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Lagebericht 2024

MPC Venture Invest AG in Abwicklung

Original-PDF

Stichtag 31. Dez. 2024 · Eingereicht am 30. Sep. 2025

Inhaltsverzeichnis

1.) Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

Die MPC Venture Invest AG hatte fünf Genussscheinserien aufgelegt, die fünf Rechnungskreisen zugeordnet waren. Drei Rechnungskreise (A, B, E) stellten Einmalerläge und zwei Rechnungskreise (C, D) Sparpläne dar. Die letzte Emission (Rechnungskreis E) wurde am 28.02.2005 geschlossen. Seither wurde keine weitere Emission durchgeführt.

Alle 5 Genussscheinserien wurden gemäß der folgenden Aufstellung beendet, die Schlusszahlungen wurden geleistet und die Genussscheine aus den Depots ausbucht:

Die Genussscheine der Serien C und D erreichten im Berichtsjahr ihr Laufzeitende am 31.03.2024 (Serie C) bzw. am 31.08.2024 (Serie D) und endeten mit den Schlusszahlungen am 31.05.2024 (Serie C) und am 26.09.2024 (Serie D).

Nach Abschluss der letzten Genussschein-Serie übt die MPC Venture Invest AG keine Geschäftstätigkeit mehr aus. Der Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft erfolgte in der außerordentlichen Hauptversammlung am 31.10.2024. Seither befindet sich die Gesellschaft in Abwicklung.

Bewertung der Genussrechte der Serien C und D

Im Berichtsjahr erreichten die Genussscheinserien C und D deren Laufzeitende und wurden nach Auszahlung der Schlusszahlungen beendet. Die Genussscheine wurden anschließend ausgebucht.

Der Rechnungskreis C endete damit zum 31.03.2024, die Schlusszahlung wurde am 31.05.2024 geleistet.

Der Rechnungskreis D endete damit zum 31.08.2024, die Schlusszahlung wurde am 26.09.2024 geleistet.

Die Wertermittlung zum jeweiligen Laufzeitende enthielt die für 2024 noch anzurechnenden Zuweisungen und buchhalterischen Ab- oder Zuschreibungen durch die Schlusszahlungen, die sich aus der Bewertungsmethodik der Underlyings ergeben.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 sind alle Genussrechte bereits abgeschichtet und beendet.

Einnahmen und Auszahlungen im Geschäftsjahr 2024

Im Geschäftsjahr 2024 hat die MPC Venture Invest AG keine Eingänge aus den gehaltenen Global Equity Beteiligungen (GE) in den einzelnen Rechnungskreisen erhalten.

Den Rechnungskreisen wurden im Geschäftsjahr keine Kosten für Buchhaltung, Steuerberatung und für die Erstellung der Jahresberichte samt Prüferkosten zugeordnet.

Somit konnten aus der vorhandenen Liquidität und Auszahlungen durch die MPC Venture Invest AG im Jahr 2024 folgende Auszahlungen – zuletzt als Schlusszahlungen – an die Genussscheinzeichner geleistet werden.

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 2
in % des
EURGenussschein-Datum der Auszahlung
Nominale
Rechnungskreis C33.166,801,494%1,494% am 31.05.2024
11,00% am 26.01.2024
Rechnungskreis D186.700,8017,680%6,68% am 26.09.2024
GESAMT219.867,60

Verschmelzung mit der CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liqu.

Rückwirkend mit 31.12.2023 wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 12.06.2024 samt Nachtrag vom 02.07.2024 beschlossen, die CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liqu., Wien, als übertragendes Unternehmen mit der MPC Venture Invest AG als übernehmendes Unternehmen zu verschmelzen. Die Verschmelzung wurde am 19.07.2024 in das Firmenbuch eingetragen.

Eine Vergleichbarkeit der Beträge vor 2023 ist aufgrund der Übernahme der Buchwerte der CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liqu. durch die Verschmelzung mit der MPC Venture Invest AG nur zum Teil gegeben.

Die Genussscheinserien wurden in eigenen Rechnungskreisen geführt, sodass diese durch die Verschmelzung nicht betroffen waren.

2.) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag 31.12.2024

Einnahmen aus Underlyings

Im Jahr 2024 (Stand per 31.10.2024) erhielt die MPC Venture Invest AG keine Auszahlungen aus den Underlyings.

3.) voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Seit 26.09.2024 (Datum der letzten Schlusszahlung) sind alle Genussscheinserien beendet. Alle Schlusszahlungen wurden geleistet.

Die Gesellschaft übt keine weiteren Geschäftstätigkeiten aus, sodass sie nach Beendigung der letzten Genussscheinserie und Leistung der letzten Schlusszahlung nicht fortgeführt werden soll und in die Phase der Abwicklung eintrat.

Der Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft wurde in der a.o. Hauptversammlung am 31.10.2024 gefasst, seither befindet sich die MPC Venture Invest AG in Abwicklung.

Der bis dahin tätige Alleinvorstand Dr. Kurt Cowling legte mit Wirkung zum Ende der a.o. Hauptversammlung seine Funktion aus Pensionsgründen zurück. Zum Liquidator wurde die Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Ausblick:

Die Liquidation der Gesellschaft verläuft planmäßig, es ist davon auszugehen, dass diese bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 abgeschlossen werden kann.

Die Gesellschaft befindet sich in der Phase der Abwicklung und soll nach Ablauf des Sperrjahres aus dem Firmenbuch gelöscht werden.

Auswirkung wirtschaftlicher Entwicklungen auf die Gesellschaft

Allfällige negative wie auch positive Entwicklungen der verbliebenen Beteiligungen sind nicht mehr in nennenswertem Ausmaß zu erwarten, da diese selbst keine Assets mehr halten und nur noch Restliquiditäten vorhanden sind. Marktschwankungen wirken sich auf diese nicht mehr aus. Änderungen sind nur noch durch das Ergebnis der Betriebsprüfungen und dem zukünftig entstehenden Kostenaufwand zu erwarten, der die Liquidität verringern wird. Insgesamt ist nur mit sehr geringen möglichen Änderungen zu rechnen.

4.) Bereich Forschung und Entwicklung

Der Bereich Forschung und Entwicklung ist im Geschäftszweck der Gesellschaft nicht vorgesehen.

5.) bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft

Es gibt keine Zweigniederlassungen der Gesellschaft.

6.) Verwendung von Finanzinstrumenten, sofern dies für die Beurteilung der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage von Bedeutung ist

Es werden keine Finanzinstrumente verwendet, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage von Bedeutung sind.

7. Erwerb eigener Anteile

Die MPC Venture Invest AG hat keine eigenen Anteile (Aktien) an der Gesellschaft erworben.

8. Risikomanagementziele und –methoden

Die Gesellschaft wickelte lediglich noch die auslaufenden Eingänge aus eingegangenen Beteiligungen und die Durchleitung der Eingänge – nach Abzug extern angefallener Kosten – an die zugeordneten Genussscheinzeichner ab.

Die eingegangenen Beteiligungen sind geschlossene Fonds und für die Laufzeit und die darauffolgende Dauer der Liquidation dieser Beteiligungen unkündbar. Eine Anderung oder ein Handel mit diesen Beteiligungen durch den Vorstand bzw. den Abwickler ist nicht zulässig. Aus diesem Grund bedarf es keiner gesonderten Risikomanagementziele und –methoden, da die wesentlichen Geschäftsparameter nicht veränderbar sind. Sicherungsgeschäfte sind daher ebenfalls nicht erforderlich.

9. Preisänderungs-, Ausfalls-, Liquiditäts- und Cashflow-Risiken.

Durch die festgelegte und nicht veränderbare Abwicklung bestehen keine Preisänderungsrisiken. Ausfallsrisiken treffen die Rechnungskreise und damit die Genussrechtinhaber und auch hier nur noch die letzten im Berichtsjahr bestehenden Serien C und D. Die Gesellschaft selbst nimmt an den Verlusten und Gewinnen nicht teil, sondern verrechnet lediglich den extern tatsächlich anfallenden Administrationsaufwand. Strukturelle Fixkosten, wie Bürokosten, Personalkosten oder Verwaltungskosten fallen in der Gesellschaft nicht an. Die Liquiditäts- und Cashflow-Risiken liegen damit in einem lediglich geringen Bereich, die mit der Verschmelzung der CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liqu. weiter verringert wurden, zumal diese Gesellschaft über ausreichende Liquiditätsreserven für den laufenden Geschäftsbetrieb verfügte. Allfällige Deckungslücken könnten durch Darlehensaufnahme bei der Muttergesellschaft überbrückt werden.

Wien, 29.09.2025

Wess Kux Kispert & Ecket.

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Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH

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