Firmenbuchdaten & Jahresabschlüsse

Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft · Sitz Mattersburg

Judengasse · 11, 7210 Mattersburg, AUT

Firmenbuchdaten direkt vom österreichischen Bundesministerium für Justiz · Datenquellen & Lizenz

Neueste Aktivität · 30. Juli 2020 · Firmenbuchänderung

AktivFN 138734XEUID ATBRA.138734-000
Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente verfügbar. Details weiter unten.

Unternehmensüberblick

Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 138734x als Aktiengesellschaft mit Sitz in Mattersburg eingetragen. Das Unternehmensprofil enthält öffentliche Firmenbuchdaten, Vertretungsorgane, veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente und die Firmenhistorie.

Erfasst sind aktuell 95 Firmenbuchdokumente, 4 historische Vollzüge und 1 Vertretungsorgan. Veröffentlichte Jahresabschlüsse und weitere Firmenbuchdokumente stehen weiter unten zum Download bereit. Als Unternehmensgegenstand ist Bank hinterlegt. Strukturierte Finanzkennzahlen aus diesen Unterlagen liegen derzeit nicht vor.

Insolvenzverfahren aktiv

1 Fall
Konkursverfahren
LG Eisenstadt309 026 S 00044/20Mattersburg

Letzte Bekanntmachung 18. März 2026

Stammdaten

Firmenbuchnummer

FN 138734x

Schuldner

Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft

Judengasse 11

7210 Mattersburg

( vormals Commerzreal Realitätenan- und verkaufs Aktiengesellschaft und Commerzbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft), mit weiteren Betriebsstätten in 7031 Krensdorf, Commerzialbankplatz 1, 7023 Zemendorf, Kirchenplatz 11, 7212 Forchtenstein, Hauptstraße 59, 7021 Draßburg, Hauptplatz 18, 7022 Schattendorf, Hauptstraße 29, 7020 Loipersbach im Burgenland, Badstraße 1a, 7024 Hirm, Haupstraße 9, und 7021 Baumgarten, Raiffeisenplatz 2, (die Schuldnerin ist Alleingesellschafterin der COMMERZ-REAL Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. in 7210 Matterburg, Judengasse 11, FN 144447y, der AVG Abstellplatz-Vermietung GmbH in 7210 Matterburg, Judengasse 11, FN 155281f, der Florianihof Betriebs GmbH in 7210 Mattersburg, Wiener Straße 1, FN 171731x, und der Commerzialbank Immobilien GmbH in 7210 Matterburg, Judengasse 11, FN 486880a, und Mitgesellschafterin der Hirmer Bauland-Erschließungs GmbH in 7024 Hirm, Hauptstraße 17, FN 197176s, der MACOM GmbH in 7210 Matterburg, Judengasse 11, FN 289343f, und der Draßburger Bauland-Erschließungs GmbH, 7021 Draßburg, Eisenstädterstraße 7, FN 491140s, der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. in 1010 Wien, Wipplingerstraße 34/4/DG4, FN 481817f, der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. in Liqu. in 1010 Wien, Wipplingerstraße 34/4/DG4, FN 59574i, und der GELDSERVICE AUSTRIA Logistik für Wertgestionierung und Transportkoordination G.m.b.H. in 1090 Wien, Garnisongasse 15, FN 145621z)

FN 138734x

Masseverwalter

Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH

Niederlassung Eisenstadt, Hauptstraße 27

7000 Eisenstadt

FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch 1. Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27, selbständig vertretungsbefugt, und 2. Dr. Michael Lentsch, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27, selbständig vertretungsbefugt

Eröffnung
Beginn der Wirkungen der Eröffnung29.07.2020
Anmeldungsfrist28.09.2020
Tagsatzung
Datum03. Nov. 2025
Uhrzeit10.20 Uhr
OrtVerhandlungssaal 5

vE 10: 30 Uhr

Hauptverfahren

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Weitere Bekanntmachungen

  1. 28. Juli 2020

    Die Details über die Abführung der Tagsatzungen und deren Ort werden gesondert in der Insolvenzdatei kundgemacht werden.

  2. 28. Juli 2020

    Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 29.07.2020 ein.

  3. 28. Juli 2020

    ACHTUNG FORDERUNGSANMELDUNGEN: Aus verfahrensautomationstechnischen Gründen sind die Forderungsanmeldungen zur AZ 26 S 45/20z einzubringen. HINWEIS TELEFONAUSKÜNFTE:Aus datenschutzrechtlichen und bankwesengesetzlichen Gründen sind jegliche telefonischen Auskunftserteilungen zu Fragen des Verfahrensablaufes und der Verfahrensabwicklung des GEGENSTÄNDLICHEN Bankkonkurses sowohl durch das Gericht als auch durch die Masseverwalterin untersagt. Bei Fragen zum Ablauf eines Konkursverfahrens einer Bank wenden Sie sich an die Rechtsanwaltschaft, Interessensvertretungen oder bevorrechtete Gläubigerschutzverbände, das sind Alpenländischer Kreditorenverband, Kreditschutzverband von 1870 und Österreichischer Verband Creditreform und für Dienstnehmer Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer. Schriftverkehr von Parteien oder Verfahrensbeteiligten des Verfahrens mit der Masseverwaltin darf ausschließlich im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) oder über die E-Mail-Adresse [email protected] erfolgen. Bei E-Mails sind Name, Geburtsdatum, Anschrift bzw. Firma, Unternehmenssitz und Firmenbuchnummer anzugeben, andernfalls das E-Mail keiner Bearbeitung zugeführt wird. Informationen zur Einlagensicherung erhalten Sie auch auf der Homepage der Einlagensicherung unter www.einlagensicherung.at und auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht unter www.fma.at. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage der Masseverwalterin unter www.kosch-partner.at. abrufbar. Die wesentlichen Verfahrensschritte werden in der Insolvenzdatei kundgemacht.

  4. 28. Juli 2020

    ACHTUNG FORDERUNGSANMELDUNGEN: Aus verfahrensautomationstechnischen Gründen sind die Forderungsanmeldungen zur AZ 26 S 45/20z einzubringen. In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Auf die Rangordnung in der Insolvenzrangfolge gem. § 131 BaSAG wird hingewiesen. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015 iVm § 244 IO. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen

  5. 28. Juli 2020

    Der Masseverwalterin wurde ein Gläubigerausschuß beigeordnet.

  6. 28. Juli 2020

    Gläubigerausschuss - Mitglieder: Gläubigerausschuss Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband 2. Kreditschutzverband von 1870 3. Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer 4. Österreichischer Verband Creditreform 5. Finanzprokuratur 6. Österreichische Gesundheitskasse 7. Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

  7. 28. Juli 2020

    Zu Gläubigerausschußsitzungen werden Gläubiger oder Vertreter von Gläubigern nur zugelassen, wenn sie über eine umfassende Vertretungs-, Entscheidungs- und Abstimmungsvollmacht verfügen.

  8. 28. Juli 2020

    Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO)

  9. 28. Juli 2020

    ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation erfolgen keine Zustellungen an Gläubiger. Zustellungen des Gerichtes erfolgen nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr und bei bekannter Unternehmensserviceportal-Postfach-Adresse oder Teilnehmeradresse. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Unternehmer sind spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollte Ihre Eingabe nicht im elektronischen Rechtsverkehr unter Angabe Ihrer Teilnehmerverzeichnisadresse eingebracht werden, wird kein Verbesserungsverfahren eingeleitet.

  10. 12. Aug. 2020

    Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

  11. 12. Aug. 2020

    Derzeit werden von Sachverständigen die schuldnerischen Vermögenswerte erhoben und bewertet.

  12. 05. Okt. 2020

    Die für den 12.10.2020, 10.30 Uhr, anberaumten Tagsatzungen werden im Verhandlungssaal 1 im 1. Untergeschoß Saal U1.231 stattfinden. Vor dem Einlaß in das Gerichtsgebäude haben die Teilnehmenden eine Personenkontrolle zu durchlaufen. Planen Sie sohin genügend Zeit ein, um pünktlich bei der Tagsatzung erscheinen zu können. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die am 12.10.2020 stattfindenden Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im gesamten Gerichtsgebäude besteht absolute Mund-Nasen-Schutz-MASKEN-Tragepflicht, die Mund-Nasen-Schutz-MASKEN sind mitzubringen. Gesichtsschilder sind nicht gestattet. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin vor dem Verhandlungssaal 1 die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Den Gläubigern oder deren Vertreter wird danach die laufende Zahl ihrer Forderung/en im Anmeldeverzeichnis genannt. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle. Gegenstand der Tagsatzung ist die Prüfung der angemeldeten Forderungen und die Gläubigerversammlung. Die Masseverwalterin wird einen allgemeinen Bericht erstatten. Aus datenschutzrechtlichen und bankwesengesetzlichen Gründen sind jegliche detaillierten Auskunftserteilungen zum Verfahren untersagt. DIE VORMALIGEN VORSTÄNDE WERDEN BEI DER TAGSATZUNG NICHT ANWESEND SEIN.

  13. 27. Okt. 2020

    Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

  14. 23. Apr. 2021

    Abschlagsverteilungstagsatzung. Die Masseverwalterin hat nach Anhörung des Gläubigerausschusses einen Abschlagsverteilungsentwurf vorgelegt. Verteilungsquote: 12 %. Aufgrund der Sonderbestimmung des § 131 BaSAG, wonach gemäß § 131 Abs. 2 leg.cit. den höchsten Rang gesicherte Einlagen und Einlagensicherungseinrichtungen, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gesicherten Einleger eintreten, genießen, weil Forderungenen anderer Gläubiger im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG nicht anerkannt sind und Klagen gemäß § 110 IO nicht anhängig gemacht wurden, nimmt an der von der Masseverwalterin vorgeschlagenen Abschlagsverteilung ausschließlich die Gläubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ( ON 330a) im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG teil. Die Masseverwalterin hat den Abschlagsverteilungsentwurf vorgelegt. Die Schuldnerin sowie die Gläubiger werden davon mit dem Beifügen verständigt, dass es ihnen freisteht, Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ab Eintragung dieses Beschlusses in der Insolvenzdatei den Antrag auf Einsicht und/oder ihre Erinnerungen schriftlich im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen. Sollten derartige konkretisierte Erinnerungen eingebracht werden, wird über diese, gegebenenfalls nach Einholung von Stellungnahmen, mit Beschluß vom Gericht entschieden werden.Für den Fall der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß die Gläubiger dem Abschlagsverteilungsentwurf keine Einwendungen entgegensetzen. Die Entscheidung über die Genehmigung der Abschlagsverteilung ist öffentlich bekanntzumachen und der Masseverwalterin sowie der Schuldnerin zuzustellen, was durch Bekanntmachung in der Insolvenzdatei erfolgt. Die Verständigung der Gläubiger findet nur statt, wenn Erinnerungen Folge gegeben worden ist. Sonst sind nur die Gläubiger zu verständigen, deren Erinnerungen verworfen worden sind. Gemäß § 107 Abs 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor dieser Bekanntmachung angemeldet werden, nicht zu beachten. Die Forderungsanmeldung muß zu diesem Zeitpunkt bereits beim zuständigen Insolvenzgericht eingelangt sein, Postaufgabe reicht nicht, andernfalls die Forderung nicht zu berücksichtigen ist ( ZIK 3/2007, 100 und 8 Ob 45/08p). Gem. § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.09.2020, versäumt hat, der Masseverwalterin Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens binnen 14 Tage ab Bekanntmachung dieses Beschlusses zu bescheinigen hat. Für Gläubiger, deren Forderung im Rahmen der nachträglichen Prüfungstagsatzung bestritten wurde gilt:Wenn Ihre Forderung von der Insolvenzverwalterin oder der Schuldnerin oder einem Gläubiger bestritten wurde, erhalten Sie vom Gericht eine Mitteilung über die Bestreitung Ihrer Forderung im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. Sollten Sie als Gläubiger nicht am elektronischen Rechtsverkehr mit aktiviertem Rückverkehr teilnehmen gilt die Verständigung über die Bestreitung Ihrer Forderung als am 17.05.2021 zugestellt. In der nachträglichen Prüfungstagsatzung werden die Forderungsanmeldungen ab ON 374a geprüft. Die Masseverwalterin hat zu ON 205 einen schriftlichen Bericht erstattet und ist der nächste schriftliche Bericht für Anfang November 2021 angekündigt. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente FFP2-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

  15. 21. Mai 2021

    Der Abschlagsverteilungsentwurf der Masseverwalterin über eine Abschlagsverteilung einer Quote von 12% an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH wird genehmigt. Aufgrund der Sonderbestimmung des § 131 BaSAG, wonach gemäß § 131 Abs. 2 BaSAG den höchsten Rang gesicherte Einlagen und Einlagensicherungseinrichtungen, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gesicherten Einleger eintreten, genießen, weil Forderungen anderer Gläubiger im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG nicht anerkannt sind und Klagen gemäß § 110 IO nicht anhängig gemacht wurden, nimmt an der von der Masseverwalterin vorgeschlagenen Abschlagsverteilung ausschließlich die Gläubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ( ON 330a) im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG teil. In der nachträglichen Prüfungstagsatzung wurden die Forderungsanmeldungen ON 374a bis ON 401a geprüft. Gläubiger, deren Forderungen bestritten wurden, wird eine Bestreitungsmitteilung vom Gericht zugestellt. Die Masseverwalterin hat zu ON 205 einen schriftlichen Bericht erstattet und ist der nächste schriftliche Bericht für Anfang November 2021 angekündigt.

  16. 09. Juni 2021

    Der Beschluss über die Genehmigung des Abschlagsverteilungsentwurfes der Masseverwalterin über eine Abschlagsverteilung einer Quote von 12 % an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH ist rechtskräftig.

  17. 15. Juni 2021

    Die Masseverwalterin hat die Abschlagsverteilung vollzogen.

  18. 26. Nov. 2021

    Zwischen(Abschlags)verteilungstagsatzung Die Masseverwalterin hat nach Anhörung des Gläubigerausschusses den Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf vorgelegt, der eine Quote von 4% vorsieht. Aufgrund der Sonderbestimmung des § 131 BaSAG, wonach gemäß § 131 Abs 2 BaSAG den höchsten Rang gesicherte Einlagen und Einlagensicherungseinrichtungen, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gesicherten Einleger eintreten, genießen, weil Forderungen anderer Gläubiger im Rang des § 131 Abs BaSAG nicht anerkannt sind und Klagen gem. § 110 IO nicht anhängig gemacht wurden, nimmt an der von der Masseverwalterin vorgeschlagenen Abschlagsverteilung ausschließlich die Gäubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (Forderungsanmeldung ON 330a) im Rang des § 131 Abs 2 BaSAG teil. Die Schuldnerin sowie die Gläubiger werden davon mit dem Beifügen verständigt, dass es ihnen freisteht, Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ab Eintragung dieses Beschlusses in der Insolvenzdatei den Antrag auf Einsicht und/oder ihre Erinnerungen schriftlich im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen. Sollten derartige konkretisierte Erinnerungen eingebracht werden, wird über diese, gegebenenfalls nach Einholung von Stellungnahmen, mit Beschluß vom Gericht entschieden werden.Für den Fall der Nichtäußerung innerhalb dieser Frist wird gem. § 259 Abs 3 IO angenommen, daß die Gläubiger diesem Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf keine Einwendungen entgegensetzen. Die Entscheidung über die Genehmigung des Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurfes ist öffentlich bekanntzumachen und der Masseverwalterin sowie der Schuldnerin zuzustellen, was durch Bekanntmachung in der Insolvenzdatei erfolgt. Die Verständigung der Gläubiger findet nur statt, wenn Erinnerungen Folge gegeben worden ist. Sonst sind nur die Gläubiger zu verständigen, deren Erinnerungen verworfen worden sind. Gemäß § 107 Abs 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor dieser Bekanntmachung angemeldet werden, nicht zu beachten. Die Forderungsanmeldung muß zu diesem Zeitpunkt bereits beim zuständigen Insolvenzgericht eingelangt sein, Postaufgabe reicht nicht, andernfalls die Forderung nicht zu berücksichtigen ist ( ZIK 3/2007, 100 und 8 Ob 45/08p). Gem. § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.09.2020, versäumt hat, der Masseverwalterin Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens binnen 14 Tage ab Bekanntmachung dieses Beschlusses zu bescheinigen hat. Die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände haben allfällige Gebührenanträge binnen 14 Tage ab Bekanntmachung dieses Beschlusses bei Gericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs geltendzumachen. ACHTUNG: Zustellungen des Gerichtes erfolgen derzeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit aktiviertem Rückverkehr. Informationen hiezu erhalten Sie als Nichtunternehmer unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als Unternehmer sind Sie spätestens seit dem 01.01.2020 gem. E-GovernmentG verpflichtet am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Informationen hiezu erhalten Sie unter www.justiz.gv.at Link e-justice-elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften und im Unternehmensserviceportal (USP) unter digitales.oesterreich.gv.at. Eine solche Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Sie die Bescheinigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) vorlegen, dass Sie keine derartige Verpflichtung trifft. In der nachträglichen Prüfungstagsatzung werden die Forderungsanmeldungen ab ON 402a geprüft. Die Masseverwalterin hat zu ON 268 ihren dritten Bericht erstattet. Aufgrund der im Rahmen der Coronakrise präsidiell erlassenen Hausordnung und der richterlichen Sitzungspolizei gelten für die Tagsatzungen nachstehende Einlaß- und Teilnahmebedingungen für die Gläubiger. Zugelassen zu den Tagsatzungen wird AUSNAHMSLOS nur, wer die nachstehenden Bedingungen erfüllt, und zwar: 1. Im Gerichtsgebäude besteht permanente FFP2-Masken-Tragepflicht, die Masken sind mitzubringen. 2. Nach Aufruf der Insolvenzsache erfolgt durch die Richterin die Personenkontrolle durch Einsicht in das mitgebrachte Ausweisdokument, wie Führerschein, Reisepaß, Personalausweis oder Rechtsanwaltsausweis. Die Gläubiger oder deren Vertreter haben die laufende Zahl ihrer Forderung/en entsprechend dem Anmeldeverzeichnis der Richterin zu nennen. Pro Gläubiger wird nur 1 Person zugelassen, d.h. entweder der Gläubiger selbst oder ein selbständig vertretungsbefugtes Organ, ein Rechtsanwalt oder bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Vom Gläubiger andere Bevollmächtigte haben eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Spezialvollmacht zum Gerichtsakt vorzulegen. 3. Die weiteren Anweisungen durch die Richterin erhalten die zugelassenen teilnahmeberechtigten Verfahrensbeteiligten nach Durchlaufen der Personenkontrolle.

  19. 20. Dez. 2021

    Der Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf der Masseverwalterin über eine Zwischen(Abschlags)verteilung einer Quote von 4 % an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH wird g e n e h m i g t. Aufgrund der Sonderbestimmung des § 131 BaSAG, wonach gemäß § 131 Abs. 2 BaSAG den höchsten Rang gesicherte Einlagen und Einlagensicherungseinrichtungen, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gesicherten Einleger eintreten, genießen, weil Forderungen anderer Gläubiger im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG nicht anerkannt sind und Klagen gemäß § 110 IO nicht anhängig gemacht wurden, nimmt an der von der Masseverwalterin vorgeschlagenen Zwischen(Abschlags)verteilung ausschließlich die Gläubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ( ON 330a) im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG teil. In der nachträglichen Prüfungstagsatzung wurden die Forderungsanmeldungen ON 402a bis 411a geprüft. Bestritten wurden die Forderungsanmeldungen ON 403a und 404a und wird diesen Gläubigern eine Bestreitungsbenachrichtigung zugestellt. Der nächste Bericht ist für Juni 2022 angekündigt und der Akt mit Juli 2022 kalendiert.

  20. 05. Jän. 2022

    Der Beschluss über die Genehmigung des Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurfes über eine Abschlagsverteilung einer Quote von 4 % an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH ist rechtskräftig. Beschluss vom 05.01.2022

  21. 27. Jän. 2022

    Die Masseverwalterin hat die zweite Zwischen(Abschlags)verteilung vollzogen.

  22. 21. Juni 2022

    Die Masseverwalterin hat den 4. Bericht zu ON 290 erstattet. Der Akt ist kalendiert mit Feber 2023.

  23. 09. Jän. 2023

    Die Masseverwalterin hat den 5. Bericht erstattet. Der nächste Bericht ist für Ende Juni 2023 angekündigt.

  24. 13. Juni 2023

    Die Masseverwalterin hat einen Kurzbericht erstattet. Die nächste Berichterstattung erfolgt spätestens im Dezember 2023. Der Akt ist kalendiert mit Jänner 2024.

  25. 15. Dez. 2023

    Die Masseverwalterin hat zu ON 335 ihren 7. Bericht erstattet. Der Akt ist mit Juli 2024 zur weiteren Berichterstattung kalendiert.

  26. 16. Apr. 2024

    Zwischen(Abschlags)verteilungstagsatzung: Die Masseverwalterin hat den Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf nach Anhörung des Gläubigerausschusses vorgelegt. Die Schuldnerin sowie die Gläubiger werden davon mit dem Beifügen verständigt, dass es ihnen freisteht, Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen schriftlich einzubringen. Zugleich ist ihnen und der Masseverwalterin sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses die Tagsatzung bekanntzugeben, bei der über allfällige Erinnerungen verhandelt werden wird. Die Entscheidung über die Genehmigung des Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurfes ist öffentlich bekanntzumachen und der Masseverwalterin sowie der Schuldnerin zuzustellen, was durch Bekanntmachung in der Insolvenzdatei erfolgt. Die Verständigung der Gläubiger findet nur statt, wenn Erinnerungen Folge gegeben worden ist. Sonst sind nur die Gläubiger zu verständigen, deren Erinnerungen verworfen worden sind. Gemäß § 107 Abs 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zu Prüfung der Schlußrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Die Forderungsanmeldung muß zu diesem Zeitpunkt bereits beim zuständigen Insolvenzgericht eingelangt sein, Postaufgabe reicht nicht, andernfalls die Forderung nicht zu berücksichtigen ist ( ZIK 3/2007, 100 und 8 Ob 45/08p). Gem. § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.09.2020, versäumt hat, der Masseverwalterin Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

  27. 29. Apr. 2024

    Der Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf der Masseverwalterin über eine Zwischen(Abschlags)verteilung einer Quote von 6.5 % an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH wird g e n e h m i g t. Aufgrund der Sonderbestimmung des § 131 BaSAG, wonach gemäß § 131 Abs. 2 BaSAG den höchsten Rang gesicherte Einlagen und Einlagensicherungseinrichtungen, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gesicherten Einleger eintreten, genießen, weil Forderungen anderer Gläubiger im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG nicht anerkannt sind und Klagen gemäß § 110 IO nicht anhängig gemacht wurden, nimmt an der von der Masseverwalterin vorgeschlagenen Zwischen(Abschlags)verteilung ausschließlich die Gläubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ( ON 330a) im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG teil. In der nachträglichen Prüfungstagsatzung wurden die Forderungsanmeldungen ON 412a bis 419a geprüft. Bestritten wurden die Forderungsanmeldungen ON 415a bis 417a und wird diesen Gläubigern eine Bestreitungsbenachrichtigung zugestellt. Der nächste Bericht ist für Jahresende 2024 angekündigt und der Akt Jahresende 2024 kalendiert.

  28. 17. Mai 2024

    Die Genehmigung des Zwischenverteilungsentwurfes ist seit 14.05.2024 rechtskräftig.

  29. 21. Mai 2024

    Die Masseverwalterin hat die dritte Abschlags(Zwischen)verteilungsquote von 6,5% an die Gläubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ausgeschüttet.

  30. 19. Dez. 2024

    Die Masseverwalterin hat am 18.12.2024 ihren 8. Bericht zu ON 363 erstattet. Der Akt ist kalendiert mit Jänner 2026.

  31. 05. März 2025

    Zwischen(Abschlags)verteilungstagsatzung: Die Masseverwalterin hat den Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf nach Anhörung des Gläubigerausschusses vorgelegt. Die Schuldnerin sowie die Gläubiger werden davon mit dem Beifügen verständigt, dass es ihnen freisteht, Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen schriftlich einzubringen. Zugleich ist ihnen und der Masseverwalterin sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses die Tagsatzung bekanntzugeben, bei der über allfällige Erinnerungen verhandelt werden wird. Die Entscheidung über die Genehmigung des Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurfes ist öffentlich bekanntzumachen und der Masseverwalterin sowie der Schuldnerin zuzustellen, was durch Bekanntmachung in der Insolvenzdatei erfolgt. Die Verständigung der Gläubiger findet nur statt, wenn Erinnerungen Folge gegeben worden ist. Sonst sind nur die Gläubiger zu verständigen, deren Erinnerungen verworfen worden sind. Gemäß § 107 Abs 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zu Prüfung der Schlußrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Die Forderungsanmeldung muß zu diesem Zeitpunkt bereits beim zuständigen Insolvenzgericht eingelangt sein, Postaufgabe reicht nicht, andernfalls die Forderung nicht zu berücksichtigen ist ( ZIK 3/2007, 100 und 8 Ob 45/08p). Gem. § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.09.2020, versäumt hat, der Masseverwalterin Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

  32. 07. Apr. 2025

    Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.

  33. 07. Apr. 2025

    Der Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf der Masseverwalterin über eine Zwischen(Abschlags)verteilung einer Quote von 2 % an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH wird g e n e h m i g t. Aufgrund der Sonderbestimmung des § 131 BaSAG, wonach gemäß § 131 Abs. 2 BaSAG den höchsten Rang gesicherte Einlagen und Einlagensicherungseinrichtungen, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gesicherten Einleger eintreten, genießen, weil Forderungen anderer Gläubiger im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG nicht anerkannt sind und Klagen gemäß § 110 IO nicht anhängig gemacht wurden, nimmt an der von der Masseverwalterin vorgeschlagenen Zwischen(Abschlags)verteilung ausschließlich die Gläubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ( ON 330a) im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG teil. In der nachträglichen Prüfungstagsatzung wurden die Forderungsanmeldungen ON 412a bis 419a geprüft. Bestritten wurden die Forderungsanmeldungen ON 415a bis 417a und wird diesen Gläubigern eine Bestreitungsbenachrichtigung zugestellt.

  34. 25. Apr. 2025

    Die Genehmigung des Zwischen(Abschlags)verteilungsbeschlusses vom 07.04.2025 ist seit 23.04.2025 rechtskräftig. Der Akt ist mit Jänner 2026 zur periodischen Berichterstattung durch die Masseverwalterin kalendiert.

  35. 29. Apr. 2025

    Die Masseverwalterin hat die vierte Abschlags(Zwischen)verteilungsquote von 2 % an die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ausgeschüttet.

  36. 25. Sep. 2025

    Zwischen(Abschlags)verteilungstagsatzung: Die Masseverwalterin hat den Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf nach Anhörung des Gläubigerausschusses mit einer Quote von 2% vorgelegt. Die Schuldnerin sowie die Gläubiger werden davon mit dem Beifügen verständigt, dass es ihnen freisteht, Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen schriftlich einzubringen. Zugleich ist ihnen und der Masseverwalterin sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses die Tagsatzung bekanntzugeben, bei der über allfällige Erinnerungen verhandelt werden wird. Die Entscheidung über die Genehmigung des Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurfes ist öffentlich bekanntzumachen und der Masseverwalterin sowie der Schuldnerin zuzustellen, was durch Bekanntmachung in der Insolvenzdatei erfolgt. Die Verständigung der Gläubiger findet nur statt, wenn Erinnerungen Folge gegeben worden ist. Sonst sind nur die Gläubiger zu verständigen, deren Erinnerungen verworfen worden sind. Gemäß § 107 Abs 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zu Prüfung der Schlußrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Die Forderungsanmeldung muß zu diesem Zeitpunkt bereits beim zuständigen Insolvenzgericht eingelangt sein, Postaufgabe reicht nicht, andernfalls die Forderung nicht zu berücksichtigen ist ( ZIK 3/2007, 100 und 8 Ob 45/08p). Gem. § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.09.2020, versäumt hat, der Masseverwalterin Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

  37. 03. Nov. 2025

    Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.

  38. 03. Nov. 2025

    Der Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurf der Masseverwalterin über eine Zwischen(Abschlags)verteilung einer Quote von 2 % an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH wird g e n e h m i g t. Aufgrund der Sonderbestimmung des § 131 BaSAG, wonach gemäß § 131 Abs. 2 BaSAG den höchsten Rang gesicherte Einlagen und Einlagensicherungseinrichtungen, die im Fall der Insolvenz in die Rechte und Pflichten der gesicherten Einleger eintreten, genießen, weil Forderungen anderer Gläubiger im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG nicht anerkannt sind und Klagen gemäß § 110 IO nicht anhängig gemacht wurden, nimmt an der von der Masseverwalterin vorgeschlagenen Zwischen(Abschlags)verteilung ausschließlich die Gläubigerin Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ON 330a) im Rang des § 131 Abs. 2 BaSAG teil.

  39. 18. Nov. 2025

    Der Beschluss über die Genehmigung des Zwischen(Abschlags)verteilungsentwurfes über eine Abschlagsverteilung einer Quote von 2 % an die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH ist seit 18.11.2025 rechtskräftig. Beschluss vom 18.11.2025

  40. 26. Nov. 2025

    Die Masseverwalterin hat die fünfte Abschlags(Zwischen)verteilungsquote von 2 % an die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ausgeschüttet. Der Akt ist mit Feber 2026 zur periodischen Berichterstattung durch die Masseverwalterin kalendiert.

  41. 18. März 2026

    Die Masseverwalterin hat zu ON 386 ihren neunten Bericht erstattet. Der nächste Bericht ist für Jänner 2027 angekündigt. Der Beendigung des gegenständlichen Verfahrens stehen offene Straf- und Ermittlungsverfahren, sowie die stillstehenden Konkursverfahren gegen die vormaligen Vorstände vor dem Bezirksgericht Mattersburg entgegen. Der Akt ist mit Feber 2027 kalendiert.

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Konzernabschluss

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Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss

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31.12.2018

Lagebericht Konzernabschluss

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31.12.2018

Konzernabschluss

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Anhang 31.12.2018

Jahresabschluss

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Anhang 31.12.2018

Lagebericht

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AZ 309 043 Fr 2083/19 g

31.12.2018

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

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31.12.2018

Jahresabschluss

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31.12.2018

Lagebericht Konzernabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 144.3 KB

AZ 309 043 Fr 1878/18 x

Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 93.1 KB

AZ 309 043 Fr 1878/18 x

Konzernabschluss

2017PDF

Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 155.9 KB

AZ 309 043 Fr 1878/18 x

Konzern-Anhang

Lagebericht

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Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 161.8 KB

AZ 309 043 Fr 1879/18 y

Jahresabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 119.5 KB

AZ 309 043 Fr 1879/18 y

Anhang

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 95.2 KB

AZ 309 043 Fr 1879/18 y

Konzernabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 235.1 KB

AZ 309 043 Fr 1878/18 x

31.12.2017 samt Konzern-G+V

Jahresabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2017 · Eingereicht 23. Juli 2018 · 134.3 KB

AZ 309 043 Fr 1879/18 y

31.12.2017 samt G+V

Konzernabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 21. Juni 2017 · 139.7 KB

AZ 309 043 Fr 1393/17 z

Anhang

Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 21. Juni 2017 · 75.0 KB

AZ 309 043 Fr 1393/17 z

Konzernabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 21. Juni 2017 · 248.0 KB

AZ 309 043 Fr 1393/17 z

31.12.2016

Lagebericht Konzernabschluss

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Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 21. Juni 2017 · 111.1 KB

AZ 309 043 Fr 1393/17 z

31.12.2016

Jahresabschluss

2016PDF

Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 21. Juni 2017 · 140.1 KB

AZ 309 043 Fr 1394/17 a

31.12.2016

Jahresabschluss

2016PDF

Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 21. Juni 2017 · 122.3 KB

AZ 309 043 Fr 1394/17 a

Anhang

Lagebericht

2016PDF

Stichtag 31. Dez. 2016 · Eingereicht 21. Juni 2017 · 124.6 KB

AZ 309 043 Fr 1394/17 a

31.12.2016

Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Mai 2016 · 113.5 KB

AZ 309 043 Fr 1085/16 m

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Mai 2016 · 112.3 KB

AZ 309 043 Fr 1081/16 g

31.12.2015

Lagebericht

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Mai 2016 · 97.4 KB

AZ 309 043 Fr 1081/16 g

31.12.2015

Jahresabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Mai 2016 · 138.8 KB

AZ 309 043 Fr 1081/16 g

Bilanz 31.12.2015, GuV, Anlagespiegel

Jahresabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Mai 2016 · 118.5 KB

AZ 309 043 Fr 1081/16 g

31.12.2015 Anhang

Lagebericht Konzernabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Mai 2016 · 84.5 KB

AZ 309 043 Fr 1085/16 m

31.12.2015

Konzernabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Mai 2016 · 240.8 KB

AZ 309 043 Fr 1085/16 m

31.12.2015

Konzernabschluss

2015PDF

Stichtag 31. Dez. 2015 · Eingereicht 13. Mai 2016 · 124.8 KB

AZ 309 043 Fr 1085/16 m

31.12.2015 Anhang

Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 22. Apr. 2015 · 62.5 KB

AZ 309 043 Fr 848/15 f

Lagebericht

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 22. Apr. 2015 · 93.6 KB

AZ 309 043 Fr 843/15 y

31.12.2014

Jahresabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 22. Apr. 2015 · 142.4 KB

AZ 309 043 Fr 843/15 y

31.12.2014

Jahresabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 22. Apr. 2015 · 117.3 KB

AZ 309 043 Fr 843/15 y

Anhang per 31.12.2014

Lagebericht Konzernabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 22. Apr. 2015 · 80.0 KB

AZ 309 043 Fr 848/15 f

31.12.2014

Konzernabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 22. Apr. 2015 · 122.9 KB

AZ 309 043 Fr 848/15 f

Anhang per 31.12.2014

Konzernabschluss

2014PDF

Stichtag 31. Dez. 2014 · Eingereicht 22. Apr. 2015 · 247.2 KB

AZ 309 043 Fr 848/15 f

31.12.2014

Lagebericht

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Juli 2014 · 40.7 KB

AZ 309 043 Fr 1397/14 d

Lagebericht Konzernabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Juli 2014 · 32.4 KB

AZ 309 043 Fr 1398/14 f

Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Juli 2014 · 58.1 KB

AZ 309 043 Fr 1398/14 f

Jahresabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Juli 2014 · 37.1 KB

AZ 309 043 Fr 1397/14 d

Anhang per 31.12.2013

Jahresabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Juli 2014 · 143.4 KB

AZ 309 043 Fr 1397/14 d

Bilanz, GuV, Anlagespiegel per 31.12.2013

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Juli 2014 · 56.9 KB

AZ 309 043 Fr 1397/14 d

Konzernabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Juli 2014 · 41.7 KB

AZ 309 043 Fr 1398/14 f

Anhang per 31.12.2013

Konzernabschluss

2013PDF

Stichtag 31. Dez. 2013 · Eingereicht 07. Juli 2014 · 247.4 KB

AZ 309 043 Fr 1398/14 f

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanlagevermögen per 31.12.2013

Jahresabschluss

2012PDF

Stichtag 31. Dez. 2012 · Eingereicht 24. Mai 2013 · 141.0 KB

AZ 309 043 Fr 971/13 v

31.12.2012

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

2012PDF

Stichtag 31. Dez. 2012 · Eingereicht 24. Mai 2013 · 57.6 KB

AZ 309 043 Fr 971/13 v

31.12.2012

Lagebericht

2012PDF

Stichtag 31. Dez. 2012 · Eingereicht 24. Mai 2013 · 38.8 KB

AZ 309 043 Fr 971/13 v

31.12.2012

Jahresabschluss

2012PDF

Stichtag 31. Dez. 2012 · Eingereicht 24. Mai 2013 · 51.5 KB

AZ 309 043 Fr 971/13 v

Anhang 31.12.2012

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 30. Juni 2012 · 18.9 KB

AZ 309 043 Fr 1465/12 k

Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 30. Juni 2012 · 19.0 KB

AZ 309 043 Fr 1465/12 k

Lagebericht

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 30. Juni 2012 · 31.7 KB

AZ 309 043 Fr 1465/12 k

31.12.2011

Jahresabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 30. Juni 2012 · 34.8 KB

AZ 309 043 Fr 1465/12 k

31.12.2011 Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagespiegel

Jahresabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 30. Juni 2012 · 48.7 KB

AZ 309 043 Fr 1465/12 k

31.12.2011 Anhang

Konzernabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 30. Juni 2012 · 43.7 KB

AZ 309 043 Fr 1465/12 k

31.12.2011 Anhang

Lagebericht Konzernabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 30. Juni 2012 · 27.0 KB

AZ 309 043 Fr 1465/12 k

31.12.2011

Konzernabschluss

2011PDF

Stichtag 31. Dez. 2011 · Eingereicht 30. Juni 2012 · 50.1 KB

AZ 309 043 Fr 1465/12 k

31.12.2011

Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 118.3 KB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

Eigenkapitalentwicklung Gruppe

Konzernabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 108.6 KB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

Anlagenspiegel

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 306.5 KB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

31.12.2010

Lagebericht

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 1.8 MB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

31.12.2010

Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 159.8 KB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

Anlagespiegel

Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 273.9 KB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

Bilanz und GuV 31.12.2010

Jahresabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 4.2 MB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

Anhang

Lagebericht Konzernabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 649.6 KB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

31.12.2010

Konzernabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 286.3 KB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

31.12.2010

Konzernabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 2.1 MB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

Anhang

Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss

2010PDF

Stichtag 31. Dez. 2010 · Eingereicht 16. Juni 2011 · 318.1 KB

AZ 309 043 Fr 2695/11 k

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 273.0 KB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Bilanz, GuV)

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 2.3 MB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Anhang)

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 569.4 KB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Bestätigungsvermerk)

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 1.4 MB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Anlageverzeichnis und Lagebericht)

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 1.0 MB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Anhang)

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 848.3 KB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Lagebericht)

Jahresabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 925.3 KB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Bestätigungsvermerk)

Konzernabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 370.0 KB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Anlagevermögen)

Konzernabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 291.5 KB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Bilanz, GuV)

Konzernabschluss

2009PDF

Stichtag 31. Dez. 2009 · Eingereicht 28. Juni 2010 · 2.1 MB

AZ 309 044 Fr 2100/10 i

31.12.2009 (Anhang)

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

2008PDF

Stichtag 31. Dez. 2008 · Eingereicht 20. Juli 2009 · 85.5 KB

AZ 309 044 Fr 2112/09 v

Jahresabschluss

2008PDF

Stichtag 31. Dez. 2008 · Eingereicht 20. Juli 2009 · 2.4 MB

AZ 309 044 Fr 2112/09 v

31.12.2008

Konzernabschluss

2008PDF

Stichtag 31. Dez. 2008 · Eingereicht 20. Juli 2009 · 1.4 MB

AZ 309 044 Fr 2112/09 v

31.12.2008

Jahresabschluss

2007PDF

Stichtag 31. Dez. 2007 · Eingereicht 15. Juli 2008 · 737.2 KB

AZ 309 044 Fr 333/08 v

31.12.2007

Lagebericht

2007PDF

Stichtag 31. Dez. 2007 · Eingereicht 15. Juli 2008 · 128.3 KB

AZ 309 044 Fr 333/08 v

31.12.2007

Lagebericht

2007PDF

Stichtag 31. Dez. 2007 · Eingereicht 15. Juli 2008 · 125.1 KB

AZ 309 044 Fr 333/08 v

zum Konzernabschluss 31.12.2007

Konzernabschluss

2007PDF

Stichtag 31. Dez. 2007 · Eingereicht 15. Juli 2008 · 670.0 KB

AZ 309 044 Fr 333/08 v

31.12.2007

Jahresabschluss

2006PDF

Stichtag 31. Dez. 2006 · Eingereicht 20. Juni 2007 · 470.4 KB

AZ 309 019 Fr 2196/07 s

31.12.2006

Lagebericht

2006PDF

Stichtag 31. Dez. 2006 · Eingereicht 20. Juni 2007 · 68.8 KB

AZ 309 019 Fr 2196/07 s

31.12.2006

Konzernabschluss

2006PDF

Stichtag 31. Dez. 2006 · Eingereicht 20. Juni 2007 · 490.0 KB

AZ 309 019 Fr 2196/07 s

31.12.2006

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

PDF

Stichtag unbekannt · 61.6 KB

AZ 309 043 Fr 843/15 y

Lagebericht

PDF

Stichtag unbekannt · 81.6 KB

AZ 309 019 Fr 2310/06 z

Konzernlagebericht

Jahresabschluss

PDF

Stichtag unbekannt · 441.9 KB

AZ 309 019 Fr 2310/06 z

31.12.2005

Lagebericht

PDF

Stichtag unbekannt · 84.5 KB

AZ 309 019 Fr 2310/06 z

31.12.2005

Konzernabschluss

PDF

Stichtag unbekannt · 422.7 KB

AZ 309 019 Fr 2310/06 z

31.12.2005

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss

PDF

Stichtag unbekannt · 81.4 KB

AZ 309 043 Fr 1394/17 a

31.12.2016

Firmenbuch-Zeitlinie

Einreichungen & Beschlüsse laut Auszug

  1. 30. Juli 2020 · Antrag vom 28. Juli 2020

    Mitteilung des Insolvenzgerichtes eingelangt am 28.07.2020

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 043 Fr 1828/20 s

  2. 02. Dez. 1997 · Antrag vom 28. Nov. 1997

    Antrag auf Änderung eingelangt am 28.11.1997

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 019 Fr 2390/97 w

  3. 31. Juli 1996 · Antrag vom 30. Juli 1996

    Antrag auf Änderung eingelangt am 30.07.1996

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 019 Fr 1097/96 i

  4. 28. Okt. 1995 · Antrag vom 25. Okt. 1995

    Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 25.10.1995

    Landesgericht Eisenstadt · AZ 309 019 Fr 1116/95 d

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