Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

Zimmermann GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Sitz Mattersburg

Eisenstädterstraße · 24, 7210 Mattersburg, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 24. Nov. 2020 · Jahresabschluss eingereicht

AktivFN 158036GEUID ATBRA.158036-000

Bilanzsumme

6,4 Mio. €

Eigenkapitalquote

-153,8 %

Struktur

Arbeitskapital

3,9 Mio. €

Liq 1: 0.02x

Bilanzverlust 2019

-10,6 Mio. €

Verlustvortrag

-7,8 Mio. €

Laufender Verlust

-2,8 Mio. €

Unternehmensprofil

Aus öffentlich verfügbaren Unternehmensinformationen zusammengestellt.

KI-Recherche

Zimmermann GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Mattersburg. Es ist auf Dach-, Fassaden-, Holzbau- und Abdichtungsleistungen für Neubau, Umbau und Sanierung spezialisiert.

Im österreichischen Firmenbuch ist Zimmermann GmbH unter FN 158036g eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Jahresabschlüsse, Firmenbuchdokumente, Firmenhistorie und Finanzkennzahlen.

Für das Geschäftsjahr 2019 liegt ein strukturierter Jahresabschluss vor. Die Bilanzsumme beträgt 6,4 Mio. €, das Eigenkapital -9,9 Mio. €, die Eigenkapitalquote -153,8 %, das Arbeitskapital 3,9 Mio. €. Der Bilanzverlust beträgt 10,6 Mio. €, der Jahresfehlbetrag beträgt 2,8 Mio. €. Erfasst sind aktuell 16 Firmenbuchdokumente, 5 historische Vollzüge und 3 Vertretungsorgane.

B2BB2Cca. 51-100 MitarbeiterOstösterreich mit Schwerpunkt Burgenland, Wien und Niederösterreich.UIDATU42416701

Leistungen & Produkte

Dachdeckerei, Bauspenglerei, Holzbau/Zimmerei, Fassadenarbeiten, Abdichtungen, Neubau, Umbau, Sanierung, Wartung, Baukontrolle, Detailentwicklung und Ausführung.

Zielkunden

Wohnhausanlagen, Büro- und Industriebauten, Einfamilienhäuser sowie private und gewerbliche Auftraggeber mit Bau-, Sanierungs- oder Instandhaltungsbedarf.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Eisenstadt309 026 S 00064/20Mattersburg

Letzte Bekanntmachung 19. Aug. 2024

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 158036g

Schuldner

Zimmermann GmbH

Eisenstädterstraße 24

7210 Mattersburg

(vormals in 7210 Mattersburg, Michael Koch-Straße 19)

vertreten durch: Brand Rechtsanwälte GmbH in 1020 Wien, Carre Rotunde Schüttelstraße 55

FN 158036g

Masseverwalter

Dr. Felix STORTECKY Rechtsanwalt

W.A.-Mozartstraße 4

7093 Jois

Tel.: 02160/712 07, Fax: 02160/71207-22

E-Mail: [email protected]

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung20.10.2020
Anmeldungsfrist28.12.2020
Tagsatzung
Datum11. Jän. 2021
Uhrzeit10.00 Uhr
Ort.

Prüfungstagsatzung

Berichtstagsatzung

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 19. Okt. 2020

    Die Details über die Abführung der Tagsatzungen werden gesondert in der Insolvenzdatei kundgemacht werden.

  2. 19. Okt. 2020

    Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 20.10.2020 ein.

  3. 19. Okt. 2020

    Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.

  4. 19. Okt. 2020

    In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.

  5. 19. Okt. 2020

    Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).

  6. 19. Okt. 2020

    ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.

  7. 09. Dez. 2020

    Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

  8. 18. Dez. 2020

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  9. 21. Dez. 2020

    Angesichts der derzeitigen Krisensituation und zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen werden gem. Artikel 21 I. Hauptstück § 3 des 2. COVID-19-Gesetzes, BgblNr 16/2020, die für den 11.01.2021 anberaumten mündlichen Tagsatzungen abberaumt und die allgemeine Prüfungstagsatzung in Schriftform abgehandelt wie folgt: Am 11.01.2021 wird das Anmeldeverzeichnis vom Insolvenzverwalter an alle Gläubiger oder deren Vertreter mit den Anerkenntnis- und Bestreitungserklärungen des Insolvenzverwalters und des/der Schuldners/Schuldnerin zu den angemeldeten Forderungen übersandt werden. Für Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde gilt: Ab dem 11.01.2021 haben die Gläubiger die Möglichkeit binnen 8 Tagen schriftlich im elektronischen Rechtsverkehr die Richtigkeit und Rangordnung angemeldeter Forderungen zu bestreiten, im Falle der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß Sie den Erklärungen des Insolvenzverwalters hierüber keine Einwendungen entgegensetzen.Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen, gilt der 11.01.2021 fristauslösend für die 8-Tagesfrist. Für Gläubiger, deren Forderung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter oder dem / der Schuldner/Schuldnerin bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Bestreitungsfrist wird mit einem Monat festgesetzt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 11.01.2021 zugestellt.

  10. 19. Aug. 2024

    Zivil- und Strafverfahrensausgänge sind abzuwarten. Der Akt ist kalendiert mit Mai 2025.

Aktuelle Eigentümer & Beteiligungen

Informationsquelle: evi.gv.at

Eigentümer1

GuV-Performance

EBIT & Gewinn vs. Personal

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Bilanzstruktur

2019
Gesamt
6,44 Mio. €
Anlagevermögen376,60 Tsd. € · 6%
Umlaufvermögen6,03 Mio. € · 94%
Liquide Mittel33,80 Tsd. € · 1%

Firmenbuch-Dokumente

Jahresabschlüsse & Urkunden mit Download-Link

16 Dateien

Jahresabschluss

2019PDF

Stichtag 31. Dez. 2019 · Eingereicht 24. Nov. 2020 · 537.5 KB

AZ 309 043 Fr 3354/20 i

31.12.2019

Jahresabschluss

2018PDF

Stichtag 31. Dez. 2018 · Eingereicht 28. Jän. 2020 · 356.1 KB

AZ 309 043 Fr 199/20 w

31.12.2018

Jahresabschluss

2017PDF

Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 28. Sep. 2018 · 358.0 KB

AZ 309 043 Fr 3447/18 d

31.12.2017, Version 2

Jahresabschluss

2016PDF

Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 29. Sep. 2017 · 254.0 KB

AZ 309 043 Fr 3338/17 i

31.12.2016

Jahresabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 30. Sep. 2016 · 254.1 KB

AZ 309 043 Fr 3210/16 m

31.12.2015

Jahresabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 30. Sep. 2015 · 107.5 KB

AZ 309 043 Fr 3107/15 b

31.12.2014

Jahresabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 29. Sep. 2014 · 19.8 KB

AZ 309 043 Fr 2693/14 i

31.12.2013

Jahresabschluss

2012PDF

Stichtag 31. Dez. 2012 · Eingereicht 18. Sep. 2013 · 19.2 KB

AZ 309 043 Fr 2290/13 h

31.12.2012

Jahresabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 02. Juli 2012 · 19.2 KB

AZ 309 043 Fr 1479/12 g

31.12.2011

Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 27. Sep. 2011 · 19.1 KB

AZ 309 043 Fr 3952/11 i

31.12.2010

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 03. Mai 2010 · 19.1 KB

AZ 309 044 Fr 1553/10 f

31.12.2009

Jahresabschluss

2008PDF

Stichtag 31. Dez. 2008 · Eingereicht 07. März 2010 · 19.1 KB

AZ 309 044 Fr 552/10 h

31.12.2008

Jahresabschluss

2007PDF

Stichtag 31. Dez. 2007 · Eingereicht 13. Mai 2009 · 19.0 KB

AZ 309 044 Fr 1330/09 v

31.12.2007

Jahresabschluss

2006PDF

Stichtag 31. Dez. 2006 · Eingereicht 24. Juni 2008 · 213.7 KB

AZ 309 019 Fr 2322/08 i

31.12.2006

Jahresabschluss

2005PDF

Stichtag 31. Dez. 2005 · Eingereicht 10. Juli 2007 · 237.1 KB

AZ 309 019 Fr 2654/07 p

31.12.2005

Jahresabschluss

2004PDF

Stichtag 31. Dez. 2004 · Eingereicht 16. Aug. 2006 · 337.1 KB

AZ 309 019 Fr 3125/06 y

31.12.2004

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 24. Okt. 2020 · Antrag vom 19. Okt. 2020

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 19.10.2020

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 2958/20 b

  2. 14. Aug. 2020 · Antrag vom 07. Aug. 2020

    Antrag auf Änderung eingelangt am 07.08.2020

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 1946/20 p

  3. 05. Feb. 2020 · Antrag vom 28. Jän. 2020

    Antrag auf Änderung eingelangt am 28.01.2020

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 202/20 z

  4. 11. Jän. 2018 · Antrag vom 27. Dez. 2017

    Antrag auf Änderung eingelangt am 27.12.2017

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 4170/17 h

  5. 10. Mai 1997 · Antrag vom 28. Apr. 1997

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 28.04.1997

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 019 Fr 764/97 d

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