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Lagebericht 2025

Literar - Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheber- rechte, Gesellschaft m.b.H.

Original-PDF

Stichtag 31. Dez. 2025 · Eingereicht am 20. Aug. 2026

Inhaltsverzeichnis

1. Geschäftsverlauf 2025

Im Geschäftsjahr 2025 wurden Gesamterträge aus Lizenzen in Höhe von € 33,15 Mio vereinnahmt. Hinzu kamen Fremderlöse im Ausmaß von € 17,47 Mio, die im Namen und auf Rechnung der im Inkassoverbund Kabel-TV zusammengeschlossenen Gesellschaften erzielt worden sind.

In der Reprographievergütung wurden für die Literar-Mechana und die Bildrecht für das Jahr 2025 Erträge nach Abzug der Rückerstattungen wegen Exports in Höhe von € 12,23 Mio (davon Gerätevergütung € 10,96 Mio und Betreibervergütung € 1,28 Mio) erzielt (2024: € 11,94 Mio).

Im Bereich Kabelfernsehen sind die Erträge auf € 5,69 Mio (2024: € 5,73 Mio) gesunken.

Die Erträge der erbrachten Dienstleistungen von rund € 0,78 Mio sind gegenüber dem Vorjahr gesunken (2024: € 0,81 Mio).

Ein wichtiges Leitbild für die Geschäftsführung sind die vom Aufsichtsrat in der 351. Sitzung vom 3. März 2025 angenommenen Grundsätze der Geschäftspolitik. Die von der Literar-Mechana eingenommenen Urheberrechtsentgelte werden bis zur Ausschüttung an die Bezugsberechtigten nach den vom Aufsichtsrat (zuletzt überprüft in der 351. Sitzung vom 3. März 2025) entwickelten Grundsätzen und Risikobeschränkungen unter Beachtung der besonderen Verantwortung auf Grund der Treuhandfunktion veranlagt. Seit 2023 erfolgt eine Umgliederung der Wertpapiere vom Umlauf- in das Anlagevermögen, die die Voraussetzungen für eine Umgliederung erfüllen. Dadurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Veranlagung in Wertpapiere grundsätzlich langfristig erfolgt, und außerdem sollen künftig ungerechtfertigte Verzerrungen der Spesenbelastungen in einzelnen Geschäftsjahren infolge Änderungen der Wertansätze der Wertpapiere hintangehalten werden

Finanzielle und Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 2
20252024
Mio €Mio €
Lizenzerlöse33,1531,63
Personalaufwand1,851,67
Finanzergebnis0,650,87
Ergebnis vor Steuern31,6330,47
Zur Verteilung bestimmte Urheberrechtsentgelte31,6330,47
Eigenmittelquote nach § 23 URG0,03%0,04%
Fiktive Schuldentilgungsdauer nach § 24 Abs 1 URG0,9 Jahre0,9 Jahre
Anzahl Mitarbeiter (Vollzeit-Äquivalente)17,4017,52

Verteilung an die Bezugsberechtigten

Die Verteilung der Entgelte an die Bezugsberechtigten soll weiterhin möglichst zeitnah zur Einhebung und möglichst vollständig unter Beachtung einer ausreichenden Reserve für noch nicht verjährte Ansprüche erfolgen. Die Generalversammlung hat in ihren Sitzungen vom 30. Juni 2016 und vom 17. November 2016 die folgenden Grundsätze der Verteilung aufgestellt: Soweit mit angemessenen Mitteln feststellbar, hat jeder Bezugsberechtigte den auf die Nutzung seines Werkes entfallenen Anteil vom Ertrag zu erhalten. Dort, wo sich die tatsächliche Nutzung mit vernünftigem Aufwand nicht feststellen lässt, werden durch Pauschalierungen oder repräsentative Erhebungen zum typischen Nutzerverhalten die Verteilungsgrundlagen geschaffen. Rechteinhaber/inne/n abgeleiteter Rechte steht gemäß den Verteilungsbestimmungen ein Anteil am Aufkommen aus der Wahrnehmungstätigkeit der Gesellschaft zu. Im Übrigen wird das Aufkommen nach Abzug der Kosten nach dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Verteilungsplan an die Bezugsberechtigten verteilt.

Als Spesen werden die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Kosten, die sich nicht eindeutig zuweisen lassen, werden proportional zu den Erlösen aller Verrechnungssparten verteilt. Die Kosten für die Weiterleitung von Auslandstantiemen werden mit der Hälfte des Inlandsspesensatzes pauschaliert.

Die Erträge aus den Anlagen der Einnahmen (Finanzerträge), die Kostenersätze und sonstigen Erträge, die die Literar-Mechana aufgrund von Dienstleistungen für andere Verwertungsgesellschaften, erhält, dienen der Spesenminderung. Die Verteilungsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung können nur mit Wirkung für die Zukunft angefochten werden.“ Diese Grundsätze werden jeder Fortentwicklung der Verteilungsbestimmungen zugrunde gelegt.

Mögliche Risiken und Ungewissheiten

Kabel-TV – Verteilung der Kabelgelder auf ORF-Programme

Gemäß der VerwGesG 2016 per Nov 2023 (BGBl. I. Nr. 138/2023) ist es zulässig, Kabelgelder auch auf Programme des ORF zu verteilen. Seit dem Jahr 2025 gilt eine neue Verteilungsordnung, die auf Kabelerlöse ab dem Jahr 2025 angewendet wird: Die auf ausländische Sender über einer gewissen Reichweite (>1%) entfallenden Gelder werden pauschal an die Verwertungsgesellschaft im Sitzstaat des Senders (2025: VG Wort für deutsche Sender) zur Verteilung weitergeleitet. Die Inlandsverrechnung im Kabelfernsehen erfolgt nach Maßgabe der bestehenden Verteilungsbestimmungen, jedoch unter Berücksichtigung der nunmehr auch für die Verteilung auf ORF-Programme zur Verfügung stehenden Gelder.

Aufteilung Intranetnutzung in Bildungseinrichtungen gem § 42g UrhG – Rückstellungen für unklare

Forderungen

Im Bereich der Vergütung für die digitale Nutzung (vormals öffentliche Zurverfügungstellung und Vervielfältigung) von Werken für Unterricht und Lehre wurde eine Einigung über die Anteile der Gesellschaften VAM, VdFS, VGR und LSG sowie Bildrecht an den Einnahmen für den Zeitraum bis einschließlich 2025 erzielt. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung waren die Verhandlungen über die Anteilsverteilung mit der AKM jedoch noch nicht abgeschlossen.

2. Rückblick und Ausblick

IT-System der Literar-Mechana

Das Mitgliederportal LIME4YOU wurde Ende 2023 zunächst für neu beitretende UrheberInnen in Betrieb genommen und im Jahr 2024 auch für den Großteil der bestehenden UrheberInnen zugänglich gemacht. Im Portal können Mitglieder ihre Stammdaten verwalten und Werkmeldungen im bestehenden Meldesystem vornehmen. Seit Ende Juni 2025 sind auch die Abrechnungen (Kontoauszüge) und Werknutzungsübersichten (ehem. Detaillierungen) sowie eine neue Suche nach Werknutzungsdetails verfügbar. Das nächste Teilprojekt (LIME4ME) - die Neuentwicklung und Ablöse der bestehenden Bereiche bzw. Systeme Mitgliederverzeichnis, Mitgliederbuchhaltung und Rechteinhaberverzeichnis - voraussichtlich ab 2027 realisiert werden.

Non-lineare Dienste-Wahrnehmung der Ausschlussrechte

Die Literar-Mechana nimmt seit dem Jahr 2025 gewisse Rechte für non-lineare Dienste der Telekommunikation wahr. Dazu war neuerlich eine Anpassung der Wahrnehmungsverträge erforderlich. Die Änderung erfolgte im Zuge der Hauptabrechnung 2024 im Juni 2025 durch elektronischen Versand der Wahrnehmungsverträge einschließlich von Erläuterungen im Zuge des Versands der Newsletters, durch die Anzeige des Wahrnehmungsvertrags im Mitgliederportal und – bei Postversand der Abrechnung – durch ein entsprechendes Infoschreiben.

Rechnungs- und Berichtswesen

Zum Thema Rechnungs- und Berichtswesen wurde mit der KPMG ein 4-tägiger Workshop abgehalten. Die bestehende Buchhaltungssoftware wurde auf ihre künftige Tauglichkeit untersucht. Aufgrund der kürzlich erfolgten Modernisierungen sind nahezu alle bisher fehlenden Funktionalitäten abgebildet. Ein Wechsel der Buchhaltungssoftware ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angezeigt. Das Berichtswesen wurde für den Jahresabschluss 2025 modernisiert.

Transparenzbericht

Neben dem Geschäftsbericht und dem SKE-Bericht ist gemäß § 45 VerwGesG 2016 ein Transparenzbericht zu erstellen, wobei seit dem Geschäftsjahr 2022 alle Angaben in einem Geschäfts- und Transparenzbericht zusammengefasst werden. Die darin enthaltenen Angaben gemäß § 45 Abs 2 bis 6 VerwGesG 2016 sind vom Abschlussprüfer zu prüfen. Er ist auf der Webseite der Literar-Mechana abrufbar.

3. Forschung und Entwicklung

Die Studie zur Erhebung der reprografischen Kopiergewohnheiten im Bereich Sprachwerke wurde im Jahr 2023 durch GfK durchgeführt und im Jahr 2024 ausgewertet. Der Aufsichtsrat hat basierend auf den Erhebungen eine neue Verteilungsordnung festgelegt, die auf die Verteilung ab dem Jahr 2025 angewendet wird. Danach entfallen auf die „Verteiltöpfe“ Zeitungen/Publikumszeitschriften (Print/Digital) 15,44% der Inlandsverteilsumme (bis 2024: 14,41%), auf wissenschaftliche, Fach- und Sachbücher/ wissenschaftliche und Fachzeitschriften/ Skripten/ Lernunterlagen und Schulbücher (Print/Digital) insgesamt 75,21% (bis 2024: 77,86%), auf Belletristik 1,52% (bis 2024: 2,17%), auf Musiknoten 2,52% (bis 2024: 1,38%) und auf sonstige Online-Inhalte 4,56% (bis 2024: 3,89%). Das Verhältnis der Inlands- zur Auslandsverrechnung ist mit 66,81:33,19 (bis 2024: 66,22:33,78) nahezu unverändert geblieben.

4. Zukünftige Entwicklung

Verwendung von Finanzinstrumenten

Die eingesetzten originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz ersichtlich. Derivative Finanzinstrumente werden nicht verwendet. Das Fremdwährungsrisiko wird mangels wesentlicher Fremdwährungstransaktionen ebenso wie das Forderungsausfallsrisiko als gering eingeschätzt. Die Liquiditätslage ist zufriedenstellend, mit wesentlichen Cash-Flow Risiken wird derzeit nicht gerechnet.

11. Juni 2026

Dr.in Sandra Csillag Geschäftsführerin An

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