Inhaltsverzeichnis
1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2025/26 erzielte die GAW technologies GmbH Umsatzerlöse in Höhe von EUR 22,87 Mio. (VJ: EUR 41,00 Mio.) und eine Betriebsleistung von EUR 21,72 Mio. (VJ: EUR 39,61 Mio.).
Die nachstehende Tabelle zeigt die Umsatzentwicklung der letzten zehn Jahre.
Umsatzentwicklung 2016/17 - 2025/26 in Mio. EUR
| 18/1 | /20 | 20/21 | 21/22 | 22/23 | 23/24 | 24/25 | 25/26 |
|---|
Nach Regionen betrachtet war Asien (v.a. China, Indien und Indonesien) mit EUR 10,07 Mio. (VJ: EUR 30,07 Mio.) der größte Absatzmarkt. Darauf folgte die Europäische Union mit EUR 9,50 Mio. (VJ: EUR 9,28 Mio.), davon wurden EUR 1,39 Mio. in Osterreich (VJ: EUR 2,76 Mio.) umgesetzt. Im restlichen Drittland (v.a. USA) wurden Umsatzerlöse in der Höhe von EUR 1,91 Mio. (VJ: EUR 1,65 Mio.) realisiert.
Die Exportquote lag im Berichtsjahr bei rund 94% (VJ: 93%).
Im Berichtsjahr erzielte die GAW technologies GmbH bei einer Betriebsleistung von TEUR 21.721 (VJ: TEUR 39.614) ein ordentliches Betriebsergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Ertragsteuern im Umfang von TEUR 921 (VJ: TEUR 3.956), was – bezogen auf die Betriebsleistung – einer Marge von 4,24% (VJ: 9,99%) entspricht.
| Finanzielle Leistungsindikatoren | ||
|---|---|---|
| Erfolgswirtschaftliche Kennzahlen | ||
| 2025/26 | 2024/25 | |
| Umsatzerlöse (in TEUR) | 22.873 | 41.003 |
| Ergebnis vor Steuern (in TEUR) | 809 | 3.998 |
| Kapitalrentabilität | ||
| Eigenkapitalrentabitlität (EvSt/Eigenkapital zu Beginn des GJ) | 5,90% | 35,04% |
| Gesamtkapitalrentabilität (EvSt/Gesamtkapital zu Beginn des GJ) | 2,34% | 13,00% |
| Finanzwirtschafltiche Kennzahlen | ||
| 2025/26 | 2024/25 | |
| Nettoumlaufvermögen (in TEUR) (Umlaufvermögen abzgl. kfr. Fremdkapital) | 10.507 | 11.616 |
| Eigenkapitalquote | 45,83% | 39,68% |
| Nettoguthaben (in TEUR) (liquide Mittel abzgl, verzinsliche Rückstellungen & Verbindlichkeiten) | 6.246 | 6.387 |
| Nettoguthaben/Eigen kapital | 50,39% | 46,59% |
| Cash Flow Kennzahlen (in TEUR) | ||
| 2025/26 | 2024/25 | |
| Mittelzu(ab)fluss aus dem Ergebnis | 831 | 3.959 |
| Mittelzu(ab)fluss aus betrieblicher Tätigkeit | -382 | 752 |
| Mittelzu(ab)fluss aus Investitionen | 1.222 | 240 |
| Mittelzu(ab)fluss aus Finanzierung | -1.205 | -1.315 |
| zahlungswirksame Veränderung | -366 | -323 |
| Flüssige Mittel, Wertpapiere Anfangsbestand | 14.327 | 14.650 |
| Flüssige Mittel, Wertpapiere Endbestand | 13.961 | 14.327 |
2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft wird maßgeblich durch die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den internationalen Absatzmärkten beeinflusst. Auch für das Geschäftsjahr 2026/27 rechnen wir mit einem insgesamt verhaltenen wirtschaftlichen Umfeld. Erhebliche Unsicherheitsfaktoren sind dabei weiterhin geopolitische Krisenherde, die im Falle einer Eskalation, Energie- und Rohstoffpreisschocks sowie globale Lieferkettenprobleme auszulösen drohen, sowie die generell schleppende konjunkturelle Entwicklung in vielen Wirtschaftsregionen, die sich auf die Investitionsentscheidungen vieler Unternehmen direkt auswirkt.
Geschäftsbereich Coating and Preparation
Unser Kunden- und Produktportfolio ist traditionell stark auf die Papier- und Kartonindustrie fokussiert und wird auch in diesem Jahr den größten Anteil am Gesamtumsatz ausmachen. Während die Kunden in unserem größten Absatzmarkt China aufgrund der staatlich verordneten „Made in China-Strategie“ zunehmend auf lokale Anlagenbauer setzen, leidet die Branche in Europa unter hohen strukturellen Kosten und Uberkapazitäten. Aus der stattfindenden Konsolidierung entstehen jedoch Projekte zur Umstellung von Bestandsanlagen auf neue Papier- und Kartonqualitäten wie Foodboard, Verpackungen und Spezialpapiere, im Vergleich zu Greenfield- Anlagen mit merklich kleineren Volumina.
Basierend auf unseren Kernkompetenzen in der Aufbereitung von Flüssig- und Pulverprodukten und um die Abhängigkeit von der Papier- und Kartonindustrie zu reduzieren, konzentrieren wir uns im Geschäftsbereich Coating and Preparation parallel auf eine systematische Diversifizierung auch in andere Branchen, wie z.B, die Farben- und Lackindustrie hinein.
Geschäftsbereich Kunststoffrecycling
Im noch jungen Geschäftsbereich Kunststoffrecycling mit seinem Vorzeigeprojekt CreaSolv®, einem Verfahren welches das Recycling komplexer und bisher nicht als recyclebar geltender Kunststoffabfälle ermöglicht, haben wir mittlerweile erste gute Erfolge verzeichnet. Derzeit sind zwei Engineering-Projekte im Siebenstelligen Euro Bereich in Abwicklung, Folgebeauftragungen über den Anlagenbau als nächste logische Konsequenz dürfen erwartet werden und werden uns den Zugang zu einem stark wachsenden Markt im hochwertigen Kunststoffrecycling eröffnen.
3. Wesentliche Risiken und Risikomanagement
Die Hauptaufgabe des Kontroll- und Steuerungssystems bei GAW ist es, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und, wenn notwendig, rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das Management der Risiken ist integraler Bestandteil des Rechnungswesens und Controllings sowie des Projektmanagements.
Finanzielle Risiken
Zahlungsausfallsrisiko:
Das Zahlungsausfalls- und -verzugsrisiko von Kunden wird durch regelmäßige Kreditprüfungen sowie, für einen Großteil der Aufträge, durch Besicherung von Zahlungen durch Banken und durch Abschluss von Exportversicherungen reduziert. Hohes Augenmerk wird daraufgelegt, dass der Zahlungsverkehr mit den Kunden über Banken mit erstklassiger Bonität erfolgt. Im Ausmaß des maximal erwarteten Ausfallsrisikos der Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zinsänderungsrisiko:
Das Risiko aus Zinsänderungen bei Finanzanlagen und –verbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt. Mit den Hausbanken bestehen für Kredite fixe Zinsvereinbarungen. Betriebsmittelkredite, für die variable Vereinbarungen gelten, werden aufgrund der sehr guten Liquidität des Unternehmens so gut wie nicht in Anspruch genommen.
Preisänderungsrisiko:
Die Preise für Edelstahlmaterial unterliegen starken Schwankungen, womit ein Preisänderungsrisiko gegeben ist. Dieses wird jedoch bereits in der Phase der Kalkulation und Angebotserstellung regelmäßig beobachtet und eingearbeitet und somit weitgehend minimiert. Darüber hinaus unterhalten wir für unsere Zukaufteile langfristige Lieferantenbeziehungen, welche Preiserhöhungen in überschau- und vorhersehbarer Höhe limitieren.
Währungsänderungsrisiko:
Das Fremdwährungsrisiko im EU-Raum wurde durch die Einführung des Euro in einem Großteil der Länder deutlich reduziert. Darüber hinaus gelingt es zum Großteil auch mit Drittländern die Kaufverträge in Euro abzuschließen. Wechselkursrisiken bestehen insbesondere noch bei Projekten mit Kunden aus den USA bzw. teilweise auch mit Kunden aus Asien. Bei in Fremdwährung fakturierten Aufträgen wird die Nettowährungsposition durch den Abschluss von Devisentermingeschäften gesichert.
Risiken in Verbindung mit der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung
Unser Geschäftsumfeld wird durch die weltweite Nachfrage nach Investitionsgütern bestimmt, die wiederum vom globalen makroökonomischen Umfeld beeinflusst wird. Das Preisniveau für die von GAW gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von GAW gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weitere Folge auf den Auftragseingang von GAW haben. So beeinflusst zum Beispiel der Kurswechsel in der internationalen Handelspolitik unter der neuen US-Administration die Beschaffungs- und Absatzmärkte maßgeblich. Ein wesentliches Risiko stellen geopolitische Spannungen dar, so könnten Unterbrechungen von Aufträgen die Folge terroristischer oder kriegerischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein.
Infrastrukturrisiken
Cyber-Security/Hackerangriffe:
Cyber-Risiken begegnen wir durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien sowie durch die verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen und die stetige Optimierung der IT-Infrastruktur stellen wir sicher, dass mögliche Attacken frühzeitig erkannt und abgewehrt werden können. Neben diesen technischen Maßnahmen trainieren und informieren wir unsere Mitarbeiter über Awareness- Kampagnen über den sicheren Umgang mit Daten.
Personal:
Hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte sind die tragende Säule unseres Erfolgs und wir sind bestrebt, langjährige Beziehungen mit unseren Mitarbeitern aufzubauen. Bei der Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl dieser Mitarbeiter stehen wir im Wettbewerb mit anderen international tätigen, verfahrenstechnisch orientierten Unternehmen. Familienfreundlichkeit, Flexibilität und individuelle Karrieremöglichkeiten, ebenso wie eine stärkenorientierte Mitarbeiterentwicklung stehen daher im Fokus unserer Personalpolitik.
Standortkosten:
Die – auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern – anhaltend hohe Inflation und die entsprechende Berücksichtigung in den Gehalts- und Lohnabschlüssen führten zu hohen Kostenbelastungen, die nicht in vollem Umfang an Kunden weitergebeben werden können. Diesen wird durch das Ausschöpfen von Effizienzpotentialen entgegengewirkt.
4. Bericht über die Forschung und Entwicklung
Die Innovationsstrategie von GAW technologies zielt auf eine nachhaltige, ressourcenschonende Produktion unserer Kunden sowie auf Effizienzsteigerung ab. Der Fokus liegt darauf, den Einsatz von Wasser, Energie und Rohstoffen im Produktionsprozess zu reduzieren. Digitalisierung splelt dabei eine wesentliche Rolle.
Die Aufwendungen für diesen Bereich betrugen im Berichtsjahr TEUR 2.322 bzw. 10,69% der Betriebsleistung (VJ: TEUR 2.663 bzw. 6,72%).
Graz, 12. Juni 2026
ie Geschäftsführung
Mag. Nina Pildner-Stéínbúrg
DI Alexander Rinderhofer, MBA
KS KAMMER DER STEUERBERATER:INNEN UND WIRTSCHAFTSPRÜFER:INNEN
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018)
Zur Verfügung gestellt vom Vorstand der Kammer der Steuerberater:innen
und Wirtschaftsprüfer:innen
Präambel und Allgemeines
(1) Auftrag im Sinne dieser Bedingungen meint jeden Vertrag über vom zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten in Ausübung dieses Berufes zu erbringende Leistungen (sowohl faktische Tätigkeiten als auch die Besorgung oder Durchführung von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, jeweils im Rahmen der §§ 2 oder 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017). Die Parteien des Auftrages werden in Folge zum einen „Auftragnehmer“, zum anderen „Auftraggeber" genannt).
(2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in zwei Teile: Die Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Aufträge, bei denen die Auftragserteilung zum Betrieb des Unternehmens des Auftraggebers (Unternehmer iSd KSchG) gehört. Für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 8.3.1979/BGBI Nr.140 in der derzeit gültigen Fassung) gelten sie insoweit der II. Teil keine abweichenden Bestimmungen für diese enthält. (3) Im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung ist diese durch eine wirksame, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
I.TEIL
1. Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Der Umfang des Auftrages ergibt sich in der Regel aus der schriftlichen Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Fehlt diesbezüglich eine detaillierte schriftliche Auftragsvereinbarung gilt im Zweifel (2)-(4): (2) Bei Beauftragung mit Steuerberatungsleistungen umfasst die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden oder (bei entsprechender Vereinbarung) vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise vom Auftraggeber beizubringen. b) Prüfung der Bescheide zu den unter a) genannten Erklärungen. c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden. d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Erhält
der Auftragnehmer für die
laufende
Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(3) Soweit die Ausarbeitung von einer oder mehreren
Jahressteuererklärung(en) zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung.
(4) Die Verpflichtung zur Erbringung anderer Leistungen gemäß §§ 2
und 3
WTBG 2017 bedarf jedenfalls nachweislich einer gesonderten
(6) Es bestehen keinerlei Pflichten des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, Warnung oder Aufklärung über den Umfang des Auftrages hinaus.
Beauftragung.
(5) Vorstehende Absätze (2) Sachverständigentätigkeit. bis (4) gelten nicht bei
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen, als auch sich bei der Durchführung des Auftrages durch einen Berufsbefugten substituieren zu lassen. Mitarbeiter im Sinne dieser Bedingungen meint alle Personen, die den Auftragnehmer auf regelmäßßiger oder dauerhafter Basis bei seiner betrieblichen Tätigkeit unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundlage.
(8) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen ausschließlich österreichisches Recht zu berücksichtigen; ausländisches berücksichtigen. Recht ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu
(9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
schriftlichen als auch mündlichen beruflichen Äußerung, so ist der
Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder
sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages.
(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen. Diesbezüglich hat der Auftraggeber insbesondere aber nicht ausschließlich die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
(11) Bringt der Auftragnehmer bei einer Behörde ein Anbringen elektronisch ein, so handelt er — mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung – lediglich als Bote und stellt dies keine ihm oder einem einreichend Bevollmächtigtenzurechenbare Willensoder Wissenserklärung dar.
(12) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die während des Auftragsverhältnisses Mitarbeiter des Auftragnehmers sind oder waren, während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Auftragnehmer verpflichtet.
2. Aufklärungspflicht des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zum vereinbarten Termin und in Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und
Unterlagen_
übergebenen
des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen, Insbesondere gilt dies auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren.
(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der
vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit schriftlich zu bestätigen.
(4) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen
Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risiken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit diese Risiken schlagend werden keinerlei Ersatzpflichten.
(5) Vom Auftragnehmer angegebene Termine und Zeitpläne für die Fertigstellung von Produkten des Auftragnehmers oder Teilen davon sind bestmögliche Schätzungen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend. Selbiges gilt für etwaige Honorarschätzungen: diese werden nach bestem Wissen erstellt; sie sind jedoch stets unverbindlich.
(6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils aktuelle
Kontaktdaten (insbesondere Zustelladresse) bekannt zu geben. Der Auftragnehmer darf sich bis zur Bekanntgabe neuer Kontaktdaten auf die Gültigkeit der zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebenen Kontaktdaten verlassen, insbesondere Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse vornehmen lassen.