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Lagebericht 2024

Savencia Fromage & Dairy Österreich GesmbH

Original-PDF

Stichtag 31. Dez. 2024 · Eingereicht am 26. Sep. 2025

Inhaltsverzeichnis

Savencia Fromage & Dairy Österreich GmbH, Wien

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

I. Allgemeine Angaben

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 231 aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Savencia Fromage & Dairy Österreich GmbH (SAVENCIA) hat ihren Sitz in Wien und ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Nummer FN 120533 eingetragen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der ordnungsmäßigen Bilanzierung eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem der früheren Geschäftsjahre entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.

1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) werden zu Anschaffungskosten angesetzt und über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear, in der Regel über 5 bis 10 Jahre, abgeschrieben. Die angegebenen Nutzungsdauern

werden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzung der aktivierten Vermögensgegenstände durch das Unternehmen unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Gegebenheiten geschätzt.

Das Sachanlagevermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) wird zu Anschaffungskosten angesetzt und linear über die wirtschaftliche betriebsindividuelle Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Für die Abschreibungsermittlung wurden die folgenden Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 2
Einbauten in fremden Gebäuden:10 bis 20 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung3 bis 10 Jahre

Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit Gebrauch, Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis EUR 1.000,00 im Jahr des Zugangs voll abzuschreiben.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.Eine Pensionszusage ist über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert und führt saldiert zu keinem Ausweis in den Wertpapieren des Anlagevermögens. Der saldierte Ansatz dieser Ansprüche erfolgt mit dem Deckungskapital, wobei die leistungsorientierten Zusage ohne Nachschussverpflichtung der Höhe der Rückdeckungsversicherung entspricht.

Die Hilfsstoffe betreffen ausschließlich Verpackungsmaterial und werden zu Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden nach dem Einzelbewertunggrundsatz festgestellt. Die Handelswaren werden zu Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten oder zu den niedrigeren voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlösen abzüglich bis zum Verkauf noch anfallender Kosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Latente Steuern ergaben sich durch temporäre Unterschiede zwischen den unternehmensrechtlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt unter der Anwendung der zum Zeitpunkt der Umkehr von Differenzen voraussichtlich geltenden Steuersätze (23,0 %). Sie betreffen im Wesentlichen Bewertungsunterschiede aus langfristigen Personalverpflichtungen und Anlagevermögen. Die Gesellschaft aktiviert den Überhangsbetrag aktiver über passive latente Steuern, dh soweit nach § 198 Abs 10 UGB möglich werden die aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern verrechnet.

Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen.

2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ nach der „Projected Unit Credit“-Methode ermittelt. Hierbei wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die Richttafeln AVÖ 2018- P und mit einem Pensionseintrittsalter von 60 Jahren (Vorjahr: 60 Jahren) für Frauen bzw. von 65 Jahren (Vorjahr: 65 Jahren) für Männer zu Grunde gelegt. Ferner wurde ein Rechnungszinssatz von 3,46% (i. Vj. 4,31% bzw 4,32%) sowie eine Gehaltserhöhung von 3,0% p.a (i. Vj. 3,0%) unterstellt. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung mit den zugehörigen Pensionsrückstellungen sind saldiert dargestellt. Der zugrundeliegende Rechnungszinssatz wurde gemäß den AVÖ-Richttafeln mit 2,19% (Vorjahr: 2,07%) und einer mittleren Lebenserwartung von 25 Jahren angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig ist und der bestmöglich geschätzt wurde. Bei ihrer Bemessung wurden erkennbare Risiken und alle ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht bewertet und passiviert.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Fremdwährungsumrechnung

Verbindlichkeiten, die auf fremde Währungen lauten, werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls (Entstehungskurs) umgerechnet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden am Bilanzstichtag einheitlich mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

III. Erläuterungen zum Jahresabschluss

A. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen: Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Vorräte sanken stichtagsbedingt deutlich auf TEUR 632 (i. Vj. TEUR 856).

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erkennbare Risiken werden über Einzelwertberichtigungen abgesichert (in 2024 TEUR 0, i. Vj. TEUR 3).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten eine sonstige Forderung aus dem verzinslichen Cash-Pool in Höhe von TEUR 5.584 (i. Vj. TEUR 3.964). Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehr.

In den sonstigen Forderungen sind keine Erträge in Höhe von TEUR 153 (Vj. TEUR 153) enthalten, die erst nach dem Stichtag zahlungswirksam werden.

Die aufgerechneten Salden der aktiven und latenten Steuern gliedern sich wie folgt:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 4
in TEUR20242023Veränderung
Aktive latente Steuern221
Passive latente Steuern000
Summe221

In Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 2) werden zum 31. Dezember 2024 aktive latente Steuern ausgewiesen, die unter Berücksichtigung der vorhandenen Gewinnrücklagen nicht der Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB unterliegen.

Passiva

Das Stammkapital beträgt unverändert TEUR 36 und die aus bestimmungsgemäß übertragenen Investitionsfreibeträgen gespeisten Gewinnrücklagen unverändert TEUR 11.

Aus dem Gewinnvortrag 2023 von TEUR 496 wurde im Geschäftsjahr 2024 keine Ausschüttung vorgenommen.

Die Steuerrückstellungen betragen TEUR 293 (i.Vj. TEUR 0).

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 5
in TEUR20242023Veränderung
Vertrieb und Marketing2.5713.102-531
Personal268427-159
Übrige1157936
Summe2.9543.608-654

Die Rückstellungen Vertrieb und Marketing betreffen insbesondere ausstehende Vergütungen an Kunden.

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 5
>1 Jahr <= 5
in TEURJahrSumme<= 1 JahrJahre> 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen202430130100
und Leistungen202322922900
Verbindlichkeiten gegenüber20244.1464.14600
verbundenen Unternehmen20234.8444.84400
Sonstige Verbindlichkeiten202457757700
202358158100
Summe20245.0235.02300
20235.6535.65300

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrefen mit TEUR 3.953 (Vj. TEUR 4.655) Lieferungen und Leistungen und der verbleibende Teil sonstige Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. Die Restlaufzeiten sämtlicher Verbindlichkeiten liegen unter einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine wesentlichen Aufwendungen enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

B. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 28.342 (i. Vj. TEUR 30.177) wurden ausschließlich im Inland erzielt. Die Umsätze betreffen zur Gänze den Vertrieb von Produkten der Savencia-Gruppe in Österreich, und zwar nahezu ausschließlich von Käseprodukten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen periodenfremde Auflösungen von Rückstellungen aus dem Vertriebsbereich in Höhe von TEUR 450 (i. Vj. TEUR 0).

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung in Höhe von TEUR 15 (i. Vj. TEUR 39) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich folgendermaßen:

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 6
in TEUR20242023Veränderung
Sonstige Steuern000
Übrige4.4134.33974
Summe4.4134.33974

Der Anstieg der ergibt sich im Wesentlichen aus der konzerninternen Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich primär aus Aufwendungen für Werbung in Höhe von Mio. EUR 1,6 und Logistikkosten in Höhe von Mio EUR 1,0 zusammen.

Das Finanzergebnis verbessert sich im Wesentlichen durch gestiegene Zinseinnahmen auf TEUR 165 (i. Vj. TEUR 80).

Die Ertragsteuern umfassen die Summe aus laufenden und latenten Ertragsteuern. Durch einen Anstieg des Vorsteuerergebnisses erhöhen sich die Ertragssteuern auf TEUR 535 (i. Vj TEUR 151), beinhaltend Körperschaftsteueraufwendungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 22 (i. Vj. TEUR 1).

IV. Sonstige Angaben

Organe, Aufwendungen für Organe

Geschäftsführer waren im Jahr 2024 und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses • Jasmine-Florence Sahli, ausgeschieden am 13.05.2025 • Frederic Nalis, bestellt zum 13.05.2025, Eintragung im Firmenbuch ausstehend

Die Geschäftsführung hat von der Gesellschaft keine Bezüge, Kredite oder Vorschüsse erhalten. Weiters bestehen keine Haftungen gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung.

Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung und die Angabe der auf sie entfallenden Abfertigungen und Pensionen entfällt infolge § 242 Abs.4 UGB.

Personal

Der Beschäftigtenzahl betrug 2024 im Durchschnitt 15 (i. Vj. 18) Angestellte. Geschäftsführer und Praktikanten werden in die Personalzahlangabe nicht einbezogen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf TEUR 396 (i. Vj. TEUR 309) und bestehen im Wesentlichen auf Grund von Mietverträgen für Bürogebäude. Davon entfallen auf das nächste Geschäftsjahr TEUR 84 (Vj. TEUR 100).

Konzernbeziehungen

Die Savencia Fromage and Dairy S.A., Viroflay, Frankreich (Savencia S.A., Viroflay, Frankreich), stellt als Konzernobergesellschaft den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf, in den die Savencia Fromage & Dairy Österreich GmbH, Wien, einbezogen wird. Der Konzernabschluss der Savencia S.A. wird in Viroflay, Frankreich, RCS de Versailles B 847 120 185, offengelegt.

Die Savencia S.A. fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2“). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 in Österreich in Form des Mindestbesteuerungssetzes („MinBestG“) in Kraft getreten. Das MinbestG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Die globale Mindestbesteuerung hat gemäß § 238 Abs. 1 Z 3a keine Auswirkungen auf den laufenden Steueraufwand der Savencia Fromage & Dairy Österreich GmbH. Es wurden auch keine latenten Steuern, die aus der Anwendung des MinBestG entstehen könnten, angesetzt.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Das vereinbarte Honorar des Jahresabschlussprüfers in Höhe von TEUR 25 (i. Vj. TEUR 22) entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.

V. Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von TEUR 1.683 auf neue Rechnung vorzutragen.

VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.

Wien, den 24. Juli 2025

Savencia Fromage & Dairy Österreich GmbH

Frederic Nalis

Signature:

E-mail: [email protected]

ANLAGENSPIEGEL UGB

31.12.2024

SAVENCIA Fromage und Dairy GmbH

in EUR

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 9
Anschaffungs- und HerstellungskostenAbschreibungen kummuliertRestbuchwerte
StandStandStandStandStandStand
31.12.2023ZugängeAbgänge31.12.202431.12.2023ZugängeAbgänge31.12.202431.12.202331.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete lizenzen159.326,230,000,00159.326,23157.283,54245,120,00157.528,662.042,691.797,57
159.326,230,000,00159.326,23157.283,54245,120,00157.528,662.042,691.797,57
II. Sachanlagen
1 Bauten auf fremdem Grund0,000,000,000,000,000,000,000,000,000,00
2 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung122.557,570,000,00122.557,5788.139,667.982,740,0096.122,4034.417,9126.435,17
122.557,570,000,00122.557,5788.139,667.982,740,0096.122,4034.417,9126.435,17
III. Finanzanlagen
1 Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens0,000,000,000,000,000,00
0,000,000,000,000,000,000,000,000,000,00
Summe ANLAGENVERMÖGEN281.883,800,000,00281.883,80245.423,208.227,860,00253.651,060,0036.460,6028.232,74

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