Inhaltsverzeichnis
4. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Hydro Building Systems Austria GmbH,
Seekirchen am Wallersee,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensund berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Patric Stadlbauer.
Linz
24. Juli 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Patric Stadlbauer Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Hydro Building Systems Austria GmbH Anhang für das Geschäftsjahr 2025
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde vom Geschäftsführer der Gesellschaft nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als mittelgroße Gesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den Vermögenswerten und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr 2025 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden sämtliche Anteile an der Hueck Aluminium Gesellschaft m.b.H., Wien, erworben und anschließend unter Anwendung der umgründungssteuerlichen Begünstigungen nach Art I UmgrStG rückwirkend zum Stichtag 31.12.2023 auf die Gesellschaft verschmolzen. Die übernommenen Buchwerte wurden gem § 202 Abs 2 Z 1 UGB fortgeführt.
Der Ertrag aus der Verschmelzung in der Höhe von TEUR 3.754 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Verschmelzungsgewinn Hueck Aluminium Gesellschaft m.b.H.“ ausgewiesen. Aus Kapitalerhaltungsgründen wurde davon ein Betrag von TEUR 2.750 in die gebundene Kapitalrücklage gestellt.
1.2. Anlagevermögen
1.2.1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und längstens 5 Jahren abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert unter je EUR 1.000,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgang dargestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
1.2.2. Sachanlagen
Der Wertansatz von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 1.000,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgang dargestellt. Für Zugänge im ersten Halbjahr wird eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:
| Von | bis | |
|---|---|---|
| Gebäude | 33 33 | 33 |
| Investitionen in fremde Gebäude | 7 | 7 |
| technische Anlagen und Maschinen | 5 | 10 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 | 10 |
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
1.2.3. Finanzanlagen
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
1.2.4. Zuschreibungen
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.
1.3. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten werden nach FIFO-Verfahren und aufgrund der Reichweite der Waren ermittelt.
Für Verluste aus schwebenden Geschäften wird durch Rückstellungen vorgesorgt.
1.3.1. Unfertige Erzeugnisse
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen für Gemeinkosten- Sozialeinrichtungen sowie für Abfertigungen und betriebliche Altersversorgung wurden nicht in die Herstellungskosten eingerechnet.
1.3.2. Fertige Erzeugnisse und Waren
Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgte auf Grund der letzten Einstandspreise bzw. mit niedrigeren Marktpreisen zum Bilanzstichtag. Die Bewertung wurde nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren vorgenommen.
1.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken angesetzt.
1.5. Steuern und Steuerabgrenzungen
Mit dem am 31.12.2023 in Osterreich in Kraft getretene Mindestbesteuerungsgesetz („Min- BestG“) wurden die OECD-Mustervorschriften sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppe („Pillar Two") im österreichischen Recht umgesetzt. Das MinBestG ist für Wirtschaftsjahre, die ab 31.12.2023 beginnen, anzuwenden. Da due Gesellschaft dem Konsolidierungskreis der Norsk Hydro ASA, Oslo, Norwegen angehört, der die maßgeblich Umsatzschwellen gemäß dem MinBestG überschreitet, unterliegt die Gesellschaft seit dem 01.01.2024 den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Auswertungen und Analysen ist nicht von einer Mindeststeuer auszugehen. Im laufenden Geschäftsjahr wurde dementsprechend ein laufender Steueraufwand nach dem MinBestG bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen in Höhe von EUR 0 erfasst.
Die in diesem Zusammenhang in § 198 Abs 10 Z 4 UGB neu geregelte, verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus der Einführung des MinBestG bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen ergibt, wurde von der Gesellschaft angewendet.
Nach dem derzeitigen Stand der Kenntnisse wird auch für Folgejahre nicht mit einer wesentlichen Steuermehrbelastung resultierend aus dem MinBestG bzw. vergleichbaren ausländischen Steuergesetzen gerechnet.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und Abs 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 23 % gebildet.
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
| Abfertigung Jubiläumsgeld sonstiges | Gesamt | Steuerlatenz | ||
|---|---|---|---|---|
| Stand per 01.01.2025 | 787.215,78 | -45.236,57 | 20.571,43 762.550,64 | 175.386,65 |
| Veränderung | -73.715,44 | -15.797,12 | 19.857,14 69.655,41 | -16.020,75 |
| Stand per 31.12.2025 | 713.500,34 | -61.033,69 | 40.428,57 692.895,23 | 159.365,90 |
1.6. Rückstellungen
1.6.1. Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden nach finanzmathematischen Grundsätzen (Ansammlung nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren) mit einem Rechnungszinssatz von 2,04 % (Vorjahr: 1,72 %), künftigen Gehaltserhöhungen von 3,00 % (Vorjahr: 3,0 %) und einem Pensionsantrittsalter von 62 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern, berechnet. Der Rechnungszinssatz wird aus dem 7-jährigen Durchschnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet
1.6.2. Übrige Rückstellungen
In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
1.7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.8. Währungsumrechnung
Berichtswährung ist der Euro. Die Bewertung von in anderen Währungen denominierten Forderungen erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskurs und Devisengeldkurs am Bilanzstichtag. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem höheren Wert aus Entstehungskurs und Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
1.9. Änderungen von Bewertungsmethoden
Im Geschäftsjahr 2025 wurde das Vorgehen zur Ermittlung und Abwicklung der Kundenboni angepasst. Während in den Vorjahren zunächst die Bonusansprüche ermittelt und hierfür entsprechende Rückstellungen gebildet wurden, erfolgt die Abwicklung seit 2025 unmittelbar nach der Ermittlung der Bonusbeträge. Die Bonusberechnung wird somit zeitnah durchgeführt
und die Auszahlung direkt vorgenommen, sodass eine Rückstellungsbildung für diesen Prozessschritt nicht mehr erforderlich ist. Aus der veränderten zeitlichen Zuordnung zwischen Ermittlung und Auszahlung ergibt sich ein Effekt von rund TEUR 222, der sich in der Entwicklung der entsprechenden Position widerspiegelt. Der Saldo der Rückstellung beträgt zum Abschlussstichtag EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 141).
2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.10. Erläuterungen zur Bilanz
1.10.1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgang dargestellt.
1.10.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in der Höhe von EUR 110.319,86 (Vorjahr: TEUR 26), sowie Forderungen aus Finanzierung in der Höhe von EUR 6.801.098,38 (Vorjahr: TEUR 7.247) enthalten.
Die sonstigen Forderungen beinhalten Erträge, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden, in Höhe von EUR 222.781,17 (Vorjahr: TEUR 214).
1.10.3. Eigenkapital
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn iHv EUR 1.657.609,91 zur Gänze auf neue Rechnung vorzutragen.
Die ungebundenen Kapitalrücklagen EUR 2.000.000 resultieren aus einem Gesellschafterzuschuss. Die gebundene Kapitalrücklage in Höhe von EUR 2.750.000,00 wurde zur Vermeidung eines kapitalherabsetzenden Effektes im Zuge der up-stream Verschmelzung nach Art I UmgrStG gebildet.
1.10.4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
| Stand | Stand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Verwendung Auflösung | Zuweisung | 31.12.2025 | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Jubiläumsgelder | 118.686,25 | 0,00 | 0,00 | 5.672,75 | 124.359,00 |
| nicht konsumierte Urlaube | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 106.054,00 | 106.054,00 |
| Zeitausgleiche | 90.636,28 | 90.636,28 | 0,00 | 24.374,00 | 24.374,00 |
| Erfolgsprämien Kundenboni, Reklamatio- | 93.388,00 | 93.388,00 | 0,00 | 52.585,00 | 52.585,00 |
| nen, | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 58.225,00 | 58.225,00 |
| sonstiges | 542.961,24 | 542.961,24 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Provisionen | 162.902,37 | 162.902,37 | 0,00 | 80.000,00 | 80.000,00 |
| Ausstehende Rechnungen | 25.796,00 | 25.796,00 | 0,00 | 41.265,62 | 41.265,62 |
| Rechts- und Beratung | 20.310,00 | 20.310,00 | 0,00 | 17.738,40 | 17.738,40 |
| sonstige | 72.629,56 | 72.629,56 | 0,00 | 38.622,69 | 38.622,69 |
| 1.127.309,70 | 1.127.309,70 | 0,00 | 543.223,71 | 543.223,71 | |
1.10.5. Verbindlichkeiten
Die Gesamtverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen zum Bilanzstichtag EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0).
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in der Höhe von EUR 921.107,71 (Vorjahr: TEUR 2.608) enthalten und sonstige Verbindlichkeiten in der Höhe von EUR 12.545,23 (Vorjahr: TEUR 188).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 137.915,98 (Vorjahr: TEUR 88) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
1.10.6. Haftungsverhältnisse, Verpflichtung aus der Nutzung von Sachanlagen
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen Die Höhe dieser Verpflichtungen beträgt für das Folgejahr EUR 473.947,93 (Vorjahr: TEUR 432 und für die folgenden fünf Jahre EUR 1.909.431,79 (Vorjahr: TEUR1.059).
1.11. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1.11.1. Personalaufwand und Arbeitnehmer
Der Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Mitarbeitervorsorgekassen“ enthält Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von EUR 34.506,47 (Vorjahr: TEUR 41).
In 2025 wurden der Jubiläumsgeldrückstellung EUR 5.672,75 zugeführt, sowie EUR 0,00 verbraucht. Die Änderungen der Jubiläumsgeldrückstellung sind im Personalaufwand der Gewinn- und Verlustrechnung lit. a) Löhnen und lit. b) Gehälter berücksichtigt.
Veränderungen sonstiger Personalrückstellungen werden ebenfalls im Personalaufwand abgebildet.
| Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer | Geschäftsjahr Vorjahr | |
|---|---|---|
| Arbeiter | 4 | 5 |
| Angestellte | 40 40 | 42 |
| 44 | 47 | |
1.11.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich i. W. aus Transportkosten, Konzernverrechnungskosten, Rechts- und Beratungskosten und Mietaufwänden zusammen.
1.11.3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Das Unternehmen bildet eine Körperschaftsteuergruppe nach § 9 KStG mit der Hydro Holding Austria GmbH als Gruppenträgerin. Die Steuerumlagenverrechnung ergibt eine Forderung von EUR 175.353,81 (Vorjahr: Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 188).
Die gewählte Steuerumlagemethode ist die Belastungsmethode. Ein Gruppenmitglied, das an den Gruppenträger ein positives steuerliches Einkommen weiterleitet, hat an den Gruppenträger eine positive Steuerumlage zu leisten, die sich durch Anwendung des Steuersatzes, derzeit 23 %, auf das überrechnete steuerliche Einkommen ergibt.
Ein Gruppenmitglied mit negativem steuerlichem Einkommen erhält vom Gruppenträger eine negative Steuerumlage. Diese errechnet sich durch Anwendung des Steuersatzes auf das überrechnete negative steuerliche Einkommen, vermindert um den anteiligen Zinsvorteil, der sich aus der sofortigen Verrechnung des negativen steuerlichen Einkommens in der Gruppe ergibt.
Der steuerliche Gruppenvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Sonstige Angaben
Aufgrund der Anwendung der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 2 UGB werden zu den betroffenen Beteiligungsverhältnissen keine weitergehenden Angaben gemacht.
2.1. Organe der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr waren folgende Mitglieder als Geschäftsführer tätig:
Herr Ralf Seufert
Herr Jörg Meiche (seit 30.10.2025)
In Zusammenhang mit den Aufwendungen für Gehälter für Geschäftsführer wird von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs 4 UGB Gebrauch gemacht.
Es wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Organe der Gesellschaft gewährt.
3.2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Per-
sonen im Sinn des § 238 Abs 1 Z 12 UGB
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden im Geschäftsjahr nur zu fremdüblichen Konditionen statt.
3.3. Aufwendungen für Abschlussprüfer
Die gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB verpflichtende Angabe der Aufwendungen für den Abschlussprüfer unterbleibt, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Norsk Hydro ASA, Oslo, einbezogen wird und die Aufwendungen dort offengelegt werden.
3.4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
3.5. Konzernabschluss
Die Gesellschaft steht mit der Norsk Hydro ASA, Oslo (oberstes Konzernmutterunternehmen), und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss einbezogen, welcher beim Zentralregister Bronnosysund („Bronnoysundregistrene“), Norwegen, erhältlich ist.
Seekirchen am Wallersee, am 10. Juli 2026
Der Geschäftsführer
Rolf Senfert – E8CFCE5B6EF8451. Ralf Seufert
foery Meite
— Signiert von: — E8AD8E8AB3EA442... Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jörg Meiche
Anlage zum Anhang: Anlagenspiegel
A N L A G E N S P I E G E L GEMÄSS § 226 (1) per 31. DEZEMBER 2025
| Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten | kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | Buchwerte | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | |||||
| 01.01.2025 | Anpassung | 31.12.2025 | 01.01.2025 | Anpassung | 31.12.2025 | 31.12.2025 | 31.12.2024 | |||||
| ANLAGEVERMÖGEN | ||||||||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||||
| Rechte | 404.854,47 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 404.854,47 | 404.381,48 | 472,99 | 0,00 | 0,00 | 404.854,47 | 0,00 | 472,99 |
| II. Sachanlagen | ||||||||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | ||||||||||||
| einschließlich der Bauten auf fremden Grund | ||||||||||||
| a) bebaute Grundstücke | ||||||||||||
| aa) mit Geschäfts- oder Fabriksgebäuden | ||||||||||||
| oder anderen Baulichkeiten | ||||||||||||
| Gebäudewert | 251.000,38 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 251.000,38 | 251.000,38 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 251.000,38 | 0,00 | 0,00 |
| 2. technische Anlagen u. Maschinen | 221.507,53 | 0,00 | 480,00 | 0,00 | 221.987,53 | 181.059,16 | 6.086,12 | 482,78 | 0,00 | 186.662,50 | 35.325,03 | 40.448,37 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung | 415.197,94 | 11.722,40 | 213.618,56 | 0,00 | 213.301,78 | 366.015,92 | 21.851,90 | 213.618,68 | 0,00 | 174.249,14 | 39.052,64 | 49.182,02 |
| 887.705,85 | 11.722,40 | 214.098,56 | 0,00 | 686.289,69 | 798.075,46 | 27.938,02 | 214.101,46 | 0,00 | 611.912,02 | 74.377,67 | 89.630,39 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||||||||
| Beteiligungen | 81.106,03 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 81.106,03 | 36.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 36.000,00 | 45.106,03 | 45.106,03 |
| Summe Anlagevermögen | 1.373.666,35 | 11.722,40 | 214.098,56 | 0,00 | 1.172.250,19 | 1.238.456,94 | 28.411,01 | 214.101,46 | 0,00 | 1.052.766,49 | 119.483,70 | 135.209,41 |
L A G E B E R I C H T
für das Geschäftsjahr 2025
1. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Der wirtschaftliche Hintergrund war weltweit geprägt vom gedämpften Wirtschaftswachstum, den Auswirkungen des andauernden Ukrainekrieges sowie steigender Energiepreise. Die Baupreise in Österreich sind nur moderat mit ca. 0,8% im Hochbau gestiegen. Die Bauzinsen waren im Jahr 2025 zwar stabil, jedoch auf höherem Niveau von 3,5%. Die Inflationsrate lag gemäß Statistik Austria bei 3,6% im Jahresdurschnitt.
Die Entwicklung innerhalb der Baubranche, speziell im Hochbau, war im Jahr 2025 negativ. Geprägt von restriktiven bzw. sinkenden Auftragsvergaben und einem Rückgang in der Nachfrage. Für das Jahr 2026 wird im Hochbau eine Entspannung der Situation mit einem positiven Wachstum erwartet.
Die Aluminiumpreise laut LME (London Metall Exchange) bewegte sich zum Jahresanfang zwischen 2.530 USD und 2.675 USD je Tonne. Zwar sank der LME im ersten Halbjahr auf einen Tiefstwert von ungefähr 2.400 USD erreichte jedoch im November einen Jahreshöchstwert von 2.900 USD. Steigende Beschaffungs- sowie Energiepreise waren in 2025 eine Herausforderung.
Der Markt für Fenster-, Türen- und Fassadenlösungen aus Aluminium ist gekennzeichnet von einem intensiven Wettbewerb aus nationalen und internationalen Anbietern. Neben einem großen Wettbewerber (Marktführer), nach welchem sich die Hydro Buildings Systems Austria GmbH eingliedern lässt, gibt es in Österreich auch mittlere und kleinere Wettbewerber. Die Gesellschaft strebt einen hohen technischen Anspruch und Nachhaltigkeit in einem wettbewerbsintensiven Markt an.
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 9% gesunken auf 30.137T EUR (von 33M EUR).
Die Inlandsumsatzerlöse iHv TEUR 28.970 sanken um 9% gegenüber dem Vorjahr (MEUR 32). Die Exportumsatzerlöse iHv. TEUR 892 sanken um 38% gegenüber dem Vorjahr (MEUR 1,4). Die Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 68% gestiegen auf TEUR 274 in 2025 (Vorjahr: TEUR 163).
Die Materialquote ist von 70,20% im Vorjahr leicht auf nun 70,85% gestiegen.
Für das Geschäftsjahr 2025 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -561 (VJ: TEUR 4.376, wobei TEUR 3.754 aus dem Jahresüberschusses des Vorjahres das Ergebnis aus der Umstrukturierung betrafen).
Das Kostenmanagement wurde konsequent weitergeführt und es gab keine wesentlichen Überschreitungen. Ein Umsatzrückgang von 9% führte auch zu einem Rückgang im Rohertrag (bzw. NAV, Net Added Value) von ca. TEUR 680, welcher nicht durch weitere Kostensenkungsmaßnahmen kompensiert werden konnte.
Kennzahlen zur Ertragslage
| 2025 | 2024 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse (TEUR) | 30.137 | 33.199 |
| EBIT (TEUR) | -898 | 605 |
| Umsatzrentabilität | -3,0% | 1,8% |
| Gesamtkapitalrentabilität | -9,6% | 4,8% |
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
| 2025 | 2024 | |
|---|---|---|
| Nettoverschuldung (TEUR - verzinsliches FK abzügl flüssige Mittel) | -6.106 | -7.382 |
| Working Capital (TEUR – UV abzüglich kurzfristiges Fremdkapital) | 7.063 | 8.038 |
| Eigenkapitalquote in % vom Gesamtkapital | 71,1% | 60,7% |
| Nettoverschuldungsgrad | -0,9 | -1 |
| Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit (TEUR) | -469 | 1.874 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Hueck Aluminium Gesellschaft mbH (übertragende Gesellschaft) rückwirkend zum 31.12.2023 unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen gem Art I UmgrStG auf die Hydro Building Systems Austria GmbH (übernehmende Gesellschaft) „up-stream“ verschmolzen.
Unternehmensrechtlich wurden gem § 202 Abs 2 Z 1 UGB die Buchwerte der Hueck zum 31.12.2023 fortgeführt. Das Verschmelzungskapital wurde nach Berücksichtigung des abgegangenen Beteiligungsbuchwertes in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem eigenen Posten „Ergebnis aus Verschmelzung“ ausgewiesen. Davon wurde zur Vermeidung eines kapitalherabsetzenden Effekts im Jahr 2024 ein Betrag von TEUR 2.750 in den gebundenen Kapitalrücklagen erfasst.
Im Mai 2025 wurde die vormalige Hueck in das SAP System des Konzerns integriert.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Der FTE Stand liegt bei 43 FTEs im Vergleich zu 42 FTEs aus dem Vorjahr.
Niederlassungen
Es bestehen zwei Niederlassungen. Eine mit Sitz in Seekirchen und eine mit Sitz in Wien.
2. Voraussichtliche Entwicklung und Risiken des Unternehmens
Für das Geschäftsjahr 2026 rechnen wir grundsätzlich mit einer angespannten Situation am Markt. Gemäß WKO soll sich die Wirtschaftslage im Hochbau leicht verbessern. Die rückläufige Nachfrage sowie steigende Energiepreise erzeugen einen Margen- sowie Kostendruck. Ziel ist ein positives Jahresergebnis zu erwirtschaften.
Das Kostenmanagement wird weiterhin konsequent umgesetzt und die Einhaltung kontrolliert. Dadurch sollen Abweichungen rasch erkannt und bei Bedarf gegengesteuert werden. Die Verkaufsgebiete werden umstrukturiert und neu gegliedert. Dadurch sollen die Verkaufsgebiete geographisch besser auf die Vertriebsmitarbeiter verteilt werden.
Aus derzeitiger Sicht bestehen lt. Einschätzung des Managements keine Liquiditätsengpässe. Die Unternehmensfortführung ist gewährleistet.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Vor dem Hintergrund der Geschehnisse in Zusammenhang mit dem andauernden Krieg in der Ukraine sowie den Krieg im Nahen Osten und den weiter mäßigen Markterwartungen im Baubereich, ist ein kurzfristiger Ausblick mit hoher Planungsunsicherheit behaftet. Aufgrund der Marktstellung rechnet das Management aber mittel- und langfristig mit einer positiven Entwicklung der Nachfrage.
Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Risiken (Personalrisiken, operative Risiken, Geschäftsrisiken) aus heutiger Sicht.
Finanzinstrumente, Risiken und Strategien
Das Unternehmen hält keine derivativen Finanzinstrumente. Das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen durch Versicherungen abgedeckt. Die laufende Refinanzierung erfolgt über den Konzern, wodurch der Cash Flow gesichert ist.
3. Forschung und Entwicklung
Das Unternehmen ist in einem Forschungsverbund der Hydro eingegliedert. Es werden keine eigenen nennenswerten Forschungsprojekte betrieben. Die Kosten für Forschung und Entwicklung sind weiterverrechnete Kosten der verbundenen Unternehmen.
4. Bericht über IKS und RMS
Neben der ausnahmslosen Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden lokalen Gesetzen sind alle Gesellschaften der Hydro Gruppe verpflichtet, die umfangreichen internen Direktiven zu wesentlichen Geschäftsprozessen, Verhaltensregeln (Code of Conduct) sowie die Regelungen im Konzernrechnungslegungshandbuches und im Controlling Manual zu befolgen.
Für die lokale Rechnungslegung und Berichtserstattung wird SAP als Software eingesetzt. Als Konsolidierungssoftware im Konzern wird gesellschaftsübergreifend HFM (Hyperion Financial Management) verwendet.
Die Berichtserstattung der Hydro Gruppe an Aufsichtsorgane und Gesellschafter basiert auf einer vollständigen, richtigen, genauen und verständlichen Berichtserstattung. Im Rahmen des internen Berichtswesens sowie des Konzernberichtswesens werden regelmäßig Planungen und Abweichungsanalysen erstellt. Es existiert ein umfangreiches Kennzahlensystem und ein Benchmarking mit anderen Gesellschaften. Außerdem gibt es ein Risikomanagementsystem zur frühzeitigen Erkennung und Bearbeitung von Risiken.
Diese Prämissen an das Berichtswesen gelten auch für die nicht-finanzielle Berichterstattung, sei es intern bei Hydro oder gemäß anderer geltender Vorschriften, darunter Informationen über den Umwelt- und Arbeitsschutz (EHS), die Unternehmensverantwortung (CSR), Personalfragen und Fragen zur Unternehmensführung (Corporate Governance).
Darüber hinaus werden regelmäßig interne Audits durch die Konzernrevision durchgeführt, um die Einhaltung des Hydro internen Kontrollsystems zu überprüfen.
Seekirchen am Wallersee, am 10. Juli 2026
Hydro Building Systems Austria GmbH
Geschäftsführer
Ralf Seufert 8 Cf
von:
oary Heichs
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jörg Meiche Ralf Seufert
Umlaufbeschluss
Die Hydro Holding Austria GmbH (FN 73048z) stimmt als Alleingesellschafterin der Hydro Building Systems Austria GmbH (FN 174032f) der Beschlussfassung im schriftlichen Weg gem. § 34 GmbHG zu und fasst nachfolgende Beschlüsse:
1. Der vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 mit einem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.657.609,91 und einem Ergebnis nach Steuern von EUR -561.115,63 wird hiermit festgestellt. 2. Aus dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen verteilungsfähigen Bilanzgewinn wird eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 1.150.000,00 beschlossen. Der verbleibende Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung der Hydro Building Systems Austria GmbH wird für das Geschäftsjahr 2025 die Entlastung erteilt.
Nenzing, den 03. September 2026
Hydro Holding Austria GmbH
Hubert Ronečker Geschäftsführer