Firmenbuchdaten & Unternehmensprofil

Goldenits VIOLEN KG

Kommanditgesellschaft · Sitz Tadten

Violenweg · 12, 7162 Tadten, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 19. Okt. 2024 · Firmenbuchänderung

AktivFN 212417DEUID ATBRA.212417-000
Basisdaten sowie Zeitleiste und Vertretungsorgane findest du weiter unten.

Unternehmensüberblick

Goldenits VIOLEN KG ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 212417d als Kommanditgesellschaft mit Sitz in Tadten eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane und die Firmenhistorie.

Erfasst sind aktuell 4 historische Vollzüge und 2 Vertretungsorgane. Als Unternehmensgegenstand ist Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten, insbesondere Blumen und Gemüse hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen liegen derzeit nicht vor.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Eisenstadt309 026 S 00141/24Tadten

Letzte Bekanntmachung 03. Okt. 2025

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 212417d

Schuldner

Goldenits VIOLEN KG

Violenweg 12

7162 Tadten

(vormals in 7162 Tadten, Violenweg Parzelle 3350 und Hansaggasse)

FN 212417d

Masseverwalter

STORTECKY Felix Dr.

W.A.-Mozartstraße 4

7093 Jois

Tel.: 02160/71207, Fax: 02160/7120722

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung18.10.2024
Anmeldungsfrist02.12.2024
Tagsatzung
Datum16. Dez. 2024
Uhrzeit11.40 Uhr
OrtVerhandlungssaal 5

Prüfungstagsatzung

Berichtstagsatzung

vE 11: 50 Uhr

Zustellung

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 17. Okt. 2024

    Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 18.10.2024 ein.

  2. 17. Okt. 2024

    Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.

  3. 17. Okt. 2024

    In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.

  4. 25. Okt. 2024

    Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).

  5. 30. Mai 2025

    Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

  6. 03. Okt. 2025

    Unternehmen war bereits im Konkursverfahrenseröffnungszeitpunkt geschlossen und bleibt geschlossen (§ 114 a Abs 2 2. Satz IO).

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 19. Okt. 2024 · Antrag vom 17. Okt. 2024

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 17.10.2024

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 4987/24 x

  2. 25. Feb. 2015 · Antrag vom 19. Feb. 2015

    Antrag auf Änderung eingelangt am 19.02.2015

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 331/15 w

  3. 02. März 2005 · Antrag vom 28. Feb. 2005

    Antrag auf Änderung eingelangt am 28.02.2005

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 019 Fr 610/05 s

  4. 21. Aug. 2001 · Antrag vom 13. Aug. 2001

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 13.08.2001

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 019 Fr 2753/01 g

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