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Lagebericht 2025

ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H.

Original-PDF

Stichtag 31. Dez. 2025 · Eingereicht am 28. Sep. 2026

Inhaltsverzeichnis

der

ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H.

1. Wirtschaftliches Umfeld

Die ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. (in der Folge ebswien genannt) betreibt die Kläranlage Wien und ist mit der Abholung oder Übernahme toter Tiere und tierischer Nebenprodukte in Wien beauftragt.

Die anfallenden Abwässer der Stadt Wien werden in einem 2-stufigen biologischen Verfahren gereinigt, wobei der Kohlenstoffabbau sowie die Stickstoff- und Phosphatentfernung eine wesentliche Rolle spielen. Der im Zuge dieses Reinigungsprozesses anfallende Klärschlamm wird zur Verbrennung an die Wien Energie GmbH übergeben.

Die betrieblichen Aufwendungen für diese Betriebsführung werden laut Vertrag mit der Stadt Wien von dieser abgedeckt.

Die Abgeltung der Aufwendungen für die Ausübung der Wasenmeisterei (Abdeckergewerbe) im Auftrag der Stadt Wien erfolgt pauschal, auf Basis der in einem unbefristet abgeschlossenen Werkvertrag mit zweijähriger Kündigungsfrist, festgelegten Leistungen und Rahmenbedingungen, einschließlich der für Sofortmaßnahmen (Tierseuchen, Katastropheneinsätze, etc.) notwendigen Bevorratung von Notfallressourcen.

2. Besondere Ereignisse

Der Betrieb der Kläranlage verlief praktisch störungsfrei, rund 195,7 Mio m³ Abwasser wurden gereinigt. Die gesetzlichen und bescheidmäßigen Grenzwerte konnten problemlos eingehalten werden. Die Gesamtreinigungsleistung bezogen auf den BSB5 (biologische Schmutzfracht) betrug durchschnittlich 99,1 %, die Gesamtstickstoffelimination 80,4 %.

In den Kollektoren der Kläranlage verlaufen Medienleitungen, wie insbesondere für Klärschlamm, Brauchwasser, Trinkwasser, die zum Teil aus den 1970er und 1980er Jahren stammen. Um auch zukünftig die Verfügbarkeit der Abwasserreinigung sicherzustellen, wurde im Jahr 2025 in den alten Kollektoren mit der Sanierung bzw. Erneuerung der maschinellen, elektro- und bautechnischen Infrastruktur begonnen. Gleichzeitig soll als Begleitmaßnahme eine Verbesserung der Arbeitssicherheit erzielt werden. Ein integraler Teil dieses Projektes ist die Bestandsaufnahme mittels 3D-Vermessung und Herstellung von Bestandsplänen der Kollektoren.

Die Vergabe der maschinen-, elektro- und bautechnischen Gewerke fand im 3. Quartal 2025 statt. Der Baubeginn fand Anfang Oktober 2025 statt. Die Baufertigstellung ist für Dezember 2026 geplant.

Eine im Jahr 2023 durchgeführte Überprüfung der bestehenden Dächer von Betriebsgebäuden der Kläranlage hat einen Sanierungsbedarf bei den Dächern vom Schotterfang, Rechenhaus und Werkstättengebäude ergeben. Im Zuge des Projektes wurde auch der Blitzschutz im Bereich Schotterfang und Rechenhaus erneuert, Dachaufstiege an den Stand der Technik angepasst und Absturzsicherungen ergänzt bzw. adaptiert. Die Bauarbeiten erfolgten von April bis zur Übernahme der Leistungen im Oktober 2025.

3. Geschäftsentwicklung

3.1. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.1.1 Umweltstrategien

Aufgrund des Wasserrechtsbescheides ist die ebswien verpflichtet, vorgeschriebene Grenzwerte und Reinigungsleistungen einzuhalten. Dies wird einerseits durch anlagenübergreifendes Online Monitoring und anderseits durch kontinuierliche Beprobung und Laboranalyse von Tagesmischproben aus ausgewählten Anlagenstufen dokumentiert. Entsprechend der daraus erhaltenen Ergebnisse wird die Verfahrenstechnik der Abwasserreinigung laufend angepasst und optimiert.

Zur Aufrechterhaltung der Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards wurde das Integrierte Managementsystem der ebswien im Geschäftsjahr 2025 im Rahmen eines externen Rezertifizierungsaudits erfolgreich fortgeschrieben.

3.1.2 Personalbereich

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 4
durchschnittlicher Personalstand20252024+/-+/-%
Angestellte615923
Arbeiter*innen615659
Lehrlinge21100
Abgeordnete Wien Kanal5457-3-5

Der durchschnittliche Personalstand

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 4
gemäß §239(1)Z1UGB

während des

Geschäftsjahres 2025 setzte sich aus 178 Personen zusammen, wovon 124 Personen (61 Angestellte, 61 Arbeiter*innen, 2 Lehrling) auf die ebswien und 54 Personen auf abgeordnetes Personal der Wien Kanal entfielen.

3.2. Finanzielle Leistungsindikatoren

3.2.1 Umsatz- und Ertragslage

Ertragslage

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 5
in TEUR20252024+/-
Umsatzerlöse103.223101.0312.192
Betriebsergebnis vor Abschreibungen28.42031.233-2.813
Finanzergebnis-4.005-6.2302.225
Betriebsergebnis4.7557.431-2.676
Ergebnis vor Steuern7501.201-451

Umsatzerlöse

Auf Grund einer mit der Stadt Wien getroffenen Vereinbarung erhält die Gesellschaft ein angemessenes Entgelt für den Betriebsaufwand. Demgemäß sind alle aus dem Betrieb der Kläranlage einschließlich der projektbezogenen Kanalbauten entstehenden Aufwendungen mit Ausnahme allfälliger Zuweisungen zu Rücklagen und allfälliger vorzeitiger Abschreibungen abzüglich der von der Gesellschaft vereinnahmten eigenen Erträge mit Ausnahme solcher aus der Auflösung von Investitionsfreibeträgen einschließlich einer Verzinsung des Gesellschaftskapitals von der Stadt Wien abzudecken.

Dieses Entgelt ist im Posten Umsatzerlöse mit rd. T€ 99.680 (2024: T€ 96.767) enthalten.

Darüber hinaus erhält die ebswien als Abgeltung für Aufwendungen zur Ausübung der Wasenmeisterei (Abdeckergewerbe) ein pauschales Entgelt. Dieses Entgelt und die damit verbundenen Leistungen und Rahmenbedingungen sind in einem unbefristet abgeschlossenen Werkvertrag mit zweijähriger Kündigungsfrist geregelt.

Dieses Entgelt ist im Posten Umsatzerlöse mit rd. T€ 1.775 (2024: T€ 1.670) enthalten.

Kapitalrentabilität (auf Basis Betriebsergebnis/Ergebnis vor Steuern)

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 6
in TEUR20252024
Umsatzrentabilität4,6%7,4%
(Betriebserfolg/Umsatzerlöse) * 100
Eigenkapitalrentabilität1,5%2,5%
(Ergebnis vor Stevern/Eigenkapital) * 100
Gesamtkapitalrentabilität1,4%2,1%
(Betriebserfolg/Gesamtkapital) * 100

3.2.2 Vermögens- und Finanzlage

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 6
in TEUR20252024+/-
Anlagevermögen322.391342.609-20.218
Umlaufvermögen5.1574.728429
Aktive Rechnungsabgrenzung357222135
Aktive latente Steuern707773-66
Summe Aktiva328.612348.332-19.720
Eigenkapital49.48848.853635
Langfristiges Fremdkapital207.606231.358-23.752
Kurzfristiges Fremdkapital71.51868.1213.397
Summe Passiva328.612348.332-19.720

3.2.3 Investitionen

Das Anlagevermögen wird im Wesentlichen durch Investitionen im Bereich der Lizenzen rd. T€ 13 (2024: T€ 92), der Grundstücke und Bauten rd. T€ 4 (2024: T€ 4), der technischen Anlagen rd. T€ 107 (2024: T€ 65), der Betriebs- und Geschäftsausstattung rd. T€ 439 (2024: T€ 487), Zugänge für Anlagen in Bau rd. T€ 3.008 (2024: T€ 1.910) sowie Zugänge bei Finanzanlagen rd. T€ 0 (2024: T€ 97) beeinflusst.

Die Höhe der gesamten Zugänge des Anlagevermögens beläuft sich im Jahr 2025 auf rd. T€ 3.571 (2024: T€ 2.655).

Zum Stichtag 31.12.2025 weist das Anlagevermögen insgesamt Anschaffungswerte in Höhe von rd. T€ 679.271 (2024: T€ 676.644) aus, denen kumulierte

Abschreibungen in Höhe von rd. T€ 356.880 (2024: T€ 334.035) gegenüberstehen, sodass sich zum genannten Stichtag Buchwerte in Höhe von rd. T€ 322.391 (2024: T€ 342.609) errechnen.

3.2.4 Kennzahlen

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 7
in TEUR (gerundet)20252024
EBITABetriebserfolg vor Abschreibungen28.42031.233
Eigenmittelquotenach § 23 URG19,2%17,8%
VerschuldungsgradFremdkapital / Eigenkapital564%613%
AnlagenintensitätAnlageverm.in % des Gesamtverm.98%98%

3.2.5 Kapitalflussrechnung

Angaben aus dem Lagebericht, Originalseite 7
in TEUR (gerundet)20252024
Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit20.40117.127
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit-3.555-2.613
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit-16.779-17.547
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes67-3.033
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode2783.311
Finanzmittelbestand am Ende der Periode345278

3.2.6 Finanzinstrumente

Die ebswien verfügt über keine bilanzierungspflichtigen Finanzinstrumente. derivativen

4. Risikomanagement

Das Risikomanagement der ebswien setzt auf einem Integrierten Managementsystem (IMS) auf, Grundsicherungsstandards umfasst: das folgende zertifizierte

• ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) • ISO 14001:2015 und EMAS III-VO Nr. 1221/2009 (Umweltmanagement) • ISO 50001:2011 (Energiemanagement) • ISO 45001:2018 (Sicherheit- und Gesundheitsschutzmanagement) • ISO 27001:2013 (Informationssicherheitsmanagement)

Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte die erfolgreiche Absolvierung des Rezertifizierungsaudits des Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheits- Energie- sowie des Informationssicherheitsmanagementsystems für das Gesamtunternehmen.

Entsprechend diesen Normen hat die ebswien darin enthaltene Forderungen, wie beispielsweise

- die Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen - die regelmäßige Durchführung von internen und externen Audits und Managementbewertungen - - einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess den systematischen Nachweis der Rechtskonformität unter Einsatz eines - - Rechtsregisters die regelmäßige Identifizierung, Analyse bzw. Bewertung von Risiken und Gefahren, sowie deren Behandlung und Überwachung und daraus ableitend auch ein Notfallmanagement

umgesetzt.

Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Systems ist im Unternehmen ein zertifizierter Risikobeauftragter bestellt.

Das Risiko von Maschinen-, Geräte- und Anlagenausfällen (technische Risiken) wird durch ein entsprechendes Instandhaltungsmanagement, das auf einem EDVgestützten Instandhaltungssystem aufsetzt, weitgehend eingedämmt. Um die Anlagenverfügbarkeit bzw. die Abwasserreinigung der Stadt sicherzustellen, sind maschinen–, elektro- und verfahrenstechnische Redundanzen ausgeführt.

Darüber hinaus liegen für die wesentlichen Betriebsmittel längerfristige Lieferverträge vor.

Die Risiken im Hinblick auf die informations- und leittechnischen Einrichtungen (DV-Risiken) sind durch entsprechende hard– und softwaretechnische als auch organisatorische Maßnahmen und Installationen abgesichert. Gleichzeitig sind sämtliche wesentlichen Einrichtungen redundant ausgeführt und werden im Zuge der ISO 27001 Zertifizierungen einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen.

Den personenbezogenen Risiken wird in Form von systematischen Personalentwicklungsmaßnahmen und durch die Festlegung von Stellvertreter*innen für alle wesentlichen Funktionen in der Aufbauorganisation begegnet.

Den Elementarrisiken wird u.a. durch Maßnahmen zur Minimierung des Explosions- und Brandrisikos durch die Installation eines ausgereiften Alarmierungssystems, durch Einsatz geeigneter Löschmittel und durch regelmäßige Schulungen des Sicherheitspersonals sowie der Mitarbeiter*innen begegnet.

Die ebswien hat auch ein Krisenmanagement implementiert, das an jenes der Stadt Wien angepasst ist, in dessen Rahmen auch der Risiko- und Szenarkatalog geführt wird.

Im Geschäftsjahr 2025 gab es kein krisenauslösendes Ereignis.

5. Ausblick und Ereignisse nach Ablauf des Geschäftsjahres

Die Qualitäts-, Umwelt-, Energie-, Informationssicherheit- sowie Arbeitsschutz- und Gesundheitsstandards werden in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) weiterentwickelt und im Jahr 2026 mittels Überwachungsaudit (externes Audit) fortgeschrieben.

Auch im Geschäftsjahr 2026 werden weiterhin Maßnahmen für einen nachhaltigen Umweltschutz umgesetzt.

Mit dem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 wird nach einer laufenden Erhöhung der Energieeffizienz gestrebt, auch unter dem Einsatz erneuerbarer Energieträger. In diesem Zusammenhang erfolgt im Jahr 2026 die Planung für zwei Photovoltaik-Projekte am Standort Kläranlage, welche im Jahr 2027 umgesetzt werden.

Für das Projekt „4. Reinigungsstufe“ werden im Jahr 2026 die Vorleistungen in Form einer Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Im Rahmen dieser Studie werden drei verschiedene Verfahren zur Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen, die mit den derzeit vorhandenen biologischen Reinigungsstufen nur teilweise bis gar nicht abgebaut werden können, untersucht. Ziel ist die Festlegung eines geeigneten Verfahrens zur Umsetzung eines Projektes, das unter Berücksichtigung der Anfang 2025 in Kraft getretenen neuen kommunalen Abwasserbehandlungsrichtlinie der EU (kurz „KARL“) sowie von ökologischen, ökonomischen und energetischen Aspekten auf die Erfordernisse der Großstadt Wien abgestimmt ist. Die nationale Umsetzung der neuen kommunalen Abwasserrichtlinie der EU hat bis spätestens Ende Juli 2027 zu erfolgen.

Die neue kommunale Abwasserrichtlinie sieht auch Verschärfungen bei der Stickstoff- und Phosphorentfernung vor. Diese Änderungen haben aus derzeitiger Sicht für das Unternehmen keine Auswirkung. Allerdings werden die Anforderungen an die Spurenstoffentfernung eine erhebliche Auswirkung auf den Energiebedarf des Unternehmens zur Folge haben. Die neue kommunale Abwasserbehandlungsrichtlinie der EU sieht weiters umfangreichere Monitoringund Berichtspflichten als bisher vor.

Die neue Abfallverbrennungsverordnung 2024 (kurz „AVV“) sieht eine Klärschlammverbrennung sowie eine anschließende Phosphorrückgewinnung verpflichtend mit 01.01.2033 vor. Die Verpflichtung zur Verbrennung des Klärschlammes wird durch das Unternehmen bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt.

Hinsichtlich der Verpflichtung zum Recycling des Phosphors aus der Klärschlammasche, die die ebswien als Kläranlagenbetreiberin direkt betrifft, hat sich das Unternehmen im 4. Quartal 2024 auch hinsichtlich dieses Aspekts mittels Binding Term Sheet an die Wien Energie GmbH gebunden. Seitens Wien Energie GmbH wird die Errichtung einer entsprechenden Anlage am Standort des Werks Simmeringer Haide geplant.

Im Jahr 2026 erfolgen in den hierfür im Jahr 2025 eingerichteten Gremien weitere Abstimmungen und es werden technische Klärungen hinsichtlich Planung und Realisierung der Phosphorrecycling-Anlage durchgeführt. Eine Anpassung des bestehenden Schlammvertrages ist bis Ende 2027 geplant.

Am 26.02.2026 hat die EU die Richtlinie 2026/470 (Änderungsrichtlinie) zur Änderung bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderungsrichtlinie muss nach Inkrafttreten innerhalb von zwölf Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Durch die Änderungsrichtlinie werden Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen und mehr als EUR 450 Umsatzerlösen zur Erstellung eines CSRD-Nachhaltigkeitsberichtes (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet. Durch diese Änderung des Anwendungsbereiches fällt die ebswien nun nicht mehr unter die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung.

6. Forschung und Entwicklung

Neben den unter Punkt 5 beschriebenen Tätigkeiten gibt es keine weiteren wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.

7. Zweigniederlassung

Es gibt keine Zweigniederlassungen des Unternehmens.

Wien, am 31. März 2026

Die Geschäftsführung

W

Dipl.-Ing. Günther SCHMALZER Direktor

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