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Lagebericht 2024/25

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland GmbH

Original-PDF

Stichtag 30. Sep. 2025 · Eingereicht am 08. Juni 2026

Inhaltsverzeichnis

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland GmbH (im Folgenden „Gesellschaft" oder „Hochschule Burgenland") betreibt als öffentliche Hochschule Lehre, Weiterbildung sowie Forschung, Entwicklung und Innovation mit einem klaren Fokus auf Anwendungsorientierung und Transfer in Wirtschaft, öffentliche Institutionen, Non-Profit-Organisationen sowie in die Gesellschaft. Die Hochschule ist an den Standorten Eisenstadt und Pinkafeld tätig. Lehraktivitäten finden darüber hinaus am Ausbildungsort Jormannsdorf statt.

Das Studienangebot gliedert sich in die Kompetenzfelder Wirtschaft, Informationstechnologie, Gesundheit und Soziales sowie Energie und Umwelt. Zum Wintersemester 2025/26 umfasst das Angebot 32 Bachelor- und Masterstudiengänge, Darüber hinaus werden über 60 Hochschullehrgänge gemäß § 9 Fachhochschulgesetz sowie vorbereitende Programme („Vorbereitungslehrgang" bzw. „Bridging Programme") mit der Zielsetzung, Studieninteressierten ohne „klassische Matura" oder ausreichend Deutschkenntnissen, den Zugang zum Hochschulstudium zu eröffnen, angeboten. Diese Studierendengruppen werden als „außerordentliche Hörer*innen“ geführt.

Die Gesellschaft erhebt für ordentliche Studien (Studiengänge) grundsätzlich keine Studiengebühren. Außerordentliche Studien bzw. Hochschullehrgänge werden im Regelfall durch Studienbeiträge finanziert.

Insgesamt kann die Hochschule Burgenland mit dem laufenden Studienjahr auf ein derart breites und vielfältiges Studienprogramm verweisen, wie es dies noch nie zuvor in der Geschichte der Hochschule gegeben hat. Sie ist mit diesem Studienangebot national und international etabliert und fest im österreichischen Hochschulwesen verankert. Durch die Kombination besonderer Inhalte bietet sie weitgehend einzigartige Studienprogramme an. Sie konnte damit sowie durch das dynamische Wachstum in den vergangenen Jahren die Position in der Hochschullandschaft sowie die Attraktivität und Reputation der Marke weiter ausbauen.

Bericht über den Geschäftsverlauf und die Lage des

Unternehmens

Das Geschäftsjahr 2024/25 ist durch den weiteren Ausbau des Studienangebots, organisatorische Weiterentwicklungen sowie umfangreiche Vorbereitungen für die infrastrukturelle Erweiterung am Campus Pinkafeld geprägt. Parallel dazu wurden Maßnahmen zur Stärkung von Qualität, Digitalisierung, Internationalisierung und Nachhaltigkeit fortgeführt.

Studium und Lehre

Mit September 2025 wurden nach erfolgreicher Akkreditierung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria vier neue Studiengänge implementiert und

gestartet: die Bachelorstudiengänge „Biomedizinische Analytik", „Radiologietechnologie“ und „Wirtschaftsinformatik" sowie der Masterstudiengang „AI Solution Engineering". Darüber hinaus wurde der Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit" durch zusätzliche Studienplätze weiter ausgebaut. Im Department Gesundheit und Soziales wurde das gesamte Studienangebot erfolgreich reakkreditiert. Im Zuge dessen konnte der Masterstudiengang „Gesundheitsförderung und Personalmanagement" inhaltlich weiterentwickelt und in „Gesundheitsförderung und ökosoziales Personalmanagement" umbenannt werden.

Parallel dazu wurden bereits Projekte initiiert, um das Studienangebot im Department Wirtschaft am Bildungsmarkt noch besser zu positionieren; im Department Energie und Umwelt sollen die verschiedenen Bachelor-Angebote neu aufeinander abgestimmt und um international ausgerichtete Inhalte ergänzt werden.

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Anderungen hat die Hochschule ihr gesamtes Portfolio an Master-Hochschullehrgängen überarbeitet, an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und inhaltlich weiterentwickelt.

Studierendenentwicklung

Die Entwicklung der Studierendenzahlen wird auf Basis der BIS-Meldung zum Stichtag 15.11.2025 berichtet. Den 2.644 genehmigten ordentlichen Studienplätzen (2.164 bundesgeförderte Studienplätze, 480 landesgeförderte Studienplätze im MTD Bereich sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege) stehen zum Stichtag 3.002 tatsächlich ordentlich Studierende gegenüber. In den außerordentlichen Studien (insbesondere in den Hochschullehrgängen zur Weiterbildung) sind insgesamt 4.045 Studierende aktiv. Insgesamt sind somit 7.047 Studierende (ordentlich und außerordentlich) an der Hochschule Burgenland inskribiert.

Seit Gründung der Hochschule konnten bis zum Stichtag 15.11.2025 insgesamt 16.562 Absolventinnen und Absolventen ein Studium bzw. einen Abschluss an der Hochschule Burgenland erfolgreich abschließen – was ebenfalls einen neuen Höchststand darstellt.

Der Anteil berufsbegleitend Studierender in den ordentlichen Studien liegt weiterhin auf einem hohen Niveau, Die Hochschule sieht in der Organisation berufsbegleitender Studienformate eine wesentliche Stärke und entwickelt diese konsequent weiter.

Organisation, Hochschulleitung und Marke

Mit Inkrafttreten der Novelle des Fachhochschulgesetzes per 01.07.2024 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Institution alternativ zur Bezeichnung „Fachhochschulen als „Hochschule für Angewandte Wissenschaftenn zu führen. Die Umbenennung in „Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland" (Wortbild-Marke: „Hochschule Burgenland / University of Applied Sciencesh) wurde im November 2024 umgesetzt. Damit wurde ein strategisch wichtiger Schritt zur Positionierung im nationalen und internationalen Hochschulraum gesetzt.

Nach dem unerwarteten Ableben des langjährigen Rektors FH-Prof. DI Dr. Gernot Hanreich erfolgte ein Wechsel im Vorsitz des Kollegiums: Prof.in(FH) Mag.a Dr.in Bettina Schauer-Frank wurde zur neuen Rektorin gewählt Prof.(FH) DI(FH) DI Werner Stutterecker, PhD, übernahm die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Kollegiums sowie die Rolle des Vize-Rektors für Studienangelegenheiten.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 17.02.2025 wurde die Geschäftsführung per 01.03.2025 um den strategischen Geschäftsbereich „Gesundheit und Pflege" erweitert. Damit sollen insbesondere die Anforderungen im Bereich der Gesundheitsausbildungen sowie die Mitwirkung an künftigen Kooperations- und Entwicklungsprojekten im Gesundheitsbereich unterstützt werden.

Infrastruktur und Campus-Entwicklung

Der Ausbau des Hochschulstandortes Pinkafeld ist ein zentrales Infrastrukturprojekt der kommenden Jahre, Der neue Campus Pinkafeld wird eine Gesamtfläche von rund 15.000 m2 aufweisen, wovon die Hochschule Burgenland rund 10.700 m2 nutzen wird. Die Inbetriebnahme ist mit September 2026 geplant.

Der Campus wird moderne Lehr- und Lernräume, Übungs- und Seminarräume, Labors (einschließlich „Skills-Labs"), Hörsäle, eine öffentliche Bibliothek, Aufenthaltsbereiche für Studierende, eine Mensa sowie Verwaltungs- und Büroräume umfassen.

Die Finanzierung erfolgt über ein Mietmodell; für Einrichtung und Ausstattung ist ein von der Landesimmobilien Burgenland GmbH zu entwickelndes Mietkaufmodell vorgesehen. Die Finanzierung der Miet-, Betriebs-, Instandhaltungs- und Investitionskosten soll insbesondere über die Allgemeine Studienplatzförderung des Landes Burgenland erfolgen. Entsprechende Förderverträge sind für das Frühjahr 2026 zu erwarten.

Qualitätsmanagement und Digitalisierung

Das institutionelle Qualitätsmanagement wurde im Geschäftsjahr, insbesondere durch die Arbeit des Kollegiums der Hochschule Burgenland, wiederum und zielgerichtet weiterentwickelt. Grundlage dafür sind vor allem die vergangenen, erfolgreichen Audits des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems nach dem Hochschul-Qualitätssicherungs-Gesetz. Das Audit der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria wurde 2021 mit einem sehr guten Ergebnis erfolgreich abgeschlossen; die Zertifizierung ist bis 2028 gültig.

Zur rechtssicheren Umsetzung und kontinuierlichen Verbesserung hochschulischer Prozesse wird ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem (PQMS) eingesetzt. Damit werden Arbeitsschritte transparent dargestellt, Verantwortlichkeiten definiert und Schnittstellen systematisch gesteuert.

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie wurden insbesondere Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung administrativer Abläufe umgesetzt bzw. vorbereitet. Ein Kernbereich ist die - gemeinsam mit anderen Hochschulen – laufende Überarbeitung und Erweiterung von „FH completen, der gesamten Studierenden- und Lehradministration.

Für die Hochschule stellt Künstliche Intelligenz, sowohl im Lehr- und Forschungsbereich als auch in der Administration eine große Herausforderung dar. Seitens des Kollegiums sind Standards zum Umgang mit KI im Lehr- und Forschungsbetrieb bereits gesetzt worden; gemeinsam und innerhalb der Holding sollen auf Basis der bereits bestehenden Richtlinien die Rahmenbedingungen für einen sinnvollen und gesetzeskonformen Einsatz mit KI permanent verbessert werden.

Internationalisierung

Die aktuelle „Internationalisierungs-Strategie" der Hochschule setzt die Ziele der Nationalen Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020-2030 um. Im Berichtsjahr wurden

Schwerpunkte in den Bereichen Kurzzeitmobilitäten, Internationalisierung der Curricula, „Internationalisierung at Homen sowie im Ausbau von Partnerschaften weiterverfolgt.

Blended-Intensive-Programmes schaffen insbesondere für berufsbegleitend Studierende zusätzliche Möglichkeiten für internationale Aktivitäten.

Ein wesentlicher Meilenstein in den Internationalisierungs-Bemühungen war die erfolgreiche Teilnahme am Call der European Universities Initiative (EUI): Der Antrag der Hochschule Burgenland, der gemeinsam mit acht weiteren Hochschulen und Universitäten erarbeitet werden konnte, wurde mit dem „Seal of Excellence" der EU-Kommission ausgezeichnet.

Zum Wintersemester 2025/26 umfasst das internationale Netzwerk der Hochschule 110 Partnerhochschulen und Partneruniversitäten. Die Studierendenschaft setzt sich aus Menschen aus 89 verschiedenen Staaten zusammen.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist eine weitere zentrale strategische Säule der Hochschule Burgenland. Im Berichtsjahr wurde die interne Nachhaltigkeitsstruktur weiterentwickelt und stärker an künftigen Berichtspflichten ausgerichtet. Die Nachhaltigkeitsarbeit ist in drei Handlungsfelder gegliedert: „Lehre, Studium und Internationales", „Forschung, Entwicklung und Innovation" sowie „Betrieb und Hochschulmanagement" und folgt der ESG-Logik.

Bestehende Validierungen und Zertifizierungen (u.a. ISO 9001:2015, ISO 21001:2018, ISO 45001:2018, EMAS Umweltmanagementsystem, „hochschuleundfamilien oder auch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung) wurden fortgeführt. Der bereits veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht bildet die Grundlage für das zukünftige Reporting.

Die Hochschule engagiert sich zudem aktiv in nationalen und internationalen Nachhaltigkeits- Netzwerken und -Plattformen – u.a. bei „Bündnis Nachhaltige Hochschulen“, „UN Global Compact", „UN Academic Impact", „Green Transformation Academyn oder „European Sustainable Energy Innovation Alliance“, wodurch der Austausch und die Weiterentwicklung in Studium, Forschung, Management und Third Mission gefördert werden.

Personal

Die Hochschule Burgenland-Unternehmensgruppe hat sich zu einem bedeutenden Arbeitgeber in der Region entwickelt. In Lehre und Forschung sind in den Studiengängen und Lehrgängen zusammen über 800 Personen engagiert; insgesamt erzielen über 1.000 Menschen mit und über die Hochschulgruppe ein Einkommen.

Die durchschnittliche Zahl der hauptberuflich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne nebenberufliche Lehrbeauftragte; ohne Beschäftigte in den Beteiligungen bzw, bei ständigen Kooperationspartnern im Bereich der Durchführung der Hochschullehrgänge) betrug im Geschäftsjahr 2024/25 insgesamt 243 Beschäftigte (Kopfzahl) bzw. 205,01 Vollzeitäquivalente.

Das Personalentwicklungskonzept „Entwickeln. Fördern. Stärken." sowie das parallel dazu implementierte neue Gehaltssystem bewähren sich. Die Rekrutierung konnte in der Regel zeitgerecht und mit passenden Qualifikationsprofilen abgeschlossen werden. Herausfordernd bleiben einzelne Positionen in der Informationstechnologie sowie in spezifischen Gesundheitsbereichen (insbesondere Radiologietechnologie und Biomedizinische Analytik).

Mit verschiedenen Maßnahmen im Organisationsentwicklungs-Programm „Organisation. Entwicklung. Departments." wurden wichtige Schritte gesetzt, die bestehenden Departments zu stärken, durch die Integration des Bereichs Soziales in das Department Gesundheit kritische Größen sicherzustellen, die Führungspersönlichkeiten in ihrer Aufgabe noch besser zu unterstützen und – im Hinblick auf das Wachstum der vergangenen Jahre – die Kapazitäten für die Bewältigung von Führungsaufgaben zu erweitern.

Forschung, Entwicklung und Innovation

Die Hochschule Burgenland versteht sich als wissenschaftliches Kompetenzzentrum im Burgenland und als Impulsgeberin für anwendungsorientierte Forschung sowie für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft und die Gesellschaft. Die Forschungsaktivitäten orientieren sich an der regionalen FTI-Strategie sowie an nationalen und europäischen Programmen,

Im Berichtszeitraum wurden – in enger Zusammenarbeit mit der Tochtergesellschaft Forschung Burgenland GmbH – über 100 Forschungs- und Entwicklungsprojekte bearbeitet; über 40 Projekte wurden neu gestartet und ebenso viele Projekte erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt konnten mit diesen Projekten Drittmittel in Höhe von rund 7 Mio. Euro eingeworben werden. Die Schwerpunkte lagen u.a. in der Integration von Künstlicher Intelligenz in Gebäudemanagementsysteme sowie in Themen des klima- und gesundheitskompetenten Handelns im Gesundheitswesen. Das Josef Ressel Zentrum für lebenszyklusorientierte Nachhaltigkeitsbewertung hat die Zwischenevaluierung erfolgreich abgeschlossen.

Die strategische und operative Verknüpfung mit der Forschung Burgenland umfasst gemeinsame Projektentwicklungen, Shared Services sowie eine hohe personelle und organisatorische Durchlässigkeit. Mit September 2025 wurde die Wirtschaftsagentur Burgenland Forschungs- und Innovations GmbH mit Sitz in Güssing in die Forschung Burgenland verschmolzen,

Für die Fortführung der Forschungsaktivitäten ist eine ausreichende Ausstattung der Forschung Burgenland GmbH mit Eigenmitteln zur Kofinanzierung von Projekten ein wesentlicher Rahmenfaktor. Die künftige Finanzierung der Forschungstätigkeit in und über die Forschung Burgenland ist daher mit der Landesholding Burgenland und dem Land Burgenland nachhaltig abzusichern.

Beteiligungen und Zweigniederlassungen

Die Hochschule Burgenland ist an den beiden Standorten Eisenstadt und Pinkafeld tätig und verfügt über keine Zweigniederlassungen.

Beteiligungen der Gesellschaft (Beteiligungsquoten zum Bilanzstichtag):

• • Forschung Burgenland GmbH: 82,83 % Hochschule Burgenland Weiterbildung GmbH: 100 % Akademie Burgenland GmbH: Mit 25.06.2025 wurde seitens der Landesholding Burgenland der Gesellschafterbeschluss gefasst, den 100%igen Anteil der Hochschule Burgenland an der Akademie Burgenland an die Landesholding Burgenland GmbH

abzutreten. Die Akademie Burgenland ist damit aus der Hochschule Burgenland-Gruppe ausgeschieden.

Die Forschung Burgenland GmbH, als 82,83%ige Tochter, ist im Bereich angewandter Forschung, Entwicklung und Beratung tätig. Das Geschäftsjahr 2024/2025 steht organisatorisch und wirtschaftlich im Zeichen der rückwirkend mit 01.01.2025 vollzogenen und rückwirkend berücksichtigten Verschmelzung der Wirtschaftsagentur Burgenland Forschungs- und Innovations GmbH (WAB FI) in die Forschung Burgenland GmbH.

Das Geschäftsjahr 2024/2025 war geprägt von erfolgreichen Projekteinreichungen, dem Start von mehreren geförderten Leitprojekten und der Vorbereitung auf die Integration der WAB FI in die Forschung Burgenland. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei den Unternehmen konnte der Auftragsstand ein weiteres Mal gesteigert werden, Die Anzahl an EUfinanzierten INTERREG-Projekten ist mittlerweile auf über 10 Projekte gestiegen, wobei noch weitere Kooperationsanfragen ausständig sind. Einzig die Direktaufträge sind im Laufe des Jahres gesunken, Der Umsatz der Gesellschaft beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 3,4 Mio. Euro, der Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro sowie Verlustvortrag aus Vorjahren von rund 378 TEUR wurde durch die Auflösung nicht gebundener Kapitalrücklagen von 1.471.524,90 Euro ausgeglichen, wodurch zum 30.09.2025 ein ausgeglichenes Bilanzergebnis verblieb, Die Eigenkapitalquote (unter Abzug der Investitionszuschüsse vom Gesamtkapital) beläuft sich auf rund 22 Prozent. Zum Bilanzstichtag sind durchschnittlich 44 Vollzeitäquivalente bei der Forschung Burgenland beschäftigt.

Mit Blick auf das laufende Jahr 2025/2026 ist die Projektpipeline nach interner Einschätzung robust; die ersten Monate zeigen eine volle Kapazitätsauslastung über alle Forschungsbereiche hinweg. Gleichzeitig bleibt die operative Steuerung stark abhängig von Fördermitteln und deren zeitgerechten Abrufen bzw. zeitlichen Verzögerungen bei Vertragsfreigaben; die Flexibilität in der Liquiditätsplanung und die enge Verzahnung mit dem Projektmanagement sind daher integraler Bestandteil des Geschäftsverlaufs. Ein zentrales Ziel ist es, das Eigenkapital der Forschung Burgenland weiter nachhaltig zu stärken, um die Erfolgs- und Liquiditätssituation des Unternehmens zu verbessern und die Fortführung der Forschung Burgenland zu sichern.

Die Hochschule Burgenland Weiterbildung GmbH ist im Bereich akademischer Weiterbildung und Hochschullehrgänge tätig. Die Hochschuie Burgenland Weiterbildung GmbH, als 100%ige Tochter der Hochschule Burgenland und organisatorische Umsetzungs-Plattform der von der Hochschule eingerichteten Hochschullehrgänge, blickt auf ein herausforderndes Geschäftsjahr zurück. Nach einem deutlichen Rückgang der Anmeldezahlen im Vorjahr zeigt sich im Geschäftsjahr 2024/25 eine Stabilisierung bzw. leichte Erholung. Zum Zeitpunkt der BIS-Meldung vom 15,11.2025 waren 3.993 aktiv Studierende in den Weiterbildungslehrgängen der Hochschule Burgenland gemeldet, während per 15.11.2024 noch 5.594 Studierende aktiv gemeldet waren, Ein wesentlicher Faktor ist die mit Juli 2024 in Kraft getretene Novelle des Fachhochschulgesetzes, die den Zugang zu Hochschullehrgängen mit den Abschlüssen MBA und EMBA wieder ohne Erststudium ermöglicht, Zahlreiche Programme wurden curricular überarbeitet und damit für neue Zielgruppen attraktiver positioniert. Die weitere Marktentwicklung bleibt dennoch volatil und erfordert eine laufende Beobachtung von Nachfrage, Wettbewerb, Preisen und Anreizen.

Der Umsatz der Gesellschaft beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 3,2 Mio, Euro, der Jahresüberschuss beläuft sich auf rund 615 TEUR und die Eigenkapitalquote auf 67,32 Prozent, Zum

Bilanzstichtag sind durchschnittlich 17 Vollzeitäquivalente bei der Hochschule Burgenland Weiterbildung beschäftigt.

Die Hochschule setzt weiterhin auf ihr bewährtes „Kooperations-Modell", auf ihre Marktstärke mit (bis zu) 100%igen Online-Studienformaten und Angeboten in den entwickelten Kompetenzfeldern, Die Hochschule Burgenland und ihre Tochtergesellschaft die Hochschule Burgenland Weiterbildung zählen weiterhin zu den führenden Anbietern von Hochschullehrgängen in Österreich.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Jahresabschluss der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland GmbH zum 30.09.2025. Soweit im Lagebericht Kennzahlen ausgewiesen Werden, beziehen sich diese - sofern nicht anders angegeben – auf den Einzelabschluss der Gesellschaft.

Die Umsatzerlöse der Hochschulgruppe beliefen sich im Geschäftsjahr 2024/25 auf rund 39,7 Mio. Euro, davon entfielen rund 33,2 Mio. Euro auf die Hochschule und rund 6,5 Mio. Euro auf Tochtergesellschaften. Der Umsatz der Hochschulgruppe konnte trotz Ausgliederung des Tochterunternehmens Akademie Burgenland auf einem Niveau von knapp 40 Mio. Euro gehalten werden.

Im Jänner 2024 erfolgte die letzte vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Teilabgeltung der Teuerung durch eine lineare Erhöhung der bundesfinanzierten Studienplätze um +10 Prozent, welche eine deutlich bessere wirtschaftliche Basis für eine qualitätsvolle Aus- und Weiterbildung im tertiären Bereich darstellte. Die Bundesförderung beträgt seit Jänner 2024 11.779,35 Euro für technische, 10.049,05 Euro für „gemischte" und 9.277,07 Euro für wirtschaftswissenschaftliche Studienplätze. Im Bereich der Landesförderungen ist zumindest eine jährliche Indexierung von zwei Prozent vertraglich für fünf Jahre gesichert. Eine darüberhinausgehende Abgeltung der Teuerung erfolgte in diesem Bereich nicht.

Die Entwicklung der Studierendenzahlen zum Stichtag der BIS-Meldung per 15. November 2025 im Vergleich zu den Vorjahren zeigt folgende Entwicklung:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 7
2023/20242024/20252025/2026
BIS Meldung zumBIS Meldung zumBIS Meldung zum
15.11.202315.11.202415.11.2025
Zahl der genehmigten
2.344 ordentlichen Studienplätze2.4792.644
Zahl der tatsächlich
2.633 ordentlich Studierenden2.8403.002
Zahl der außerordentlich
7.159 Studierenden5.5943.993

Die Bilanzsumme der Gesellschaft betrug zum 30.09.2025 20.772.006,05 Euro (Vorjahr: 19.238.442,52 Euro). Die Eigenkapitalquote lag bei 58,25 Prozent (Vorjahr: 65,63 %). Wesentliche Veränderungen in der Vermögensstruktur ergaben sich insbesondere durch das geringere Betriebsergebnis im Vergleich zum Vorjahr.

Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im Berichtsjahr geordnet. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Studienplatzförderungen von Bund und Land Burgenland, durch Projekt- und Drittmittel sowie durch Erlöse aus außerordentlichen Studien und Weiterbildung. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen am Ende der Periode rund 4,3 Mio. Euro. Die Investitionen (ohne Finanzanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter) beliefen sich im Geschäftsjahr 2024/25 auf 974.387,42 Euro (Vorjahr: 892.819,60 Euro). Investitionsschwerpunkte lagen insbesondere in der Möbelausstattung sowie Medizintechnik bzw. Erstausstattung für die neuen Gesundheitsstudiengänge aber auch in der Erweiterung der IT-Infrastruktur.

Aus der Bilanz lassen sich folgende finanziellen Leistungsindikatoren ableiten:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 8
2023/20242024/2025
in EURin EUR
Eigenkapitalquote165,63%58,25%
Investitionen (ohne Finanzanlagen und GWGs)892.819,60974.387,42
Betriebsleistung232.017.103,0133.089.894,37
Personalkosten je genehmigten Studienplatz9.046.,579.634,11
Jahresergebnis vor Rücklagenbewegungen2.048.071,61-467.496,86

Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem

Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag eingetreten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im laufenden Geschäftsjahr 2025/2026 auf Basis einer Gesellschafterweisung der Landesholding Burgenland GmbH eine erhöhte Ausschüttung von 1,9 Mio. Euro an die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland GmbH auf Basis des Jahresabschlusses zum 30.09.2025 der Hochschule Burgenland Weiterbildung GmbH erfolgen soll. Des Weiteren wurde die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland GmbH mittels Gesellschafterweisung angewiesen, der Forschung Burgenland GmbH in Form eines Erfüllungsgehilfenvertrags Geldmittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu gewähren. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Ergebnis zum 30.09.2025.

¹ Nicht rückzahlbare Investitionskostenzuschüsse werden vom Gesamtkapital in Abzug gebracht

² Seit dem Geschäftsjahr 2022/2023 wird die Auflösung von Investitionszuschüssen nicht mehr unter den „Umsatzerlösen" ausgewiesen, sondern unter den ,„sonstigen betrieblichen Erträgen“.

Bericht über die Risiken des Unternehmens

Risiken sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Ein Risikomanagement, das die Identifikation, Analyse, Steuerung und Überwachung wesentlicher Risiken im Unternehmensumfeld ermöglicht, ist von besonderer Wichtigkeit. Darüber hinaus kann ein Risikomanagement auch bestimmte Chancen für das Unternehmen erkennen. Um sowohl Risiken als auch Chancen frühzeitig zu erkennen, verfügt die Gesellschaft über ein Risikomanagementsystem, das Risiken systematisch identifiziert, bewertet, steuert und überwacht. Wesentliche Risiken werden in regelmäßigen Abständen an die Geschäftsführung sowie die zuständigen Gremien berichtet. Integrierte Elemente sind insbesondere das interne Kontrollsystem (IKS), das Qualitätsmanagement sowie Sicherheits- und Compliance-Prozesse (u.a. Datenschutz und Informationssicherheit).

Wesentliche Risiken und Unsicherheiten

Für die Gesellschaft ergeben sich insbesondere folgende wesentliche Risiken und Unsicherheiten:

• Finanzierungs- und Förderrisiko: Ausbleibende bzw. verzögerte Valorisierung der bundesfinanzierten bzw. landesfinanzierten Studienplatzförderung (einschließlich der allgemeinen Studienplatzförderung und von Forschungsförderungsmitteln) bei gleichzeitig steigenden Personal-, Energie- und Sachkosten. • Infrastruktur- und Kostenrisiko: Steigende Miet-, Betriebs- und Instandhaltungskosten im Zusammenhang mit der Campus-Entwicklung Pinkafeld sowie Unsicherheiten über die konkrete Ausgestaltung und Höhe zusätzlicher Zuschüsse. • Nachfrage- und demografisches Risiko: Stagnierende demografische Entwicklung bei gleichzeitigem Ausbau von Studienplätzen im Fachhochschul- bzw. Hochschul-Sektor; mögliche Verdrängungseffekte in regionalen Zielgruppen, insbesondere im Gesundheitsbereich. • Ressourcen- und Personalrisiko: Engpässe in der Rekrutierung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere in IT sowie in spezialisierten Gesundheitsdisziplinen; Sicherstellung von Lehrkapazitäten und Forschungskompetenzen. Studienbetriebs- und Praxisrisiko: Limitierungen bei Praktikumsplätzen, insbesondere in den Gesundheitsberufen, sowie daraus resultierende Risiken für Studienfortschritt und Abschlussquoten. • IT- und Cyberrisiko: Risiken aus Systemausfällen, Cyberangriffen und Datenverlust; steigende Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. • Forschungsrisiko: Verfügbarkeit von Eigenmitteln zur Kofinanzierung von Projekten; zeitliche Verschiebungen und Auslauf-/Anlaufphasen von Förderprogrammen. • Regulatorisches Risiko: Änderungen im Hochschul-, Förder- und Arbeitsrecht sowie steigende Berichtspflichten (u.a. Nachhaltigkeitsberichterstattung).

Risiko hinsichtlich der kurzfristigen und strukturellen Finanzierung

Die Geschäftsführung beurteilt die Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) auf Basis der aktuellen Finanzplanung als gegeben. Für die mittlere Frist ist jedoch eine nachhaltige

Lösung zur Finanzierung der Studienplätze und der infrastrukturellen Mehrkosten durch Bund und Land Burgenland erforderlich.

Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft verwendet keine derivativen Finanzinstrumente. Währungs- und Zinsrisiken sind aufgrund der Struktur der Finanzierung von untergeordneter Bedeutung.

Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des

Unternehmens

Die Hochschule Burgenland wird den Ausbau und die Weiterentwicklung des Studienangebots in Abstimmung mit den strategischen Zielen und den Bedarfen des Arbeitsmarktes bzw. der Qualität des Wirtschaftsstandortes fortsetzen. Schwerpunkte liegen in der Konsolidierung der neu gestarteten Studiengänge, in der weiteren Stärkung der Gesundheitsausbildungen und der Studien in den technischen Kompetenzfeldern sowie in der Digitalisierung von Studien- und Verwaltungsprozessen.

Mit Blick auf die Entwicklung Campus Pinkafeld stehen im Geschäftsjahr 2025/26 die Umsetzung der vertraglichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie die Planung von Ausstattung und Inbetriebnahme im Vordergrund.

Im Forschungsbereich wird eine Fortsetzung des erfolgreichen Drittmittel- und Kooperationskurses angestrebt. Gleichzeitig bleibt die Sicherstellung ausreichender Eigenmittel zur Kofinanzierung ein zentraler und wesentlicher Faktor.

Die wirtschaftliche Entwicklung wird wesentlich von der Ausgestaltung der Förder- und Finanzierungsrahmenbedingungen durch Bund und Land Burgenland sowie darüber hinaus durch die Förderungen der beiden Standortstädte, die Landeshauptstadt Eisenstadt und die Stadtgemeinde Pinkafeld beeinflusst. Insbesondere eine automatisierte Valorisierung der Studienplatzfinanzierung auf Bundes- und Landesebene sowie eine entsprechende Mittelausstattung der Gesellschaft durch das Land Burgenland zur Abdeckung der Infrastruktur-Kosten bleibt aus Sicht der Gesellschaft ein entscheidender Erfolgsfaktor zur langfristigen Sicherung von Qualität und Stabilität.

Im Verbund mit den anderen österreichischen Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften setzt sich die Hochschule Burgenland über die Valorisierung der Studienplatzförderung, einer nachhaltigen Finanzierung von Forschungsaktivitäten und zusätzlichen Studienplätzen hinaus einerseits für eine deutliche, wirksame Entbürokratisierung in verschiedenen Bereichen sowie für ein Promotionsrecht für Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein.

Eisenstadt, am 13. Februar 2026/

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 10
MagGhmMag. Dipl.-Päd. Nikolaus Schermann
GeschäftsführerGeschäftsführer

KS KAMMER DER STEUERBERATER:INNEN UND WIRTSCHAFTSPRÜFER:INNEN

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018)

Zur Verfügung gestellt vom Vorstand der Kammer der Steuerberater:innen

und Wirtschaftsprüfer:innen

Präambel und Allgemeines

(1) Auftrag im Sinne dieser Bedingungen meint jeden Vertrag über vom zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten in Ausübung dieses Berufes zu erbringende Leistungen (sowohl faktische Tätigkeiten als auch die Besorgung oder Durchführung von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, jeweils im Rahmen der §§ 2 oder 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017). Die Parteien des Auftrages werden in Folge zum einen „Auftragnehmer", zum anderen „Auftraggeber" genannt).

(2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in zwei Teile: Die Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Aufträge, bei denen die Auftragserteilung zum Betrieb des Unternehmens des Auftraggebers (Untenehmer iSd KSchG) gehört. Für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 8.3.1979/BGBI Nr.140 in der derzeit gültigen Fassung) gelten sie insoweit der II. Teil keine abweichenden Bestimmungen für diese enthält. (3) Im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung ist diese durch eine wirksame, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

ITEIL

1. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Der Umfang des Auftrages ergibt sich in der Regel aus der schriftlichen Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Fehlt diesbezüglich eine detaillierte schriftliche Auftragsvereinbarung gilt im Zweifel (2)(4): (2) Bei Beauftragung mit Steuerberatungsleistungen umfasst die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden oder (bei entsprechender Vereinbarung) vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise vom Auftraggeber beizubringen. b) Prüfung der Bescheide zu den unter a) genannten Erklärungen. c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden. d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten

Steuern.

Erhält

der Auftragnehmer für die

laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(3) Soweit die Ausarbeitung von einer oder

mehreren Jahressteuererklärung(en) zum übenommenen Auftrag zähit, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung.

(4) Die Verpflichtung zur Erbringung anderer Leistungen gemäß §§ 2 und 3 WTBG 2017 bedarf jedenfalls nachweislich einer gesonderten Beauftragung.

Absätze (2) bis (4) gelten nicht bei

(6) Es bestehen keinerlei Pflichten des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, Warnung oder Aufklärung über den Umfang des Auftrages hinaus.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen, als auch sich bei der Durchführung des Auftrages durch einen Berufsbefugten substituieren zu lassen. Mitarbeiter im Sinne dieser Bedingungen meint alle Personen, die den Auftragnehmer auf regelmäßiger oder dauerhafter Basis bei seiner betrieblichen Tätigkeit unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundlage.

(8) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen ausschließlich österreichisches Recht zu berücksichtigen; ausländisches berücksichtigen. Recht ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu

(9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden

schriftlichen als auch mündlichen beruflichen Äußerung, so ist der

Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Anderungen oder abgeschlossene Teile eines Auftrages. sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für in sich

(5) Vorstehende

Sachverständigentätigkeit.

(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen. Diesbezüglich hat der Auftraggeber insbesondere aber nicht ausschließlich die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

(11) Bringt der Auftragnehmer bei einer Behörde ein Anbringen elektronisch ein, so handelt er – mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung – lediglich als Bote und stellt dies keine ihm oder einem einreichend Bevollmächtigten zurechenbare Willens-_ oder Wissenserklärung dar.

(12) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die während des Auftragsverhältnisses Mitarbeiter des Auftragnehmers sind oder waren, während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übenommenen Mitarbeiters an den Auftragnehmer verpflichtet.

2. Aufklärungspflicht des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zum vereinbarten Termin und in Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und

übergebenen

desAuftraggebers, insbesondere

Unterlagen

Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Insbesondere gilt dies auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren.

(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der

vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit schriftlich zu bestätigen.

(4) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen

Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risiken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit diese Risiken schlagend werden keinerlei Ersatzpflichten.

(5) Vom Auftragnehmer angegebene Termine und Zeitpläne für die Fertigstellung von Produkten des Auftragnehmers oder Teilen davon sind bestmögliche Schätzungen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend. Selbiges gilt für etwaige Honorarschätzungen: diese werden nach bestem Wissen erstellt; sie sind jedoch stets unverbindlich.

(6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils aktuelle

Kontaktdaten (insbesondere Zustelladresse) bekannt zu geben. Der Auftragnehmer darf sich bis zur Bekanntgabe neuer Kontaktdaten auf die Gültigkeit der zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebenen Kontaktdaten verlassen, insbesondere Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse vornehmen lassen.

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