Inhaltsverzeichnis
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025
zum 31.12.2025
| Aktiva | 31.12.2025 | 31.12.2024 | Passiva | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR |
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Finanzanlagen | 1. eingefordertes Stammkapital | 35.000,00 | 35.000,00 | ||
| übernommenes Stammkapital | 35.000,00 | 35.000,00 | |||
| 1. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 3.980.008,48 | 3.980.008,48 | einbezahltes Stammkapital | 35.000,00 | 35.000,00 |
| 2. sonstige Ausleihungen | 291.567.314,93 295.547.323,41 | 363.899.502,75 367.879.511,23 | II. Bilanzgewinn davon Gewinnvortrag | 4.605.329,48 3.723.884,57 | 3.773.884,57 2.595.560,36 |
| 4.640.329,48 | 3.808.884,57 | ||||
| B. Umlaufvermögen | |||||
| B. Rückstellungen | |||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| 1. sonstige Rückstellungen | 71.181,67 | 72.740,67 | |||
| 1. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 2.528.483,11 | 3.118.162,33 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | ||||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 2.208.025,00 | 1.797.426,80 | |||
| 4.736.508,11 | 4.915.589,13 | 1. Anleihen | 308.636.751,70 | 385.202.077,80 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 58.890.476,21 | 76.565.650,53 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 249.746.275,49 | 308.636.427,27 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 26.384.466,00 | 32.929.989,00 | |||
| 2. sonstige Verbindlichkeiten | 2.454.001,34 | 3.079.701,25 | |||
| D. Aktive latente Steuern | 283.941,67 | 354.381,93 | davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 2.454.001,34 311.090.753,04 | 3.079.701,25 388.281.779,05 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 61.344.477,55 | 79.645.351,78 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 249.746.275,49 | 308.636.427,27 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 11.149.975,00 | 13.916.067,00 | |||
| Summe Aktiva | 326.952.239,19 | 406.079.471,29 | Summe Passiva | 326.952.239,19 | 406.079.471,29 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Blue Danube Loan Funding GmbH
1.1.2025 bis 31.12.2025
| 2025 | 2024 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| 1. sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
| a) übrige | 7.467.268,84 | 9.174.713,02 | |
| 2. Zwischensumme aus Z 1 bis 1 (Betriebsergebnis) | -7.467.268,84 | -9.174.713,02 | |
| 3. Erträge aus anderen Wertpapieren | 82.236,35 | 75.503,52 | |
| 4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 26.162.578,28 | 32.659.341,06 | |
| 5. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung | |||
| zu Finanzanlagen und Wertpapieren des | |||
| Umlaufvermögens | 0,00 | 49.573,72 | |
| 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 17.783.226,62 | 22.287.298,67 | |
| 7. Zwischensumme aus Z 3 bis 6 (Finanzergebnis) | 8.461.588,01 | 10.497.119,63 | |
| 8. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 2 und Z 7) | 994.319,17 | 1.322.406,61 | |
| 9. | Steuern vom Einkommen davon latente Steuern | 112.874,26 70.440,26 | 144.082,40 88.867,40 |
| 10. Ergebnis nach Steuern | 881.444,91 | 1.178.324,21 | |
| 11. Jahresüberschuss | 881.444,91 | 1.178.324,21 | |
| 12. Jahresgewinn | 881.444,91 | 1.178.324,21 | |
| 13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 3.723.884,57 | 2.595.560,36 | |
| 14. Bilanzgewinn | 4.605.329,48 | 3.773.884,57 | |
Blue Danube Loan Funding GmbH
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten wurde entsprechend Rechnung getragen.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur dann vorgenommen, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Wertminderungen weggefallen sind.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt.
Blue Danube Loan Funding GmbH
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs. 1 UGB) ist im folgenden Anlagespiegel ersichtlich:
| Werte in TEUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen kumuliert | Buchwert | |||
| 1.1.2025 | Zugänge | 1.1.2025 | Abschreibungen | 1.1.2025 | |
| 31.12.2025 | Abgänge | 31.12.2025 | Zuschreibungen | 31.12.2025 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anlagevermögen | |||||
| Finanzanlagen | |||||
| Wertpapiere (Wertrechte) des | |||||
| Anlagevermögens | 3.980 | 0 | 0 | 0 | 3.980 |
| 3.980 | 0 | 0 | 0 | 3.980 | |
| sonstige Ausleihungen | 363.900 | 0 | 0 | 0 | 363.900 |
| 291.567 | 72.332 | 0 | 0 | 291.567 | |
| Summe Anlagenspiegel | 367.880 | 0 | 0 | 0 | 367.880 |
| 295.547 | 72.332 | 0 | 0 | 295.547 |
Finanzanlagen
Dieser Posten resultiert im Wesentlichen aus der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Wohnbaudarlehen des Landes NÖ an die Gesellschaft im Dezember 2001 sowie aus der Verrechnung an das Land NÖ, die aus Überzahlungen der übertragenen Wohnbaudarlehen resultiert. Die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG ist mit der Gestion der Wohnbauförderdarlehen beauftragt und erstellt auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Blue Danube Loan Funding GmbH einen standardisierten Servicer Report. Anhand dieses Reports werden die Zahlungen aus den Wohnbauförderdarlehen ausgewertet und in weiterer Folge in der Finanzbuchhaltung der Blue Danube Loan Funding GmbH verarbeitet. Von den sonstigen Ausleihungen in Höhe von EUR 291.567.314,93 weisen EUR 56.634.308,00 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
Aktive latente Steuern
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden.
Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende
Unterschiedsbeträge bzw. Steuerlatenzen:
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | Bewegungen |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2025 | 31.12.2025 | 31.12.2024 | 31.12.2024 | 2025 |
| Geldbeschaffungskosten 1.234.529,00 | 1.540.791,00 | -306.262,00 | ||
| Summe aktive/passive 1.234.529,00 | 1.540.791,00 | -306.262,00 | ||
| Unterschiedsbeträge | ||||
| Aktive (+) / passive (-) latente 283.941,67 | 354.381,93 | -70.440,26 | ||
| Steuerabgrenzung 23 % | ||||
| Latenter Steueraufwand (-) / -70.440,26 | ||||
| Steuerertrag (+) |
Blue Danube Loan Funding GmbH
Die sich aus der erstmaligen Anwendung des RÄG 2014 per 1. Jänner 2016 ergebende aktive latente Steuerabgrenzung in Höhe von EUR 1.438.441,00 wurde im Geschäftsjahr 2016 in vollem Umfang nachgeholt. Vom Bilanzgewinn ist ein Betrag in Höhe von EUR 283.941,67 gemäß § 235 Abs. 2 UGB ausschüttungsgesperrt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 2.477.439,11 (Vorjahr: EUR 3.089.730,33) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden
Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:
| Stand | Stand | |||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2025 | Verwendung | Zuweisung | 31.12.2025 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Rückstellungen | ||||
| sonstige Rückstellungen | ||||
| RST KCM Dynamic Value Fund | 32.740,67 | 0,00 | 0,00 | 32.740,67 |
| RST Rechts-u.Beratungskosten | 40.000,00 | 37.559,00 | 36.000,00 | 38.441,00 |
| Summe Rückstellungen | 72.740,67 | 37.559,00 | 36.000,00 | 71.181,67 |
Verbindlichkeiten
Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 91.551.264,52 (Vorjahr: EUR 122.184.075,50).
Im Dezember 2001 hat die Gesellschaft eine variabel verzinste Anleihe (Floating Rate Asset-Backed Notes) in Höhe von EUR 2.593.000.000,- mit einer Laufzeit bis 2049 am internationalen Kapitalmarkt begeben. Die Tilgung erfolgt in 2 halbjährlichen unterschiedlich hohen Raten jeweils im Mai und November eines jeden Jahres. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird mit EUR 2.454.001,34 der abgegrenzte Zinsaufwand der Anleihe ausgewiesen, welcher erst nach dem Stichtag zahlungswirksam wird.
Verwendung von Finanzinstumenten
Die derivativen Finanzinstrumente umfassen einen Zinsswap über einen Nominalwert zum 31.12.2025 in Höhe von MEUR 309 der eine Laufzeit bis 2049 hat ( VJ: MEUR 385).
Der Marktwert beträgt zum 31.12.2025 in Summe MEUR -25 (VJ: MEUR -37).
Da der Zinsswap mit dem abgesicherten Grundgeschäft eine Bewertungseinheit bildet, ist das Derivat nicht gesondert zu bewerten und bilanzieren.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Blue Danube Loan Funding GmbH
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Sonstige Angaben
Es wurde keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen abgeschlossen.
Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Geschäftsführer tätig:
Mag. Ernst Kattner
Mag. Peter Klingenstein
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsräte tätig:
Dkfm. Herbert Höck, Vorsitzender
Mag. Gottfried Schellmann, Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Andreas Staribacher, Mitglied
Dr. Wolfgang Schwackhöfer, Mitglied
Für die Aufsichtsratsmitglieder wurde ein Honorar von EUR 5.000,00 rückgestellt.
Zahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte wie im Vorjahr keine Dienstnehmer.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft betragen EUR 28.000,00 (Vorjahr: EUR 30.000,00 ) und betreffen ausschließlich Prüfungsleistungen.
Ergebnisverwendung
Die Gesellschaft schlägt vor, vom Bilanzgewinn EUR 50.000,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
St. Pölten, am 28. Mai 2026
| Die Geschäftsführung | |||
|---|---|---|---|
| Signiert vor | Ernst Kat | Signiert von: Peter Klingenstein | |
| Datum: | 29.05.2026 1 | Datum: | 29.05.2026 11:25:02 |
| TRUST | st digital signiert | ||
| ne Dok a gemas Ar 25 | |||
| es Dokument | |||
| Mag. Ernst Kattner | Mag. Peter Klingenstein | ||
Geschäftsverlauf
Der Unternehmensgegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Forderungsrechten an Wohnbauförderdarlehen welche vom Land Niederösterreich erworben wurden.
Erläuterungen über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
Die Blue Danube Loan Funding GmbH hat auf der Grundlage des Mortgage Loan Transfer and Trust Agreements vom 10.12.2001 das wirtschaftliche Eigentum aus Forderungsrechten an ursprünglich 149.569 Wohnbauförderdarlehen ( WBFD ) vom Land Niederösterreich erworben. Die Finanzierung erfolgt über eine strukturkonforme Anleihe in Höhe von EUR 2.593.000.000,00 mit einer Gesamtlaufzeit von 48 Jahren, die die Gesellschaft im selben Jahr begeben hat.
Ertragslage
Die Ertragslage des Geschäftsjahres stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| Werte in T€ | 2025 | 2024 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis | -7.467 | -9.175 | 1.708 |
| Finanzergebnis | 8.461 | 10.497 | -2.036 |
| Ergebnis vor Steuern | 994 | 1.322 | -328 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -113 | -144 | 31 |
| Jahresüberschuss | 881 | 1.178 | -297 |
Vermögenslage
Die Vermögenslage des Geschäftsjahres stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| Werte in T€ | 2025 | 2024 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| Anlagevermögen | 295.547 | 367.880 | -72.333 |
| Umlaufvermögen | 4.737 | 4.915 | -178 |
| Rechnungsabgrenzungen | 26.384 | 32.930 | -6.546 |
| Aktive latente Steuern | 284 | 354 | -70 |
| 326.952 | 406.079 | -79.127 |
| PASSIVA | |||
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 4.640 | 3.809 | 831 |
| Rückstellungen | 71 | 73 | -2 |
| Verbindlichkeiten | 311.091 | 388.281 | -77.190 |
| Rechnungsabgrenzungen | 11.150 | 13.916 | -2.766 |
| 326.952 | 406.079 | -79.127 | |
| EK-Quote | 1,4% | 0,9% | 0,5% |
| FK-Quote | 98,6% | 99,1% | -0,5% |
Die Wohnbauförderdarlehen und die Anleiheverbindlichkeit wurden iHv rund EUR 77 Mio. getilgt. Die Bilanzsumme hat sich dadurch entsprechend reduziert.
Blue Danube Loan Funding GmbH
Finanzlage
Die Gesellschaft konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen und verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von rund EUR 2,2 Mio.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren haben keinen relevanten Einfluss auf den Geschäftserfolg und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Verwendung von Finanzinstrumenten
Die Finanzinstrumente umfassen originäre und derivative Finanzinstrumente. Zu den bestehenden originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen die Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft hat eine Anleihe mit variabler Verzinsung begeben.
Im Jahr 2009 wurde ein Interest Rate Swap mit einer Laufzeit von 2012 bis 2049 abgeschlossen, im Rahmen dessen die Gesellschaft variable Zinszahlungen empfängt und einen Fixzinssatz zahlt. Mit diesem Abschluss wurde das gesamte Zinsänderungsrisiko bis zum Ende der Laufzeit der Anleihe eliminiert. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ist die Gesellschaft keinen wesentlichen Ausfalls, Liquiditäts- und Cashflow-Risiken ausgesetzt. Das Land Niederösterreich übernahm hierfür die Garantie. Es liegen keine Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung vor.
Risikomanagementziele und –methoden
Die Blue Danube Loan Funding hat ein Risikoüberwachungssystem installiert mit der Zielsetzung, einerseits die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, andererseits die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergebenden Risiken zu identifizieren und zu steuern. Die Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Einrichtung und Ausgestaltung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementssystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist bei der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG sowie der HYPO NOE Leasing GmbH eingerichtet.
Forschung und Entwicklung
Das Unternehmen betreibt keine Forschung und Entwicklung.
Ausblick
Die Blue Danube Loan Funding GmbH wird ihre Tätigkeit in der Abwicklung des Projekts in 2026 weiterführen. Die nächste Option zur vorzeitigen Rückführung der Anleihe besteht am 04.05.2027.
Die Geschäftsführung:
| Signiert von: Peter Klingenstein | |
|---|---|
| Datum: Signier | 29.05.2026 11:27:24 |
| Datum: 29.05.2026 10:45:33 | |
| ist digital signiert! | |
| St. Pölten, am 28. Mai 2026 | |
| (4 TRUST | RUST |
| men | |
Mag. Ernst Kattner Mag. Peter Klingenstein
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Blue Danube Loan Funding GmbH, St. Pölten,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. • Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Generalversammlung am 5. November 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 5. November 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Georg Blazek.
Wien
29. Mai 2026
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
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qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Georg Blazek Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.