langfristig zu binden, und investiert frühzeitig in langfristige Kundenbeziehungen (Risiko Kundenbindung). Je nach Segment gibt es hierzu unterschiedliche Strategien (Garantprodukte, BtB-Bepreisung etc.) und Bindungsfristen.

Seit 01.10.2016 ist der Energieeinkauf ein Teil der BE Vertrieb GmbH & Co KG und erfolgt über Termingeschäfte sowie den Spot- und Intraday-Handel. Dieser Energieeinkauf erfolgt je nach Segment entweder rollierend oder Back to Back. Das Risikohandbuch und die darin festgelegten Limits begrenzen das Risiko im Energieeinkauf.

Die Erdgasbeschaffung erfolgt bei den Termingeschäften ausschließlich über die EAA. Von der OMV Gas Marketing & Trading GmbH wird nur noch Erdgas im Rahmen des Langfristvertrages (Gasliefervertrag) bezogen (rund 20 %).

Die Vermarktung der erzeugten erneuerbaren Energie wird vom Handel in der BE Vertrieb GmbH & Co KG durchgeführt. Bezüglich der zu vermarktenden Energie der BE Energy GmbH ist das Risiko auf Seiten der BE Energy GmbH, da hier die Ist-Erlöse nach Abzug einer Handlings Fee durchgereicht werden. Gegenüber Dritten trägt die BE Vertrieb GmbH & Co KG das Risiko, welches durch entsprechende Produktgestaltung und laufende Analysen und Berichte (intern und extern) gemanagt wird.

Die BE Vertrieb GmbH & Co KG sieht sich seit einigen Jahren einem wachsenden Konkurrenzdruck ausgesetzt (Risiko Kundenverlust). Durch laufende segmentspezifische Maßnahmen (Segmentspezifische Differenzierung der Produkt- und Tarifwelt bzw. Serviceleistungen und Partnerboni) wird dem Risiko des Kundenverlustes entgegengesteuert.

Rechtliches Umfeld

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bzw. das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat erstmals im Jänner 2024 sowie letztlich im Juli 2025 einen Begutachtungsentwurf einer umfassenden Reform des Strommarktes veröffentlicht. Dabei soll das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 (EIWOG) ablösen, welches insbesondere auf eine stärkere Kundenorientierung, Digitalisierung und Integration neuer Marktrollen wie Aggregatoren und Energiegemeinschaften abzielt. Das neue Gesetz dient der Umsetzung insbesondere der Richtlinie (EU) 2019/944a („Strombinnenmarktrichtlinie“), darüber hinaus der Richtlinie (EU) 2018/20018 („Erneuerbare-Energien-Richtlinie" bzw. „RED II") sowie der Richtlinie (EU) 2023/1971a („Energieeffizienzrichtlinie“ bzw. „EED III“), welche bereits in nationales Recht hätten umgesetzt werden müssen. Parallel dazu soll das Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) eingeführt werden, welches erstmals eine gesetzliche Definition von Energiearmut samt Indikatoren und Unterstützungsmechanismen enthält. Auch hierzu wurde im Juli 2025 ein Begutachtungsentwurf vorgelegt.

Ende 2024 sind zahlreiche zentrale Entlastungsmaßnahmen, wie insbesondere die Strompreisbremse (SKZG – sowie die Senkung von Abgaben auf Strom und Gas),

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Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung), ABI. Nr. L 158 vom 14.06.2019 S. 125, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABI. L, 2024/1711, 26.06.2024 S. 1. Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABI. L 328, 21.12.2018 S. 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. L, 2024/1711, 26.06.2024 S.

1.

6

Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz und zur Veränderung der Verordnung (EU) 2023/955, ABI. L 231, 20.09.2023 S. 1.

ausgelaufen. Ab 2025 wurde bzw. wird der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Förderpauschale wieder eingehoben. Weiters wurden die Systemnutzungsentgelte mit Wirkung zum 1.1.2025 relevant erhöht und sind zukünftig weitere Erhöhungen zu erwarten. Durch die angeführten Änderungen sind Kunden mit höheren Kosten im Zusammenhang mit dem Energiebezug konfrontiert, was wiederum Auswirkungen auf Energielieferanten hat (insbesondere hinsichtlich Bonität, Preissensibilität und Zufriedenheit der Kunden).

Das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern ist bereits seit Sommer 2024 in Kraft ist und soll Ende 2027 wieder außer Kraft treten. Mit diesem Gesetz wurde eine Beweislastumkehr für Energieversorgungsunternehmen mit marktbeherrschender Stellung bei potenziell marktmissbräuchlichem Verhalten eingeführt. Die Gesellschaften der ENERGIEALLIANZ sind dementsprechend sensibilisiert.

Auch europarechtlich ist eine Vielzahl an Projekten in der nationalen Umsetzungsphase, von denen EAA betroffen ist. Durch die Richtlinie (EU) 2023/24137 („Renewable Energy Directive“ bzw „RED III") soll der Anteil an Erneuerbaren Energien erhöht werden, indem Verfahren zur Genehmigung von erneuerbaren Energieanlagen gekürzt werden. Da diese Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, hat die Europäischen Kommission im Juli 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555a („NIS-2 Richtlinie“) soll ein höheres Cybersicherheitsniveau geschaffen werden. Von der NIS-2 Richtlinie betroffen sind mittlere und große Unternehmena gesellschaftsrelevanter Sektoren. Als große Energieversorgungsunternehmen sind alle Gesellschaften der EnergieAllianz-Gruppe von der NIS-2 Richtlinie betroffen.

Schließlich soll mit dem EU-ETS2-System bis voraussichtlich 2027 ein eigenständiges Emissionshandelssystem geschaffen werden. Davon umfasst sind CO2-Emissionen aus der Überführung von Brennstoffen in den steuerrechtlich freien Verkehr durch

7 Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europâischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Anderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU)2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtinie (EU) 2015/652 des Rates, ABI. L 2023/2413, 31.10.2023.

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Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der

Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie).

Die Definition richtet sich nach den in Art 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG genannten

Obergrenzen.

Handelsteilnehmer1o, die zur Verbrennung in bestimmten Sektoren verwendet werden. Als Handelsteilnehmer im Energiesektor betreffend den Brennstoff Erdgas sind alle Gesellschaften der EnergieAllianz-Gruppe (ausgenommen die Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H.) vom Anwendungsbereich erfasst.

Auf Ebene relevanter energierechtlicher Judikatur ist v.a. das Urteil des OGH v. 28.3.25, 8 Ob 115/24f („VKI vs. Verbund") hervorzuheben, über welches medial berichtet wurde. Gegenstand der Entscheidung war eine Vertragsklausel, welche den Wortlaut des gesetzlichen Preisänderungsrechts gem. § 80 Abs 2a EIWOG wiedergibt. Für die Gesellschaften der EnergieAllianz-Gruppe ist diese OGH-Entscheidung nicht unmittelbar einschlägig, da die EnergieAllianz-Gruppe weder ein gesetzliches noch ein vertraglich vereinbartes Preisänderungsrecht gemäß dem Gesetzeswortlaut anwendet. Festgehalten wurde vom OGH darüber hinaus – unter Berufung auf OGH 3.4.24, 3 Ob 26/24f – dass § 80 Abs 2a EIWOG nicht auf „Floating-Tarife" anwendbar ist. Höchstgerichtlich unklar bleibt jedoch weiterhin, wie der Begriff „Floating-Tarife" definiert wird. Auch bisher ergangene erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen diesbezüglich sind weiterhin uneinheitlich.

Wirtschaftliches Umfeld

Die Weltwirtschaft zeigt sich 2025 widerstandsfähig, steht jedoch unter erheblichem Druck. Das globale Wachstum soll laut IWF etwa 3 % betragen, bleibt aber von Unsicherheiten und geopolitischen Spannungen geprägt. Auch wenn die Inflation in vielen Regionen sinkt, bleibt sie in den USA über dem Zielwert und beeinflusst die Geldpolitik damit weiterhin. Handelskonflikte, insbesondere neue US-Zölle, belasten den internationalen Handel, parallel dazu gewinnen nationale Interessen und eine stärkere Regionalisierung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder schränkt den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung. Dennoch treiben technologische Innovationen und neue Handelsabkommen den internationalen Austausch voran. Einige Schwellenländer – allen voran Indien – profitieren von demografischem Wachstum, während China mit strukturellen Herausforderungen kämpft. In manchen Regionen, etwa im Euroraum, wird die Geldpolitik seitens der Zentralbanken gelockert, um den Konsum zu stützen. Insgesamt bleibt die Weltwirtschaft damit auf einem fragilen Erholungspfad, dessen Verlauf stark von politischen Entscheidungen abhängt. Für den Euroraum wird in diesem Umfeld nach einem Plus von 0,9 % im Jahr 2024 für 2025 mit moderaten Wachstumsraten zwischen 0,9 % und 1,3 % und für 2026 mit Zuwächsen zwischen 1,0 % und 1,4 % gerechnet.

19 Als Handelsteilnehmer gelten natürliche und juristische Personen, die Brennstoffe im Rahmen einer in Anhang 10 oder 11 EZG 2011 genannten Tätigkeit in den steuerlich freien Verkehr bringen, durch deren Verbrennung mindestens eine Tonne CO2 Aquivalent freigesetzt wird, vgl § 3 Z 23 EZG 2011.

Die österreichische Wirtschaft befindet sich 2025 weiterhin in einer schwierigen Phase. Nach zwei Jahren der Rezession zeichnet sich eine Stabilisierung ab, ein echter Aufschwung zeichnet sich jedoch vorerst nicht ab. Das Bruttoinlandsprodukt stagniert und dürfte 2025 lediglich um 0,3 % wachsen. Gleichzeitig bleibt die Inflation mit rund 4,0 % hoch und liegt damit weit über dem EU-Durchschnitt von 2,3 %. Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar robust, die Arbeitslosigkeit steigt jedoch weiter an und liegt derzeit über 7 %. Für 2026 wird eine moderate Konjunkturerholung mit einem Plus von etwa 1,0 % erwartet; Osterreich bleibt damit weiterhin unter dem EU-Wachstum.

Berichterstattung zur Verwendung von Finanzinstrumenten

Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Warentermingeschäfte (Einkaufs- bzw. Verkaufskontrakte für die physische Lieferung von Strom und Erdgas) eingesetzt. Zur Absicherung des Energiebedarfs der Tarifkunden erfolgt die Beschaffung der zu liefernden Mengen, basierend auf einer rollierenden Strategie, langfristig über den Terminmarkt mittels Forwards, darüber hinaus sind keine derivativen Finanzinstrumente im Einsatz.

Die originären Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Bank- und Cash Pooling- Guthaben. Dem Risiko bei der Veranlagung der liquiden Mittel wird durch die Veranlagung bei Bankinstituten hoher Bonität bzw. durch konzerninterne Veranlagung begegnet.

4. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Trotz einer Abnahme der Verkaufsmengen im Strom- und Erdgasbereich bleibt die Entwicklung des Unternehmens aufgrund von laufenden Anpassungen weiterhin konstant positiv.

Im Zuge der Ausgliederung des Energiehandels per 1.10.2025 aus der BE Vertrieb GmbH & Co KG in die BE Trading GmbH wurden mit dem Sacheinlage- und Einbringungsvertrag sämtliche Vermarktungsverträge überführt. Im Geschäftsjahr 2025/26 werden daher Umsatzerlöse im Strom- bzw. Erdgasbereich in der Höhe von TEUR 172.084 geplant.

Gleichzeitig werden Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen im GJ 2025/26 mit TEUR 142.612 budgetiert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im GJ 2025/26 mit TEUR 22.977 geplant. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) für das GJ 2025/26 wird mit rund TEUR 6.155 prognostiziert.

Eisenstadt, am 24. November 2025

Die Geschäftsführung der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH

Muhank Thomas Pucharskl Ener cal tria Gmb 1. Qualitatut signiunt mit spronticam, am 25112025, 1450UTC+0000

Dr. Herwig Hauenschild

Energieallianz Austria GmbH

1) Qualitators signiart mit serveteen, ani 2511 2025, 1806 UTC 0100

Mag. Thomas Pucharski

Dr. Herwig Hauenschild

Thoma

Ing. Thomas Torda, MSc

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